Sonderbedarf Brille

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    • Hallo Dom,

      ich würde das JA anschreiben und die KM in Kopie: in Anbetracht der Auswanderungswünsche der KM und des Wohnsitzes des Sohnes bei Deinen Eltern, hat die KM entweder eine umfassende Sorgevollmacht zu erteilen oder aber, es wird ein gerichtlicher Antrag auf Sorgerechtsübertragung zu stellen sein. Dies vor dem Hintergrund, dass die KM den Sohn bisher nicht umgemeldet hat, obwohl er seit über 1/2 Jahr bei Deinen Eltern wohnt. Die KM so eine Kindergeldbeantragung verhindert und weiterhin Kindergeld und Unterhalt vereinnahmt, obwohl sie selbst unterhaltspflichtig und nicht mehr vorrangig Berechtigte für den Kindergeldbezug ist.

      Was sagt denn Dein Sohn zur ganzen Angelegenheit?
      Wie gesagt, nutz die Situation für gemeinsame Gespräche...

      Gruß Tanja
    • Hallo Dom,

      ich habe noch mal etwas recherchiert.
      Meiner Meinung nach handelt Euer Einwohnermeldeamt nicht rechtmäßig.
      In § 17 BMG steht:
      Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
      Hier also Deinen Eltern.
      Das Sorgerecht ist wohl davon nicht betroffen, da Deine Eltern lediglich ihrer höchstpersönlichen Verpflichtung zur Anmeldung Deines Sohnes erfüllen.
      Ich würde da (als Großelternteil) auch gar nicht mit mir diskutieren lassen sondern ruhig und beharrlich auf der Anmeldung bestehen und ggf. einen Ablehnungsbescheid verlangen.
      Im Netz wird auch auf "Sicherheitsaspekte" hingewiesen (z.B. bei Bränden oder anderen Katastrophen)...
      Ob die Mutter das Kind bei sich abmeldet, ist eine Sache, die das andere Amt zu klären hat. Dazu hat es ja auch die Möglichkeit, die KM nach 25 zur Mitwirkung zu verpflichten und Ordnungsmittel nach 58 BMG zu verhängen.

      Gruß Tanja
    • Guten morgen.
      Ich konnte mich gestern nicht mehr zu einer vollständigen Geschichte überwinden und kann es bis jetzt nicht.
      Fakt ist momentan folgende Situation:

      Die KM hat das alleinige Sorgerecht.
      Es besteht ein Titel.
      Mein Sohn wird 16.

      Mein Sohn hat hier eine Lehrstelle und wohnt bei meinen Eltern.
      Er arbeitet seit September hier.
      Es besteht eine Vollmacht, ausgegeben von der KM an meine Eltern.

      Der Sohn ist nach wie vor nicht hier gemeldet.

      Die KM bezieht weiterhin Unterhalt nach DDT und Kindergeld.

      Nun steht im Raum, sie möchte auswandern in ein nicht-EU Land. Wohnung ist bereits gekündigt und Auto verkauft (lt Aussage Sohn).

      Mein Sohn ist natürlich durch den Wind.
      Meine Eltern haben Angst daß er über Ostern zu seiner Mutter will und nicht mehr wiederkommt oder abhaut.

      Ich werde heute das Gespräch suchen.

      Nichtsdestotrotz klärt das nicht die rechtlichen Fragen.
      Das JA stellt sich dumm, glaubt nur der Mutter und tut einen Teufel seit September .Dieser dumme Brillenmehrbedarf wird aber akribisch verfolgt.
      Dem EWMA sind lt eigener Aussage die Hände gebunden, da die KM den Meldeantrag ignoriert.
      Das Amt für Familie (in Sachen Kindergeld) stellt sich ebenfalls dumm, verweist auf Datenschutz und die nicht erfolgte Meldung beim EWMA.

      Langsam bin auch ich ratlos, da mir auf Grund der möglichen Auswanderung die Zeit wegläuft.

