Unterhaltsfrage, unterhaltspflichtig aber kein Geld für die Kinder

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsfrage, unterhaltspflichtig aber kein Geld für die Kinder

      Hallo zusammen,

      vorweg: mir geht es nicht darum ein Schlupfloch zu finden, weniger Unterhalt zahlen zu können. Meinen Kindern geht es damit gut und sie bekommen alles was sie brauchen.

      Ich bin Vater von 4 Kindern aus 2 Beziehungen. Der letzte Versuch ging vor 2 Jahren in die Brüche und bringt im Scheidungskampf nun einen hässlichen Rosenkrieg mit sich. Ich zahle für alle Kinder den Unterhalt, der durch JA berechnet wurde, sodass mir am Ende wirklich nur der Selbstbehalt bleibt. Für mich reicht das. Ich bin Minimalist und mache mir aus Geld nicht wirklich viel. Der Staat rechnet mir vor, was ich von meinem Geld für Miete, Kleidung, Nahrung etc ausgeben kann. Soweit so gut.
      Ich habe gerichtlich erwirkt, dass die jüngsten 3 Kinder (12,9,7 J.) nach festgelegten Zeiten bei mir sind. Hälftig Wochenenden, Ferien, Feiertage. Die Miete reicht bei mir jedoch nur für max. eine 2,5 Raum Wohnung und das ist definitiv zu wenig Platz. Das geht auf Dauer nicht gut, dass wir alle so eng beisammen sind. Ich habe aber eine sehr gute Beziehung zu den 3. Um ausreichend Platz für alle zu haben übersteige ich mein staatliches Guthaben für Warmmiete um 160,- EUR für eine 4 Raumwohnung mit 2 großen Zimmern für die Kinder. Ein weiteres Problem ist, dass ich mit dem Budget für meine Nahrungsmittel/Hygiene für mich super auskomme. Jetzt sitzen aber meine Kinder öfter am Tisch und ich teile mein Guthaben entsprechend auf 4 Personen um. Jetzt sind es eben Kinder, die auch im Laden stehen und hier und da einen Wunsch äußern, den ich absolut nicht bedienen kann. Die Enttäuschung ist groß, während die Kindesmutter großzügig mit meinem Geld auf Wünsche eingehen kann. Entsprechend im Rosenkrieg verwendet sie diesen Umstand auch gegen mich durch Beeinflussung der Kinder, aber das nur am Rand als Info.

      Wenn ich den ganzen Unterhalt zahlen könnte, würde mir der Staat pro Kind hälftig Kindergeld zugestehen, was aber bei meiner Mangelberechnung nicht mehr berücksichtigt wird. Der Staat berücksichtigt aber in der ganzen Planung eben meinen Willen nicht, die Kinder so oft wie möglich bei mir zu haben. Der Anwalt, der mich in der Scheidung vertritt meinte kürzlich, alle wären sich klar, dass der Unterhalt falsch verteilt wird, mir für mehr Zeit mit den Kindern auch mehr Guthaben zur Verfügung stehen sollte. Jeder weiß auch, dass der Unterhalt den ich zahle überdimensioniert wäre. aber die Entscheidung einer Revolution des Unterhaltsgesetzes wäre wohl für mich nicht mehr greifbar. Früher wäre damit zu rechnen, dass meine Kinder volljährig wären bevor die Regierung hier zu Potte kommt. Und jeder weiß auch, dass man als unterhaltspflichtige/-r (sei es Vater oder Mutter) benachteiligt sei.

      Ich würde auch gern meine Kinder verwöhnen, auch mal mit ihnen in den Urlaub. Ich würde gern ausreichend Platz beziehen dürfen, damit meine Kinder auch Rückzugsorte und Privatsphäre haben. Das Jugendamt kann mich nicht beraten, weil man pro Kind und nicht pro Vater wäre. Aber wo ist dieses Anliegen nicht auch pro Kind? Wo finde ich Hilfe zu diesem Thema, wer kann mich über meine Möglichkeiten mal beraten? Lohnt sich ein Kampf überhaupt?

