Guten Tag isuv-Gemeinde,
da ich schon öfter quergelesen habe und meist gute, sachliche und vor allem hilfreiche Antworten vorgefunden habe, habe ich mich dazu entschieden, mich aufgrund meiner Situation nun auch anzumelden und euch diese einmal zu schildern und um Einschätzung und Hilfe zu bitten.
Erstmal die Fakten:
uneheliches Kind 16, wohnt bei Kindesmutter (KM)
Unterhaltstitel besteht, gerichtlicher Beschluss, daher nicht befristet, 100%, wird gezahlt
kein Kontakt
Beistandschaft besteht
KM wohnt mit meinem Kind und neuem Partner zusammen und hat vor kurzem mit diesem ein weiteres Kind bekommen.
Ich habe vor kurzem Auskunft nach §1686 verlangt. Weil ich dachte, dass das Kind noch zur Schule geht, habe ich "nur" Zeugnisse & Gesundheitszustand gefordert. Die Frist ist noch nicht abgelaufen, ich erwarte aber, das keine Antwort von der KM darauf kommt.
Ich bin parallel dazu über Umwege und Zufälle an die Informationen gekommen, dass mein Kind die Schule bereits beendet hat und demnächst einen Minijob o.ä. beginnt, anstatt eine Ausbildung, oder Schule zu machen. Schulpflicht im Bundesland des Kindes beträgt 12Jahre, 9 davon Primär und Sekundär I, der Rest Sekundär II Berufsschule bzw. berufsbildende Schule.
Gesetz dem Fall es ist so, welche Möglichkeiten bestehen, wenn alles vermutlich weiterhin verschwiegen wird, um offiziell an die Information bzgl. der Schulbeendigung, der Nicht-Ausbildung und des Jobs des Kindes zu kommen, ohne preis zu geben, dass diese Infos bereits bekannt sind? Also ohne direkt darauf anzusprechen? Auf der Basis welcher Paragraphen/welchen Rechtes kann die Schulbescheinigung bzw. ein Ausbildungsvertrag gefordert werden? Die es nicht geben wird, wenn das Kind nicht mehr zur Schule geht und arbeitet, sodass die Basis für eine Auskunft nach §1605 gelegt wäre, diese gefordert werden kann und so der Job zur Sprache käme?
Wird §1605 auch bei minderjährigen angewendet? Wenn ja, vermutlich aktuell gegen Jugendamt/Beistand anzuwenden?
Bräuchte man überhaupt eine Basis schaffen/einen Grund haben, um Auskunft nach §1605 zu verlangen, oder könnte man sich die Zeit mit der Schulbescheinigung/dem Ausbildungsvertrag, die nicht existent sein werden, sparen und direkt nach §1605 Auskunft verlangen? Oder fallen Schulbescheinigung/Ausbildungsvertrag auch unter §1605 und es wäre alles ein Abwasch?
Ist das Verschweigen dieses Einkommens, unabhängig von der Höhe, in irgendeiner Weise rechtlich relevant? Verhalten, Verschulden etc.?
Sollte die Höhe des laufenden Unterhalts geprüft werden, aufgrund des Einkommens aus dem Minijob o.ä.? Ab wann ist das Einkommen für die Höhe des Unterhalts relevant und anrechenbar?
Sollte der gesamte Unterhaltsanspruch geprüft werden, weil das Kind keine Ausbildung macht und nicht zur Schule geht, oder darf das Kind 1-2 Jahre lang nach der Schule einfach rumhängen, oder Minijobs nachgehen und muss voll unterhalten werden, nur weil es noch nicht 18 ist? Oder gilt hier wie bei volljährigen, keine Schule/Ausbildung = kein Unterhaltsanspruch?
Welche Auswirkung hat das neue Kind der KM auf den baldigen Völljährigenunterhalt, wenn das Kind 18 wird? Die KM wird aufgrund des neuen Kindes vermutlich dann nicht arbeiten gehen und hat dann ja jetzt auch zwei Kinder zu unterhalten. Sollte das Kind zum 18. Geburtstag in Ausbildung sein zahlt der Vater dann alleine? Fiktives Einkommen der KM möglich? Ist Elterngeld in relevantem Sinne Einkommen?
