Berechnung Unterhalt Kind im Monat des Geburtstages

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    • Berechnung Unterhalt Kind im Monat des Geburtstages

      Hallo,

      meine Tochter wird Mitte Januar 18. Ich hatte im Kopf, dass ich ab dem Monat des Geburtstages den Unterhalt direkt an das Kind zahle. (Was ich nunmehr in voller Höhe der bisherigen Stufe, ohne Berücksichtigung des Einkommens der Mutter, getan habe).
      Die KM verlangt nun nach Gang zum JA, dass Tag genau berechnet wird (Wobei das JA im Januar mit 30 Tagen?! gerechnet hat).
      1. Wer hat Recht?

      Bei der DDT ist beim Zahlbetrag ab 18 das gesamte Kindergeld von 250.- EUR abgezogen.
      2. Ist die KM (sie erhält das Kindergeld) grundsätzlich verpflichtet dem Kind die 250- EUR auszuzahlen?

      VG Johannes

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jbsince99 ()

    • Ja, taggenau, ich hatte nur einen Monat mit 30 Tagen, von daher weiß ich nicht, ob andere Monate auch so gerechnet werden.

      Folgendes Schema

      Auszahlung an die Mutter: Tage des Monats an dem das Kind noch 17 war geteilt durch Monatstage mal (Kindesunterhalt Stufe 12-17 minus halbes Kindergeld)
      Auszahlung an Kind: Tage des Monats an dem das Kind 18 ist geteilt durch Monatstage mal (Kindesunterhalt ab Stufe 18 minus volles Kindergeld) mal Quote des KV

      Wie gesagt, ob die Monatstage jetzt 30 oder 31 sind, weiß ich nicht, ich würde 31 nehmen. Die Quote hast du ja unberücksichtigt gelassen. Dies würde zutreffen, wenn die Mutter unterhalb des Selbstbehaltes ist.

      Zu der Pflicht der Auszahlung kann ich nichts sagen, ich weiß, dass man hier als Kind irgendwie einen Abzweigungsantrag stellen kann. Da haben andere bestimmt bessere Kenntnis.
    • Hallo jbsince,

      Maccie hat Dir die Berechnung bereits richtig dargestellt.
      Meiner Meinung nach müsste für Januar auch tatsächlich mit 31 Tagen gerechnet werden.
      Ansonsten ist eben tatsächlich der Volljährigkeitsmonat der einzige (mir bekannte) Unterhaltszeitraum in dem tatsächlich tageweise berechnet wird.

      Da der Unterhalt am 1. des Monats (vorschüssig) zu leisten ist, hättest Du vermutlich an die Mutter zahlen müssen.
      Wenn Du einen Titel hast, kannst Du es ja darauf anlegen, ob die KM tatsächlich Vollstreckungsversuche unternimmt. Ab Volljährigkeit müsste der Titel nämlich entweder umgeschrieben werden oder aber ans Kind raushereicht.
      Aus diesem sollte sie eigentlich nicht direkt vollstrecken lassen können - da bin ich aber nicht ganz sicher.

      Was das Kindergeld bzw. die Auskehr ans Kind angeht: wo lebt das Kind? Wenn es bei der Mutter lebt, kann die KM das Kindergeld mit ihren Kosten für Kost und Logis (Naturalunterhalt) verrechnen.
      Einen Anspruch auf Herausgabe besteht dann nicht.
      Anders, wenn das Kind eine eigene Wohnung bewohnt.
      Dann ist allerdings auch der Elternteil kindergeldberechtigt, der dem Kind die ggf. höhere Unterhaltsrente überweist.
      Ansonsten könnte das Kind noch den von Maccie angebrachten Auszahlungsantrag nach 74 EstG stellen. Wie gesagt, wenn Kind bei der KM wohnt, kann diese Unterhaltsgewährung durch Kost und Logis einwenden.

