Umgangsverweigerung Kindeswohlgefährung Jugendamt

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    • Umgangsverweigerung Kindeswohlgefährung Jugendamt

      Hallo,
      ich habe einen gültigen Beschluss mit Umgangsregelung. Das hauptbetreuende Elternteil hat den Umgang ausgesetzt, das Kind (6 Jahre) einbehalten. Es gab Vorwürfe.

      Das Jugendamt hat die Vorwürfe angehört.

      jetzt habe ich eine e-Mail vom Jugendamt, dass das Amt mit vielen Fachkräften einem Umgang nicht zustimmen. Weil eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht.

      Wenn ein Nachweis abgegeben wird, sollen die Umgänge wieder aufgenommen werden. Nachweis wurde angefordert. Das kann noch 4-5 Wochen dauern, bis der Nachweis da ist.

      Dürfen die das so per Mail machen? Muss jetzt Umgang stattfinden?
    • hallo,

      was ist denn der Grund für die angebliche kindeswohlgefährdung?
      Ich würde das Jugendamt auffordern, die Rechtsgrundlage für ihre Entscheidung zu belegen.
      Denn eine mögliche kindeswohlgefährdung muss ja begründet werden.
      Und auf den gerichtlichen umgangsbeschluss verweisen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • deswegen sollen sie dir ja die Rechtsgrundlage benennen, die über einen gerichtlichen. Beschluss gestellt werden soll. Und du willst das als schriftlichen Bescheid haben. Damit du diesem ggf. Widersprechen kannst.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo,

      um welche Vorwürfe geht es?
      welche Betreuungseinrichtung?
      das ist langsam etwas undurchschaubar.

      vergiss nicht wir sind hier alle Laien und keine Juristen. Wir geben nur unser Wissen und unsere Erfahrung wieder.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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