Sonderbedarf Brille

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    • Sonderbedarf Brille

      Hallo an alle.

      Ich habe viel zum Thema Sonderbedarf gelesen, jedoch auf unterschiedliche Meinungen gestoßen.

      Folgende Situation:
      Mein Sohn ist 16 Jahre alt, Azubi.
      Er lebte von Geburt bis September 23 bei seiner Mutter. Ich zahle Unterhalt nach DDT Stufe 1 und es besteht ein Unterhaltstitel beim JA.

      Seit September lebt mein Sohn bei meinen Eltern (ich gestehe, ich habe kein besonderes gutes Verhältnis zu meinen Eltern).
      Seitdem ist er nicht mehr bei der Mutter.
      Es wurde scheinbar hier eine Vollmacht erteilt, wobei ich komplett außen vor war.

      Seit September zahle ich nun den errechneten Unterhalt laut JA trotzdem weiter an die Mutter.
      Das JA will es so.

      Das eigentliche Problem ist nun ein weiteres Schreiben vom JA, worin ein Sonderbedarf für zwei Brillen geltend gemacht werden soll.
      Da es sich um fast 450 Euro handelt, kommt mir das etwas spanisch vor.
      Die Rechnung ist an meinen Sohn ausgestellt, vom September, die Mutter hat es wohl beim JA eingereicht.
      Ich gehe davon aus, daß im Zuge eines Führerscheins ein Sehtest gefordert wurde, wobei wahrscheinlich eine Brille notwendig wurde.

      Meine Fragen hierzu sind ganz klar:
      Muß ich mich an ZWEI Brillen beteiligen?
      Kann ein Sonderbedarf geltend gemacht werden, wenn bei Minderjährigen bzw Kindern ohnehin die Krankenkasse bezahlen würde? (Habe noch 2 Kinder bei mir hier im Haushalt, hier zahlt die Krankenkasse alles medizinisch notwendige).
      Ist es rechtens hier einen Sonderbedarf geltend zu machen ohne augenärztliche Behandlung?

      Man muß sagen beide Brillen haben regelrecht "Vollausstattung" und sind definitiv keine Kassengestelle.

      Ich denke mir immer, warum nicht gleich 4 Brillen zu je 600 Euro. Das wäre ja Wahnsinn.

      Wie kann ich nun weiter vorgehen oder wie soll ich reagieren?


      Viele Liebe Grüße
      Dom
    • hallo,

      da Junior bei deinen Eltern lebt sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
      Insofern würde ich das Jugendamt anschreiben, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Ebenso sind beide Elternteile für den Mehrbedarf zuständig. Dieser wird nach Einkommen, unter Berücksichtigung des selbstbehaltes (unter unter Abzug des kindesunterhaltes, den du zahlst) zu quoteln. Insofern bittest du um eine vollständige einkommensauskunft der Mutter (alles was sie auch bei dir immer fordern). Ebenso benötigst du die Vollmacht, wobei du bestreitest, dass die Mutter die Großeltern wirksam in unterhaltsfragen vertreten kann, da sie ja auch barunterhaltspflichtig ist, und deswegen hier befangen ist.
      Des Weiteren forderst du das Attest vom Augenarzt, in dem bescheinigt wird, dass Junior eine Brille benötigt. Ebenso forderst du eine Begründung, warum Junior 2 Brillen benötigt und dass bestimmte Vorgaben bei den Brillen einzuhalten sind.
      Und dann prüfst du mal bei einer der billgketten, was Brillen dort gekostet hätten.

      und dann wartest du einfach erst mal ab.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hey hallo.
      Danke für Deine schnell Antwort bzw Einschätzung.

      Ich habe bereits beim JA angeklopft, eben wegen der Thematik daß beide Elternteile nun unterhaltspflichtig wären. Dies wurde aber telefonisch abgeschmettert. Begründung war "daß dies nichts ändern würde, die Mutter wäre nicht leistungsfähig, da berufsunfähig".
      Lt. JA wäre eine Vollmacht zur Betreuung (ausgestellt von der KM gegenüber meinen Eltern) ausreichend, da die Mutter ja dennoch wichtige Arzttermine und Behördengänge mit dem Sohn wahrnehmen würde.
      Dies entspricht halt leider nicht der Wahrheit. Ich weiß sehr sicher, daß er durchgehend dort lebt.
      Er hat hier eine Ausbildungsstelle, die Mutter lebt 200km weit weg. Sie ist hier in 16 Jahren nie aufgetaucht.

