Guten Morgen zusammen!
Ich bin neu bei ISUV und im Forum und habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Unterhalts in der Trennungszeit und nach der Scheidung.
Ich habe einige Anwälte meiner RS-Versicherung gefragt und keine klare Antwort erhalten, außer, dass allgemein geantwortet wird: "alle Einkommen müssen in die Berechnung eingehen".
In Anbetracht der Tatsache, dass ich immer diese Art von privaten Investitionen/Aktivitäten für meine Ersparnisse und meine private Rente in der Ehe(zeit) gemacht habe und dass ich kein professioneller Investor/Trader bin, meine Fragen wären:
Danke im Voraus + Grüße!
Ich bin neu bei ISUV und im Forum und habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Unterhalts in der Trennungszeit und nach der Scheidung.
Ich habe einige Anwälte meiner RS-Versicherung gefragt und keine klare Antwort erhalten, außer, dass allgemein geantwortet wird: "alle Einkommen müssen in die Berechnung eingehen".
In Anbetracht der Tatsache, dass ich immer diese Art von privaten Investitionen/Aktivitäten für meine Ersparnisse und meine private Rente in der Ehe(zeit) gemacht habe und dass ich kein professioneller Investor/Trader bin, meine Fragen wären:
- Ist es rechtlich anerkannt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, selbst zu entscheiden, wie er seine Ersparnisse und seine Altersvorsorge verwalten will?
- Wenn ich im Rahmen dieser Freiheit beschließe, Aktien (oder Optionen, etc) zu kaufen und zu verkaufen, werden dann die Gewinne bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt?
- Ist jemand mit dem folgenden Beschluss vertraut bzw. kann jemand den Beschluss bitte kommentieren ob der Beschluss als Argument verwendet werden könnte? "Oberlandesgericht Stuttgart - 17. Zivilsenat - Familiensenat - Az.: 17 WF 232/01;Beschluss vom 20.09.2001".
Danke im Voraus + Grüße!