Düsseldorfer Tabelle 2024

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    • Hallo jbsince,

      bist Du denn Mitglied im Isuv?
      Dann erhälst Du ja auch die Mitgliederzeitschrift und kannst Dich darin auch über die Möglichkeiten Deiner Mitwirkung/Mitgestaltung informieren.
      Der Isuv ist nicht der Interessenverband unterhaltspflichtiger Elternteile. Aber das weißt Du sicherlich.
      Ansonsten kannst Du (und andere Interessierte) es hier nochmal nachlesen.

      Und ja, ich habe auch Probleme mit dem Selbstverständnis mancher 'Unterhaltsverwalter'...

      Was Aufrufe zu Protesten (ähnlich wie die der Landwirte) angeht: die sind deutlich mehr als vermutlich der gesamte Isuv an aktiven Mitgliedern hat. Aber so genau weiß ich das nicht.
      Wenn Du Dich darüber näher informieren oder Dich gar engagieren möchtest, wende Dich bitte an Deinen Kontaktstellenleiter.
      Der kann Dir vermutlich auch (wenn Du es nicht schon aus der MitgliederZeitschrift entnehmen kannst) mitteilen, wann der Isuv in Berlin zu welchem Anlass tätig/gehört oder wozu er eine Stellungnahme abgegeben hat.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      ich habe gerade mal etwas weiter geschmökert und mir mal die "Meinungslage" insgesamt zur neuen DDT angeschaut.

      Es wird wenig verwundern, dass diverse (Lobby-)Verbände die neue DDT ebenfalls massiv kritisieren - allerdings genau andersrum als wir uns das wünschen würden. Es wird bemängelt und kritisiert, dass auch die Einkommensstufen verändert wurden und zudem der Selbstbehalt erhöht wurde. Somit fällt die rein rechnerische Erhöhung der DDT geringer aus als das wohl die meisten ZahlerInnen gerade real und effektiv im Portemonaie zu spüren bekommen.

      Das Problem an Aktionen gegen die neuerliche Erhöhung liegt wohl eher darin, dass es ein vernünftiges Maßnahmenpaket braucht, welches eben nicht durch persönlich gefärbte Rechenbeispiele ausgehebelt werden kann. Wenn man einfach nur losläuft und ruft "viel zu teuer", dann ist man schneller Spielball findiger Rechenspezialisten als man gucken kann.

      @jbsince99
      Es hilft leider nicht weiter, individuelle Probleme oder Fehlverhalten ins Feld zu führen. Der Gesetzgeber kann zwingend nur erstmal berücksichtigen, dass sich alle Parteien regulär verhalten. Wenn Deine Ex Euren Sohn nicht vernünftig einkleidet, dann ist das natürlich sehr sehr ärgerlich, aber das ist erstmal Euer Problem, welches nur auf Basis individueller Rechtsprechung geändert werden kann (ja, ich weiß, Du wirst wahrscheinlich keinen Richter finden, welcher da einschreitet, aber da kann auch die DDT nichts für).

      Allgemein - ich glaube inzwischen, dass wir kaum Möglichkeiten haben, an den grundlegenden Zahlbeträgen (also am Existenzminimum) etwas zu ändern. Ich habe mir mal die ganzen Berechnungsgrundlagen angeschaut, da sind schon viele Basiszahlen dabei, die schon in gewisser Form als Kosten für den Nachwuchs nachvollziehbar sind. Wohnkosten, grundlegender Regelbedarf und so weiter... klar, man kann sich jetzt darüber auseinandersetzen, ob die Steigerung inflationsbedingt 13, 15 oder 20% (nur beispielsweise) sein muss... ich denke auch, dass die Steigerung schon zu groß ausgefallen ist und die Steigerung stärker ausfällt als die allgemeine Preissteigerung. Aber.... es bleibt halt dabei, dass Kinder eben auch Geld kosten und das nicht zu wenig. Wohlgemerkt nochmal - es geht hier nicht darum, ob manche Zahlempfänger das Geld missbräuchlich verwenden oder nicht. Es geht nur erstmal um den allgemeinen Bedarf.