      Ich verstehe folgende Passage deiner Antwort nicht ganz:
      ""Ebenso benötigst du die Vollmacht, wobei du bestreitest, dass die Mutter die Großeltern wirksam in unterhaltsfragen vertreten kann, da sie ja auch barunterhaltspflichtig ist, und deswegen hier befangen ist.""

      Anzumerken ist, ich habe kein Sorgerecht für ihn .
      Darauf stützt sich auch das JA. Es wurde mich nichts angehen wo und wie er lebt.
      Wir hatten bis er 14 Jahre war regelmäßig Kontakt, er war alle 2 Wochen Wochenends bei uns. Seither ist der Kontakt abgebrochen, er schaut uns nicht an wenn wir ihm irgendwo begegnen.

      Leider ist das JA und auch die KM sehr unkooperativ.

      Ich habe bislang jeden Monat brav den Unterhalt bezahlt, keinen Monat seit Geburt einen Pfennig zu wenig.

      Liebe Grüße
    • Was ich noch komplett vergessen habe zu erwähnen:

      Selbstredend hat das JA zum Ausbildungsbeginn vorigen September gefordert, den errechneten Betrag xxx € weiter an die KM zu bezahlen. Auf ihr Konto. (Nicht eben an den Sohn bzw evtl. Meine Eltern). Wie bereits erwähnt hat die KM in diesem Fall nichts mehr mit meinem Kind zu tun, da nicht bei ihr lebend.
      Ebenso soll mit dem Geld für den vermeintlichen Sonderbedarf Brille verfahren werden.
      Es soll an sie überwiesen werden.

      Im Brief des JA steht, "... Anbei erhalten Sie 2 Rechnungen für 2 Brillen. Nach meiner Auffassung stellt dies einen Sonderbedarf des Kindes dar, der zusätzlich zum monatlichen Unterhalt besteht.....Zur Vereinfachung werden Sie gebeten von den Kosten über insgesamt xxx € einen Anteil von 50% an Frau xxxxxx zu überweisen....."
    • hallo,

      auch wenn die Mutter berufsunfähig ist, hat sie Rente, anderes Einkommen oder Bürgergeld. Insofern muss sie darüber Auskunft erteilen.

      Du hast geschrieben, dass es angeblich eine Vollmacht gibt, die die Mutter berechtigt die Großeltern zu vertreten, da das Kind ja nun bei den Großeltern lebt. Sobald das Kind nicht mehr zu Hause lebt sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Wenn du aber selbst barunterhaltspflichtig bist, kannst du das Kind dann nicht mehr unterhaltsrechtlich vertreten, da du ja auch gegen dich Auskunft fordern müsstest bzw. Dich selbst verklagen müsstest. Deshalb mag diese Vollmacht existieren, aber für den Unterhalt und den Mehrbedarf nicht eingesetzt werden.



      auch teilst du dem Jugendamt mit, dass der Unterhalt nicht mehr an die Mutter von dir überwiesen werden wird. Du wartest auf eine Aufforderung der Großeltern, da sie nun berechtigt sind für das Enkelkind Unterhalt zu fordern von beiden Elternteilen. Dies betrifft auch den Mehrbedarf. Und auch auf eine hälftige Teilung des Mehrbedarfs kannst du dich nicht einlassen. Denn du zahlst Unterhalt nach Stufe 1 (werden Kindergeld und ausbildungsvergütung vom zahlbetrag hälftig abgezogen?). Dein selbstbehalt liegt bei 1.450.
      wenn du nun also den kindesunterhalt abziehst, wie hoch ist die Summe, die überhaupt noch für Mehrbedarf zur Verfügung steht?

      Sophie
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    • Hallo.

