Anwaltszwang Güteverhandlung Familiengericht

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    • Anwaltszwang Güteverhandlung Familiengericht

      So! Nach drei Jahren vor dem Familiengericht mit unzulässigen Klageerweiterungen, Auskunftsverweigerungen, Verleumdungen der Gegenseite und 6 ausgefallenen Terminen wegen angeblicher Krankheit der Anwältin meiner Ex, hat das Gericht die geniale Idee eine gerichtliche Mediation/ Güterichter.Wie man auf den Trichter kommt, dass die Gegenseite nach drei Jahren nun auf einmal an einem Kompromiss interessiert ist, bleibt wohl das Geheimnis der Richterin. Ich vermute, sie hat keine Lust auf das Verfahren.
      Meine Anwältin ist total begeistert und rät mir dringend darauf einzugehen. Ich habe von dem Ablauf keine Ahnung, befürchte aber viele neue Termine mit entsprechenden Anwaltskosten ohne ein Ergebnis. Warum sollte plötzlich die Gegenseite einlenken, wenn bisher jeder Vorschlag/ Angebot kategorisch abgelehnt wurde?!
      Komischerweise hat die Gegenseite bereits diese gerichtliche Mediation in einem anderem Verfahren( Zwangsversteigrung ) angedeutet, zwei Wochen BEVOR das Gericht diesen Vorschlag mir unterbreitet hat. Vermutlich sehe ich aber nur eine Verschwörung, wo keine ist.
      Meine Frage ist, ob dort Anwaltszwang besteht?

      Komischerweise komme ich in allen Verfahren, die ich derzeit ohne Anwalt führe ,schneller und effizienter zum Ziel, als mit. Ich habe bereits meine Anwältin für ein vorheriges Angebot an die Gegenseite fürstlich bezahlt und da ich nicht vorhabe erheblich davon abzuweichen, sehe ich nicht, wie mir eine Anwältin hier noch helfen soll?! Sollte es zu einem Gegenvorschlag kommen, würde ich den mit ihr besprechen, aber die Kosten für die Termine bevor es dazu kommt, bei denen die Gegenseite ersteinmal alles aufrollen wird an Vorwürfen und Behauptungen der letzten drei Jahre, würd eich mir gerne sparen.
      Besteht Anwaltszwang in einem familienrechtlichen Verfahren, welches an einen Güterichter verwiesen wird? Ich weiß eh nicht, wie und wann ich das alles mal bezahlen soll.
      Danke
    • Moin Bigpuster,

      vermutlich geht's um finanzielle Angelegenheiten?
      Dann besteht da, wie auch im entsprechenden Ausgangsverfahren, Anwaltszwang.
      Für das Güteverfahren wird ja kein neues Aktenzeichen vergeben, oder? Zumindest kann ich mich nicht erinnern, dass es bei uns so war...
      Bei uns hat die nächste Instanz sogar gleich das Merkblatt zur Güteverhandlung bei Terminierung fürs Beschwerdeverfahren mitgeschickt.
      Und beim Volljährigen-Unterhalt war die Güteverhandlung direkt "vorgeschaltet".
      Scheitert diese, geht es gleich ins strittige Verfahren über - im gleichen Termin...

      Gruß Tanja
    • Hello!
      Ja. Eigentlich „nur“ Zugewinn und Trennungsunterhalt. Durch Klageerweiterung vor zwei Monaten nun auch um Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren und einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch, da ein „Kind“ zur Klageerhebung vereinfachtes Unterhaltsberfahren bereits 17 war. Die ganze Kinderunterhaltsgeschichte wäre eigentlich mit dem Trennungsunterhalt verrechnet….aber Frau hat dann eben nochmal fünf Klagen kurz vor Schluss nachgereicht.
      Neues Aktenzeichen gibt es auch nicht. Dann wird es wohl so sein mit dem Anwaltszwang. Hurra!
      Meine größte Sorge ist,dass das ein weiteres unendliches Verfahren wird mit zig Terminen, die ich bezahlen muss. Mit der Gegenseite war ja noch nie eine Kooperation möglich. Selbst über Zahlen in Bauplänen wurde gestritten oder neue Behauptungen aufgestellt.
      Aus Deiner Antwort lese ich, dass das eher nur wenige Termine sind?!
      Es ist aber ein ganz anderer Gerichtsort bei mir. Also die gerichtliche Mediation wird von einem anderen Gericht durchgeführt, als das Hauptverfahren liegt. Da kann ja nicht gleich ins „normal“ weiterverhandelt werden.
      Wird sowieso scheitern, weil ich mittlerweile mit der Zwangsversteigerung schon recht weit gekommen bin und die Gegenseite die Bedingung stellt, dass ich das Verfahren vor Mediation auf meine Kosten einstellen soll….nachdem sie mit ihren Anträgen auf Verfahrensaussetzung wegen drohender Obdachlosigkeit, Armut und psychischer Schäden der Kinder bei dem Gericht, bei dem ich den Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt habe, gescheitert sind .
    • Moin Bigpuster,

      bei uns betraf es ja auch nur Minderjährigenunterhalt (Güteverhandlung in der nächsten Instanz) und Volljährigenunterhalt (gleich am AG).
      Die zweite Instanz hatte nur einen einzigen (dafür aber länger als terminiert dauernden) Termin - weil die Gegenseite sehr widerspenstig war und sich nicht vergleichen wollte...
      Der gegn. Anwalt wurde vom Vorsitzenden auch als "Kriegstreiber" betitelt....

      Beim Volljährigenunterhalt gab es 2 Verhandlungen - schlicht weil die Gegenseite auf den Abänderungsantrag mit Widerantrag (noch mal) die Auskunftsstufe "aufgemacht" hat. Wir waren nur zur 1. mit. Danach war uns das zu blöd, weil das volljährige Kind auch nicht erschien und wir auf das Gesülze des gegn. Anwalts (der sogar immer beim Richter zwischengequatscht hat) keinen Bock hatten.
      Unser Anwalt wusste aber, was wir wollten und was nicht. Der Rest wurde im schriftlichen Verfahren entschieden und unser Beschluss umfasst mehr als 20 (!) Seiten...sowas hat unser Anwalt auch noch nicht gesehen.
      Ich muss aber auch sagen, dass der gegn. Anwalt auch mit allen Tricks versucht hat zu agieren...und, dass wir unserem ruhigen und besonnen agierendem Anwalt (immer noch) sehr dankbar sind!

      Gruß Tanja
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