Neue Berechnung durch die Beistandschaft kündigt sich an

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Neue Berechnung durch die Beistandschaft kündigt sich an

      Hallo,

      Ich bin stolzer Vater einer bald 8 jährigen Tochter. Die junge Dame wohnt bei der Mama etwas 2h Autofahrt entfernt. Von der Mama bin ich seit vor der Geburt getrennt. Gründe führe ich jetzt mal nicht aus. Bei der Geburt selber war ich aber seinerzeit dabei. Mit der Mama habe ich eine spezielle Beziehung. War die erste 2,5 / 3 Jahre eigentlich fast jedes Wochenende vor Ort. Irgendwann hat sich das mal auf alle 2 Wochen auseinander geschoben. Nachtlager wird mir ermöglicht worüber ich auch ganz dankbar bin. Auch wenn mal Not ist und ihre Eltern nicht aufpassen können, springe ich mit mobiler Arbeit oder Urlaub ein.

      Unterhalt ist dynamisch mit 120% bis zum 18tem tituliert.

      Ich bin jetzt 3 oder 4 Jahre nicht neu berechnet worden. Eine neue Beistandschaft hat sich zusammen mit der Erhöhung für kommendes Jahr im Brief bei mir vorgestellt. Im Brief an die Mama wurde wohl Gesprächsbedarf bzgl. des Unterhalts aufgezeigt wie die KM mir vor Silvester erzählt hat. Tarife seien erhöht worden was ich auch mal nicjt abstreiten will.

      Die Tabelle ändert sich ja mittlerweile häufiger, dass man mit der Anpassung des Dauerauftrages bald nicht hinterher kommt. Mit all den Gefühlen, die dieser Zwang erzeugt, immer sehr aufreibend für mich.

      Jetzt hab ich mich gerade an den letzten Sprung gewöhnt, da kommt dir KM mit der Info zur Neuberechnung um die Ecke. Ich hab das mal etwas überschlagen, bin Gott sei Dank weit von Mangel entfernt, es tut aber trotzdem immer weh, und ich könnte durch die dämliche Inflationsprämie evtl. sogar noch an der übernächsten Stufe kratzen. Zuständigkeit Kreis Borken. Denke OLG Hamm.

      Zu meiner Frage:
      Wie gehe ich am besten vor? Wenn der Brief mit dem Formular eintrudelt, Abrechnungen, Steuerbescheid, Belege zur Altersversorge absenden. Formular in die Tonne ist ebenfalls klar. Wenn jetzt eine grenzwertig Berechnung heraus kommt, hab ich dann noch die Möglichkeit das extern berechnen zu lassen, z.B. über einen Anwalt? Würde ich dann eine, im Idealfall vorteilhaftere Berechnung einfach durchreichen oder wie läuft das dann?

      Das ich Unterhalt zahlen muss und will, keine Frage. Die Beistandschaft ist auch vollkommen ok für mich. Aber die Sprünge mittlerweile. 400, 500, 600€ innerhalb kurzer Zeit. Da geht es mir nicht gut mit.

      Viele Dank
      Ande
    • Auf jeden Fall solltest du die Berechnung vom JA überprüfen.
      Das kannst du auch selber tun, indem du versuchst, alles nachzuvollziehen und bei Unklarheiten nachfragst.
      So schwierig ist das ja nicht.
      Ich würde also bei der Einreichung der Unterlagen schon mal eine ausführliche Berechnung erbitten.

      Beim bereinigten Nettoeinkommen kann man einiges abziehen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa () aus folgendem Grund: @Euklid: Du bist seit einigen Jahren im ISUV-Forum unterwegs. Sicher ist dir bekannt, dass wir keine Verlinkung z. B. auf Forenseiten von Anwälte wünschen.

    • Hallo Ande,
      wenn du ISUV-Mitglied bist oder wirst kannst du die JA-Berechnung kostenlos von einer ISUV-Fachanwältin/einem -Fachanwalt prüfen lassen.
      Besonders sinnvoll ist das, wenn du bei dem errechneten bereinigten Einkommen durch das JA knapp oberhalb der jeweiligen Einkommensstufe liegst.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Super, vielen Dank für eure Rückmeldung.

      Ich würde dann quasi auf die Berechnung der Beistandschaft hin prüfen / prüfen lassen, ob alles passt. Den Beistand ggf. darauf hinweisen, dass eine Prüfung durch mich stattfindet. Ich weiss nicht mehr, wie die Fristen sind.