      Manmanman
    • Hallo Dom,

      wie oft haben wir zu hören bekommen: "da sind sie die Ersten" oder "ne, das geht nicht".
      Es hilft immer, konstant dabei zu bleiben und die jeweiligen Behörden auf die gesetzliche Grundlage zu verweisen.
      Zur Meldung bei Deinen Eltern habe ich Dir im vorherigen Beitrag die rechtliche Grundlage genannt.
      Nicht die KM muss den Sohn anmelden, sondern derjenige, in dessen Wohnung der Sohn eingezogen ist!
      Für die Kindergeldstelle ist eine Wohnungsmeldung eigentlich nur Indiz. Wenn die realen Verhältnisse davon abweichen, müssen die selbst ermitteln.
      Unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat.
      Und die Auskunft, an wen und für welches Jahr Kindergeld gezahlt wurde, muss die Kindergeldkasse Dir auf Antrag erteilen. Da steht weder Datenschutz, noch Steuergeheimnis gegen. Ich glaube, die Vorschrift hatte ich Dir bereits genannt.
      Aus meiner Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass man sich halt vorher gut informieren muss und möglichst mit einem Beistand zum Amt hin geht.
      Und dran bleibt. Notfalls alle drei Tage nachfragt, nervt ;)

      Wenn sich das JA tot stellt, würde ich denen mitteilen, dass ich demnächst meinen Anwalt aufsuchen und Titelherausgabe sowie Sorgerechtsantrag stellen werde da die KM seit Herbst 23 ebenfalls unterhaltspflichtig ist und ihr Sorgerecht nicht kindeswohldienlich ausübt bzw. demnächst ins Ausland umziehen will. Sowas aber bitte nur, wenn man das auch wirklich machen würde...

      Wenn Du auf all das keinen Bock hast und Deine Eltern keine Mittel zum Unterhalt fürs Kind (erstattet) haben wollen, dann mach bis zum 16. Lj des Sohnes nichts.
      Das JA müsste Dich auf Sonderbedarf verklagen, wobei ich glaube, dass die das nicht tun werden, wenn die von der weiteren Unterhaltspflicht für Deine beiden weiteren Kinder wissen.

      Gruß Tanja
    • Guten Abend.
      Ich habe heute vormittag die email ans Amt für Familie und Soziales geschrieben.
      Weiter war ich mir leider nicht schlüssig mit dem JA.

      Somit hab ich das Gespräch mit dem Jungen gesucht. Dies war sehr gut und wir sind mit uns soweit im Reinen.
      Leider kamen dort ganz andere Sachen ans Licht.
      Der Junge ist komplett fertig wegen der Pläne der KM. Sie setzt ihn massiv unter Druck, ruft täglich mehrmals an. Sie sucht Zustimmung für ihr Handeln. Was er ihr nicht geben möchte.
      Fakt ist, sie wird Mitte Juni weg sein.
      Die Zeit ist somit mein Feind.

      Ich hänge nun dazwischen.
      Gerne suche ich das Gespräch mit dem (doch sehhhhr trägen JA).
      Bloß was soll ich denen erzählen?

      Ich "vermute" und blabla wird hier wohl nix bringen.


      Viele Grüße
      Dom
    • hallo,

      vermutlich würde ich nun einen Anwalt beauftragen. Der soll mit Fristsetzung der Übertragung des Sorgerechts zustimmen und auch Junior bei sich abmelden, damit er ordnungsgemäß am Wohnsitz der Großeltern angemeldet werden kann, bei denen er schon seit September 2023 lebt.
      Und eine Ausübung des Sorgerecht ab Juni ihrerseits ja nicht möglich sei, da sie auswandert und Junior weiterhin bei seinen Großeltern leben wird um seine Ausbildung weiterzuführen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Tag.

