Hallo an alle.
Ich habe viel zum Thema Sonderbedarf gelesen, jedoch auf unterschiedliche Meinungen gestoßen.
Folgende Situation:
Mein Sohn ist 16 Jahre alt, Azubi.
Er lebte von Geburt bis September 23 bei seiner Mutter. Ich zahle Unterhalt nach DDT Stufe 1 und es besteht ein Unterhaltstitel beim JA.
Seit September lebt mein Sohn bei meinen Eltern (ich gestehe, ich habe kein besonderes gutes Verhältnis zu meinen Eltern).
Seitdem ist er nicht mehr bei der Mutter.
Es wurde scheinbar hier eine Vollmacht erteilt, wobei ich komplett außen vor war.
Seit September zahle ich nun den errechneten Unterhalt laut JA trotzdem weiter an die Mutter.
Das JA will es so.
Das eigentliche Problem ist nun ein weiteres Schreiben vom JA, worin ein Sonderbedarf für zwei Brillen geltend gemacht werden soll.
Da es sich um fast 450 Euro handelt, kommt mir das etwas spanisch vor.
Die Rechnung ist an meinen Sohn ausgestellt, vom September, die Mutter hat es wohl beim JA eingereicht.
Ich gehe davon aus, daß im Zuge eines Führerscheins ein Sehtest gefordert wurde, wobei wahrscheinlich eine Brille notwendig wurde.
Meine Fragen hierzu sind ganz klar:
Muß ich mich an ZWEI Brillen beteiligen?
Kann ein Sonderbedarf geltend gemacht werden, wenn bei Minderjährigen bzw Kindern ohnehin die Krankenkasse bezahlen würde? (Habe noch 2 Kinder bei mir hier im Haushalt, hier zahlt die Krankenkasse alles medizinisch notwendige).
Ist es rechtens hier einen Sonderbedarf geltend zu machen ohne augenärztliche Behandlung?
Man muß sagen beide Brillen haben regelrecht "Vollausstattung" und sind definitiv keine Kassengestelle.
Ich denke mir immer, warum nicht gleich 4 Brillen zu je 600 Euro. Das wäre ja Wahnsinn.
Wie kann ich nun weiter vorgehen oder wie soll ich reagieren?
Viele Liebe Grüße
Dom
Ich habe viel zum Thema Sonderbedarf gelesen, jedoch auf unterschiedliche Meinungen gestoßen.
Folgende Situation:
Mein Sohn ist 16 Jahre alt, Azubi.
Er lebte von Geburt bis September 23 bei seiner Mutter. Ich zahle Unterhalt nach DDT Stufe 1 und es besteht ein Unterhaltstitel beim JA.
Seit September lebt mein Sohn bei meinen Eltern (ich gestehe, ich habe kein besonderes gutes Verhältnis zu meinen Eltern).
Seitdem ist er nicht mehr bei der Mutter.
Es wurde scheinbar hier eine Vollmacht erteilt, wobei ich komplett außen vor war.
Seit September zahle ich nun den errechneten Unterhalt laut JA trotzdem weiter an die Mutter.
Das JA will es so.
Das eigentliche Problem ist nun ein weiteres Schreiben vom JA, worin ein Sonderbedarf für zwei Brillen geltend gemacht werden soll.
Da es sich um fast 450 Euro handelt, kommt mir das etwas spanisch vor.
Die Rechnung ist an meinen Sohn ausgestellt, vom September, die Mutter hat es wohl beim JA eingereicht.
Ich gehe davon aus, daß im Zuge eines Führerscheins ein Sehtest gefordert wurde, wobei wahrscheinlich eine Brille notwendig wurde.
Meine Fragen hierzu sind ganz klar:
Muß ich mich an ZWEI Brillen beteiligen?
Kann ein Sonderbedarf geltend gemacht werden, wenn bei Minderjährigen bzw Kindern ohnehin die Krankenkasse bezahlen würde? (Habe noch 2 Kinder bei mir hier im Haushalt, hier zahlt die Krankenkasse alles medizinisch notwendige).
Ist es rechtens hier einen Sonderbedarf geltend zu machen ohne augenärztliche Behandlung?
Man muß sagen beide Brillen haben regelrecht "Vollausstattung" und sind definitiv keine Kassengestelle.
Ich denke mir immer, warum nicht gleich 4 Brillen zu je 600 Euro. Das wäre ja Wahnsinn.
Wie kann ich nun weiter vorgehen oder wie soll ich reagieren?
Viele Liebe Grüße
Dom