      Naja es gibt offensichtlich eine sog. Betreuungsvollmacht der Kindsmutter an meine Eltern.
      Sprich Sie hat den Jungen bei meinen Eltern "geparkt", kassiert aber selbst munter weiter den Unterhalt, inkl Kindergeld und jetzt halt den Sonderbedarf. Junior hat die Brillenrechnung der Mutter geschickt, diese reicht die Rechnung ein und will jetzt Geld.

      Laut Jugendamt sind meine Eltern nicht zum Unterhalt berechtigt, sprich sie machen das aus "freien Stücken" entgeltlos. Sie werden auch nicht darauf klagen bzw irgendwas unternehmen wegen des Geldes.
      Wie geschrieben, ist das Verhältnis von mir zu meinen Eltern sehr zerrüttet, eben wegen des Jungen, seit Jahren. Meine Eltern halten leider über KM und Kind sehr die Hand drüber und spielen alles mit. Großeltern eben.

      Es ist so, meine neue Frau und ich sind bisher "gut ausgekommen", wir gehen beide arbeiten. Es stellte sich nie die Frage eine Berechnung wg. Mindestbehalt zu machen.
      Situation ist folgende: ich verdiene 2250 netto, weiter habe ich 2 Kinder, bei mir lebend, 13 und 9 Jahre.
      Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das berechnen muß.

      Ausbildungsvergütung und Kindergeld werden lt. Berechnung vom JA abgezogen.
      Ich zahle monatlich 296 Euro an den ältesten.
      Diese Rechnung des JA ist soweit schon richtig nach Stufe 1 der DDT.

      War halt nun jetzt das erste Mal wo ich mich mit Sonderbedarf beschäftigen muß und zum ersten Mal wo ich ungern etwas zuzahlen will.
    • hallo,

      damit bist du 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Alle drei sind minderjährig. Insofern muss der zahlbetrag für alle 3 Kinder der ersten Stufe von deinem bereinigten netto abgezogen werden. Erst danach ist der Mehrbedarf unter Berücksichtigung deines selbstbehaltes zu quoteln.

      2250 - 5 % berufsbedingte Aufwendungen - zus. Altersvorsorge.
      junior 1: 296
      Kind 13 j.: 520
      kind 9 j: 426

      Damit liegst Du unter dem selbstbehalt. Insofern würde ich dem Jugendamt mitteilen, dass dir ein selbstbehalt von 1.450€ zusteht. Berücksichtigst du den Unterhalt für alle drei leiblichen Kinder, alle minderjährig, liegst du unter dem selbstbehalt. Deshalb bleibt kein Raum für Mehrbedarf.
      Dies setzt natürlich voraus, dass du dein jahresnetto plus steuererstattung/12 Monate teilst.
      Und dann bei dieser Rechnung das gleiche rauskommt.
      Und diese Kinder ebenfalls deine leiblichen sind. Du musst dich auch nicht darauf verweisen lassen, dass du mit der Mutter der anderen beiden Kinder zusammenlebst.



      Ich würde diese betreuungsvollmacht anzweifeln und erläutern, dass das Kind bei den Großeltern lebt. Entsprechend sind beide Elternteile barunterhaltspflichtige. Fordern die Großeltern kein Geld, dann ist das so.
      Aber dann ist die Mutter nicht berechtigt den Unterhalt und das Kindergeld zu kassieren. Ich würde auch die Kindergeldkasse informieren, dass das Kind seit September 2023 nicht mehr im Haushalt der Mutter lebt, sondern 200 km weiter weg bei den Großeltern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich danke Dir für die Erläuterungen.
      Sie machen mir sehr viel Mut.

      Ich habe diese Betreuungsvollmacht nie selbst gesehen. Dies wurde mir nur auf Anfrage vom Jugendamt mitgeteilt.
      Lt. JA geht das mit dieser ominösen Vollmacht in Ordnung und auch die Zahlung an die Mutter wäre weiter rechtens, da keine Zahlung an den Sohn direkt möglich wäre, wegen Minderjährigkeit.
      Lt JA wäre auch die Kindergeldszahlung in Ordnung, aus demselben Grund.
      Das JA behauptet halt, daß der Sohn regelmäßig bei der Mutter verkehrt und sie sich um dies und das kümmert. Dem ist zu 1000% nicht so.
      Wie und vor wem soll ich da wie argumentieren?
      Ich kanns halt schlecht beweisen, obwohls Tatsache ist.

