Einmal-Auszahlung, aus zuvor gemeinsamen Wohnungseigentum, anrechnungsfrei für den Kindesunterhalt (da Vermögen "bleibt"), richtig ?

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    • Einmal-Auszahlung, aus zuvor gemeinsamen Wohnungseigentum, anrechnungsfrei für den Kindesunterhalt (da Vermögen "bleibt"), richtig ?

      Hallo zusammen,


      ist eine Einmal-Auszahlung, aus zuvor gemeinsamen Wohnungseigentum, anrechnungsfrei für den Kindesunterhalt ?


      Also Beispiel:
      Frau / Mann haben je 1/2 Anteil an einer Eigentumswohnung.


      Nun zahlt Einer den Anderen seinen Anteil aus.


      Dann müsste das für denjenigen der das Geld (Auszahlung) einmalig bekommt, wie Vermögen sein (also anrechnungsfrei bleiben), richtig ?
      Gern mit Referenz wo es steht.


      In der Unterhaltsleitlinie
      olg-koeln.nrw.de/infos/004_unterhaltsleitlinien/index.php
      finde ich nicht dazu.


      VG
      Marko


      P.S.
      Abfindungen von Arbeitseinkommen sind aufgeführt, stellen aber kein Vermögen dar.
      Falls auch darüber jemand eine gute Erklär-Quelle hat, gerne.
    • Hallo Marko,

      die Auszahlung ist kein Einkommen, sondern Vermögen.
      Das ist grundsätzlich richtig.
      Es findet für die Bemessung von Kindesunterhalt keine Berücksichtigung, solange aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen mindestens der Mindestunterhalt geleistet werden kann.
      Lediglich die "Einkünfte" aus dem Vermögen wären dem unterhaltsrelevantem EK hinzuzurechnen.

      Abfindungen aus Aufgabe des Arbeitsplatzes sind auf einem angemessenen Zeitraum zu verteilen. Je nach Höhe auf 12 Monate (oder mehr). Sie sollen ja wegfallendes Einkommen kompensieren und sind daher - ebenso wie Arbeitslosengeld - unterhaltsrelevantes Einkommen.
      Siehe dazu auch 1.2 bei hefam.

      Gruß Tanja
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