Düsseldorfer Tabelle 2024

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    • Hallo Maccie,

      die Höhe der Selbstbehalte (Punkt 5) ist geändert (Steigerung auf 1.200, 1.450 und 1750) wobei halt auch der Wohnanteil darin erhöht berücksichtigt sein soll (520 bzw. 650).
      Vielleicht verschieb ich das später in einen Extra-Beitrag.
      Ich habe mir die neue DD noch nicht weiter angeschaut, interessant wird im Januar, ob die OLG ihre Leitlinien darüber hinaus ändern/anpassen.

      Gruß Tanja
    • Pro Kind in meinem Fall 12,3...% mehr bzw. 57€
      bzw. 114€ mehr pro Monat überweisen für meine beiden...

      Das ist echt nicht mehr lustig und echt Hart für ALLE die es betrifft.
      Ich hab 2019 994€ für 3 ! Kinder 100% Mindestunterhalt überwiesen
      Jetzt muss ich 1040€ 100% Mindestunterhalt für 2 ! Kinder zahlen.
      Ich darf wohl davon ausgehen, das ich in 3 Jahren für 1 Kind 1000€ zahlen darf ...
      Also dauerhaftes leben am Selbstbehalt... echt verrückt.

      Sorry aber das Konstrukt ist wirklich weit ab jeglicher Realitäten geworden... Damals bei Erstellung der Titel hieß es, es wird nur alle 2 Jahre mal erhöht. Die letzten Jahre sind wirklich krass.

      Und es bekommt doch so gut wie niemand solche Gehaltserhöhungen um dies zu kompensieren...

      Wenn es Möglichkeiten gibt, gegen dieses Konstrukt effektiv vorzugehen, lasst es mich wissen. Ich bin dabei. Und ich meine nicht den Suizid...
    • Bei 20% Gehaltserhöhung in den letzten 2 Jahren wärst aber auch nicht mehr beim Minestunterhalt sondern 1-2 Stufen höher.
      Na wenigstens die haben sie angepasst diesmal.

      Interessanterweise wurde der Pauschalbetrag für ein studierendes Kind, das nicht bei einem Elternteil wohnt nicht verändert. Finde ich ja schon fast fies gegenüber dem studierenden Kind :rolleyes:
      Da werden einige Kinder Stufe 7 und 8 ihren Hausstand nicht mehr finanzieren können und zurückziehen.
    • Maccie wrote:

      Interessanterweise wurde der Pauschalbetrag für ein studierendes Kind, das nicht bei einem Elternteil wohnt nicht verändert. Finde ich ja schon fast fies gegenüber dem studierenden Kind
      Ja, und erwachsene Kinder, die noch zuhause wohnen haben dann oft mehr als 1000 € zur Verfügung.
      Das passt nicht.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Mahlzeit,

      Maccie wrote:



      Interessanterweise wurde der Pauschalbetrag für ein studierendes Kind, das nicht bei einem Elternteil wohnt nicht verändert. Finde ich ja schon fast fies gegenüber dem studierenden Kind :rolleyes:
      Da werden einige Kinder Stufe 7 und 8 ihren Hausstand nicht mehr finanzieren können und zurückziehen.

      Düsseldorfer Tabelle Punkt 7 Satz 4 wrote:

      Von dem Bedarf von 930 Euro kann mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern oder bei erhöhtem Bedarf nach oben abgewichen werden.
      Noch Fragen? ;)

