Berechnung des Kindesunterhalts und des Ehegateunterhalts nach der Scheidung

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    • Berechnung des Kindesunterhalts und des Ehegateunterhalts nach der Scheidung

      Hi all,

      ich suche Informationen über die Berechnung des Kindesunterhalts und damit des Ehegattenunterhalts bis zu dessen Auslaufen, nachdem man geschieden ist.

      Hier einige meiner Fragen:
      1. Ich bin Mitglied bei ISUV: Gibt es da irgendwelche Artikel oder Specials dazu, die man zur Information erwerben (download, kaufen, etc) kann?
      2. Nach der Trennung wird es hoch wahrscheinlich einen Titel geben. Ist es möglich, eine Änderung des zu zahlenden Betrags zu beantragen, wenn sich meine Einstufung in der D-Tabelle ändert?
      3. Und was noch wichtiger ist, wenn die Position niedriger ist als die vorherige Position: Wie wird das gemacht, muss ich jedes Mal vor Gericht gehen?
      4. Ist es möglich und machbar, d.h. einen Versuch wert, einen Titel zu definieren, der die Berechnung in meinem Fall variabel festlegt, abhängig von der Prämie, die ich im Vorjahr erhalten habe?
      5. Das Jugendamt wird wahrscheinlich nach meinen Daten fragen. Ich habe gelesen, dass sie möglicherweise nach Vermögensdaten fragen. Wenn ja, was gilt im Familienrecht als "Vermögen" (Bankguthaben? Aktien? Immobilien?)?
      6. Ist auch berechtigt der Ehegattenunterhalt entsprechend zu ändern? Wie läuft sowas?
      7. Als Mitglied bei ISUV, welche Anwälte können meinen Unterhalt berechnen? (müssen sie auch nicht vor Ort sein, oder? Man kann die Daten per Email senden)


      Danke im Voraus und Viele Grüße!