Minderjährig Unterhalt Minijob Auskunft u18

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    • Hugoleser schrieb:

      Hallo fdj,
      bezüglich des Unterhaltsvorschuss würde ich mal den § 7 einbringen, wonach der Unterhaltsvorschuß nicht zurück zu zahlen ist, wenn der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt der Zahlungen nicht leistungsfähig war oder ist. Das selbe gilt für das JC.

      LG Hugoleser
      Hallo Hugoleser,

      die Unterhaltsvorschusskasse hat auch schon Jahre keinen Mux mehr von sich gegeben. Sollten sie das nochmal tun, werde ich mir das genauer anschauen und notfalls auch hier das Thema Verwirkung im Hinterkopf haben.
    • Hallo zusammen,

      ich grab' das Ding hier mal wieder aus, es gibt viel zu berichten.

      Nachdem ich natürlich weder vom Beistand, noch von der KM Auskunft erhalten habe, haben mein Anwalt und ich im März Abänderung des Titels beantragt. Der gegnerische Anwalt sieht das naturgemäß anders und will Schulbescheinigungen, die er mit einer Erklärung über die persönlichen & wirtschaftlichen Verhältnisse (zwecks Prozesskostenhilfeantrag) zeitnah einreichen will. Lt. dem Anwalt war mein Kind letztes Jahr auf der Berufsschule in einem Berufsausbildungsvorbereitungsjahr. Jetzt ab August soll es ein Weiterbildungsjahr auf der selben Berufsschule mit dem Realschulabschluss als Ziel sein.

      Wenn es mit dem nächsten Jahr einen Realschulabschluss erreichen kann, müsste es nach meiner Logik jetzt schon einen Hauptschulabschluss haben. Ich frage mich, muss ich das hinnehmen? Es hätte doch jetzt im August mit dem Hauptschulabschluss schon eine Ausbildung beginnen können, anstatt ein weiteres Jahr Schule zu machen.

      Ende Mai hat der Beistand, welcher keine Auskunft gegeben hat, stattdessen nach ganzen 6 Monaten seine Neuberechnung erstellt und mit dessen Forderung und der Forderung nach urkundlicher Anerkenntnis geglänzt. Habe auf das laufende Verfahren verwiesen. Die Neuberechnung ist jetzt nichts weltbewegendes, enthält allerdings zwei Dinge, die mir nicht gefallen.

      1. Meine tatsächlichen Fahrtkosten wurden nicht berücksichtigt, mit der Begründung, das ginge nicht ohne einen Einkommenssteuerbescheid, mit Verweis auf Nr. 10.1.1 der Leitlinien des OLG Celle. Komischerweise wurden genau diese Fahrtkosten aber schonmal ohne Steuerbescheid voll berücksichtigt.
      Außerdem wird auf die Obliegenheit Steuervorteile in Anspruch zu nehmen verwiesen. Das gilt aus meiner Sicht aber nur, solange ich den Mindestunterhalt nicht zahlen könnte. Das kann ich aber auch ohne Steuererklärung und auch nach Abzug der vollen Fahrtkosten.

      Wie seht ihr das? Fahrtkosten nicht anerkennen, weil kein Steuerbescheid, obwohl der Mindestunterhalt nicht gefährdet ist? Das ist doch eher wieder ein Versuch mich über's Ohr zu hauen, um mich in der DDT hochzustufen, getreu dem Motto, einen Versuch ist es wert, oder?
      Gleiches mit der Obliegenheit der Steuervorteile. Ich bin laut Titel zu 100% verpflichtet. Und nicht zu "so viel wie nur möglich", auch wenn die das gerne so hätten.

      2. In deren Berechnung wurde ich also hochgestuft, was aufgrund meines Verdienstes zu erwarten war. Aber ohne Fahrtkostenanrechnung von Stufe 1 bis in Stufe 3. Und weil das ja nicht reicht, wird es als angemessen bezeichnet, mich in Stufe 4 einzugruppieren, da ich ja nur ein Kind zu bedienen habe. Das halten die für angemessen, obwohl ich parallel zum laufenden Unterhalt aber auch noch Rückstand zurückzahle.

