Sonderbedarf Brille

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    • Habe heute Post von der Sozialkasse erhalten.
      Mein Antrag auf Kindergeld wurde abgelehnt.

      Begründung: nach §64 abs 1 EStG wird nur einer Person Kindergeld bezahlt. Die Großmutter hat den Sohn in Ihren Haushalt aufgenommen. Sie hat somit den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld. §64 abs 2 EStG.
    • Die Kindergeldkasse sind wohl die einzigen.
      Hatte heute einen Termin bei unserem jugendamt hier. Heute der Termin um Unterhalt etc, nächste Woche einen Termin wegen "sozialen" Angelegenheiten. Leider war der heutige unsonst, die gute Frau konnte mir nicht viel helfen.

      Sie hat Tips gegeben wie vorgegangen werden kann. Leider nicht offiziell, da unser JA in Unterhaltsfragen nicht zuständig ist, sonder das JA der KM.

      Man sagte mir in der Praxis wird das in D ganz anders gehandhabt wie auf der rechtlichen Seite.
      Es ist wohl so daß die Beistandschaft den Unterhalt von mir UND von ihr kassieren müsste.
      Leider ginge das Geld wieder an die KM zurück, da Sohnemann keine 18 ist und nicht direkt ausgezahlt werden könne. Heißt unterm Strich man lässt die Forderung der Mutter ggüber liegen und kassiert nur den Vater ab. Scheint wohl gängig so zu sein.

      Ich erhoffe mir sorgerechtsseitig ehrlich gesagt nächste Woche mehr Auskunft und Hilfe.

      Wegen der Brille solle ich nicht abwarten, die Hälfte einer Brille solle ich bezahlen.
      Über die zweite müsse gestritten werden.
    • Hallo Dom,

      mir wäre es sch...egal, was das JA mal wieder für Unsinn erzählt.
      Du bist nicht verpflichtet, Mehr- oder Sonderbedarf (Brille?) zu zahlen, wenn nach Berechnung des Regelbedarfes nichts mehr übrig ist über Deinem angemessenen Selbstbehalt.
      Und auch der Rest ist nicht haltbar.
      Ich würde schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Mir ist noch immer nicht klar, warum das JA denkt, dass Du Unterhalt zahlen müsstest an die KM obwohl diese auch unterhsltspflichtig ist.
      Richtigerweise müsste - wenn die KM in die Vollmacht an Deine Eltern nicht auch die Unterhaltsangelegenheiten aufgenommen hat - ein Antrag auf Sorge beim jetzigen Wohnsitz-Familiengericht des Kindes durch Dich gestellt werden.
      Die KM übt ja anscheinend den finanziellen Teil des Sorgerechts nicht kindeswohldienlich aus, wenn sie den Unterhalt für sich vereinnahmt (inkl. des Kindergeldes) und nichts an das Kind oder Deine Eltern weiterleitet.

      Der Termin nächste Woche wird vermutlich auch nichts Neues und vor allen Dingen nichts Zielführend bringen.

      Gruß Tanja
    • Ich denke der Hintergrund ist, das die KM in 8 Wochen ohnehin weg sein wird. Man sitzt das aus beim Amt.
      Klar kommt immer wieder das, ich solle das Sorgerecht beantragen, zumindest vorsorglich ab dem Tag wenn sie weg ist.
      Ich warte den Termin nächste Woche noch ab, dann wird mir leider nur der Gang zum Gericht bleiben.
    • wenn das Kind volljährig ist sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit bekommt es das Kind.
      In deinem Fall lebt das Kind bei keinem Elternteil. Insofern ist kein Elternteil,berechtigt Unterhalt und Kindergeld zu erhalten, sondern die Personen, wo das Kind lebt und Kosten verursacht.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Dom,

      wenn ein minderjähriges Kind bei keinem Elternteil wohnt, beträgt ggf. der Unterhalt ebenso viel wie beim Studenten.
      Natürlich nur, wenn es schon einen eigenen Hausstand hat.
      Wohnt es in einer vom JA bewilligten Wohnform geht der Unterhaltsanspruch faktisch ans JA über. Die setzen dann eine Kostenbeteiligung fest.
      Wohnt das Kind bei einem Verwandten, wird der Unterhalt nach dem Gesamteinkommen der Eltern bestimmt.
      Der oder die Sorgeberechtigten müssen dann vereinbaren, wieviel davon und an wen gezahlt wird.