      Schwieriger wird es nach wie vor für mich in dem Bereich, in dem zum einen das Einkommen der Zahler schwindet bzw. immer enger wird, um den Mindestbedarf zu decken und andererseits in dem Bereich, wo pro forma einfach die Steigerung auch auf die höheren Stufen platt übertragen wird, also der "Luxusbedarf" eines Kindes dann unabhängig vom Zahlergehalt einfach mit angehoben wird.

      Ich weiß nicht, wie man die Kluft zwischen "kleineren" Einkommen und dem Mindestsatz irgendwie mildern könnte. So wie das Kind einen Mindestbedarf hat, so hat halt auch der Zahlelternteil einen Mindestbedarf. Ich find das gerade ziemlich schwierig, hier pauschal eine Aussage zu treffen, was nun überflüssige Zahlungen sind und was wirklich notwendige Zahlungen sind. Mir fällt es jedes Jahr schwerer, die Kohle einfach mal so aufzubringen, aber mir fällt es auch schwer, einfach alles nur anzuprangern. Ich habe selbst in den wenigen Fällen, wo das möglich gewesen wäre, den Unterhalt noch nie gesenkt und bin der ganzen Sache auch nicht ausschließlich negativ gegenüber eingestellt. Aber es fällt schon schwer, wenn man merkt, dass die Kohle / Kaufkraft eh schon knapper wird und dann auch noch der Unterhalt völlig uneingeschränkt steigt.

      Wahrscheinlich wird der einzige nachvollziehbare Hebel darin liegen, dass Zahlelternteile, die sich gehoben um den Nachwuchs kümmern, dann auch entsprechend entlastet werden und zwar nicht erst bei 50% der Beteiligung. Hier muss aber das Recht geschaffen werden, ebenso Betreuungszeit einzufordern, die dann letztendlich die Zahlpflicht senkt. Aber das hatten wir ja schon und das scheint auch in anderen Kreisen zumindest mal angekommen zu sein.

      Ihr merkt, mir fällt es hier ziemlich schwer, meine Gedanken zu ordnen und ich glaube, dass es vielen "aufrichtigen" Zahlern ebenso geht und vielleicht auch daher die Protestwelle nicht so ausfällt wie bei den Bauern oder anderen Interessengruppen. Ich merke natürlich, wie es enger wird, aber andersrum mache ich auch gerne viel für und mit den Kindern. Es ist halt nur ziemlich doof, wenn einfach unbedarft alles pauschal erhöht wird und somit immer mehr Leute an ihre Grenzen kommen, die eigentlich den (existenziellen Mindest-)Unterhalt nocht gut leisten könnten und selber auch gerne noch was für die Kids ausgeben wollen würden. Damit schaffe ich doch immer nur noch mehr Mangefälle und das kann doch nicht Sinn der Sache sein.

      Sorry für die Gedanken, aber ich fliege hier immer noch im gedanklich luftleeren Raum, weil ich auch keine vernünftige Antwort aktuell erkennen kann seitens der Politik oder anderen Entscheidungsträgern.

      VG
    • Hallo Karmag,

      ich habe mich mal kurz - aus persönlichem Interesse - mit der schon länger (?) geltenden Unterhaltsregelung in Österreich nach dem 'Kontaktrecht' beschäftigt.
      Da wird der Unterhalt auch pro Übernachtung reduziert, aber nur, wenn regelmäßig mehr als alle 2 Wochen Freitag-Sonntag und 4 Wochen Ferien übernachtet wird.
      Eine Anwältin von dort hat in einem Interview dazu ausgeführt (Link füge ich aus Urhberrechtsgründen und Forenregeln nicht bei), dass es aufgrund dieser Regelung zu langen Streitigkeiten zwischen den Eltern um die Zahl der Übernachtungen kommt - eben wegen des Geldes.
      Manche Väter, die ihre Kinder öfter sehen möchten und sich dies auch leisten können, wissen mitunter gar nicht, dass die Mutter dies deswegen boykottiert. Sie würden sonst einen Verzicht auf Unterhaltsreduzierung unterschreiben.

