Sonderbedarf Brille

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    • TanjaW9 schrieb:

      Die Behauptung, dass die KM nicht leistungsfähig ist, musst Du schon überprüfen können wenn die Dich zu Mehrbedarf auffordern!
      Ich finde es immer ein Unding wie das JA Pflichtige behandelt und so tut, als hätte man keinerlei Rechte...
      ... und der/ die bis dato Betreuende keine Pflichten...

      Dom2003 schrieb:

      Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal ob der Sohn hier gemeldet ist.
      ungeachtet Deines Statments hier:

      Dom2003 schrieb:

      Es wurde mir tatsächlich heute gesagt daß das Kind nicht umgemeldet wurde.
      @Dom2003
      Falls Du das schwarz auf weiß behördlich haben willst (Edith:wo Dein Sohn wohnt), machst Du beim Einwohnermeldeamt der zuletzt bekannten Wohnung des Sohnes eine sogen. "kleine" Anfrage als Vater des Kindes und bittest um Auskunft des aktuellen Wohnortes des betroffenen Kindes (der betroffenen Person). Kostet je nach Gebührenordnung so um die 10,- bis 15,- €...
      Alles was Du brauchst ist Name/ Vorname; Geburtsdatum und letzte bekannte Adresse vom Kind, eventuell belegst Du Dein Interesse als KV noch mit Deiner Geburtsurkunde bzw. mit der Geburtsurkunde des Kindes (wenn vorhanden. Eventuell hilft auch ein kurzes Telefonat mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt über die korrekte Vorgehensweise.

      Achtung, wenn man sowas online macht: Da taucht im I-Net mit schöner Regelmäßigkeit als erster Eintrag ein Servicedienst auf, der da mit (sehr viel) höheren Gebühren seine Dienste anbietet und auf dem ersten Blick so ausieht, als wäre er dem jeweiligen (Einwohnermelde)amt zugeordnet...!!!
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo.

      Tatsächlich bekam ich heute Rückmeldung per email vom Einwohnermeldeamt am letzten Wohnsitz meines Sohnes. Nach 2 emails hin und her hab ich dort direkt angerufen.
      Die Mitarbeiterin war wirklich nett und sehr bemüht.

      Leider Gottes wird dieses nicht tätig, da nicht zuständig.
      Dies kann nur durch Ummeldung der Mutter (welche natürlich einen Teufel tun wird) erfolgen.
      Weiter dann die Frage auf gut deutsch "was willst du überhaupt, du hast kein Sorgerecht".

      Es wurde mir höchstens angeraten, auf Meldeamt des derzeitigen Wohnsitzes zu gehen um mein Anliegen vorzubringen. Ausgang ungewiss.

      Im Endeffekt hat mir die gute Frau zu verstehen gegeben, die KM wird solch eine Ummeldung nicht anstreben wollen (Unterhalts- und Kindergelds wegen).
    • Weiter habe ich gefragt ob das normal wäre, Leute umherziehen können wie sie wollen und sich nirgends melden brauchen.
      So ist es nun zwar nicht, aber so ein spezieller Fall ist wohl in Deutschland auf diesem Amt nicht vorgesehen. Daher gäbe es keine Handhabe.
      Man könne hier auch nicht klagen (weil: wo?).

      Fakt ist, mein Sohn ist nur an seinen früheren Wohnort gemeldet. Hier nicht laut Meldeamt.

      Bleibt mir nur eins: das Amt HIER anzurufen bzw dorthin zu schreiben.

      Auf diesen alten Wohnsitz belaufen sich leider auch alle anderen Sachen (Kindergeld und Unterhalt).
      Bevor hier nichts geändert ist, wirds wohl sinnlos sein.
    • Hallo Dom,

      ich hätte das Einwohnemeldeamt am derzeitigen Wohnsitz informiert.
      Mit den Hinweis, dass das Kind seit September bei Deinen Eltern wohnt.

      "Unsere" Meldeämter sind da ziemlich hinterher. An der (Haupt)Wohnsitzmeldung hängen ja indirekt Gelder dran...

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Wer hat denn was von klagen gesagt?
      Die KM oder Deine Eltern begehen ggf. eine Ordnungswidrigkeit wenn sie das Kind nicht ummelden.
      Bei uns wird ein "Klärungsfall" durch das EWA eröffnet und die kümmern sich dann um die Angelegenheit. Man bekommt aber keine Rückmeldung.
      Datenschutz...
    • Hallo allerseits.
      Ich war nun gestern auf unserer Gemeinde.
      Die ersten die meine Situation einigermaßen verstanden.
      Es geht an alle Beteiligten wohl ein Schreiben raus wegen der Meldung des Wohnorts. Gestartet wird mit der KM, da der Sohn noch keine 16 ist.
      Selbst wenn keine Reaktion erfolgt, geht ein weiteres Schreiben an den Sohn direkt raus in ein paar Wochen. Er wird dann 16 und ist selbst meldepflichtig.
      Das wird noch sehr spannend....
    • Guten abend.
      Mittlerweile hat mich die Gemeinde angerufen.
      Ich solle eine Vollmacht der KM an meine Eltern vorlegen, falls möglich. Diese habe ich auch beim JA angefragt. Heute hab ich diese nun einsehen können, ganz ohne JA.
      Folgendes steht da (ein Internet-Vordruck), alles andere handschriftlich ausgefüllt, tw unvollständig.