      Bei Dir besteht eben (mindestens) 2 Probleme: der schon bestehende Titel und, dass Du kein Sorgerecht hast.
      Im Normalfall würden sich Eltern wohl darauf einigen, dass sie demjenigen, bei dem das Kind untergebracht ist, einen Teil des Unterhalts für Kost und Logis überweisen und dem Kinde einen Betrag zur Deckung der restlichen Kosten (Kleidung, Bildung, Freizeit etc.) - soweit das eigene Einkommen nicht reicht.
      Wobei bei der Einkommensermittlung vom Gesamteinkommen der Eltern wohl auch das gesamte Ausbildungsentgelt abzüglich 100 WK-Pauschale vom Bedarf abgezogen werden müssten.

      Gruß Tanja
    • Faktisch ist es momentan so, daß er letztes Wochenende bei der KM war.
      Angeblich das letzte mal wie er sagte, weil die Wohnung bereits leer ist. Er hat wie immer dort nicht geschlafen, war bei Fruenden sagte er.

      Fakt ist, er kam am Hals/Kopf tätowiert wieder zurück.
      Ich muß das erst mal sacken lassen und hab darüber bei ihm noch kein Wort verloren.
      Bin echt machtlos und gleichermaßen schockiert darüber. Sieht aus wien Knasti.
      Bei uns hier im katholischen idyllischen Bayern auf dem Land.
      Ganz ganz böse
    • Ihm bleibt halt sein Ausbildungsgeld, sonst nichts.
      Hoffe das mit dem Kindergeld ist jetzt einigermaßen am laufen.
      Weiter schiebt die KM den Unterhalt und (vielleicht noch) das Kindergeld ein. Das JA tut NICHTS.

      Laut JA kann das JA selbst oder auch der Sohn bzw da wo er wohnt den Unterhalt nicht bekommen. Die Mutter währe wohl unterhaltspflichtig, jedoch müsste sie quasi sich selbst den Unterhalt zahlen, da sie der gesetzliche Vertreter ist. In der Praxis bliebe also die Zahlung des Vaters an die KM.
    • Hallo Dom,

      Dreh- und Angelpunkt bleibt das mangelnde Sorgerecht bei Dir.
      Da hast Du halt auch keine Handhabe gegen Tätowierungen und dergleichen!
      Meine Kids wussten/wissen, dass ich dieser Körperverletzung nicht zustimme (und welche Konsequenzen das für sie und den Tätowierer haben würde)!

      Wenn Du etwas regeln willst, musst Du halt bezüglich des Sorgerechts beantragen, dass Dir entweder die Mitsorge oder die Alleinsorge übertragen wird.
      Als erstes würde ich KM und JA dazu anschreiben und zunächst außergerichtlich die Einrichtung der Mitsorge beantragen.
      Kurze Frist von 14 Tagen.

      Mein nochmaliger Hinweis an Dich: Such Dir einen Anwalt!
      Mit dem solltest Du eine Taktik ausarbeiten.
      Bei Deinem Netto und dem Vorhandensein von weiteren unterhaltsbedürftigen Kindern könnte durchaus VKH für gerichtliche Angelegenheiten gewährt werden.

      P.S. Die "plötzlichen" Tätowierungen könnten auch ein Hilfeschrei sein...
      Dein Sohn braucht Dich vielleicht mehr, als er sich eingestehen mag (und Du wahrnehmen kannst).

      Gruß Tanja
    • Neu

      Hallo.

      Bislang hat sich wenig getan.
      Ich war unterdessen nochmal am Jugendamt, welches mir nicht helfen mag.

      Die KM scheint unterdessen alles in Bewegung zu setzen, um noch schneller wegzukommen.
      (am Ende wegen einer möglichen Verfehlung wg. Kindergeld? Ich weiß es nicht)

      Jedenfalls sagte mir mein Sohn daß die Wohnung unbewohnt ist, sie wohl unterdessen zu ihrer Mutter gezogen wäre.
      Als neuer Ausreise Termin steht wohl nun der 8.5.24.

      So werde ich morgen meinen Anwalt aufsuchen und Sorgerecht beantragen....
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