      Ich weiß nicht, ob es klar wurde: ich bin auch Unterhaltszahlerin.
      Mein Ex und ich können aber individuelle Absprachen treffen. Von daher zahle ich an den Vater auch nicht den Mindestunterhalt, dafür aber (zusätzlich) alle Schulkosten und Sonder- und Mehrbedarf.

      Ich finde, der Gesetzgeber müsste durch Beratungspflicht und ggf. Berechnung vom gesamten Elterneinkommen den Bedarf der Kinder bestimmen. Gern auch angelehnt an Sophies Vorschlag eine Betreuungspflicht beider Eltern.
      Schwierig finde ich das, wenn das in der Erziehungszeit ohnehin niedrigere Einkommen dann auch noch für Rücklagen für den Betreuenden herhalten soll.
      Ich musste in der EZ des jüngsten Kindes meinen Dispo bis zum Anschlag ausreizen.
      Richtig gute Ideen für die Lösung des Problems habe ich auch nicht, außer dass Eltern sich - halt ggf. mittels Moderation - einigen müssen.
      Solange einer durch Verweigerung und Sabotage der (anderen) Eltern-Kind-Beziehung die Macht über Kind/Unterhalt/Sorgerecht hat, wird dies immer noch deutlich mehr zu Lasten des Kindeswohls gehen, als die Trennung/Scheidung ohnehin ist.
      Und meine Erfahrung mit Behörden ist auch, dass die gar nicht/ schlecht damit umgehen können, wenn getrennte Eltern gut miteinander kommunizieren und auch sonst ein gutes Verhältnis zueinander pflegen :huh:

      Gruß Tanja
    • @Karmag

      eigentlich ist alles, was du schreibst, nachvollziehbar und richtig.

      Ich würde mir wünschen, dass die Unterhaltszahlungen etwas flexibler gestaltet werden und nicht nur auf unsere zwei gängigen Modelle 0/100 oder 50/50 verwiesen wird.

      Ich arbeite in der Sozialhilfe und da ist ganz klar geregelt, wieviel einer Person im Monat an finanzieller Hilfe zusteht, damit das Existenzminimum gesichert ist. In vielen Fällen muss man das auch Tag genau berechnen.
      Das bedeutet, dass man den mtl. Satz durch 30 teilt und dann eben mal die Tage nimmt, die in den Leistungsbereich fällt.

      Mein Vorschlag wäre also den mtl. Bedarf jährlich festzulegen, wie es jetzt eben auch gemacht wird. In der Regel weiß man ja, wann sein Kind in den folgenden Monaten bei dem Vater bzw. der Mutter schläft.
      Dementsprechend kann man dann den Unterhaltsbedarf bei dem Vater z. B. 8/30 Januar, 12/30 Februar , März 9/30 ausrechnen und auf die Unterhaltszahlungen umlegen.

      Mit dieser Regelung würde man meiner Meinung nach mehr Verständnis bei den Unterhaltszahlern erreichen, die dann möglicherweise auch freiwillig und ohne großes Murren den ausstehenden Unterhalt an den Unterhaltsempfänger auszahlen.

      Sollte das nicht möglich sein, da so ja kein Dauerauftrag bei der Bank anzulegen ist, dann bestünde auch die Möglichkeit, dass man als Unterhaltszahler jeden Monat z. B. 20/30 des Unterhalts überweißt und dann nach 6 Monaten berechnet, wieviel man noch zu zahlen hat und den Rest in einer Summe an den Unterhaltsempfänger auszahlt.