Viele Fragen, daher ich hoffe ich auf viele gute Antworten
Vielen Dank.
da ich schon öfter quergelesen habe und meist gute, sachliche und vor allem hilfreiche Antworten vorgefunden habe, habe ich mich dazu entschieden, mich aufgrund meiner Situation nun auch anzumelden und euch diese einmal zu schildern und um Einschätzung und Hilfe zu bitten.
Erstmal die Fakten:
uneheliches Kind 16, wohnt bei Kindesmutter (KM)
Unterhaltstitel besteht, gerichtlicher Beschluss, daher nicht befristet, 100%, wird gezahlt
kein Kontakt
Beistandschaft besteht
KM wohnt mit meinem Kind und neuem Partner zusammen und hat vor kurzem mit diesem ein weiteres Kind bekommen.
Ich habe vor kurzem Auskunft nach §1686 verlangt. Weil ich dachte, dass das Kind noch zur Schule geht, habe ich "nur" Zeugnisse & Gesundheitszustand gefordert. Die Frist ist noch nicht abgelaufen, ich erwarte aber, das keine Antwort von der KM darauf kommt.
Ich bin parallel dazu über Umwege und Zufälle an die Informationen gekommen, dass mein Kind die Schule bereits beendet hat und demnächst einen Minijob o.ä. beginnt, anstatt eine Ausbildung, oder Schule zu machen. Schulpflicht im Bundesland des Kindes beträgt 12Jahre, 9 davon Primär und Sekundär I, der Rest Sekundär II Berufsschule bzw. berufsbildende Schule.
Gesetz dem Fall es ist so, welche Möglichkeiten bestehen, wenn alles vermutlich weiterhin verschwiegen wird, um offiziell an die Information bzgl. der Schulbeendigung, der Nicht-Ausbildung und des Jobs des Kindes zu kommen, ohne preis zu geben, dass diese Infos bereits bekannt sind? Also ohne direkt darauf anzusprechen? Auf der Basis welcher Paragraphen/welchen Rechtes kann die Schulbescheinigung bzw. ein Ausbildungsvertrag gefordert werden? Die es nicht geben wird, wenn das Kind nicht mehr zur Schule geht und arbeitet, sodass die Basis für eine Auskunft nach §1605 gelegt wäre, diese gefordert werden kann und so der Job zur Sprache käme?
Wird §1605 auch bei minderjährigen angewendet? Wenn ja, vermutlich aktuell gegen Jugendamt/Beistand anzuwenden?
Bräuchte man überhaupt eine Basis schaffen/einen Grund haben, um Auskunft nach §1605 zu verlangen, oder könnte man sich die Zeit mit der Schulbescheinigung/dem Ausbildungsvertrag, die nicht existent sein werden, sparen und direkt nach §1605 Auskunft verlangen? Oder fallen Schulbescheinigung/Ausbildungsvertrag auch unter §1605 und es wäre alles ein Abwasch?
Ist das Verschweigen dieses Einkommens, unabhängig von der Höhe, in irgendeiner Weise rechtlich relevant? Verhalten, Verschulden etc.?
Sollte die Höhe des laufenden Unterhalts geprüft werden, aufgrund des Einkommens aus dem Minijob o.ä.? Ab wann ist das Einkommen für die Höhe des Unterhalts relevant und anrechenbar?
Sollte der gesamte Unterhaltsanspruch geprüft werden, weil das Kind keine Ausbildung macht und nicht zur Schule geht, oder darf das Kind 1-2 Jahre lang nach der Schule einfach rumhängen, oder Minijobs nachgehen und muss voll unterhalten werden, nur weil es noch nicht 18 ist? Oder gilt hier wie bei volljährigen, keine Schule/Ausbildung = kein Unterhaltsanspruch?
Welche Auswirkung hat das neue Kind der KM auf den baldigen Völljährigenunterhalt, wenn das Kind 18 wird? Die KM wird aufgrund des neuen Kindes vermutlich dann nicht arbeiten gehen und hat dann ja jetzt auch zwei Kinder zu unterhalten. Sollte das Kind zum 18. Geburtstag in Ausbildung sein zahlt der Vater dann alleine? Fiktives Einkommen der KM möglich? Ist Elterngeld in relevantem Sinne Einkommen?
Viele Fragen, daher ich hoffe ich auf viele gute Antworten
Vielen Dank.
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