      Ich wäre für einen Hinweis oder Fingerzeig in die richtige Richtung sehr dankbar.
    • hallo,

      bei der Beantragung des wbs ist auch berücksichtigt worden, dass du die Kids zu bestimmten Zeiten bei dir hast?
      Hast du mal einen aufstockungsantrag für Bürgergeld gestellt, um die Zeiten mit den Kids abzudecken? Ihr wärt für die Tage, wo die Kids bei dir sind eine bedarfsgemeinschaft.
      Gibt es bei dir in der Nähe eine sozialberatung?

      Ist der Unterhalt für die Kids richtig berechnet worden? Sind alle 4 Kinder berücksichtigt worden und fand eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle statt? Diese geht nämlich von 2 unterhaltsberechtigten aus.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sein Einkommen reicht für ihn. Er hat den Selbsbehalt. Mit seinen Kindern bildet er keine Bedarfsgemeinschaft, so dass deren Anwesenheit und Versorgung dafür keine Rolle spielen.
      vollkommen überraschend kostet auch die Versorgung derKknder im Rahmen des Umganges Geld und gerade bei mehreren Kindern bräuchte man tatsächlich auch mehr als ein Zimmer, damit der Umgang nicht zu einer Katastrophe wird. Ist aber alles Aufgabe des Umgangsberechtigten und dafür gibt es keine Hilfe.
      Du kannst versuchen eine maßvolle Erhöhunh des Mietkostenanteils Deines Selbstbehaltes vor Gericht zu erstreiten. Allerdings ist das wie auf hoher See. Du bist in Gottes Hand und es besteht Anwaltszwang und damit hohe Kosten. Da der Selbstbehalt über die Einkommensgrenze für die Prozesskostenbeihiölfe liegt, wirst Du sie zwar kriegen, aber das ganze in monatlichen Raten zurückzahlen dürfen, wenn Du verlierst.
      Ich gehe davon aus, dass Du ein Mangelfall bist und das zahlst,was das Jugendamt in einer Mangelfallberechnung verteilt hat. Bei einer Deinerseitigen Klage kann es auch sein, dass man Dir auferlegt lieber 48 Stunden die Woche zu arbeiten, als mehr Zeit mit Deinen Kindern zu haben. Das will also gut überlegt sein.
      Ich sehe 2 von 5 Kindern gar nicht mehr, weil die von der Mutter für ihre Loyalität mit finanzieller Zuwendung überhäuft werden, die keine Lust auf meine beengten räumlichen und finanziellen Verhältnisse haben und ich trotz guter Ausbildung mir noch nicht einmal einen gemeinsamen Kaffee in einer Bäckerei mit ihnen leisten kann!

      Willkommen in Deutschland!
    • Moin,

      zu den regelmäßigen Umgangstagen bildet der Vater mit seinen Kindern eine temporäre Bedarfsgemeinschaft (BG).

      Der Bedarf der BG steigt um den Anteil der für die Kinderbetreuung notwendigen Kosten.

      Ich würde mich hier einmal beratend an das zuständige Jobcenter wenden.

      Gruß, fras12

      *und Allen einen guten Rutsch ins Jahr 2024*
    • Eine Bedarfsgemeinschaft setzt ein Zusammenleben bzw. -wohnen nicht zwingend voraus. So liegt beispielsweise eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vor, wenn sich getrennt lebende Elternteile das Sorgerecht teilen und sich das Kind im Rahmen des Umgangsrechts regelmäßig im Haushalt eines Leistungsbeziehers aufhält.
      Und
      [tt]
      Voraussetzungen für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft:
      • Sie beziehen Geldleistungen beim Jobcenter (Hilfebedürftigkeit)
      • Das Kind lebt nicht bei Ihnen, ist aber regelmäßig zu Besuch und kann deshalb in dieser Zeit Ihrem Haushalt zugeordnet werden (§7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II)
      • Grundlage für eine Berechnung sind die festgehaltenen Anwesenheitstage (von beiden Partnern unterschrieben

      so wie ich das lese, muss man dazu bereits selbst Bürgergeldempfänger sein.
      Das ist der Satz von unserem Arbeitsminister“ Arbeit lohnt sich !“
    • Herzlich willkommen im Forum Matze1982,

      Sophie und Fras haben Dir schon einen guten Tipp gegeben.
      Wohngeld wirst Du sicher bereits versucht haben?