      Mit so einer flexiblen Lösung könnte ich super leben und würde mit Freude den Unterhalt überweisen.

      Allerdings weiß ich auch, dass so eine flexible Lösung in Deutschland niemals möglich sein wird. Leider!
    • Simon G. schrieb:

      @Karmag
      Allerdings weiß ich auch, dass so eine flexible Lösung in Deutschland niemals möglich sein wird. Leider!
      Hallo Karmag & Simon und weitere Leidensgenossen,
      unsere Regierung und insbesondere Frau Paus und Herr Buschmann sind sowas von hartleibig, sodass deren Wille an der seit 1979 bestehenden DDT mit nahezu unveränderten Rahmenbedingungen etwas zu ändern gen NULL geht. Zusehr sind diese Leute mit sich selber beschäftigt, um die eigenen "Schäflein" ins Trockene zu bringen, solange sie (noch) an der Macht sind. Diese Politiker-Kaste möchte sich daher auch nicht einem Shitstorm der Unterhaltsempfänger stellen, deren Lobby weitaus größer ist.
      Wir geknechtete Unterhaltszahler der Mittelschicht, die in breiter Masse im Prinzip gerne Unterhalt im Rahmen der Möglichkeiten für unsere Kinder zahlen, aber uns nicht gnaden- und skrupellos weiterhin uferlos finanziell ausnehmen lassen wollen, haben leider keine Chance gegen die gegenwärtige Machtelite der Regierung und deren Gefolgsleuten in den OLGs vorzugehen. Wir werden uns leider damit abfinden und weiterhin ausgiebig finanziell bluten müssen. Daran wird auch der ISUV nichts ändern können.

      Erschwerend kommt bei langzeit verheirateten und inzwischen geschiedenen Eltern der Versorgungsausgleich hinzu. Da können locker mal 30 Rentenpunkte an den Unterhaltsempfänger gehen, wenn diese(r) zeit Lebens nichts gearbeitet hat. Die Rente schrumpft dann auf das Existenzminimum. Aber dennoch wird der bis dato schwer arbeitende Unterhaltszahler für mehrere Kinder weiterhin zur Kasse gebeten, selbst als Rentner.
      Bestehende Unterhaltstitel muss er dann noch mittels Anwalt auf eigene Kosten, die meist nicht gestemmt werden können, vor Gericht abändern lassen. Erfolg ungewiss.
      Insofern hat man das gesamte Dilemma bis zum Tod an der Backe.
      Es ist eine Schande, wie mit uns umgegangen wird.
    • @DreifachVater
      Die erworbenen Rentenpunkte in einer Ehe werden bei einer Scheidung geteilt. Das soll verhindern, dass der eine Ehepartner später von Grundsicherung lebt und der andere sehr gut leben kann. Wer das nicht will muss früh die Weichen auf gemeinsame Betreuung stellen oder aber dem care leistenden Ehepartner freiwillige Zahlungen für rentenanwartschaften leisten. Dann ist das Delta nicht so groß.
      da würde auch eine Reform der Düsseldorfer Tabelle nichts ändern.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • DreifachVater schrieb:

      Da können locker mal 30 Rentenpunkte an den Unterhaltsempfänger gehen, wenn diese(r) zeit Lebens nichts gearbeitet hat.
      Tach,

      ich persönlich hätte ja nie so einen Partner gehabt. Von daher kann ich diesbezüglich nicht mitreden (hätte aber schon die eine oder andere Frage dazu...).
      Wo ich aber mitreden kann: man kann entweder rechtzeitig Vorsorge (siehe Sophie) durch z.B. einen Ehevertrag treffen oder aber, wenn man noch einigermaßen vernünftig nach der Trennung miteinander umgehen kann, eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbahrung abschließen...
      Haben wir und darin u.a. auch den Versorgungsausgleich ausgeschlossen... gerichtlich überprüft und für okay befunden.