      Ich setzte morgen ein Schreiben an das Jugendamt auf, ganz sachlich. Erstmal bezüglich dieser Brillen und meinem Selbstbehalt. Bisher habe ich dahingehend nicht reagiert, kam erst am Freitag das Ganze.

      Dann würde ich erstmal bei der Kindergeldkasse nachhaken.

      Vielen lieben Dank bis dahin
      Gute Nacht
    • Hallo Dom,

      Du brauchst möglichst die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes.
      Hast Du diese nicht, musst Du ein Schreiben mit allen Dir bekannten Angaben von Kind und Mutter aufsetzen (Geburtsdaten, Geburtsort, bekannte Wohnorte) und dem Hinweis, dass Kind nunmehr wohnhaft ist bei xxx in yyyyy zzz.
      Und die Mutter ohne das Kind verzogen ist nach aaaa.
      Das schickst Du an die örtlich zuständige Familienkasse (Wohnort des Kindes) und fragst an, ob Du oder Deine Eltern das Kindergeld beantragen sollen.
      Da das Kind bei den Großeltern wohnt, hätten die auch Anspruch auf das Kindergeld...

      Und ansonsten würde ich trotz Hinweis des JA auf Dir vorzulegende Einkommensbelege der KM bestehen.
      Darauf hast Du ein Anrecht (1605 BGB i.V.m. 242 BGB).
      Die Behauptung, dass die KM nicht leistungsfähig ist, musst Du schon überprüfen können wenn die Dich zu Mehrbedarf auffordern!
      Ich finde es immer ein Unding wie das JA Pflichtige behandelt und so tut, als hätte man keinerlei Rechte...

      Was die Sorgevollmacht angeht, die wird schon gelten.
      Fraglich ist aber für mich, ob die KM dann wirklich weiter den Unterhalt vereinnahmen darf. Da würde ich an Deiner Stelle noch einen anwaltlichen Rat einholen.

      Gruß Tanja
    • Hallo.

      Die Identnummer habe ich (weiss ich aus meiner Steuererklärung).
      Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal ob der Sohn hier gemeldet ist. Zumindest ist er hier voll anwesend.
      Besagte Brillenrechnungen sind jedenfalls auf seinen Namen und die Adresse bei meinen Eltern angegeben.
      Die KM wohnt schon immer besagte 200km weg.
      Der Sohn ist hier zu meinen Eltern gezogen. Wohnt im selben Ort wie ich.
      Schlecht zu sagen ob nun das hier ansässige Amt oder das am vorigen Wohnort zuständig ist.

      Ich denke ich werde mal bei unserer Familienkasse hier anrufen, mich dumm stellen und fragen ob das so korrekt ist und ich nicht ein Anrecht hätte in dem Fall.
      Mindestens um das Amt zu einer Überprüfung zu bewegen.

      Ich danke Dir
    • TanjaW9 schrieb:

      Moin,

      noch ein kurzer Einwand: der Selbstbehalt beim Mehrbedarf beträgt 1650 Euro.
      Wenn der andere ET nicht leistungsfähig ist, würde ich erst Recht die Unangemessenheit der hohen Kosten anbringen.
      Zumal ja die KK bei Kindern die notwendigen Kosten übernimmt (und Sonderwünsche Privatvergnügen sind...)

      Gruß Tanja

      Im Übrigen gilt immer noch der Grundsatz, daß (solche) Mehrbedarfe (VORHER) zwischen den ET abzusprechen sind.
      Ansonsten gilt: wer ("die Musik") bestellt bezahlt die dann auch...
      Das Problem ist allerdings, dass auch das Gerichte nicht selten (immer öfter) anders sehen.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Habe gestern bei der Familienkasse angerufen, ganz ahnungslos.
      Leider konnte die Zuständigkeit noch nicht geklärt werden. Wo der Sohn gemeldet ist weiß keiner, ich solle eine email schreiben.

