So! Nach drei Jahren vor dem Familiengericht mit unzulässigen Klageerweiterungen, Auskunftsverweigerungen, Verleumdungen der Gegenseite und 6 ausgefallenen Terminen wegen angeblicher Krankheit der Anwältin meiner Ex, hat das Gericht die geniale Idee eine gerichtliche Mediation/ Güterichter.Wie man auf den Trichter kommt, dass die Gegenseite nach drei Jahren nun auf einmal an einem Kompromiss interessiert ist, bleibt wohl das Geheimnis der Richterin. Ich vermute, sie hat keine Lust auf das Verfahren.
Meine Anwältin ist total begeistert und rät mir dringend darauf einzugehen. Ich habe von dem Ablauf keine Ahnung, befürchte aber viele neue Termine mit entsprechenden Anwaltskosten ohne ein Ergebnis. Warum sollte plötzlich die Gegenseite einlenken, wenn bisher jeder Vorschlag/ Angebot kategorisch abgelehnt wurde?!
Komischerweise hat die Gegenseite bereits diese gerichtliche Mediation in einem anderem Verfahren( Zwangsversteigrung ) angedeutet, zwei Wochen BEVOR das Gericht diesen Vorschlag mir unterbreitet hat. Vermutlich sehe ich aber nur eine Verschwörung, wo keine ist.
Meine Frage ist, ob dort Anwaltszwang besteht?
Komischerweise komme ich in allen Verfahren, die ich derzeit ohne Anwalt führe ,schneller und effizienter zum Ziel, als mit. Ich habe bereits meine Anwältin für ein vorheriges Angebot an die Gegenseite fürstlich bezahlt und da ich nicht vorhabe erheblich davon abzuweichen, sehe ich nicht, wie mir eine Anwältin hier noch helfen soll?! Sollte es zu einem Gegenvorschlag kommen, würde ich den mit ihr besprechen, aber die Kosten für die Termine bevor es dazu kommt, bei denen die Gegenseite ersteinmal alles aufrollen wird an Vorwürfen und Behauptungen der letzten drei Jahre, würd eich mir gerne sparen.
Besteht Anwaltszwang in einem familienrechtlichen Verfahren, welches an einen Güterichter verwiesen wird? Ich weiß eh nicht, wie und wann ich das alles mal bezahlen soll.
Danke
Meine Anwältin ist total begeistert und rät mir dringend darauf einzugehen. Ich habe von dem Ablauf keine Ahnung, befürchte aber viele neue Termine mit entsprechenden Anwaltskosten ohne ein Ergebnis. Warum sollte plötzlich die Gegenseite einlenken, wenn bisher jeder Vorschlag/ Angebot kategorisch abgelehnt wurde?!
Komischerweise hat die Gegenseite bereits diese gerichtliche Mediation in einem anderem Verfahren( Zwangsversteigrung ) angedeutet, zwei Wochen BEVOR das Gericht diesen Vorschlag mir unterbreitet hat. Vermutlich sehe ich aber nur eine Verschwörung, wo keine ist.
Meine Frage ist, ob dort Anwaltszwang besteht?
Komischerweise komme ich in allen Verfahren, die ich derzeit ohne Anwalt führe ,schneller und effizienter zum Ziel, als mit. Ich habe bereits meine Anwältin für ein vorheriges Angebot an die Gegenseite fürstlich bezahlt und da ich nicht vorhabe erheblich davon abzuweichen, sehe ich nicht, wie mir eine Anwältin hier noch helfen soll?! Sollte es zu einem Gegenvorschlag kommen, würde ich den mit ihr besprechen, aber die Kosten für die Termine bevor es dazu kommt, bei denen die Gegenseite ersteinmal alles aufrollen wird an Vorwürfen und Behauptungen der letzten drei Jahre, würd eich mir gerne sparen.
Besteht Anwaltszwang in einem familienrechtlichen Verfahren, welches an einen Güterichter verwiesen wird? Ich weiß eh nicht, wie und wann ich das alles mal bezahlen soll.
Danke