      Gruß Tanja
    • Ich hätte eine Frage. Wie sieht es mit den Unterhaltszahlungen aus bei ungefähr gleichem Einkommen ? Einer zahlt laut Tabelle, ihm bleibt ein Betrag X und der Empfänger hat dadurch fast das doppelte, wenn nicht sogar mehr. Wo bleibt da die ausgewogene Verteilung des Einkommens, von der laut Erläuterungen der Düsseldorfer Tabelle die Rede ist? Selbst wenn der Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt wird, ist das Einkommen alles andere ausgewogen.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum GegenDDT,

      bei der Bemerkung der Ausgewogenheit meinen die abstimmenden Richter die Unterhaltspflichtigen und die - bedürftigen.
      Nicht die Unterhaltspflichtigen und die Unterhaltsverwalter (Obhutgeber).
      Eine Mithaftung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt kann erreicht werden, wenn man als Unterhaltspflichtiger nachweisen kann, dass ein hohes Einkommensgefälle zwischen Betreuenden und Unterhaltszahlenden gibt und man nicht den angemessenen SB beanspruchen kann.
      Eine vollständige Haftung kommt ansonsten erst beim Dreifachen Einkommen (des Betreuenden) infrage.
      Problematisch ist hier immer die Berechnung, da der Betreuende ggf. sowieso schon Barunterhalt übernimmt (Berechnung erfolgt dann eigentlich vom zusammengerechnetem EK der Eltern).

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja.

      Danke für die Rückmeldung. Das Nachweisen dürfte ja auch schwer fallen, wenn der betreuenden Elternteil nicht verpflichtet ist, sein Einkommen offen zu legen.
      Trotzdem ist die neue Tabelle wieder mal ungerecht.. Zum Erbrechen. Wie soll man über 200 Euro für zwei Kinder mehr zahlen wenn das Gehalt gleich geblieben ist? Es besteht ein dynamischer Titel. Muss man den selbst anpassen ? Die Bedarfskontrollbeträge wurden auch erhöht, dieser ist jetzt in dem Fall dann nicht mehr gewahrt. Muss das trotzdem angepasst und hingenommen werden oder kann man auf den BKB bestehen und somit wieder eine Stufe höher rutschen? ( also sagen wir mal, von Stufe 3 auf 2 ) gab noch keine Post vom JA.. vielleicht kommt da noch was. Oder lieber selber aktiv werden?
    • Hallo GegenDDT,

      man hat einen Anspruch auf Auskunft nach 1605 BGB i.V.m. 242 BGB, wenn der begründete Verdacht des deutlich höheren EK besteht.
      Die Betreuenden versuchen dies natürlich immer erst mal abzuwehren.
      Im Endeffekt müsste man dann ein Gerichtsverfahren anstrengen.
      Da dies aber auch mit Kosten verbunden ist, sollte das gut überlegt und mittels einer mit einem Anwalt abgesprochen Taktik verfolgt werden.

      Im Übrigen muss der andere ET ja auch immer beim Versuch der Geltendmachung von Mehr- und Sobderbedarf seine Einkommensverhältnisse offenbaren.
      Wenn die Unterhaltspflichtigen da nicht auf Zack sind und dem Vortrag des JA ohne Vorlage von Nachweisen glauben, dann ist denen auch nicht zu helfen...

      Wenn ein dynamischer Titel besteht, müsste selbst (nach) oben angepasst werden.
      Da hier aber die Besonderheit der Neustufung im Raume steht, würde ich - je nachdem, von wann das Einkommen der Titulierung stammt - das JA anschreiben und darauf hinweisen, dass ich nach neuer DDT in der Stufe x Lande und damit ab Januar der Betrag yyy zu zahlen wäre.
      Dass ich davon ausgehen, dass eine einvernehmliche Änderung stattfindet, wenn mir nicht bis 31.12.2023 etwas anderes mitgeteilt wird.

      Da wir hier aber Laien sind, solltest Du ggf. noch einen Anwalt fragen, ob der von mir vorgeschlagene Weg rechtssicher ist.
      Im schlimmsten Fall müsste man nämlich gerichtliche Abänderung wegen der Stufenänderung beantragen.

      Uns wurde eine Abänderung beim Anheben des angemessenen SB von 1.300 auf 1.400 damals verweigert...keine erhebliche Steigerung...

