Kuddelmuddel

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    • Kuddelmuddel

      Hallo und grüß Gott, mein titelgebendes Kuddelmuddel besteht darin, dass Ex-Frau und ich seit ungefähr sieben Jahren den Kindesunterhalt nicht mehr an die Lebensjahre der Kinder und an Einkommenssprünge angepasst haben. Hinzu kommt, dass nach wie vor die Ex-Frau/Kindsmutter die Empfängerin meiner Zahlungen ist, dass ihrerseits aufgrund selbständiger Erwerbstätigkeit und über die Jahre angefallenes Einkommen der Kinder (hauptsächlich Ferienjobs) eine centgenaue Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten sich zur Sisyphus-Aufgabe aufgetürmt hat. Natürlich kommen diverse Kommunikationshindernisse mit dem Ex-Partner hinzu und meinerseits ein phlegmatisches Naturell...
      Weiß jemand Rat, wie sich dieser gordische Knoten einvernehmlich auflösen lässt? Das ältere Kind ist mittlerweile 25 Jahre, das jüngere ist im Dezember 18 geworden. Ich möchte die Kinder eher ungern ins Boot holen (auch wenn das vermutlich unvermeidbar sein wird), beide leben bei der Mutter/Ex-Partnerin.
      Wie problematisch ist der Umstand, dass seit nunmehr über sieben Jahren der Unterhalt für Kind 1 nicht an dieses gezahlt wurde?
    • Hallo Dreandas,
      als erstes ist erst einmal festzustellen ob das ältere Kind überhaupt noch Unterhaltsberechtigt ist. Macht es eine Ausbildung oder Studiert es? Wenn nicht bist Du für das ältere Kind nicht mehr Unterhaltspflichtig. Bei Kind zwei ist festzustellen was es macht, Ausbildung oder Studium. Wenn Studium ist Bafög angesagt.Weiter ist ab dem 18. Lebensjahr die KM mit an Bord zw. Unterhalt und das volle Kindergeld ist auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.

      LG Hugoleser
    • Hallo @Dreandas

      Dreandas schrieb:

      ich seit ungefähr sieben Jahren den Kindesunterhalt nicht mehr an die Lebensjahre der Kinder und an Einkommenssprünge angepasst haben.
      Das Älteste Kind ist 25 und war vor 7 Jahren schon 18...
      Theoretisch hätte mit Volljährigkeit das Kind Anspruch darauf, dass Unterhalt auf sein Konto überwiesen wird.
      Im Ernstfall könnte Dich genau dieses Kind auf nicht geleisteten Unterhalt verklagen. Das Du den Unterhalt all die Jahre auf das Konto der KM überwiesen hast (ohne dies mit dem Kind abgesprochen zu haben) wäre allein Dein Problem...
      Die wirklich spannende Frage an der Stelle zunächst: Existieren für die Kinder Unterhaltstitel

      Dreandas schrieb:

      Das ältere Kind ist mittlerweile 25 Jahre, das jüngere ist im Dezember 18 geworden.
      Mit Volljährigkeit des Kindes/ der Kinder sind allein Diese(s) Dein Ansprechpartner bezüglich Unterhalt.

      Dreandas schrieb:

      Ich möchte die Kinder eher ungern ins Boot holen
      Da Unterhalt allein dem Kind zusteht (bei Minderjährigkeit der Kinder ist der BET "nur" Verwalter des gezahlten Kindesunterhalt) wirst Du wohl nicht wirklich drum herum kommen, hier mit deinen Kindern in Kontakt zu treten, um das Problem zu klären..
      Außerdem sind mit Volljährigkeit der Kinder BEIDE ET zu Barunterhalt verpflichtet sofern die Kinder bedürftig (Nachweis) und die ET´s leistungsfähig sind...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Moin,

      beim 18jährigen Kind fällt Kindergeld weg, das lässt für mich nur den Schluss zu, dass es weder zur Schule geht noch sich in einer Ausbildung befindet.

      Das würde für dich bedeuten, dass du diesem Kind gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

      Was ist mit Titeln?

      Gruß, fras12
    • Abseits des Gedankenganges von @fras12 in #5:

      Dreandas schrieb:

      [...] Kind 25J. studiert noch. Beim Kind 18 J. ist das Kindergeld weggefallen.

      Sicher, dass es das 18-jährige Kind betrifft?
      Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass das 25-jährige Kind vom Kindergeldentfall betroffen ist....: in diesem Alter wird KG automatisch nicht mehr gezahlt.
      Theoretisch (und praktisch) müßte hier ein Ausgleich durch de ET´s über den Unterhalt erfolgen
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • fras12 schrieb:

      Moin,

      beim 18jährigen Kind fällt Kindergeld weg, das lässt für mich nur den Schluss zu, dass es weder zur Schule geht noch sich in einer Ausbildung befindet.

      Das würde für dich bedeuten, dass du diesem Kind gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

      Was ist mit Titeln?

      Gruß, fras12
      Hallo, alles ist ohne Titel geregelt. Kind 18J ist mit der Schule fertig und gönnt sich ein Jahr Auszeit.
    • Kakadu59 schrieb:

      Abseits des Gedankenganges von @fras12 in #5:

      Dreandas schrieb:

      [...] Kind 25J. studiert noch. Beim Kind 18 J. ist das Kindergeld weggefallen.
      Sicher, dass es das 18-jährige Kind betrifft?
      Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass das 25-jährige Kind vom Kindergeldentfall betroffen ist....: in diesem Alter wird KG automatisch nicht mehr gezahlt.
      Theoretisch (und praktisch) müßte hier ein Ausgleich durch de ET´s über den Unterhalt erfolgen
      Meine Information vom Kindergeld für Kind 18J. war fehlerhaft. Das wird aktuell noch bezahlt.
    • hallo,

      ich würde mich mal mit den Kids zusammensetzen.
      Junior 1 hat Anspruch auf Unterhalt abzüglich Bafög. Beide Elternteile sind hier barunterhaltspflichtig, je nach Einkommen. Krankenversicherung muss auch finanziert werden, sofern die Eltern leistungsfähig sind.

      Junior 2 hat in seinem sabbatical keinen Anspruch auf Unterhalt.

      Ich würde beide Kids bitten mir die Kontodaten mitzuteilen.
      Wie lange studiert Junior 1 noch?


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!