      @Bigpuster so, wie ich es gelernt habe, sollten bei zusammen vorliegenden Voraussetzungen ein UND zischen den aufgezählten Punkten stehen.
      Tut es in dem von Dir zitierten nicht. Ich halt mich deswegen lieber ans Gesetz:

      7(3) SGB II schrieb:

      Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

      ...

      4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
      oder an die fachlichen Weisungen der Arge zur TBG (die zwar schon etwas alt sind- aber immerhin einen Anhaltspunkt bilden können):
      In TBG-Fällen ist sicherzustellen, dass der Lebensunterhalt des
      minderjährigen Kindes in beiden BG gesichert ist. Die Regel- und
      ggf. Mehrbedarfe des Kindes/der Kinder sind nur dann auf beide BG
      aufzuteilen, wenn beide Elternteile hilfebedürftig sind oder durch die
      Aufnahme des Kindes/der Kinder in die BG hilfebedürftig werden
      und eine Aufteilung der Leistungen beantragen.

      In Fällen, in denen nur der Elternteil in der Zweit-BG hilfebedürftig
      ist oder durch die Aufnahme des Kindes/der Kinder hilfebedürftig
      wird und Leistungen für ein in der Haupt-BG (BG, in der das Kind
      überwiegend betreut wird) nicht hilfebedürftiges Kind beantragt, sind
      anteilige Regel- und ggf. Mehrbedarfe entsprechend Randziffer
      TBG.14 in dieser BG zu berücksichtigen.


      Ich bin da bei Fras: fragen kostet nichts. Im Zweifelsfall wird das Jobcenter ihn an andere Stellen verweisen oder aber aufklären, dass kein Anspruch besteht.

      Außerdem gibt es ja auch für Eltern, die ihren eigenen Bedarf sicher stellen können (durch eigene Arbeit), aber den der Kinder nicht decken können, ergänzende Leistungen.
      Auch hier im Forum gab es ein Mitglied, welches Aufstockung(?) bezog ( @zilpzalp oder?)

      Gruß Tanja

      Nachtrag: genau, Zilpzalp war es, u.a. z.B. hier
    • Oh Gott!
      Ich habe den Link mal quer gelesen! Was für ein Alptraum! Das Gericht sagt, leb mal vom Selbstbehalt und der Rest ist Dein Problem und das JC wirft einem vor, nicht genug getan zu haben, fordert einen zur Klage auf und dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
      Da wundert man sich, dass Väter Amok laufen oder unter der Brücke landen.
      Beim nächsten Gerichtstermin geht es auch um die Unterhaltszahlungen. Da werde ich mal vermehrt auf die Tränendrüse drücken und fragen, wie ich vom Selbstbehalt Wohnung, Nebenkosten, Essen und Trinken für drei Kinder bei 108 Nächten im Jahr bezahlen soll?
      Mit dem Gedanken den Umgang, wegen der Unmöglichkeit mit den finanziellen Mitteln diesen gut zu gestalten, abzulehnen, habe ich auch schon gespielt, aber aus Sorge, dass das dann akzeptiert wird, nicht durchgezogen. Da muss man schon hart sein, wenn einem die Achtjährige jeden Abend, den sie bei einem ist, sagt, wie lieb sie einen hat, damit zu pokern.
    • Nun, @Bigpuster ,lies mal bissel mehr von Zilpzalp.
      Dann weißt Du, dass er erfolgreich das JC zur Übernahme der Gerichtskosten (mit Hilfe der Sozialgerichtsbarkeit) überzeugen konnte. Und, dass man sich vom JC auch nicht "veräppeln" lassen darf...weil die einen eben nicht auffordern dürfen, einen titulierten Unterhalt gerichtlich abändern zu lassen ohne die Kostentragung zu klären...
      Es ist - auch im Unterhaltsrecht - so, dass man nur gut informiert und gut anwaltlich vertreten (bei Sozialrecht geht's ohne Anwalt) seine Interessen vertreten und durchsetzen kann.

