TanjaW9 wrote:
Die Behauptung, dass die KM nicht leistungsfähig ist, musst Du schon überprüfen können wenn die Dich zu Mehrbedarf auffordern!
Ich finde es immer ein Unding wie das JA Pflichtige behandelt und so tut, als hätte man keinerlei Rechte...
Dom2003 wrote:
Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal ob der Sohn hier gemeldet ist.
Dom2003 wrote:
Es wurde mir tatsächlich heute gesagt daß das Kind nicht umgemeldet wurde.
Falls Du das schwarz auf weiß behördlich haben willst (Edith:wo Dein Sohn wohnt), machst Du beim Einwohnermeldeamt der zuletzt bekannten Wohnung des Sohnes eine sogen. "kleine" Anfrage als Vater des Kindes und bittest um Auskunft des aktuellen Wohnortes des betroffenen Kindes (der betroffenen Person). Kostet je nach Gebührenordnung so um die 10,- bis 15,- €...
Alles was Du brauchst ist Name/ Vorname; Geburtsdatum und letzte bekannte Adresse vom Kind, eventuell belegst Du Dein Interesse als KV noch mit Deiner Geburtsurkunde bzw. mit der Geburtsurkunde des Kindes (wenn vorhanden. Eventuell hilft auch ein kurzes Telefonat mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt über die korrekte Vorgehensweise.
Achtung, wenn man sowas online macht: Da taucht im I-Net mit schöner Regelmäßigkeit als erster Eintrag ein Servicedienst auf, der da mit (sehr viel) höheren Gebühren seine Dienste anbietet und auf dem ersten Blick so ausieht, als wäre er dem jeweiligen (Einwohnermelde)amt zugeordnet...!!!
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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