      Gruß Tanja
    • @DreifachVater
      Ich sags mal so - in einer Ehe profitieren in der Regel ja auch beide davon, dass das von ihnen gewählte Arbeitsmodell den gemeinsamen Lebenszuschnitt unterstützt (und sollten damit auch beide einverstanden sein). In der Regel hat es ja seinen Grund, wenn einer der Partner zuhause bleibt (geschlechterunabhängig). Sei es zur Kinderbetreuung, Haushaltspflege, etc.. Wiederum andere gehen lieber beide arbeiten, da wird dann auch der Versorgungsausgleich deutlich abgeflachter fällig.

      Ich hab grundsätzlich nichts gegen eine "Nachbeziehungs-Fürsorge". Auch am Kindesunterhalt und der -betreuung gibt es ja wenig zu rütteln. Mit dem kleinen Unterschied, dass ne Ehe bei Bedarf auch relativ frühzeitig geschieden werden kann, dann werden sicher keine 30 Rentenpunkte fällig. Mit anderen Worten - gehen wir von einem fairen Verhalten miteinander als Basis aus, dann hat es in der Regel triftige und konsensuale Gründe, warum einer arbeitet und einer zuhause bleibt. Haushalt, Kinderbetreuung, etc. wie schon gesagt. Gerade dann profitiert man in der Ehe eh schon von mannigfaltigen öffentlichen Geldern und Unterstützungen, mir ist schleierhaft, wieso man dann nicht auch partnerschaftlich füreinander aufkommen sollte, wenn dann doch irgendwann die Versprechung vom "bis ans Lebensende" nicht mehr greifen sollte.... Das gemeinsame lebenslange Versorgungsversprechen ist einer der triftigen Gründe dafür, dass der Staat Ehen überhaupt so stark unterstützt.

      Oder übersehe ich da irgendwas?
    • Ja, das ist richtig und so soll es auch sein.

      Trotzdem, und ich spreche aus leidiger Erfahrung gibt es Ehepartner, die sich gerne in der traditionellen Rolle ausruhen, um dann im Haushalt wiederum auf Emanzipation zu pochen. Da wird der arbeitende Ehepartner gerne (gerade, wenn er Homeoffice hat, denn da ist er ja jederzeit verfügbar) dazu angeleitet, doch bitte auch die Kinder von der Schule abzuholen, irgendwo hinzufahren etc.
      Ganz zu schweigen von den Streitigkeiten, dass bei der Haushaltsarbeit doch heutzutage bitte Gleichberechtigung zu herrschen hat. Das dann garniert mit der Überlastung, weil doch ein 450,- Job aufgenommen wurde.

      Jaja, selber schuld, ich weiß. Aber diese Streitigkeiten bin ich jetzt los. Grundsätzlich habe ich gegen den Versorgungsausgleich jedoch auch nichts. Ich halte allerdings das Ehegattensplitting für verfassungsfeindlich. Warum muss man heiraten, um weniger Steuern zu zahlen? Aber das führt hier jetzt zu weit.
    • Hallo in die Runde,

      was mir oft bei solchen Argumentationen wie der von @DreifachVater aufstößt (und sich mein Mann auch schon anhören musste) - wieso soll ich, wieso sollen andere unter der Partnerwahl von anderen zu leiden haben?
      Was habe ich/ wir damit zu tun, wenn Ihr Euch Partner sucht, die "hinterher" irgendwelche Defizite aufweisen, die in Euren Augen eine nacheheliche Solidarität ausschließen? Oder mit denen Ihr Kinder habt, für die Ihr nicht in der Lage seid, gemeinsam als Eltern zu sorgen?
      Streits sind normal und eher die Regel als die Ausnahme.
      Dass jedoch der eine Ehemalige im Kampf gegen den anderen Ehemaligen dann nach der Hilfe der Gemeinschaft 'schreit' oder vom Gesetzgeber gefälligst Schützenhilfe fordert, finde ich <X :S :S :S

      Euklid hat es weiter vorn ähnlich geschrieben.
      Ich sag es noch mal mit drastischen Worten: Augen auf bei der Partnerwahl!
      Und bindet Euch doch gern auch vor einer Heirat etwas Geld ans Bein für Beratung und Ehevertrag...

