Prozesskostenhilfeantrag Zugewinn Berücksichtigung einkommensmindernder Ausgaben

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    • Prozesskostenhilfeantrag Zugewinn Berücksichtigung einkommensmindernder Ausgaben

      Guten Morgen,
      ich habe eine Frage zur Gewährung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Zugewinnverfahrens, welches nach Scheidung beantragt wurde.
      Es wurde vom Gericht nach Berechnung meines zu berücksichtigendem Einkommen und den üblichen Pauschalen ein Überschuss errechnet, nachdem ich eine monatl. Ratenzahlung von ca. 220€ zu leisten habe.
      - Beim Prüfen der Berechnung ist mir allerdings aufgefallen das der von mir geleistete Unterhalt von 477,50€ (für meine Sohn nach Vergleich) nicht einkommensmindert berücksichtigt wurde.-
      - Ich habe gelesen das ab 01.01.24 die Erwerbstätigkeitspauschalen erhöht wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung der PKH (wurde ca. im April 2023 gestellt).

      Offensichtlich wurde Punkt 1 und 2 nicht berücksichtigt.

      Frage 1 :
      Muss der Unterhalt einkommensmindern berücksichtigt werden? Oder ist das in irgendwelchen pauschalen mit abgegolten?
      (Im VKH Antrag wurde unter Spalte D explizit danach gefragt). Ich habe schon einiges gelesen, mein Horizont reicht nicht für dieses Juristendeutsch aus. ?(

      Frage 2:
      Habt ihr von den erhöhten Pauschalen gehört und muss das in meinem Fall berücksichtigt werden, der Beschluss der VKH ist vom 02.02.24

      Wer eine Kopie von der Berechnung braucht, dem könnte ich sie per PN zusenden.


      Vielen Dank und viele Grüße
      Theo
    • Theo schrieb:

      der Beschluss der VKH ist vom 02.02.24
      Hallo Theo, das irritiert mich mal zunächst.

      Theo schrieb:

      Muss der Unterhalt einkommensmindernd berücksichtigt werden? Oder ist das in irgendwelchen pauschalen mit abgegolten?
      Der Unterhalt wird zunächst als Pauschale (Alterstaffelung) einkommensmindernd berücksichtigt, sollte der tatsächlich geleistete Betrag höher sein, als die Pauschale, muss dies mit Zahlungsnachweisen belegt werden.

      Gegen eine Festlegung der Rate muss Beschwerde binnen Monatsfrist eingelegt werden.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.