      Daran dachte ich auch.
      Hab es heut nicht lassen können und das JA angerufen um um Hilfe zu bitten. Nachdem ich 4mal (jeweils einer anderen Mitarbeiterin) die Story erzählt hab, wurde ich unschön abgewimmelt. Die gute Frau hat mich sehr forsch angeredet, verwies nur darauf ich solle mich zum zuständigen Amtsgericht aufmachen, um die alleinige Sorge zu beantragen. Allerdings werde dies nicht von Erfolg gekrönt sein, da nach Ansicht des JA keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, falls ja müsse dies bewiesen werden.
      Auf alle weiteren Fragen ging sie nicht ein.
      Weiter könne der Junge selbst beim Amtsgericht oder JA um Inobhutnahme bitten.

      Bei der ersten Dame gings nur um die Brille und darum dass die Mutter nicht leistungsfähig wäre (dabei habe ich deshalb gar nicht angerufen :) )
      Ein Brief mit allen nötigen Unterlagen werde mich die Tage erreichen sowie einer weiteren Zahlungsaufforderung dazu. Weiter wäre ich der Mutter (als Vertretung für den Sohn) zur Zahlung verpflichtet und müsse dies wahrnehmen solange diese sich in Deutschland aufhält.

      Da biste erstmal baff.....
    • hallo,

      blöde Frage, hat Junior überhaupt zwei Brillen bekommen? Wenn der Kontakt jetzt da ist, wäre das doch mal eine Frage wert.
      Und ich würde, sofern die Unterlagen kommen, weiterhin darauf hinweisen, dass Junior bei den Großeltern lebt. Und deswegen die Mutter gar nicht vertretungsberechtigt ist.
      Und ich würde an deiner Stelle mit deinen Eltern sprechen, dass sie das bürgeramt anschreiben, dass Junior bei ihnen dauerhaft lebt. Und sie deshalb darum bitten, Junior bei ihnen als Wohnsitz anmelden, da Junior dort lebt. Und dann die §§ von Tanja nennen.

      Ab dem Zeitpunkt wo Junior bei den Großeltern gemeldet ist, kann die Mutter gar nichts mehr geltend machen.

      Sophie
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    • hallo,

      dann kommt ja Bewegung in die Sache.
      Und die meldebescheinigung von Junior dann an die kindergeldkasse senden mit dem Hinweis, dass das Kindergeld nun an die Großeltern zu zahlen ist…Oder an dich, da du den größten Teil des barunterhalts trägst.

      sophie
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    • hallo,

      das ist doch gut.
      Und das an die kindergeldkasse senden.
      Und an die beistandschaft bezüglich der Brille mit dem Hinweis, dass die Mutter aufgrund des nicht-Wohnens von Junior bei ihr nicht mehr anspruchsberechtigt für Unterhalt und sonder/Mehrbedarf ist.

      der Mutter würde ich schreiben, dass sie ab April keinen Unterhalt mehr für Junior bekommt, weil Junior nicht mehr bei ihr wohnt.
      das aber nur, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Diesen nun auch zurückfordern. Gibt es keinen unterhaltstitel den Dauerauftrag an sie löschen und einfach abwarten. Und dann mit deinen Eltern sprechen, wie das mit dem Unterhalt nun laufen soll.

      Sophie
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    • hallo,

      warum macht das die Rückforderung des Titels schwierig? Er hat seinen erstwohnsitz bei dir und deshalb ist die Mutter nicht mehr berechtigt den Unterhalt zu bekommen. Rein theoretisch wäre sie jetzt ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Insofern den Titel zurückfordern, damit nicht unberechtigt daraus vollstreckt werden kann.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo.

      Post vom JA ist heute gekommen.
      Folgender Brief:
      _----------
      Sehr geehrter Herr XXX,

      Bezugnehmend auf ihre emails vom 26. und 31.1.2024 erhalten Sie anbei folgende Unterlagen:

      Schreiben der Deutschen Rentenversicherung bzgl der Höhe der Erwerbsminderungsrente von Frau xxx.
      Kontobeleg (der Oma) bzgl Bezahlung der Brillen von KM an Oma.
      Bescheinigung des Augenarztes vom 03/2024.

