Hallo zusammen,
wirklich froh bin ich, dass ich den ISUV und dieses Forum entdeckt habe - allein durchs Querlesen wurden mir schon so viele Fragen beantwortet, die zu groß für einen selbst, aber zu klein für einen Termin beim Anwalt sind... Kurz zu mir: Ich bin seit 3,5 Jahren getrennt und seit einem Jahr geschieden. Ich habe Zwillinge im Alter von jetzt 8 Jahren, die jedes zweite Wochenende bei mir sind. Das Verhältnis zu den Kindern ist sehr gut. Zu meiner Ex allerdings nicht - sie hat sich damals völlig unvermittelt von mir getrennt, zog aus, nahm die Kinder mit und hinterließ mich im Trümmerhaufen meines bis dahin aufgebauten Familienlebens. In der Folge nahm sich meine Ex bei mir alles, was sie kriegen konnte, verlangte von mir Trennungsunterhalt und weitere Zahlungen in einer Höhe, von der sie genau wusste, dass ich sie nicht zahlen konnte. Mit der Scheidung schulde ich ihr zum Glück "nur noch" Kindesunterhalt - und den zahle ich auch regelmäßig und korrekt, einen Titel gibt es bisher nicht. Ich stehe zu meiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen. Bei meiner Ex muss ich mich nur warm anziehen und jede Forderung auf den Prüfstand stellen, denn sie kennt keine Rücksicht.
Jetzt bekam ich Neujahrspost vom Jugendamt, das die Beistandschaft für meine Kinder übernehme und mich darüber informiere, dass ich neben dem Unterhalt auch an den Hortkosten beteiligt werden solle. Zur Berechnung des Anteils hierzu und natürlich zur Neuberechnung des Unterhaltsanspruchs das euch wohlbekannte, umfängliche Auskunftsgesuch.
Bevor ich euren Rat zu meiner konkreten Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben erbitte, zunächst ein paar allgemeine Fragen:
wirklich froh bin ich, dass ich den ISUV und dieses Forum entdeckt habe - allein durchs Querlesen wurden mir schon so viele Fragen beantwortet, die zu groß für einen selbst, aber zu klein für einen Termin beim Anwalt sind... Kurz zu mir: Ich bin seit 3,5 Jahren getrennt und seit einem Jahr geschieden. Ich habe Zwillinge im Alter von jetzt 8 Jahren, die jedes zweite Wochenende bei mir sind. Das Verhältnis zu den Kindern ist sehr gut. Zu meiner Ex allerdings nicht - sie hat sich damals völlig unvermittelt von mir getrennt, zog aus, nahm die Kinder mit und hinterließ mich im Trümmerhaufen meines bis dahin aufgebauten Familienlebens. In der Folge nahm sich meine Ex bei mir alles, was sie kriegen konnte, verlangte von mir Trennungsunterhalt und weitere Zahlungen in einer Höhe, von der sie genau wusste, dass ich sie nicht zahlen konnte. Mit der Scheidung schulde ich ihr zum Glück "nur noch" Kindesunterhalt - und den zahle ich auch regelmäßig und korrekt, einen Titel gibt es bisher nicht. Ich stehe zu meiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen. Bei meiner Ex muss ich mich nur warm anziehen und jede Forderung auf den Prüfstand stellen, denn sie kennt keine Rücksicht.
Jetzt bekam ich Neujahrspost vom Jugendamt, das die Beistandschaft für meine Kinder übernehme und mich darüber informiere, dass ich neben dem Unterhalt auch an den Hortkosten beteiligt werden solle. Zur Berechnung des Anteils hierzu und natürlich zur Neuberechnung des Unterhaltsanspruchs das euch wohlbekannte, umfängliche Auskunftsgesuch.
Bevor ich euren Rat zu meiner konkreten Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben erbitte, zunächst ein paar allgemeine Fragen:
- Ich bin nicht verpflichtet, das beigelegte Formular des Jugendamts zu befüllen, sondern kann sachgemäß auch ein eigenes Dokument erstellen, richtig? Das ist mir einerseits wichtig, weil ich aufgrund starker Sehbehinderung (GdB 60) mit dem Papierformular nichts anfangen kann, und weil ich andererseits natürlich nur das mitteilen möchte, was zu wissen das Jugendamt wirklich berechtigt ist.
- Im Text erbittet das Jugendamt neben dem Steuerbescheid für 2022 auch die Steuererklärung. Die habe ich elektronisch erstellt - der Bescheid wird doch reichen, oder?
- Muss ich wirklich Auskunft über Vermögen geben? Meines Wissens hängt Unterhalt allein von den laufenden Einkünften ab. Aus meinem Besitz meines Elternhauses (bewohnt durch meine Eltern mit lebenslangem Nutznießrecht) ergeben sich für mich keinerlei Einnahmen.
- Sind Kosten für den Hortbesuch wirklich ein Mehrbedarf, an dem ich mich beteiligen muss? Es gibt ja das Urteil des AG Pforzheim von 2019, wonach Hortkosten vom regulären Unterhalt zu zahlen sind, wenn der Hortbesuch dem betreuenden Elternteil hauptsächlich ermöglicht, berufstätig zu sein (und das ist hier genau der Fall - meine Ex ist selbst Kinderpsychotherapeutin, könnte also selbst nachmittags die beste Pädagogin sein; braucht die Zeit aber zum Arbeiten).
- Bei den Ausgaben werde ich die bekannte sekundäre Altersvorsorge anbringen, denn mein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich lege hierzu seit der Trennung monatlich einen Betrag auf ein Sparkonto zurück. Wie muss ich diese Vorsorgemaßnahme nachweisen? Im vergangenen Jahr musste ich die monatliche Rücklage teilweise aussetzen, weil ich meiner Ex eine fünfstellige Summe ausbezahlen musste und darüber hinaus fast 20.000 € Anwalts- und Gerichtskosten hatte. Meine Angst ist, dass mir die sekundäre Altersvorsorge deshalb nicht angerechnet wird...
- Wie geht es weiter, nachdem ich die Aufstellung und Belege beim Jugendamt eingereicht habe? Bekomme ich genug Zeit zur Prüfung und ggfs. für den Widerspruch?