Hallo,
meine Tochter wird Mitte Januar 18. Ich hatte im Kopf, dass ich ab dem Monat des Geburtstages den Unterhalt direkt an das Kind zahle. (Was ich nunmehr in voller Höhe der bisherigen Stufe, ohne Berücksichtigung des Einkommens der Mutter, getan habe).
Die KM verlangt nun nach Gang zum JA, dass Tag genau berechnet wird (Wobei das JA im Januar mit 30 Tagen?! gerechnet hat).
1. Wer hat Recht?
Bei der DDT ist beim Zahlbetrag ab 18 das gesamte Kindergeld von 250.- EUR abgezogen.
2. Ist die KM (sie erhält das Kindergeld) grundsätzlich verpflichtet dem Kind die 250- EUR auszuzahlen?
VG Johannes
meine Tochter wird Mitte Januar 18. Ich hatte im Kopf, dass ich ab dem Monat des Geburtstages den Unterhalt direkt an das Kind zahle. (Was ich nunmehr in voller Höhe der bisherigen Stufe, ohne Berücksichtigung des Einkommens der Mutter, getan habe).
Die KM verlangt nun nach Gang zum JA, dass Tag genau berechnet wird (Wobei das JA im Januar mit 30 Tagen?! gerechnet hat).
1. Wer hat Recht?
Bei der DDT ist beim Zahlbetrag ab 18 das gesamte Kindergeld von 250.- EUR abgezogen.
2. Ist die KM (sie erhält das Kindergeld) grundsätzlich verpflichtet dem Kind die 250- EUR auszuzahlen?
VG Johannes
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