      Das kann ich ja aus eigener Erfahrung bestätigen.

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank für die Diskussion hierzu. Ich kläre aber mal auf, dass ich Vollzeit berufstätig bin und im öffentlichen Dienst arbeite. Dass mir unter diesen Umständen finanzielle Unterstützung vom Staat zusteht, wäre mir neu. Ich kann mich auch irren, aber sowas habe ich noch nicht verfolgt. Also wurde auch nie ein Antrag irgendwo gestellt.

      Ich bin mit der Berechnung des JA einverstanden. Es spiegelt die Düsseldorfer Tabelle 1:1 wider. Da brauche ich nichts versuchen anzufechten. Das habe ich sogar genau so ebenfalls berechnet. Dabei wurden alle 4 Kinder berücksichtigt. Ich habe sogar den Berechnungsbogen zugesendet bekommen.

      Mir wurde gesagt, dass eine Anpassung der Selbstbehaltsgrenze nicht in Frage kommt, weil ich ja für mich auskommen würde. Die neue Wohnung ist übrigens bereits fest und wird im Januar bezogen. Ich nehme also jetzt bewusst Schulden in Kauf, weil ich einfach meinen Kindern mehr Qualität bei mir bieten möchte. Und wo ich das abzweigen muss, sollte ja allen klar sein.

      LG

      @Bigpuster Ich hab gerade deinen Beitrag gelesen und genau das trifft den Nagel auf den Kopf. Auch mir droht die Abwendung, weil die Mutter mit den 3 Kindern innerhalb eines Jahres ins DisneyLand fliegt, eine Kreuzfahrt macht und sich noch einen Urlaub an der Ostsee mit ihnen gönnt, und ich mir im Herbst anhören musste, die Mutter hätte erzählt, ich würde Geld verstecken weil ich mit meinen Kindern nicht in den Urlaub fahren kann. Nicht mal ein Ü-Ei ist drin, weil das einfach meine Möglichkeiten sprengt. Und zuhause liegen für jedes Kind 5(!) Geschenke unterm Baum und von mir gab es nur ein gerahmtes, gemeinsames Foto. Es frustriert zunehmend und ich kann dagegen nichts machen, weil sie in einem Alter sind, wo sie käuflich sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Matze1982 ()

    • Hey!
      Das würde ich nicht so akzeptieren. Du hast deutlich erhöhte Wohnkosten, als im Selbsbehalt enthalten. Schau in die Leitlinien Deines OLG und verweise darauf, dass durchaus höhere Mieten berücksichtigt werden können.
      Wer kriegt denn den Familienzuschlag? Deine Ex?! Dann wird sie wahrscheinlich mehr als Du haben, wenn Du den Unterhalt gezahlt hast. Zumindest der angemessene Selbstbehalt sollte dann drin sein. Ich mache es so….ob das vom Gericht so bestätigt wird, weiß ich noch nicht. Macht aber jedes Gericht sowieso anders. Google mal mit Beteiligung am Barunterhalt und hoher Einkommensunterschied……
      Ist allerdings ein langer Weg. Stressfreier ist es sich auf den Boden zu legen und sich die Hyänen an Deiner Leiche bedienen zu lassen
    • Hallo Matze,

      Wohngeld ist meines Wissens nicht an irgendeinen beruflichen Status geknüpft. Und nur, weil Du im ÖD bist (wenn nicht gerade Beamter), heißt es ja nicht, dass Du Deinen Bedarf (nach Deckung von Unterhaltsverpflichtungen ggü. den Kindern) selbst decken kannst.
      Da Du auch nichtx zur beruflichen Situation der 2 Mütter schreibst, kann man Dir noch nicht mal raten, dass Du aufgrund deren hohen Einkommens eine Mitbeteiligung am Barunterhalt forderst.
      Es wird niemand auf Dich zukommen und Dir dies nahe legen.