      Gruß Tanja
    • Danke @Maccie. Ich hatte bei Google gefunden, dass es je nach Monat 31/20/28 oder 29 Tage sind, die zu berücksichtigen sind.
      Dass der JA MA mit 30 Tagen im Januar rechnet, finde ich bezeichnend.
      Er konnte meinen aktuellen Zahlbetrag angeblich nicht in der DDT finden... Wahrscheinlich hat er in der Grundtabelle geschaut. Ich fange gleich an zu weinen...
    • Hallo @TanjaW9,

      ich habe mich nicht präzise ausgedrückt.
      Ich meine die reguläre DDT, Inkl. Kindergeld.
      Ich nutze meist die Seite vom und Tabelle vom OLG Düsseldorf Stand: 01 (nrw.de) und scrolle nach unten zu den Zahlbeträgen.
      Übrigens habe ich mit meiner Tochter gemeinsam jetzt doch besprochen, dass ich ihr den kompletten Unterhalt gemäß der bisherigen Stufe für 18 Jährige zahle.
      Sie kümmert sich dann alleine um all ihre Ausgaben. Egal welche, auch Führerschein etc. Mein Wunsch war nur, dass ich mich nicht mit ihrer Mutter über Unterhalt unterhalten/streiten möchte.
      Ich zahle meinen Beitrag, was sie mit ihrer Mutter bespricht interessiert mich nicht. Außer sie muss zusätzlich zum Kindergeld noch Geld für Kost & Logis abdrücken, Dann werde ich sauer.
      Ich möchte nur wissen, ob ihr das Kindergeld grundsätzlich zusteht.
      Hintergrund: Heute kam eine E-Mail der KM. Sie hat sich beim Jugendamt beraten lassen und ich möge ihr doch bitte anteilig bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag den alten Unterhalt noch an Sie zahlen.
      Ich möchte ihr korrekt antworten.
      Danke dir.
      PS: Ja, ich bin seit Jahren Mitglied im ISUV.

      Johannes
    • Hallo jbsince,

      korrekt wäre gewesen, Du hättest den Unterhalt die Minderjährigkeit betreffend am 1. des Monats der KM überwiesen und den zweiten Teil ab Tag der Volljährigkeit direkt an die Tochter.
      Welche Absprachen Du mit der Tochter für den Teil ab Volljährigkeit hast, ist für den Zeitraum der Minderjährigkeit ohne Belang.
      Insofern hat die KM schon das Recht, den Betrag direkt von Dir zu fordern.
      ICH würde dem allerdings nicht nachkommen, wenn das Kind jetzt oder in den nächsten Tagen volljährig ist/wird.
      Ob die Gefahr der Vollstreckung überhaupt droht, kann ich wie gesagt nicht abschätzen.
      Vielleicht entschließt Du Dich - zum Schutz Deines guten Verhältnisses zu Deinen Kindern - einfach den ausstehenden Teil-Minderjährigenunterhalt (mit der Bemerkung: ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht) zu überweisen und der Mail ans JA den Beleg über die Zahlung mit der Bemerkung: o.w.W. zuzusenden ;)

      Nein, dem Kind steht in der Regel das Kindergeld nicht zu. In der Regel ist einer der Eltern der Berechtigte. Nur in Ausnahmefällen können Behörden oder das Kind selbst das Kindergeld abzweigen bzw. Auszahlung an sich verlangen.

      Auch, wenn das Kind neben dem Kindergeld noch Geld an die Mutter rausgeben müsste, hättest Du keine Handhabe dagegen.
      Nichts anderes wäre es, wäre Dein Kind mit der KM in einer Bedarfsgemeinschaft Empfänger von staatlichen Transfer-Leistungen.
      Du würdest Dein Kind im Loyalitätskonflikt halten durch die Forderung, dass es Dir mitteilt, wenn es Geld an die KM rausgeben müsste...überleg Dir gut, ob es Dir das wert ist.

      Gruß Tanja