      Also kurz: keine Fahrtkosten, obwohl Mindestunterhalt nicht gefährdet und zusätzlich, zur Höherstufung durch mein Gehalt, eine weitere Höherstufung, weil nur ein Kind zu bedienen ist, obwohl ich Rückstand zahle.

      Ich gehe davon aus, dass unser ANtrag bei Gericht abgewiesen wird, wenn die Schulbescheinigungen kommen, daher beschäftige ich mich jetzt schon wieder mit der Thematik des Beistandes.

      Wie ist eure Meinung. Wie würdet ihr diesbzgl. vorgehen?

      Lieben Gruß
    • Hiho,

      zumindest eins kann ich Dir schonmal verraten - die Düsseldorfer Tabelle ist (immer noch) auf 2 Unterhaltsempfänger ausgelegt. Wenn Du also "nur" für ein Kind Unterhalt bezahlst, dann kann durchaus eine Höherstufung erfolgen. Ob Du dazu noch Rückstand bezahlst oder nicht ist dabei sehr wahrscheinlich unerheblich. Aus juristischer Sicht zahlst Du damit Dein eigenes Versäumnis und keinen zusätzlichen anerkennbaren Unterhalt....

      VG
    • Hi @fdj1989,
      dem Beistand würde ich mitteilen, daß wegen fehlender (von Dir schon mit Schreiben von xx geforderter) Unterlagen (hier gemeint aktuelle Schulbescheinigung und/ oder anderweitige Bescheinigungen, die einen Unterhaltssnspruch des minderjährigen Kindes rechtfertigen) keine (höheren) Unterhaltszahlungen Deinerseits anerkannt werden..., im Übrigen auf Anhängigkeit der Angelegenheit mit einem RA verweisen.
      Da aber sowieso schon ein RA involviert ist wäre eine Rücksprache mit Diesem (mehr als) angebracht...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hi @Kakadu59 ,

      schrieb ich ja im letzten Post bereits. Habe den Beistand auf das laufende Verfahren verwiesen und mitgeteilt, dass ich während dieses läuft selbstverständlich keine Anerkenntnisse oder Zustimmungen gebe, da sowohl Beistand als auch KM dieses Verfahren provoziert haben.



      Eine Neuigkeit, die ich oben noch vergessen habe zu erwähnen. (Gehört zu Post 36 & 39)
      Ich hatte den Beistand aufgefordert mir die Vollmacht/Legitimation zu schicken, welche den Beistand bevollmächtigt Ansprüche des Jobcenters geltend zu machen. Bekommen habe ich einen Rückübertragungs-/Abtretungsvertrag. Jetzt kommt's, erstellt und unterschrieben im Jahr 2015.

      Ich mach es mal fiktiv. Sagen wir also das JC hat bspw. 2007-2010 Leistungen für mein Kind erbracht, neben dem Unterhaltsvorschuss. Der Beistand macht z.B. seit 2009 im allgemeinen "Rückstände" geltend, von denen ich davon ausgehe, dass diese an mein Kind bzw. an die KM gezahlt werden, weil ich bis Ende letzten Jahres gar nicht wusste, dass das JC überhaupt involviert ist.

      Ich habe jetzt den Beistand aufgefordert mir darzulegen wann und welche Beträge an das JC geflossen sind. Wenn der Beistand vor 2015 auch nur einen Cent an das JC überwiesen hat, ist dies ohne meine Kenntnis und vor allem ohne Befugnis geschehen.

      Hinzu kommt, dass das JC über zig Jahre nicht an mich herangetreten ist, weshalb ich hier mal den Begriff Verwirkung in den Raum werfe.

      Eure Gedanken hier zu würden mich sehr interessieren.

      Lieben Gruß