      Bei meinem Mann mussten wir auch erst gerichtlich klären lassen, dass die KM mit deutlich höherem EK Teile des Barunterhalts zu übernehmen hat.
      Leider ist das Unterhaltsvorschussgesetz da nicht auf der Höhe der familiengerichtlichen Rechtsprechung. Sei es, dass eine Betreuende, die schon jahrelang mit einem neuen LG zusammenlebt, als Alleinerziehende gilt (steuerrechtlich hat sie diesen Status mit Anmeldung in ihrer Wohnung verloren) oder eben, dass sie bis zum Mindestunterhalt (abzüglich des vollen Kindergeldes) Unterhaltsvorschuss erhält...
      Die Unterhaltsvorschussstelle kann sich das dann aber gar nicht vom Unterhaltspflichtigen zurück holen, weil ja ein (geringerer) Titel besteht...

      Es läuft leider einiges falsch in diesem Land...

      Das mit dem käuflich sein, ist leider nicht ausschließlich am Alter festzumachen.
      Dadurch, dass man mit den Kids auch nicht die Unterhaltsangelegenheiten besprechen soll, können die Betreuenden denen noch so viele Lügen und Halbwahrheiten erzählen. Im Zweifel wird das Kind immer dem glauben, bei dem es mehr ist bzw. bei Volljährigkeit dann war.

      Das wirst Du dann spätestens dann feststellen, wenn sich auch ab Volljährigkeit nichts am Anspruchsdenken der Kids ändert.

      Wenn meine Kids mit Geldfragen kamen, habe ich immer versucht, sie ihnen ehrlich zu beantworten. Auf ein: "Papa hat gesagt, dass..." würde ich versuchen zu antworten: das hat Papa bestimmt anders gemeint, denn schau mal.... ich bekomme ja auch nur so und so viel Geld und davon muss ich bezahlen xxx. Du bist doch hier auch öfter zu Besuch, kannst Du Dir denn vorstellen, das....?

      Ich glaube nicht, dass die Kids noch eine 3. oder 4. Reise mit dem Unterhaltspflichtigen wollen. Sie wollen einfach, dass sich Papa oder Mama mit ihnen beschäftigen...und je nach Alter kann man da auch gut mit den Kids in den eigenen 4 Wänden "Urlaub" spielen ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      danke für die Rückmeldung.

      KM1 hat erst kürzlich den Unterhalt durch das Jobcenter prüfen lassen, ergo denke ich, dass hier kein Einkommen vorhanden ist. Der Kontakt ist aber auch nicht so gut, dass ich darüber irgendwelche Auskunft bekommen würde.

      KM2 hat dank Zulagen ein höheres EK als ich, aber nur netto max. 200 EUR. Ich verdiene ca 2400,- Netto und zahle bis auf 1370,- an die KMs. KM2 bekommt 777,- EUR. Mag sein, dass sich da in den letzten 2 Jahren auch was geändert hat. Sie hat aber einen Wohn- und Finanzvorteil. Sie bewohnt unser 120m² Haus, dessen Kreditraten auf max. 600 EUR laufen (Mietpreis geschätzt ca 1200 EUR) und fährt ihren Dienstwagen 100% privat. Unser Familienauto wurde mir mit einem Trick weggenommen und steht seit 2 Jahren ungenutzt in einer Garage. Im anhängigen Verfahren zur Klärung von Trennungsunterhalt sind beide Umstände aber noch nicht gerichtlich bestätigt oder beziffert. Sollte ich Unterhaltsansprüche haben, würde ich die "Rückzahlung" auch erstmal für meine Schulden verwenden und mich dann später nochmal um Wohngeld bemühen. Ich dachte bisher, dass ich als Berufstätiger hier keine Ansprüche auf staatliche Unterstützung hab. Ist dieser Trennungsunterhalt dann Einkommen? Sprich, kann sie beim JA dann eine Neuberechnung einfordern und würde dann mehr bekommen?