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Das Ehegattensplitting sollte natürlich trotzdem modifiziert werden in ein Familiensplitting.
      Darüber hinaus ist es im Steuerrecht schon heute so, dass ein Teil von Unterhaltsaufwendungen für den nichtverheirateten Lebensgefährten/in abziehbar sind, wenn der andere wegen des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft keine Sozialleistungen bekäme obwohl er grundsätzlich Anspruch hätte.
    • nun ja, grundsätzlich ist eine Petition eine gute Sache.
      Allerdings störe ich mich an verschiedenen Punkten:
      Mit belegen sollen die Ausgaben des kindesunterhaltes nachgewiesen werden.
      Transparent soll gemacht werden, dass die Ausgaben dem Kindeswohl entsprechen
      Fahrtkosten sollen von beiden Elternteilen getragen werden.
      Betreuungsunterhalt für die ersten drei Jahre soll auf den Prüfstand gestellt werden.

      Ich muss also rein theoretisch meine lebensmittelbelege aufheben etc. ? Wieviel Streit wird es geben, wenn ein Elternteil der Meinung ist, dass es nicht das hochwertige Handy sein muss sondern ein günstiges Handy es auch tut….hobbies etc. Das birgt viel Konfliktpotential.
      Mein ex ist damals 600 km weit weg gezogen. Nach dieser Petition hätte ich mich daran beteiligen müssen, obwohl er von 2 km zu 600 km vergrößert hat. Und er zusätzlich noch über einen Dienstwagen verfügt hat, mit dem er kostenlos tanken konnte.
      Ich habe einige Kolleginnen, die nach 1 Jahr elternzeit wiedergekommen sind. Die fallen gefühlt jede 2. Woche aus, weil das Kind krank ist….

      was mir bei der Petition fehlt ist die Forderung der paritätischen Betreuung von Geburt an und die dadurch notwendige Neugestaltung der Düsseldorfer Tabelle.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • @DreifachVater @Maccie:

      Wir haben - denke ich - alle so unsere Geschichte und Geschichten erlebt... als junger Mann war ich mal mit einer Frau verheiratet; letztlich hat die Scheidung länger gedauert (dank der bei einer Studentenehe notwendigen Kontenklärung der Rentenkasse), als die Ehe. Wir mussten Rentenanwardschaften geben/nehmen... bei Stundetenehen ging das angeblich nicht anders. Aber wir sind wie vernünftige Erwachsene beide auseinandergegangen mit einem Händedruck... Geld hat es trotzdem ne Menge gekostet.

      Meine (uneheliche) Exfreundin, mit der ich ein erstes "Wunsch-"Kind habe, war genau so lange anwesend, bis sie schwanger wurde. Dann hat sie sich "auf französisch" verabschiedet und mich im Regen und samt Haus, im Bau befindlichen Kinderzimmer und Hof alleine dastehen lassen. Genau eine Woche nach der Entbindung kam seitens eines Anwaltes ein Schreiben: "Kind geboren, zahlen sie JETZT!". Seither unternimmt sie alles, um noch mehr Geld aus mir herauszupressen... und mein Kind habe ich noch nie gesehen... liegt auch daran, dass ich das Kleinkind damals nicht mit Gerichtsvollzieher und Jugendamt der Mutter "entreißen" wollte.