      Falls die nächste neue Zahlung nah dran sein sollte, würde ich die Bedenken der Beistandschaft dann mitteilen und ggf. unter Vorbehalt die bisherigen Zahlbetrag zahlen oder den "Neuen"? Evtl. zuviel wäre im letzteren Fall dann natürlich weg bzw. bei der KM / Tochter.

      Ich will nicht nicht zahlen. Soll halt nur alles soweit korrekt sein und kein zusätzliches, schlechtes Gefühl hinterlassen, dass vielleicht etwas hätte anders gerechnet werden können.

      Bin bisher übrigens noch kein ISUV Mitglied.

      Danke
    • Ande schrieb:

      Wie gehe ich am besten vor? Wenn der Brief mit dem Formular eintrudelt, Abrechnungen, Steuerbescheid, Belege zur Altersversorge absenden. Formular in die Tonne ist ebenfalls klar.
      Am Anfang steht immer die Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ordnungsgemäß muss sie sein, sonst läuft die 2jährige Sperrfrist nicht (§ 1605 II BGB).

      Ande schrieb:

      Wenn jetzt eine grenzwertig Berechnung heraus kommt, hab ich dann noch die Möglichkeit das extern berechnen zu lassen, z.B. über einen Anwalt? Würde ich dann eine, im Idealfall vorteilhaftere Berechnung einfach durchreichen oder wie läuft das dann?
      Du wirst 2-3 Wochen Frist zur Titulierung der berechneten Unterhaltshöhe erhalten. In der Zeit kannst du die Berechnung von beliebig vielen Fachleuten prüfen lassen. Sinnvoll ist aber auch eine Diskussion über den zu zahlenden Unterhalt in Foren. Schon jetzt! Kurz vor Ablauf der Frist lässt du in der Höhe titulieren, die du für rechtsmäßig hältst. Titulierung ist gebührenfrei bei Jugendämtern (nur in Brandenburg werden teilweise Gebühren erhoben) und auch allen Amtsgerichten und Notaren (§ 67 BeurkG). Notare erheben geringe Schreibgebühren bzw. Auslagen. Deine vom Jugendamt abweichende Berechnung erklärst du dem Beistand kurz und schmerzlos schriftlich, damit er auf den (abweichenden) Titel vorbereitet ist. Du stellst ihn also vor vollendete Tatsachen. Er wird dann - vermutlich in Absprache mit der Kindesmutter - das Klagerisiko kalkulieren.

      Ande schrieb:

      Die Tabelle ändert sich ja mittlerweile häufiger, dass man mit der Anpassung des Dauerauftrages bald nicht hinterher kommt. Mit all den Gefühlen, die dieser Zwang erzeugt, immer sehr aufreibend für mich.
      Dann rennst du zur Bank/Sparkasse und beklagst dich über die ständigen Probleme mit den widerlichen Daueraufträgen.

      Ande schrieb:

      und ich könnte durch die dämliche Inflationsprämie evtl. sogar noch an der übernächsten Stufe kratzen.
      Mglw. lässt sich bei solchen dämlichen Prämien zukünftig auch was machen...

      Ande schrieb:

      Unterhalt ist dynamisch mit 120% bis zum 18tem tituliert.
      Handelt es sich dabei um das Ergebnis der Diskussion im Jahre 2015? Aufgrund diverser seitdem ergangener OLG-Beschlüsse akzeptieren Beistände heute nur noch unbefristete Titel. Bin gespannt wie dieser Beistand reagieren wird.
    • Hallo Ande,

      das mit der Checkliste ist eine gute Idee. Ich für meinen Teil wusste z.b. nicht, welche Beträge man über die Altersvorsorge absetzen kann. Gerade oberhalb der BBG kann man hier geradezu exzessiv Altersvorsorge betreiben und auch unterhaltsmindernd einbringen. Das hatte mir nicht einmal meine erste Anwältin gesagt, während die zweite mir simpel erklärte, als ich ihr sagte, dass so eine hohe Altersvorsorge doch liquiditätsmässig herausfordernd ist: "wollen Sie das Geld für sich sparen oder soll es ihre Ex für sich verbrauchen" (ich gehe nicht davon aus, dass ein oder zwei Stufen mehr in der DDT den Kindern zu Gute kommt, da bekommen sie von mir lieber mehr Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke).