      Mit den Kindern versuche ich das immer so objektiv und kindgerecht wie möglich, wenn es sich nicht vermeiden lässt, gar nicht darüber zu reden. Der Vorteil meiner Finanzknappheit ist eben, dass ich mich kreativ um Alternative bemühen muss und somit durch gemeinsamen Spaß und Spiel mehr Zeit mit den Kindern verbringe als die KM2, die in ihrer Zeit die Kinder oft allein oder in der Betreuung lässt, weil sie aus beruflichen Gründen keine Zeit hat, sich direkt zu kümmern.

      LG
    • Hallo Matze,

      lfd. Trennungsunterhalt könnte, ebenso wie Ehegattenunterhalt für Kindesunterhalt unterhaltsrelevantes Einkommen darstellen.
      Ein Problem bei der Berechnung (des laufenden Unterhalts) ist ja, dass die Zeiträume identisch sein müssen.
      Bekommst Du noch keine Unterhalt wegen der Ehe, kann Dir da auch nichts angerechnet werden.
      Wenn es dann soweit sein sollte, musst Du nochmal nachfragen, wenn das JA sich tatsächlich bei Dir meldet.

      Was den Wohnwert angeht (und auch die genauen Einkünfte der KM2) - das solltest Du im Auskunftsverfahren zur Berechnung des Ehegatten- und/oder Trennungsunterhalts herausfinden.
      Da Du da aber ohnehin anwaltlich vertreten bist (und bei Gelddingen ohnehin Anwaltszwang herrscht), sollte Dir Dein Anwalt Rede und Antwort stehen.
      Wenn Du einen Mandatsvertrag nach RA-Gebührenordnung unterschrieben hast, erhöhen Nachfragen auch nicht den Preis ;)
      Was Deine Beschäftigung mit den Kids angeht: cool!
      Vielleicht habt ihr auch eine öffentliche Bibliothek in der Nähe, wo ihr günstig oder kostenlos Bücher, aber auch CDs, Videos und im besten Fall sogar Spiele ausleihen könnt.
      Für meine Kids war der Besuch der Bibliothek immer ein monatliches Highlight (obwohl es bei uns nicht so knapp war - ich mag aber den Nachhaltigkeitsgedanken...)
      Je nach Ort in dem Du lebst, kann es auch Stadtteilcentren mit Beschäftigungsmöglichkeiten oder Vater-Kind-Gruppen geben.

      Auch wenn manchmal vieles trostlos ob der finanziellen Nöte bei Dir scheint. Meist wird es irgendwann besser. Die Kids verständiger- wenn man es schafft, die gute Verbindung zu erhalten.

      Trotzdem solltest Du Dir zumindest eine Orientierung verschaffen, ob Du Wohngeld erhalten könntest.
      Man kann nämlich sogar als Hausbesitzer einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen wenn das eigene Einkommen nicht reicht.
      Einfach mal hier auf der offiziellen bmwsb-Seite nachschauen.

      Ich drück die Daumen für eine gute Lösung.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Mit einem guten RA an der Seite könnte man vermutlich ggü. KM2 den angemessenen SB behaupten.
      Auch wenn sie nur 200 € mehr hat, käme noch ein Wohnanteil dazu.
      Und sir könnte dann Teile des Barunterhalts übernehmen.
      Allerdings ist dies oftmals ein langer und nervenaufreibender Kampf bei dem auch eine Beeinflussung Deiner Kids zu befürchten wäre....
    • Benutzer online 1

      1 Besucher