      Ich tippe das Ganze ab, ohne Namen usw.

      ANFANG

      Sorgerechtsvollmacht für eine dritte Person (Verwandte)
      Sorgerechtsvollmacht erteilt von: (Name der KM)
      Für: (Name meiner Eltern, es fehlt vollständig die Adresse sowie GebDatum)
      Ich bevollmächtige: (Name meiner Eltern)
      Zur alleinigen Entscheidung in allen Angelegenheiten der elterlichen Sorge betreffend meines Kindes: (Name Sohn mit GebDatum)
      Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Gesundheitssorge, die Bestimmung des Aufenthalts, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen einschließlich von Hilfen zur Erziehung sowie die Regelung von aufenthaltsrechtlichen und schulischen Angelegenheiten.
      Name bevollmächtige Person: (meine Eltern)

      Wird in allen Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes sind, mein Einverständnis einholen.

      Unterschrift: KM und (meine Eltern) mit Datum und Ort.

      ENDE

      Weiterhin stellt sich das JA auf alle meine Anfragen tot, die Familienkasse ebenso.
      Die Gemeinde wird wohl erstmal wegen der Meldung tätig werden.

      Was sagt ihr zu der Vollmacht?

      Viele liebe Grüße
    • hallo,


      Damit dürften deine Eltern versäumt haben, Junior umzumelden.denn sie bestimme ja den Aufenthalt.
      Und damit können sie auch das Kindergeld erhalten.
      Hast du eine Kopie machen können oder hast du nur Einsicht erhalten? Von wem hast du die Einsicht erhalten?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      das legst du jetzt dem Einwohnermeldeamt vor. Ggf. Sprichst du vorher mit deinem Vater und gehst mit ihm und Junior gemeinsam zum Einwohnermeldeamt. Und dann meldet sich Junior um.
      Und die neue meldebescheingigung schickst du dann ans Jugendamt und an die kindergeldkasse.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Mittlerweile habe ich Rückmeldung vom Jugendamt bekommen.
      Man werde der Bitte um Offenlegung der Einkünft von der KM nachkommen und diese bei der KM "erfragen".
      Leider eine komplett inhaltslose Email, ein Dreizeiler, nicht eingehend auf meine anderen Fragen und Äußerungen.

      Naja mal abwarten was sich tut.

      Derweile KEINE Rückmeldung der Familienkasse.

      Viele Grüße
    • hallo,

      das ist doch schon mal gut. Solange die Mutter keine Auskunft gibt, musst du ja erst mal nicht zahlen.
      Und die familienkasse wird dir vermutlich gar nicht schreiben, was das Ergebnis ihrer Nachforschung ist. Du bist weder der kindergeldberechtigte noch bekommst du das Kindergeld später. Da vermute ich mal dass sie aus datenschutzgründen gar nichts sagen dürfen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Dom,

      Du hast aber die Zahlung von Mehr- oder Sonderbedarf abgelehnt weil a) Du dafür nicht leistungsfähig bist (andere vorrangige Unterhaltspflichten) und b) der geltend gemacht Bedarf unverhältnismäßig ist?
      Und nur hilfsweise Auskunft über das Einkommen der Mutter (und des Kindes - es ist immerhin in Ausbildung und könnte zusätzliche Zahlungen erhalten haben) verlangt?
      Falls nicht, würde ich das noch "nachschieben".

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen.
      Mal wieder eine Wasserstandsmeldung dazwischen.
      Heute kam tatsächlich eine email von der Familienkasse.

      Leider nichtssagend, nur folgendes:
      "Wir dürfen keine Auskunft geben, datenschutztechnisch.
      Wenn Sie Kindergeld beantragen möchten (oder die Großeltern), bitten wir Sie die Meldebescheinigung für das Kind einzureichen."

      Weiter kam auch vom Jugendamt seither keine Reaktion mehr. Leider weiß ich nicht ob sich hingehend dem Kindergeld was tut, noch weiß ich rein melderechtlich was sache ist. Alles aus Datenschutzgründen....

      Viele Grüße
    • Hallo Dom,

      Ja, die Familienkasse darf Dir keine weitergehende Auskunft erteilen - Steuergeheimnis.
      Allerdings müssen Sie auf Antrag nach 68(3) EStG an Dich (als weiteren Berechtigten) mitteilen, an wen für das Kalenderjahr 2023 (und auf Nachfrage auch schon für 2 Monate in 2024) das Kindergeld gezahlt wurde.
      Es ist auch nicht richtig, dass die Kindergeldstelle von Dir eine Meldebescheinigung will.
      Ich würde auch 64(3) S.1 EStG verweisen und einen Kindergeldantrag stellen. Du kannst ja nachweisen, dass Du Unterhalt zahlst und dann gibst Du noch an, an welchem Tag und ggf. zu welchem Aktenzeichen Du die neue Adresse des Sohnes dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt hast.
      Sei Dir aber klar, dass Du das Kindergeld nicht für Deine Zwecke ausgeben oder auf die Unterhaltszahlung anrechnen darfst.
      Die Familienkasse müsste dann eigentlich den Kindergeldantrag bei den Großeltern anregen und anschließend Deinen Antrag ablehnen.
      Melderechtlich hast Du Anspruch auf Auskunft (einfache Melderegisterauskunft). Hatte das nicht Kakadu hier schon geschrieben?
      Ich hab das schon vor ein paar Jahren online gemacht. Kostet auch nicht die Welt.

