Hallo!
Kann mir mal einer diese Kontrollrechnung, die meinen Unterhaltsanspruch mindert erklären?
A bin ich. B meine pensionierte Ex-Frau. Nach der Kontrollrechnung verringert sich mein Anspruch um 150,- auf 504,-
Nach 1581BGB liegt theoretisch ein relativer Mangelfall vor, weil mir ein Erwerbstätigenbonus zugerechnet wird. Damit habe ich nach Unterhaltszahlungen mehr Geld zur Verfügung, als meine Ex. Soweit verstehe ich das. Das bonusbereinigte Einkommen wird addiert und halbiert. Bei mir kommt dann der vorher abgezogene Erwerbstätigenbonus hinzu. Ich habe somit mehr als meine Ex --> relativer Mangelfall
Jedoch billigt der BGH mit Urteil 13.11.2019, Az. XII ZB 3/19 dies explizit als zulässige Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz. Oder sehe ich das falsch?
Berechnung Anwalt.png
Kann mir mal einer diese Kontrollrechnung, die meinen Unterhaltsanspruch mindert erklären?
A bin ich. B meine pensionierte Ex-Frau. Nach der Kontrollrechnung verringert sich mein Anspruch um 150,- auf 504,-
Nach 1581BGB liegt theoretisch ein relativer Mangelfall vor, weil mir ein Erwerbstätigenbonus zugerechnet wird. Damit habe ich nach Unterhaltszahlungen mehr Geld zur Verfügung, als meine Ex. Soweit verstehe ich das. Das bonusbereinigte Einkommen wird addiert und halbiert. Bei mir kommt dann der vorher abgezogene Erwerbstätigenbonus hinzu. Ich habe somit mehr als meine Ex --> relativer Mangelfall
Jedoch billigt der BGH mit Urteil 13.11.2019, Az. XII ZB 3/19 dies explizit als zulässige Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz. Oder sehe ich das falsch?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bigpuster ()