      Vom JA ist indes keine Antwort gekommen auf meine E-Mail und entschiedene Absage zum Sonderbedarf. Auch kein Anruf oder sonst was.
    • hallo,
      dann schreib der Familienkasse die email, mit der Info seit wann junior deines Wissens bei deinen Eltern seinen Lebensmittelpunkt hat. Die werden das prüfen, dauert ggf. Etwas. Und wenn es für die Mutter ganz blöd läuft muss sie das Kindergeld ab dem Zeitpunkt zurückzahlen. Kann natürlich sein, dass Junior weiterhin bei der Mutter gemeldet ist. Ich würde aber auch beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Denn wenn Junior bei deinen Eltern gemeldet ist, würde ich das dem Jugendamt mitteilen und erläutern, dass die Mutter in Bezug auf unterhaltsangelegenheiten und Mehrbedarf keine Forderungen mehr stellen kann, da sie ja nun selbst barunterhaltspflichtig ist.

      was den Mehrbedarf angeht, im Zweifelsfall meldet sich das Jugendamt nicht mehr. Denn wenn du nicht freiwillig zahlst müsste das ja eingeklagt werden. Und spätestens dann muss ja geklärt werden, wer überhaupt in solchen Dingen Vertreter des Kindes sein kann.

      Sophie
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    • Hallo und guten Abend.

      Es wurde mir tatsächlich heute gesagt daß das Kind nicht umgemeldet wurde.
      Sprich der Sohn wohnt hier gar nicht offiziell (er ist bei der Mutter gemeldet, "man braucht das bei einer solchen Vollmacht nicht ummelden lt JA")
      Langsam hab ich echt die Faxen dicke.

      Ich hab die Familienkasse angschrieben wie gesagt.
      Das ist so ein Durcheinander das kann sich keiner vorstellen. Und kein Amt interessiert es anscheinend wo er denn nun wohnt.
    • hallo,

      Evtl. Könnte man die Unterbringung bei deinen Eltern als „internatsunterbringung“ bezeichnen. Für das Leben im Internat gibt es Urteile. Und da ist es meist so, dass die Eltern beide barunterhaltspflichtig sind, weil das Kind bei keinem Elternteil lebt. Und man wird ja auch nicht im Ort des Internates behördlich angemeldet.

      insofern würde ich dem Jugendamt und der familienkasse mitteilen, dass Junior dauerhaft bei seinen Großeltern wohnt, behördlich aber nicht umgemeldet ist. Deiner Ansicht nach ist die behördliche Meldung bei der Mutter nicht korrekt, da Junior den überwiegenden Teil seiner Zeit im Ort der Großeltern verbringt. Deshalb siehst du es so, dass Junior seinen Lebensmittelpunkt im Ort der Großeltern hat, zumal in diese. Ort auch seine Ausbildungsstätte liegt.

      Aber wenn sich das Jugendamt und die kindergeldkasse mit der behördlichen Meldung zufrieden gibt, wirst du wenig machen können.

      Sophie
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    • Hallo Dom,

      seit wann macht das Kind nochmal die Ausbildung? Ich überlege gerade, ob die Ausbildung nicht ins Ausbildungsverzeichnis eingetragen wird und ob da eine Adresse drauf steht.
      Ich würde das JA mal darauf hinweisen, dass der 16 Jährige eine Ordnungswidrigkeit begangen haben dürfte, wenn er sich nicht umgemeldet hat (17 BMG).
      Wenn der Junge noch nicht 16 war beim "Umzug" haben ggf. auch die KM oder Deine Eltern eine Ordnungswidrigkeit begangen.
      Du kannst die neue Adresse Deines Kindes auch ans Einwohnermeldeamt (oder wie bei Euch die zuständige Behörde heißt) melden.
      Die machen dann einen "Klärungsfall" auf.

      Ansonsten teile ich die Ansicht von Sophie, dass die Mutter auch unterhaltspflichtig ist.
      Und allein deswegen Auskunft zu erteilen hat.
      Das kann das JA auch nicht durch die Behauptung, die KM sei nicht leistungsfähig, abwehren.

      Gruß Tanja
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