      Gruß Tanja
    • Wie kann denn das verweigert werden ?? Das ist doch ein absolutes Existenzminimum, der Betrag muss doch einem verbleiben. Der SB ist ja auch was neues als der BKB, der greift ja bei höherem Einkommen. Aussage vom JA damals: " Arbeit muss sich ja auch lohnen" und das stimmt ja auch. Klar, man hat Kinder in die Welt gesetzt und ist verpflichtet auch für sie zu sorgen. Das macht nan ja auch gerne. Mir kann aber keiner erzählen, dass diese Tabellenbeträge den wirklichen Bedarf spiegeln. Eher den zusätzlichen Luxus der Mutter, die sich jetzt ( Ohne Kinder) drei mal im Jahr einen Urlaub gönnt. Aber da sagt keiner was. Die "armen" Alleinerziehenden. Wenn der Zahlende Depp eine neue Beziehung hat, wird das mitgerechnet.. Man teilt sich ja quasi die Kosten für alles. Hat der Empfänger einen neuen Partner ist das egal... der andere kann trotzdem ausgenommen werden. Wo lohnt sich da noch Arbeit? Bürgergeld wird immer attraktiver.. das kanns doch nicht sein. Ich hoffe, hier findet sich noch jemand, mit den gleichen Problemen für einen Austausch.
    • Hallo GegenDDT,

      der angemessene SB ist nicht die unterste Grenze. Das ist der notwendige.
      Und eine Erhöhung um 100 Euro überschritt nach Meinung unseres Richters nun mal den vorherigen Betrag nicht erheblich (um mindestens 10%). Kann man anders sehen.
      Wir hatten keine Lust auf nochmal nächste Instanz.
      Die Gegenseite hat - aus anderen Gründen - Beschwerde eingelegt und später wieder zurück genommen.
      Mit dem Ergebnis der Kostenauferlegung.
      Wir hatten sowas vermutet....hätte die Gegenseite die Beschwerde nicht zurück genommen, hätten wir alles noch mal angegriffen (u.a. die Berechnung meines Einkommens für den Unterhaltsanspruch unseres gemeinsamen Kindes).

      Gruß Tanja
    • Im allgemeinen schon traurig, dass solche Sachen über Anwälte und Gerichte laufen müssen. Würden einige Mensch einfach nur verstehen und akzeptieren, dass man nun mal ein neues Leben hat, wäre alles viel einfacher. Aber Blutsauger gibt es überall. Alles für die Kinder. Ist klar.
    • Hallo liebe Leute,

      ich schleich mich hier auch mal rein und irgendwie - naja, mir ist schon klar, dass wir die Situation so wie sie ist wahrscheinlich nicht ändern können, aber die jüngsten Erhöhungen der DDT treten mir gelinde gesagt ziemlich in die Kniekehlen. Wahrscheinlich suche ich gerade Gleichgesinnte oder einfach nur eine Möglichkeit, mir mal meinen Frust von der Seele schreiben zu können - ich hoffe, Ihr haltet das aus ;).

      Ich find gut, dass Ihr hier regelmäßig versucht, neutral und sachlich zu antworten, das habe ich an einigen Beiträgen bisher gesehen und finde dies auch mal entspannend, denn das Themenfeld an sich ist ja immer emotional ziemlich aufgeheizt.

      Was soll ich sagen - ich bin einer der Typen, die sich in meinen Augen recht gewissenhaft um ihren Nachwuchs kümmern und irgendwie hätte ich mir gewünscht, dass mal so langsam nicht nur von Reförmchen schwadroniert wird, sondern auch welche installiert werden. Ich betreue meine beiden Kids zu ca 40%, mehr kann ich nicht übernehmen, weil die Mutter ihr Veto eingelegt hat (und zwar offen und ehrlich zugegeben wegen der Kohle). Ich hätte mir sowohl das paritätische Wechselmodell als auch einen Umzug zu mir vorstellen können. Versteht mich nicht falsch, wir verstehen uns abseits des Geldes ziemlich gut, teilen die Betreuung gut auf, die KM kann ebenso wieder vernünftig arbeiten gehen und die Kids haben von ihren beiden Eltern was. Ich kenne den kompletten Alltag des Nachwuchses, Lehrer, Ärzte, Trainer im Sportverein, etc... weil ich halt der Auffassung bin, dass ich Vater bin und bleibe und den reinen Rückzug auf die rein finanzielle Schiene halte ich ehrlich gesagt für echt unwürdig. Sowohl für mich als auch für die Kinder.