      Inzwischen lebe ich seit über 10 Jahren mit einer anderen "Freundin" in "wilder Ehe" zusammen... samt Haus und zwei wundervollen Kindern (für die wir dank ihrer Fairness das gemeinsame Sorgerecht und sämtliche Pflichten - real und rechtlich - teilen). Nur geheiratet haben wir bislang nie... oder sagen wir "noch nicht"... denn rententechnisch wollen wir einander unbedingt absichern. Aber dazu muss der Unterhalt für Kind 1 erst weg.

      Wie sagte "Fritze" Schiller: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet, der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.“
      "Die Hoffnung stirbt zuletzt... aber am Ende ist sie eben auch nicht mehr da!" :cursing:
    • AnnaSophie schrieb:

      Ich habe einige Kolleginnen, die nach 1 Jahr elternzeit wiedergekommen sind. Die fallen gefühlt jede 2. Woche aus, weil das Kind krank ist….

      was mir bei der Petition fehlt ist die Forderung der paritätischen Betreuung von Geburt an und die dadurch notwendige Neugestaltung der Düsseldorfer Tabelle.
      Den Satz mit Elternzeit und Ausfall aufgrund Krankheit verstehe ich nicht... was meinst Du damit?


      Was die Forderung der paritätische Betreuung von Geburt angeht, so habe ich da meine Zweifel. Nicht an der sicherlich guten Absicht, aber vor allem an der Durchsetzbarkeit. Wir haben das Besuchsrecht für Väter immer noch nicht auf eine "anständige" Ebene gestellt; Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrechte liegen bei unehelich geborenen Kindern immer noch bei der KM. ... in meinem Fall habe ich vier Jahre lang versucht, mein Kind irgendwann mal kennenzulernen. Unter Aufbietung von Geld und Engagement, Einschaltung von JA, privater Organisationen zB "Begegnungsstätten")... Termine wurde kurzfristig abgesagt oder einfach nie eingehalten (nach meiner Anreise von mehreren hunderten KM)... wenn Menschen nicht wollen oder sich mit aller Macht wehren, kannst Du sie nur unter Fragwürdigen Methoden "zwingen"... und in "Fällen gegen die KM" würde das immer zulasten der kleinen Wutzerl gehen. Und da war ich nie bereit dazu...

      Ein Dilemma zwischen Recht und Moral!

      Was Betreuung und Co angeht: Lebenssituation verändern sich. Meine (neue) Partnerin konnte bei unseren beiden Kindern jeweils Elternzeit nehmen.. einmal war sie nach 8 Monaten wieder arbeiten, bei zweiten Kind hat sie sich dann die volle Zeit (waren es 15 oder 18 Monate?!) nehmen können. Mir war das leider verwehrt. Damals war ich selbständig tätig, konnte uns dafür finanziell tragen. Heute könnte ich die Zeit nehmen, aber die Kinder sind inzwischen zu alt.

      Dafür kann ich heute im Homeoffice viel tun, was sie nicht mehr kann. Schmeisse neben meiner Vollbeschäftigung den Haushalt, koche, gehe Einkaufen... morgens bringe ich die Kinder, nachmittags holt sie sie - wenn es geht - nach der Arbeit. Wenn man nicht auf der "Brennsuppe dahergeschwommen" und gleichberechtigt erzogen wurde, dann geht Vieles. Trotzdem wird man wohl nie volle Zufriedenheit oder "Geschlechtergerechtigkeit" finden... sie beneidet mich heute weil ich "ja immer zuhause" bin (meine 40-50h Woche fällt Zuhause ja kaum ins Gewicht ?( ); damals habe ich sie beneidet, dass sie sich die Zeit für die Kids nehmen konnte (was auch kein Zuckerschlecken war :saint: )... und was die Kids angeht: sie lieben uns bestimmt gleichermaßen... aber wenn eines krank ist, dann ist der väterliche Trost und Streichler niemals so heilend und wohltuend, wie der von Mama.
      "Die Hoffnung stirbt zuletzt... aber am Ende ist sie eben auch nicht mehr da!" :cursing:
    • hallo,

