Hallo zusammen,
ist eine Einmal-Auszahlung, aus zuvor gemeinsamen Wohnungseigentum, anrechnungsfrei für den Kindesunterhalt ?
Also Beispiel:
Frau / Mann haben je 1/2 Anteil an einer Eigentumswohnung.
Nun zahlt Einer den Anderen seinen Anteil aus.
Dann müsste das für denjenigen der das Geld (Auszahlung) einmalig bekommt, wie Vermögen sein (also anrechnungsfrei bleiben), richtig ?
Gern mit Referenz wo es steht.
In der Unterhaltsleitlinie
olg-koeln.nrw.de/infos/004_unterhaltsleitlinien/index.php
finde ich nicht dazu.
VG
Marko
P.S.
Abfindungen von Arbeitseinkommen sind aufgeführt, stellen aber kein Vermögen dar.
Falls auch darüber jemand eine gute Erklär-Quelle hat, gerne.
ist eine Einmal-Auszahlung, aus zuvor gemeinsamen Wohnungseigentum, anrechnungsfrei für den Kindesunterhalt ?
Also Beispiel:
Frau / Mann haben je 1/2 Anteil an einer Eigentumswohnung.
Nun zahlt Einer den Anderen seinen Anteil aus.
Dann müsste das für denjenigen der das Geld (Auszahlung) einmalig bekommt, wie Vermögen sein (also anrechnungsfrei bleiben), richtig ?
Gern mit Referenz wo es steht.
In der Unterhaltsleitlinie
olg-koeln.nrw.de/infos/004_unterhaltsleitlinien/index.php
finde ich nicht dazu.
VG
Marko
P.S.
Abfindungen von Arbeitseinkommen sind aufgeführt, stellen aber kein Vermögen dar.
Falls auch darüber jemand eine gute Erklär-Quelle hat, gerne.