      Was ich allerdings nicht machen würde, wäre im vorauseilenden Gehorsam einen höheren Titel abgeben. Du hast schon einen unterschrieben, das muss reichen. Wenn das Jugendamt auf eine höhere Stufe kommt, die du auch ausgerechnet hast, dann kann man den immer noch machen. Dass deiner befristet ist, ist nämlich tatsächlich ein Vorteil und ich würde erst einmal abwarten, ob ein unbefristeter gefordert wird. Richtig ist, dass dies bei Forderung quasi unvermeidbar ist. Man will dem gerade erst 18 jährigen nicht zumuten, sich gleich um die Durchsetzungsfähigkeit seiner Forderungen zu kümmern. Das ist einfach zu viel "Erwachsenseinmüssen" auf einmal.
    • @Ande

      Wenn du deine Angaben zur Berechnung der zukünftigen Unterhaltshöhe wieder nicht in einem Forum öffentlich machen möchtest, kannst du sie auch in einen der offenbar standardisierten Unterhaltsrechner im Internet eingeben, z.B. hier: isuv.de/unterhalt/unterhaltsrechner-2024/

      Aber bestimmte Werte wie z.B für die Altersvorsorge (siehe obigen Beitrag von @Maccie) musst du dir dann schon allein zusammenstellen.

      Und ja, fast vergessen: Zusätzlich zur Düsseldorfer Tabelle sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG (Wohnsitz Kind ist entscheidend) Pflichtlektüre!
    • Danke euch allen für die Infos.

      Den Titel hab ich seinerzeit auf das anraten hier befristet lassen. Wusste nicht, dass das mittlerweile gar nicht mehr durch geht. Bedeutet dann mehr Aufwand / Stress bei Volljährigkeit, wie ich das damals schon rausgelesen habe.

      Die KM möchte doch keine Neuberechnung. Wird die KM (aktuell noch im Urlaub mit dem Nachwuchs) in den nächste Wochen der Beistandschaft mitteilen. Ich hatte dann, ohne auf meine Einnahmen hinzuweisen, vorgeschlagen, ihr direkt für meine Tochter mehr Geld zu überweisen bzw. Alltagsdinge zu übernehmen. Durch die Ankündigung hab ich auch viel über meine und ihr Situation mit meiner Tochter nachgedacht. Ich schlag mich nicht um einen neuen Titel, aber möchte auch, dass es meiner Tochter gut geht. Will die KM auch nicht. Ihr Wunsch war nur, dass ich versuchen solle, trotz der Entfernung öfter mal für das Kind da zu sein. Also öfter auch zwischen drin. Ich war ein wenig perplex.

      Zur Berechnung für mich:
      4047€ Netto (Jahresnetto laut Dez.-Abrechnung / 12)
      + 200€ Steuererstattung (aus Gesamt /12)
      4% für Altersvorsorge übererfülle ich
      5% wurde letztes Mal pauschal angerechnet

      Keine weiteren Einnahmen. Mieter. Normaler Angestellter. Weitere Abzugsmöglichkeite sehe ich nicht.

      Eigentlich sollte das 128% sein und eine hoch wegen nur eines Empfängers. Oder habe ich was übersehen?

      Ich habe zwar das Pech mit der Trennung, wovor ich immer Angst hatte in sowas reinzurutschen, vorallem nicht direkt ab Geburt. Aber ich habe zumindest das Glück nicht wie andere Mitschreibende hier ein Mangelfall zu sein.

      Ande
    • sigi schrieb:

      Doch, denn genau sowas zu erkennen zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines Moderators.
      Moin.

      Aufgaben werden vergeben und meist auch in irgendeiner Art und Weise die Ausführung honoriert.
      Da wir das alles ehrenamtlich in unserer Freizeit tun, wie Du als ehemaliger Moderator nur zu gut weißt, darf ein Moderator auch durchaus Dinge übersehen.
      Anstrengend finde ich schon länger Deine permanenten Stänkereien/Sticheleien gegen die noch tätigen Moderatoren. Egal unter welchem User-Namen.
      Es gibt einen großen Unterschied zwischen (konstruktiver) Kritik und einfach nur Besserwisserei.

      @Villa genau das ist es, was ich meine....

      Ich hab echt Besseres zu tun.
      Tanja