      Gruß Tanja
    • Hey.
      Melderechtlich wurde mir Auskunft erteilt.
      Allerdings war das VOR meiner email ans Amt.
      Ob sich seither melderechtlich was getan hat, müsst ich nochmals bei der Gemeinde erfragen.

      Zitat "Es ist auch nicht richtig, dass die Kindergeldstelle von Dir eine Meldebescheinigung will"

      So steht es aber da in der Email.
      Hier das original:

      "Sehr geehrter Herr XXX,
      leider kann ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht mehr sagen bzgl. des Kindergeldes für Ihren Sohn. Falls Ihr Sohn in Ihrem Haushalt lebt oder in dem Haushalt der Großeltern, dann müssten Sie bzw. die Großeltern einen Antrag auf Kindergeld stellen und die Meldebescheinigung von YYY einreichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
      Freundliche Grüße"
    • Hallo Dom,

      die Familienkasse schreibt aber auch: "Falls Ihr Sohn in Ihrem Haushalt lebt..."
      Da das Kind aber nicht in Deinem Haushalt wohnt, braucht es keine Meldebescheinigung (darüber dass es nicht bei Dir wohnt).
      Bitte lies Dir den 64(3) Satz 1 EStG durch.
      Wenn das Kind nicht im Haushalt eines Berechtigten wohnt, bekommt der das Kindergeld, der dem Kind eine (höhere) Unterhaltsrente zahlt.
      Deswegen schrieb ich ja, dass bei Antragstellung Deinerseits die Familienkasse an die Großeltern (als vorrangig Berechtigte wegen Haushaltsaufnahme) herantreten und Kindergeldantragstellung durch die anregen müsste. Keine Ahnung, ob Deine Eltern das dann beantragen würden. Wenn ja, würde natürlich Dein Antrag abgelehnt. Aber wenigstens geht das Kindergeld nicht mehr an die KM obwohl sie selbst ja keine Kosten mehr trägt fürs Kind.

      Gruß Tanja
    • Hallo.

      Da hab ich ja anscheinend was losgetreten wegen der Brille.
      Die KM plant die Auswanderung diesen Sommer, wohl schon seit Dezember 23. Es kommen einige Sachen auf mich zu denke ich.
      Mein Vater ist an mich herangetreten, er bekommt keinerlei Auskunft von den Ämtern und war ziemlich aufgelöst.
      Ich/Wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen.
      Etwas ausführlicher schreibe ich dazu heute Abend.

      Viele Grüße
    • Hallo Dom,

      dann ist das jetzt vielleicht die Gelegenheit, dass Deine neue Familie und Du Dich mit Deinen Eltern an einen Tisch setzt.
      Nehmt auch Deinen Sohn dazu und trefft gemeinsame Absprachen (das machen wir auch mit unserem bei uns wohnendem Pubertier).
      Dass Dein Vater keine Auskunft von den Ämtern erhält, verwundert mich.
      Hat er die von der KM erteilte Sorgevollmacht nicht vorgelegt?
      Im Regelfall muss sich eine Behörde an erteilte Vollmachten halten.
      Er soll sich sonst an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden und nachfragen, warum die Vollmacht nicht beachtet wird und ggf. auf einen formellen Ablehnungsbescheid bestehen.

      Ich habe (fürs Erwachsene Kind) nach Vorlage der Vollmacht sämtliche Auskünfte und auch Bescheide erhalten.

      Auf Deinen ausführlichen Bericht bin ich gespannt.

      Gruß Tanja
    • In Kurzfassung was die Vollmacht betrifft:

      Dort steht drin, daß in wichtigen Sachen, Behördengängen/ggf Kontoeröffnung oder solche Dinge immer alles in Abstimmung mit der Mutter erfolgen muß.

      Auch wegn der Meldung des Jungen bei der Meldebehörde haben wir sprechen können.
      Meine Eltern dürfen den Jungen nicht anmelden/ummelden, da noch keine 16 Jahre alt.
      Hier scheint ein Schreiben an die KM gegangen zu sein, welche aber der Behörde nicht antwortet.
      Das EWMA sagt, Ihnen seien die Hände gebunden, sie können nichts machen.
      Somit ist und bleibt der Junge bei der KM gemeldet. Erst wenn jetzt dann 16, wird er selbst angeschrieben und kann sich selbst ummelden.

      Ich sehe das halt so:
      Der KM geht die Luft (das Geld) aus, da jetzt von allen Seiten was kommt.
      Alles losgetreten wegen einer lächerlichen Brille.

      Die Gesamtstory folgt, sobald ich am PC bin.
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