      wenn die paritätische Betreuung von Geburt an festgelegt ist wird ja nur noch ein unterschiedsbetrag bedingt durch die Einkommen der Eltern, sofern das zutrifft fällig. Wenn die Mutter dann das Kind nicht paritätisch betreuen lässt, hat sie zwar das Kind aber keinen Unterhalt in nennenswerter Höhe. Und wenn sie dann Bürgergeld beantragt kann ganz trocken gefragt werden, warum sie denn nicht zu,Inzest Teilzeit arbeiten gehen will, da das Kind ja die Hälfte der Zeit beim anderen Elternteil sein sollte. Und dann müsste sie nachweisen, durch Gesprächsprotokolle beim Jugendamt, dass der andere Elternteil sich weigert das Kind die Hälfte der Zeit zu betreuen. Und keine Gesprächsprotokolle kein Anspruch auf staatliche Leistungen.
      Klar, es wird Elternteile geben, die die paritätische Betreuung nicht leisten können oder wollen. Aber dann muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Aber im Regelfall sollte die paritätische Betreuung der Standard sein.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      eine bereits hier gepostete (verlinkte) Petition wird durch nochmaliges Posten weder besser, noch seriöser.
      Die Diskussion um die Fragwürdigkeit (?) habe ich schon im Dezember begonnen....
      Du hättest also auch einfach auf den Beitrag Nr. 23 verweisen können...

      Gruß Tanja
    • AnnaSophie schrieb:

      Klar, es wird Elternteile geben, die die paritätische Betreuung nicht leisten können oder wollen. Aber dann muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Aber im Regelfall sollte die paritätische Betreuung der Standard sein.
      Und das wäre die Lösung vieler Probleme. Vereinbaren können Eltern alles. Können sie es nicht, gilt das paritätische Wechselmodell. Beide haben dann eine Erwerbspflicht und tragen den Unterhalt im Verhältnis ihrer Einkommen. Es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes. Somit wird den Elternteilen das Machtinstrument Umgang/ Unterhalt entzogen und sie werden zu einer Kooperation mit sanftem Druck gezwungen.
      Warum kommt es nicht?! Eine mächtige und nach derzeitigem Recht gut versorgte Frauenlobby hat daran kein Interesse!
    • hallo,

      warum kommt es nicht? Kennst du Väter, die 7 elternmonate oder mehr nehmen?
      ich bislang keinen. Selbst, wo es geplant ist, wird es dann nicht realisiert.
      Und dann ist nicht mehr paritätisch betreut ab Geburt an.

      es ist nicht nur die Frauenlobby. Es sind auch die Väter, deren Vorgesetzte und ggf. Avisierte Karrieremöglichkeiten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Abend in die Runde,

      die krassen Erhöhungen sind auch nicht an mir vorbeigegangen.
      Habt ihr Ideen, wie man seinen Kindern trotzdem noch etwas materielles bieten kann, wenn kaum etwas vom Gehalt übrig bleibt?
      Ich meine man kann viel auf kostenlose Angebote (z.B. Spielplatz) ausweichen, aber arbeite ich jede Woche 39 Std, um ihnen dann nie mal einen Ausflug in den Zoo, Zirkus, Krimis, Musical oder gar Urlaub usw. ermöglichen zu können?

      Es braucht aus meiner Sicht eine deutlich differenzierteres Unterhaltssystem. Väter die nur Unterhalt zahlen und keinerlei Kontakt und somit Kosten zu ihren Kindern haben, sollen stärker beansprucht werden. Väter, die sich zum Glück kümmern, müssen entlastet werden.

      Bürgergeld ist eine immer interessanter werdende Option- dann hätte ich auch genug Zeit, mir intensive Gedanken zu machen, wie ich die Besuchszeit bei knappen mittel so erlebnisreich wie möglich gestalten kann.