Neuberechnung 18. Geb Jugendamt

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    • Neuberechnung 18. Geb Jugendamt

      Hallo miteinander,

      kurz die groben Eckdaten:
      1 Kind aus voriger Beziehung, kein Kontakt. Um dieses geht es hier.
      Aktuell Verheiratet mit 3 Kindern


      Seit vielen Jahren läuft der Kinderunterhalt über das Jugendamt und es gibt einen unbefristeten Titel. Leider sind damals auch Schulden aufgelaufen, diese zahle ich in Raten ab.
      Nun ist das Kind im Oktober 18. Jahre alt geworden. Direkt habe ich vom Jugendamt (Vollmacht vom Kind lag bei) Post erhalten, das ich meine Unterlagen einreichen soll zur Neuberechnung da Kind noch zur Schule geht. Nach Erledigung kam auch schnell Rückmeldung: wenigstens ist der Betrag gesunken, da jetzt ja auch das Gehalt der Mutter relevant ist.
      Es wurde bis hierhin also nur alle Beteiligten informiert was nach der Berechnung jeweils zu leisten ist. Mehr nicht.

      Ich habe seit November keinen laufenden Unterhalt gezahlt, nur die Rate der Rückstände. Kann ich jetzt mit dem "alten" Titel gepfändet werden?

      Danke an alle
    • hallo,

      ich würde mal das Jugendamt anschreiben wann mit der Berechnung zu rechnen ist.
      Dennohne Berechnung kannst du nicht prüfen.
      Diese drei weiteren Kinder sind deine leiblichen? Wenn ja müssen die ja auch berücksichtigt werden. Hast du dem Jugendamt die Geburtsurkunden mitgeliefert?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,
      die Berechnung ist ja da.
      Die 3 weiteren Kinder sind meine und auch seit Jahren berücksichtigt. Konnte immer knapp den Mindestunterhalt leisten.
      Es kam jetzt keine weitere Aufforderung vom Kind zu zahlen. Im Brief vom Jugendamt stand nur das Betrag xxx ab Nov 23 und Betrag xx ab Jan 24 zu leisten ist.
      Soweit ich das verstanden habe darf das Jugendamt ja nicht mehr fordern und nur noch beraten.

      Kann hier einer helfen?
    • hallo,

      dann muss das Kind die Berechnung erhalten haben. Also das Kind auffordern die Berechnung sowie die Unterlagen der Mutter vorzulegen zur Überprüfung der Berechnung.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Balu789,

      warum man mit unbefristeten Titel einfach die Zahlung ganz einstellt, werde ich nie verstehen.
      Ja, das Kind kann - nach Titelumschreibung auf sich - aus dem alten Titel vollstrecken.
      Durch ein Auskunftsverfahren wird ja nicht der Unterhalt "ausgesetzt" oder "aufgeschoben".
      Bitte setzt Dich mit Deinem volljährigen Kind in Verbindung bevor es zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches entweder einen Anwalt aufsucht oder aus dem Titel vollstrecken lässt.
      Versuche mit dem Kind eine weitere Ratenzahlung zu vereinbaren. Aber leiste möglichst sofort den für Januar fälligen Unterhalt.

      Ein P-Konto hast Du bereits bei der Bank?
      Ob ein Vollstreckungsversuch tatsächlich Erfolg hätte (da muss ja ebenfalls die Unterhaltspflicht ggü den anderen Bedürftigen berücksichtigt werden), ist erst mal zweitrangig.
      So ein gesperrtes Konto oder eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber macht sich oft nicht gut...

      Im Gegenzug solltest Du zunächst vom JA wie von Sophie bereits angeführt, die Schulbescheinigung und die Einkommens- und Vermögensunterlagen der Mutter anfordern. Auch das Kind sollte (über das JA) aufgefordert werden, ggf. eigene Einkünfte und eigenes Vermögen zu erklären...

      Gruß Tanja