      Ich verstehe hier einfach nicht mehr, was die ganze Chose mit den ständigen Steigerungen sollen.

      - ich habe selber genug mit der Inflation zu kämpfen - sollten die Stufen oberhalb des Existenzminimums nicht mal dazu dienen, den Lebensstandard des Zahlenden auf das Kind zu reflektieren? Ich kann von einem gestiegenen Lebensstandard absolut nichts feststellen. Im Gegenteil - vor 3-4 Jahren hat mein Gehalt noch gut gereicht, um auch die ein oder andere Extrawurst für mich und die Kids zu braten und inzwischen wird es echt eng.
      - also wenn verständlicherweise das reine Existenzminimum sicher eine Art Sachzwang darstellt, den man nicht einfach bestreiten kann - aber auch die darüber liegenden Stufen in 2 Jahren so hart hochzuprügeln ist halt starker Tobak und das hat mit der Abbildung des Lebensstandards absolut nichts mehr zu tun
      - ich betreue die Kids wie gesagt zu etwa 40%. Ich habe keine Ahnung, wie ich das Pensum noch stemmen soll, wenn die Nummer so weitergeht. Eigentlich dachte ich, das wäre durchaus etwas normales, dass ich auch versuche, die Kinder zu betreuen und der Mutter die Möglichkeit zu schaffen, auch selber wieder arbeiten zu gehen. Aber auf gut deutsch gesagt interessiert das niemanden einen feuchten Kehricht, wenn Du neben Deiner Vollzeitstelle noch die Kinder zu nicht unerheblichen Teilen mitbetreust und dann auch noch den vollen Unterhalt zahlen musst, der dann noch in Dimensionen erhöht wird, dass einem schlecht wird.
      - ich habe übrigens dieses Jahr ein sattes halbes Prozent (0,5% !!) Gehaltsanpassung bekommen, die neuen Rechnungen liegen schon auf dem Tisch, Erdgaspreise verdoppelt und solche Späße
      - dummerweise habe ich die Kinder zu einem ungünstigen Zeitpunkt in die Welt gesetzt. Neben den horrenden Steigerungen in den letzten 2 Jahren werden die Kids in Bälde 12 Jahre alt, somit habe ich dann seit Dezember 2022 eine Steigerung von weit über 400€ monatlich irgendwie zu stemmen

      Ich hab momentan sogar noch Schiß, dass ich bald außer der Reihe kaum noch Erlebnisse und Dinge mit den Kids auf die Beine gestellt bekomme. Ich fand es gut, dass es auch einen "Papa-Urlaub" gibt, den ich natürlich immer selbst bezahlt habe. Bei allem guten Auskommen brauche ich sicher nicht ansatzweise darauf spekulieren, dass Mama mal einen Urlaub mit mir finanziert (ich meine hier nur die Kinderkosten).

      Ist den MacherInnen der DDT eigentlich klar, wen sie mit diesen radikalen Anpassungen eigentlich strafen und treffen? Es trifft doch exakt genau diejenigen, die sich redlich um ein gutes Auskommen bemühen und wie in unserem Fall auch ohne Gericht versuchen, anhand einer neutralen Instanz wie der DDT den Unterhalt friedlich zu regeln. Das hat auch einige Jahre sehr gut funktioniert bis dann diese horrenden Steigerungen anfingen, die ein normaler Mensch mit den marktüblichen Gehaltsanpassungen oft genug auch einfach gar nicht kompensieren kann. Wenn dann das Gehalt noch unterdurchschnittlich steigt, dann biste richtig gekniffen.