      Ich bitte Sie nochmals sich hälftig an den Kosten der 2 Brillen (eine für den privaten Gebrauch, eine Brille für die Arbeit) zu beteiligen.
      Also sind 2xx,xx Euro an Frau xxx zu zahlen.

      ----------

      Dabei ein Rentenbescheid, wegen voller Erwerbsminderung, monatlich 1450 Euro.

      Weiter ein Arztattest, "Die Vorstellung erfolgte zur Bestimmung des Fernvisus. Zusammenfassend ist es bei Myopie für xxx notwendig für die Teilnahme am Verkehr eine Fernbrille zu tragen."

      Dazu ein Zahlungsbeleg vom Oktober 23.


      Derweil blieben meine Fragen an das Familienamt wegen dem Kindergeld seit der letzten Mail unbeantwortet.

      Auch das JA wiegelt komplett ab.
      Bei einem Telefonat heute folgendes: Solange die KM in Deutschland ist, werden Sie keinen Erfolg haben.
      Eine Rückgabe des Titels ist nicht ohne weiteres möglich.
      Verweis aufs Familiengericht, falls ich was wolle, müsse ich Sorgerecht beantragen.


      Situation ist momentan so, daß mein Sohn zu Besuch bei der KM ist. Offiziell.
      Wir haben heut telefoniert, er war keinen Tag dort, wollte nur seine Freunde besuchen, schläft bei wem anderen. Kommt am Freitag zurück.
      Er sagte "Was soll ichn da? Die Wohnung ist dreiviertel leer, die haut in 2 Monaten ab, das ist sicher"
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      warum macht das die Rückforderung des Titels schwierig? Er hat seinen erstwohnsitz bei dir und deshalb ist die Mutter nicht mehr berechtigt den Unterhalt zu bekommen. Rein theoretisch wäre sie jetzt ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Insofern den Titel zurückfordern, damit nicht unberechtigt daraus vollstreckt werden kann.

      Sophie

      Ich habe mir das jetzt ein paar mal durchgelesen.
      Vielleicht versteh ich das auch falsch.
      Es ist so, in der Urkunde steht, Titel dynamisch, 100% erste Unterhaltsstufe. Zahlbar jeweils im voraus an den gesetzlichen Vertreter des Sohnes.

      Dies ist nach wie vor die KM, weil sich keines der Ämter bewegen mag.

      Weiter habe ich herausgelesen, dass deren Erwerbsminderungsrente von 1450 euro auch als Einkommen zählt, das hatte mir hier schon mal wer gesagt. Ich verstehe das soweit.
      Also würde der Unterhalt gequotelt und an den Sohn bezahlt.
      Weiter las ich, ihm müssten 930 Euro bleiben als Mindestbehalt wenn er nicht zuhause lebt.

      Wie berechne ich nun das ganze, um es auch dem JA so darzulegen?
      Er hat netto bereinigt 434 Euro.
      Kindergeld bezieht die KM, ich leiste an sie noch 293 Euro Unterhalt (KG anscheinend schon berücksichtigt), unberechtigterweise.


      Das ist echt verzwickt alles.
      Ich versteh nur nicht ganz warum sich das JA nicht bewegen mag. Das ist doch deren Job dies in die richtigen Bahnen zu lenken, nicht meiner.

      Viele Grüße
    • hallo,

      Junior ist nun bei dir gemeldet. Damit hat die Mutter kein Recht mehr den Unterhalt und das Kindergeld zu bekommen. Weil sie das ja nur als Vertreterin von Junior bekommt. Und da Junior nicht mehr bei ihr lebt, kann sie ihn nicht vertreten. Deshalb hast du Anspruch auf Herausgabe des Titels.
      Die meldebescheinigung schickst du dem Jugendamt und erklärst, dass die Mutter nicht mehr berechtigt ist Unterhalt und Mehrbedarf zu fordern, da Junior nun bei dir gemeldet ist. Das gleiche machst du mit der Kindergeldkasse und beantragst ab 01.04. das Kindergeld für Junior.

