Unregelmäßige Prämien- /Bonuszahlungen bei Berechnung der Unterhalt

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    • Unregelmäßige Prämien- /Bonuszahlungen bei Berechnung der Unterhalt

      Hallo Zusammen,

      Mein Arbeitgeber zahlt mir freiwillige Prämien/Bonus, die von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen und von vielen Faktoren abhängen, die nichts mit meiner Arbeit zu tun haben bzw. die ich nicht mit "meiner Leistung" steuern/beeinflussen kann. Sie werden bei der Berechnung der Trennungsunterhalt und des Kindersunterhalt im Trennungszeit 100% berücksichtigt.

      In all den Jahren, in denen ich für das Unternehmen gearbeitet habe, waren diese Prämien minimal. Wie es der "Zufall" (irsonisch gemeint) will, befinde ich mich genau in dieser guten Bonuszeit in einer Scheidungsphase, in der diese hohe Bonusauszalungen aus Gründen, auf die ich keinen Einfluss habe, extrem hoch sind. Das Problem ist, dass wir uns auf eine prekäre wirtschaftliche Situation zubewegen und diese Boni sinken oder weg fallen werden.


      Demnächst werde ich den Unterhalte (Ehe und Kind) klären müssen. Ich kann Unterlagen besorgen, aus denen hervorgeht, dass die Boni in Bezug auf Zahlung und Höhe unregelmäßig sind.

      1. Kann ich verhindern, dass die Boni als Einkommen angerechnet werden?
      2. Wie kann dieses Risiko bei der Unterhaltsberechnung reduziert werden?
      Viele Grüße!
    • hallo,

      da dies untypisch ist würde ich argumentieren, dass die Prämie nur in der Höhe der letzten Jahre berücksichtigt werden sollte. Und wenn sich niemand darauf einlässt darauf dringen, dass hier ein3-Jahresmittel gebildet wird. Also die Prämien der Jahre 2021-23 nehmen, addieren und durch 3 teilen. Und das Drittel kommt dann maximal in die Berechnung.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank Sophie für deine Antwort!

      Leider habe ich genau in den letzten drei Jahren aufgrund der Pandemie bis zu 30% mehr als mein Grundgehalt als Boni erhalten. Und leider werden nach der Scheidung, so wie es aussieht, die Erträge drastisch sinken und daher werden diese Boni auf ein Minimum reduziert werden oder ganz verschwinden.

      Ich kann anhand einer "offizielle" Tabelle alle Daten der letzten 20 Jahre auslisten, aus denen jeder ersehen können, dass die Boni etwa 3 % bis 5 % des Festgehalts betragen haben.

      Kann man diese besondere Konstellation wie die Pandemie berücksichtigen lassen und zumindest einen Durchschnitt dieser 20 Jahre nehmen? Ich meine, ist das realistisch bzw. ist eine solche Situation schon einmal vorgekommen und akzeptiert?
    • Hi Villa,
      Vielen Dank!

      Ich sehe, dass sich ein Konsens dazu herausbildet, dass etwa drei Monate verwendet werden sollten.

      Wie wird üblicherweise in einer solchen Situation mit der Definition des Titels vorgegangen? Wird eine variable Berechnung definiert?


      Ich habe gelesen, dass man den Wert des Unterhalts (Titel?) nicht ändern kann, wenn keine 10 % Unterschied besteht.

      Danke und viele Grüße
    • Einfach mal den Einwand vor Gericht vorbringen und schauen, wie der Richter das sieht.
      Rechtsprechung hierzu kenne ich nicht (bin ja auch kein Anwalt, der sich damit auseinandersetzt). Vielleicht kennt dein Anwalt was dazu.

      Mit prognostiziert niedrigeren Bezügen hat man i.d.R. selten Erfolg. Du kannst z.b. auch bei einer Bafög Berechnung auch nicht sagen, zukünftig gibt´s wahrscheinlich weniger Geld. Außer es ist gesichert (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Rente z.b.)
    • Maccie, vielen Dank für deinen Kommentar!

      Was die Prognosen anbelangt, sind wir einverstanden. Bei der derzeitigen Berechnung wird jedoch vorhergesagt, dass die Teilnehmer an dieser "Zahlungsverpflichtung" im folgenden Jahr das Gleiche verdienen werden. In meinem Fall sind die Schwankungen enorm, und das kann zu ernsthaften finanziellen Problemen führen.


      Ich denke über meine Argumentation in dieser Sache nach. Das Vernünftigste wäre eine variable Berechnung, die jedes Jahr die Schwankungen des Bonus berücksichtigt, der in einem bestimmten Monat im Jahr eintrifft.

      Anmerkung: Wenn ich den Durchschnitt der letzten drei Jahre betrachte und die folgenden Jahre schlecht sind, würde ich zumindest in den nächsten drei Jahren unter den Folgen der außergewöhnlichen Bonusjahre leiden.

      Hat jemand Erfahrung damit bzw. Tipps, etc?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lucaronni ()