Hallo,
ich werde aktuell vom Jugendamt aufgefordert, Unterhaltsschulden zu begleichen. Ich habe seit Mitte 2023 einen Unterhaltstitel mit 100% der DDT. Der Titel ist zustande gekommen, da ich die "Frechheit" besaß, mich im Januar 2023 mit Erscheinen der neuen Düsseldorfer Tabelle auf meinen Selbstbehalt zu berufen und nach Rücksprache und mit Ankündigung meines Anwalts entsprechend ca. 100 Euro weniger bezahlt habe. Nun möchte das Jugendamt dieses Geld sehen. Ich frage mich, in wieweit dies vollstreckbar also pfändbar ist, da zu dem Zeitpunkt kein Titel bestand und das Jugendamt auch durch die anschließende Unterhaltsberechnung weiß, dass mit Erhöhung der DDT 2023 ich nicht voll leistungsfähig war. Ich habe Beginn der Beistandschaft mich korrekt verhalten und bin den Aufforderungen der zukünfitgen Einkommenssteigerung zur Wahrung des Mindestunterhaltes betitelt durch die Jugendamtsurkunde nachgekommen.
Mich würde jetzt tatsächlich mal interessieren, ob tatsächlich im Nachgang eine Forderung des rückständigen Teilbetrages möglich ist. Die Nachzahlung würde meinen finanziellen Rahmen abermals sprengen.
ich werde aktuell vom Jugendamt aufgefordert, Unterhaltsschulden zu begleichen. Ich habe seit Mitte 2023 einen Unterhaltstitel mit 100% der DDT. Der Titel ist zustande gekommen, da ich die "Frechheit" besaß, mich im Januar 2023 mit Erscheinen der neuen Düsseldorfer Tabelle auf meinen Selbstbehalt zu berufen und nach Rücksprache und mit Ankündigung meines Anwalts entsprechend ca. 100 Euro weniger bezahlt habe. Nun möchte das Jugendamt dieses Geld sehen. Ich frage mich, in wieweit dies vollstreckbar also pfändbar ist, da zu dem Zeitpunkt kein Titel bestand und das Jugendamt auch durch die anschließende Unterhaltsberechnung weiß, dass mit Erhöhung der DDT 2023 ich nicht voll leistungsfähig war. Ich habe Beginn der Beistandschaft mich korrekt verhalten und bin den Aufforderungen der zukünfitgen Einkommenssteigerung zur Wahrung des Mindestunterhaltes betitelt durch die Jugendamtsurkunde nachgekommen.
Mich würde jetzt tatsächlich mal interessieren, ob tatsächlich im Nachgang eine Forderung des rückständigen Teilbetrages möglich ist. Die Nachzahlung würde meinen finanziellen Rahmen abermals sprengen.