      Das überweist du deinen Eltern.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Dom,

      ohne Anwalt wirst Du die Dinge vermutlich nicht allein in Deinem Sinne geregelt bekommen.
      Das kennen wir auch zur Genüge.
      Das JA muss sich nicht bewegen. Sie sind (besteht denn Beistandschaft?) faktisch "Anwalt des Kindes".
      Ich würde denen einfach zurück schreiben.
      "Ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich für Mehr- oder Sonderbedarf aufgrund meiner weiteren vorgehenden Regelbedarfsunterhaltspflichten nicht leistungsfähig bin.
      Sollten Sie oder die - für Unterhalt mangels Obhut nicht mehr berechtigte - KM das anders sehen, steht es Ihnen frei, dies gerichtlich klären zu lassen.
      Ich darf sie unter Vorlage der Ummeldung von Xxx(Name des Sohnes) darauf hinweisen, dass sich Xxx seit September 23 nicht mehr in der Obhut der KM sondern bei meinen Eltern befindet. Die Besuche im Heimatort dienen auch der Pflege seiner Freundschaften. Er nächtigt nicht bei der KM.
      Bezüglich des Unterhaltstitels werde ich mich nun an meinen Anwalt wenden, da die KM spätestens ab Juni ins Ausland verzieht."

      Du wirst - ohne anwaltliche Hilfe - den Titel nicht aus der Welt bekommen und wenn ich mir das zum Ruhen der elterlichen Sorge (bei der KM) anschaue, könnte der Erfolg schwer werden.

      Berechnung brauchst Du nun wofür?
      Wenn Du "nur" 293 zahlst, wird bereits die Hälfte seines Ausbildungsentgelts angerechnet sein.
      Für eine weitere Reduzierung brauchst Du einen Anwalt. Hatte Dir das JA ja auch zu verstehen gegeben.
      Wenn der Titel nicht rausgerückt wird, kann man denen noch so viel schreiben/telefonisch erklären. Das führt nicht zum Ziel.

      Bei uns hat das JA einfach gar nicht reagiert wenn wir denen unsere Sicht der Dinge schilderten. Erst der Anwalt konnte helfen...

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.

      Ja genau so läuft das ab.
      Das JA reagiert nicht auf meine emails im Bezug auf Wohnort, Fragen wg. Auswanderung, wie ich mich dann da verhalten soll, Sorgerecht usw.
      Es reagiert nur auf diesen Sachverhalt mit der Brille.
      Auch meine Aufforderung es möge geklärt werden, wer wieviel den Umständen entsprechend nun zahlen muß, an wen zu zahlen ist usw bleiben unbeantwortet.
      Es wird nur stur geschrieben, alles würde bleiben wie es ist, alles zahlbar an die KM.

      Unabhängig dessen wie die Sachlage ist, das JA geht nicht auf die Fakten ein seit letztem Jahr.
      Alles nach Schema "F". Kind wohnt bei KM, KV muß zahlen, basta.

      Im Hinblick auf meinen Sohn ist das auch ärgerlich, da er ja auch gar nicht das Geld bekommt das ihm zusteht. Er bekommt sein Ausbildungsgeld, das wars.

      Stellt sich halt immer noch die Frage, wie geht es weiter wenn sie denn weg ist.
      Ich meine wenn das im Vorfeld alles nicht geklärt ist, Sorgerecht, Kindergeld, Unterhalt, wird es dann doppelt schwierig. On Top hab ich dann das traumatisierte Kind da. Es fällt ihm jetzt schon nicht leicht, da der Termin immer näher rückt.

      Möcht mal sehen wie die ganzen Ämter reagieren, wenn das denn dann wirklich soweit ist.
      Da ist dann das JA, weiß nicht was die machen (obwohl sie die Sachlage seit längerem kennen).
      Dann ist da der Staat wegen Kindergeld. Ich gehe nicht davon aus dass hier im nicht-EU-Ausland noch was zurückzuholen ist. Weiter dann die Thematik Sorgerecht. Alles ungeklärte Dinge.
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