      Ich halte es für die totale Augenwischerei, dass immer wieder betont wird, die DDT sei kein Gesetz. Sie ist über den regelmäßigen Gebrauch in den letzten Jahrzehnten zu einem "de-facto-Standard" geworden, den man nicht mal eben ablehnen kann. Gehts hart auf hart, kriegste die DDT dann halt vom Richter aufgebrummt. Ich weiß nicht, ob die MacherInnen der DDT sich ebenso auch über diesen Umstand im Klaren sind. In der Wirtschaft würde man sowas "Monopolstellung" nennen - theoretisch ist ein Abweichen davon denkbar, aber praktisch haste ohne Wohlwollen des Zahlungsempfängers nichts mit irgendeiner Wahlmöglichkeit am Hut.

      Es hat sich doch an der DDT an sich kaum etwas geändert. Ich habe das Gefühl, dass die einmal im Jahr in Copy & Paste neu aufgelegt wird, ein paar Zahlen werden angepasst, aber irgendwelche Bemühungen, mal wirklich faire Regelungen aufzusetzen, sehe ich nirgendwo. Das ganze Schema sorgt doch immer weiter dafür, dass nur diejenigen immer weiter belastet werden, die sich eh schon an geltende Regelungen halten. Das alles nützt doch auch denjenigen Alleinerziehenden nichts, die nichts oder zu wenig Geld von den Zahlelternteilen bekommen. Mir ist durchaus klar, dass der Punkt Armut unter Alleinerziehenden ein wichtiges Thema darstellt, ich werde aber das Gefühl nicht los, dass die Maßnahmen gegen die Armut nicht bei denen ansetzen, die wirklich quasi ohne Kohle dastehen, sondern dass hier einfach nach Schema F immer weiter der Unterhalt hochgeprügelt wird so nach dem Motto "wird dann schon helfen bei der Kinderarmut". Habe ich das die Tage richtig gelesen, dass in 800.000 Fällen Unterhaltsvorschuss geleistet wird? Ich habe in meinem Bekanntenkreis nicht nur eine Frau, die einfach total untätig ihrem Ex gegenüber steht. Mag ja sein, dass das alles Kraft kostet und schwierig ist, aber das sind doch Situationen, die dürfen nicht dazu herhalten, diejenigen noch mehr zur Kasse zu bitten, die eh schon leistungsbereit sind und zudem noch nach Kräften die andere Seite unterstützen. Bestraft die redlichen Leute doch nicht dafür, dass andere sich nicht um ihre Kinder kümmern oder die Ansprüche nicht durchsetzen.

      Wäre schön gewesen, wenn mal von Reformen nicht nur großspurig gequatscht wird, sondern auch mal welche installiert würden. Ich habe das Gefühl, dass wir in diesem Rechtsbereich in Deutschland hart hinterm Mond leben. Was ist denn mit solchen Gedanken:

      1.) Die Kernkomponente der Betreuung ist die Zeit, also der Naturalunterhalt. Grundsätzlich sollten beide Elternteile paritätisch dazu verpflichtet sein, sowohl Natural- als auch Barunterhalt zu leisten. Hier kann man auch nach Gehaltsschlüssel (inkl Erwerbsobliegenheit für beide Elternteile) vorgehen, um die Belastung beider relativ gesehen halbwegs austariert zu halten. Das mag bei Babies oder Kleinkindern noch schwierig sein, aber spätestens ab 3-4 Jahren kann man beiden Eltern durchaus zutrauen, sich um ihre Kinder auch zeitlich zu kümmern. Sollte ein Elternteil warum auch immer von der physischen Betreuung abweichen, DANN sollte die weggefallene Betreuung durch Barunterhalt kompensiert werden.
      2.) Auch wenn das Existenzminimum wohl schwer zu verhandeln sein wird, aber die DDT Stufen oberhalb des Existenzminimums müssen an der Lebensrealität orientiert sein. Das Existenzminimum ist quasi ein Sachzwang, wenn man würdiges Leben gestalten möchte (die Definition des Exsitenzminimums ist sicherlich diskutabel, aber die Existenz eines solchen Grenzwertes nicht).
      3.) Es sollte in den Bereich der Menschenwürde fallen, dass BEIDE Eltern grundsätzlich erstmal in die gemeinsame Verantwortung genommen werden. Die Regelungen so wie sie jetzt im Unterhalts- und Umgangsrecht festgehalten sind, sind in meinen Augen ganz klar diskriminierend. Ich will damit keinen Vergleich zwischen Mutter- oder Vaterliebe aufstellen, sondern nur mal anmerken, dass es doch eigentlich der "Normalzustand" sein sollte, dass beide Eltern erstmal ihre Kinder lieben und sich kümmern wollen. Dem einen Teil dann die physische und emotionale Komponente des Umganges per Gericht zu entziehen, ist meiner Auffassung nach ein eisenharter Verstoß gegen unser Grundgesetz. Vielleicht kann ich so auch nur als liebender Vater schreiben, der den Kontakt zu seinen Kindern immer vor Barunterhalt vorziehen würde, aber ich glaube, ich kann durchaus sagen, dass beiden Eltern die Liebe und das Betreuungsbeürfnis als Grundvoraussetzung erstmal zugestanden werden müssten. Das Residenzmodell darf in meinen Augen NUR DANN Anwendung finden, wenn ein (halbwegs) paritätisches Wechselmodell am Bemühen der Eltern scheitert.
      4.) Es gehört in den Selbstbehalt deutlich stärker inkludiert, dass auch der Zahlelternteil ein Recht darauf haben sollte, auch sich mit den Kids mal "was leisten" zu können. Dazu sollten 100-200€ im Selbstbehalt enthalten sein. Auch ein Kinderzimmer sollte eine Selbstverständlichkeit sein bei der Berücksichtigung des Selbstbehaltes.

      Wichtige Frage zum Schluß: gibt es irgendeine Initiative oder sieht irgendjemand Bemühungen, dass sich auch mal Widerstand gegen die neuerliche Ausgetaltung der DDT richtet? Welche Chancen kann man Interessenvertretungen wie ISUV zutrauen, hier auch irgendwas erreichen zu können?

      Danke schonmal fürs Lesen, Nachfragen und Anmerkungen bitte immer gerne

      KM
    • Ich als Unterhaltszahler, der weit mehr als 100% zahlt, empfinde die erneute Anhebung an echte Zumutung. Mein Lohn steigt nicht im gleichen Maße, wohl aber auch andere Kosten. Über die Verwendung des Unterhalts kann ich nur spekulieren und man hat keinderlei handhabe, sich die Verwendung des Unterhalts offenlegen zu lassen. Mein Kind erhält nicht mal Taschengeld, die Kosten für Reisepass, Passbilder etc möchte mir die Kindsmutter auch noch aufbürden, 2 Sommer lang hat er keine kurzen Hosen bekommen und auch keine Sandalen und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
      Es gibt sichtlich viele Mütter die dringend auf den Unterhalt angewiesen sind, keine Frage.
      Es gibt aber leider auch welche die sich auf Kosten der Unterhaltszahler die Taschen vollstopfen, gerade bei Zahlungen weit jenseits der 100%. Das muss aufhören!
    • Karmag wrote:

      Hallo liebe Leute,

      ich schleich mich hier auch mal rein und irgendwie - naja, mir ist schon klar, dass wir die Situation so wie sie ist wahrscheinlich nicht ändern können, aber die jüngsten Erhöhungen der DDT treten mir gelinde gesagt ziemlich in die Kniekehlen. Wahrscheinlich suche ich gerade Gleichgesinnte oder einfach nur eine Möglichkeit, mir mal meinen Frust von der Seele schreiben zu können - ich hoffe, Ihr haltet das aus ;).

      Ich find gut, dass Ihr hier regelmäßig versucht, neutral und sachlich zu antworten, das habe ich an einigen Beiträgen bisher gesehen und finde dies auch mal entspannend, denn das Themenfeld an sich ist ja immer emotional ziemlich aufgeheizt.

