Hugoleser wrote:
Hallo fdj,
bezüglich des Unterhaltsvorschuss würde ich mal den § 7 einbringen, wonach der Unterhaltsvorschuß nicht zurück zu zahlen ist, wenn der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt der Zahlungen nicht leistungsfähig war oder ist. Das selbe gilt für das JC.
LG Hugoleser
die Unterhaltsvorschusskasse hat auch schon Jahre keinen Mux mehr von sich gegeben. Sollten sie das nochmal tun, werde ich mir das genauer anschauen und notfalls auch hier das Thema Verwirkung im Hinterkopf haben.