      Was soll ich sagen - ich bin einer der Typen, die sich in meinen Augen recht gewissenhaft um ihren Nachwuchs kümmern und irgendwie hätte ich mir gewünscht, dass mal so langsam nicht nur von Reförmchen schwadroniert wird, sondern auch welche installiert werden. Ich betreue meine beiden Kids zu ca 40%, mehr kann ich nicht übernehmen, weil die Mutter ihr Veto eingelegt hat (und zwar offen und ehrlich zugegeben wegen der Kohle). Ich hätte mir sowohl das paritätische Wechselmodell als auch einen Umzug zu mir vorstellen können. Versteht mich nicht falsch, wir verstehen uns abseits des Geldes ziemlich gut, teilen die Betreuung gut auf, die KM kann ebenso wieder vernünftig arbeiten gehen und die Kids haben von ihren beiden Eltern was. Ich kenne den kompletten Alltag des Nachwuchses, Lehrer, Ärzte, Trainer im Sportverein, etc... weil ich halt der Auffassung bin, dass ich Vater bin und bleibe und den reinen Rückzug auf die rein finanzielle Schiene halte ich ehrlich gesagt für echt unwürdig. Sowohl für mich als auch für die Kinder.

      ...

      Danke schonmal fürs Lesen, Nachfragen und Anmerkungen bitte immer gerne

      KM
      Hallo Karmag,

      willkommen . Ich kann dir sagen, du bist nicht alleine und es geht vielen genauso wie dir.

      Ich habe zwei Kinder (16 und 14) und auch ich versuche den Umgang ähnlich zu gestalten wie du. Meine Tochter macht seit September eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin und erhält 262 € Bafög.
      Hier konnte ich vor kurzem mit meiner Ex schriftlich vereinbaren, dass ich 81 € ab Januar`24 vom Unterhalt abziehen kann.
      Bei meinem Sohn sieht es so aus, dass er in der Fussballmannschaft spielt, die ich trainiere und er somit regelmäßig (2 bis 3 Tage die Woche) bei mir ist, da die Kindsmutter zu ihrem neuen Partner (ca. 25 km entfernt) gezogen ist. Hier bin ich in der gleichen Situation wie du. Ich betreue das Kind, zwischen 30 und 40 Prozent der Zeit im Monat und hab dadurch Mehrkosten (Ernährung, Strom, Heizung usw.) und ich kann dies in keiner Weise auf den Unterhalt anrechnen. Die KM spart sich in der gleichen Zeit die o.g. Ausgaben übrigens und bekommt sie trotzdem.

      Mit der neuen Gesetzesinitiative des JM hatte ich gehofft, dass ich in Zukunft zumindest 100 € abziehen darf. Aber leider hört man davon und vom JM gar nichts mehr.

      Aufgrund dessen konnte ich zumindest mit meiner Exfrau eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass ich ab Januar`24 15 % weniger Unterhalt zahle, da ich ja mehr Ausgaben habe und mich um meinen Sohn kümmere.

      Es war zwar nicht einfach, aber sie sich hat sich dann doch dazu bereit erklärt, die Vereinbarung zu unterschreiben.

      Natürlich blieb nicht aus, dass in einem Nebensatz gejammert wurde, dass auch bei ihr die Ausgaben stiegen und sie soviel zu bezahlten hätte. Das sind so kleine Nebenkriegsschauplätze, die wir vermutlich alle haben und die uns teilweise mehr belasten als die Unterhaltszahlungen.

      Vielleicht kannst du mit der Kindsmutter reden und eine ähnliche Vereinbarung treffen. Wenn man noch einigermaßen miteinander umgehen kann, dann sollte es möglich sein und es wurde ja bereits vom Gesetzgeber erkannt, dass er hier etwas tun muss. Die Frage ist halt nur, ob bzw. wann etwas geändert wird.

      Ich wünsche dir, dass du irgendwie durch hälst und die Zeit mit deinen Kindern genießen kannst.