Düsseldorfer Tabelle 2024

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    • TanjaW9 schrieb:

      Karmag schrieb:

      Das, was hier auch im Forum passiert, ist genau das, was ich den "Machern" der Düsseldorfer Tabelle (mittlerweile) vorwerfe. Die mangelnde Reformbereitschaft und die fehlenden, aber durchaus notwendigen Anpassungen an fürsorgliche Eltern sorgen schlicht und ergreifen dafür, dass die Kluft zwischen Elternteilen in den nächsten Jahren noch weiter wächst und noch größer wird.
      Hallo Karmag,
      verstehe ich nicht. Hier im Forum "passiert" (herrscht) mangelnde Reformbereitschaft?

      Neugierige Grüße Tanja

      Hi nochmal und ein frohes Fest :D.

      Äh nein, nicht mangelnde Reformbereitschaft im Forum.... aber hier heizt sich ja auch die Stimmung auf, es entstehen Diskussionen und es kochen wieder Vorbehalte gegenüber "dem anderen" Elternteil hoch und all das fußt letztendlich mal wieder auf der Gestaltung der DDT. Weil eben keine Reformtätigkeiten in den DDT-Gremien zu erkennen sind und weil engagierte Elternteile (mal wieder) keine Berücksichtigung finden usw. usf..

      Auch wenn das alles natürlich hochgradig emotional bestimmte Diskussionen sind, so sind das doch Empfindungen und auch Antipathien, die wieder hochkochen, die durch eine faire und nachhaltige (vulgo gerechtere?) Gestaltung der DDT in meinen Augen hätten vermieden werden können.

      Keine Ahnung, wie die kommende Zeit in Jugendämtern und Gerichten so aussehen wird, aber ich vermute mal in meiner eigenen kleinen Denkblasen-Welt, dass viel Unmut hätte vermieden werden können (sprich also: man hätte dem gesteigenen Mindestbedarf gerecht werden, gleichzeitig aber auch eben engagierte Eltern entlasten und beteiligen können). Ob das auf lange Sicht im Interesse der Kinder sein kann? Ich mag das stark bezweifeln. Dafür gibt es viel zu viele getrennte Eltern, die durch jahrelange Zwistigkeiten eh schon eine extrem kurze Lunte haben.

      Irgendwie klarer jetzt? :)

      VG
    • Ich zahle für 2 Kinder insgesamt knapp 1000 Euro und komme damit unter den Selbstbehalt. Das Jugendamt hat mir nahe gelegt trotzdem zu zahlen, da ich sonst neue Schulden mache. Ist das so rechtens? Mache ich wirklich Schulden wenn ich auf den Selbstbehalt bestehe? Die Erhöhungen in den letzten Jahren sind für mich kaum noch tragbar. Wenn es nur 1 Kind wäre, ging es ja noch, aber für 2 ist extrem schwer.
    • Torsten1987 schrieb:

      Ich zahle für 2 Kinder insgesamt knapp 1000 Euro und komme damit unter den Selbstbehalt. Das Jugendamt hat mir nahe gelegt trotzdem zu zahlen, da ich sonst neue Schulden mache. Ist das so rechtens? Mache ich wirklich Schulden wenn ich auf den Selbstbehalt bestehe? Die Erhöhungen in den letzten Jahren sind für mich kaum noch tragbar. Wenn es nur 1 Kind wäre, ging es ja noch, aber für 2 ist extrem schwer.
      Hallo Torsten, das Jugendamt argumentiert IMMER zugunsten des Unterhaltsempfängers, also immer im Interesse der Kinder und damit meist der Kindsmutter. Das Jugendamt ist sozusagen der Anwalt der Kinder. Wenn dir kein Unterhaltstitel aufgezwungen wurde, dann zahle nur bis zur Selbstbehaltsgrenze.
      Verbindlichkeiten zum Zwecke deiner eigenen Lebenssicherung (Werbungskosten) kannst du übrigens von deinem Nettogehalt (bereinigtes Nettogehalt) abziehen.
      Lass dir also vom Jugendamt keinen Mist erzählen. Unter den Selbstbehalt darfst du nicht kommen.
    • Für 3 Kinder zahle ich ab 2024 über 1600 Euro Kindesunterhalt an die Kindsmutter. Natürlich wurde ich auch gezwungen dynamische Unterhaltstitel zu unterzeichnen. Kindergeld in Höhe von 750 Euro kommt für die Ex obendrein hinzu. Darüber hinaus kassiert die Ex von der Pflegekasse ab 2024 zusätzlich 900 Euro für eines der Kinder, weil es sich lt. Begutachtung und Schwerbehindertenausweis (80%) nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann. Die Tatsache, dass das Kind (geht auf's Gymnasium und hat keinerlei körperliche Handicaps) mit seinem Schwerbehindertenausweis regelmäßig völlig alleine quer durch ganz Deutschland mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist, interessiert selbst nach Hinweisen an die Pflegekasse keinen aus der Bewilligungsstelle. Zitat von denen: "Einmal bewilligt (vor über 10 Jahren), bleiben die Zahlungen auf Lebenszeit bestehen." Krass, wie Mitgliedsbeiträge der Krankenkassen verschleudert werden. Solange es meinem Kind zugute kommen sollte (was ich allerdings bezweifle), ist es mir auch fast egal. Aber dies nur am Rande.
      Daneben arbeitet die KM in Vollzeit, ebenso wie ihr neuer Ehe-Fuzzi.
      So kommt man unterm Strich locker auf mindestens 7000 Euro Netto auf der Betreuerseite, während ich mit dem Bedarfskontrollbetrag der DDT zurechtkommen muss.
      Wenn das mal nicht ein geniales Geschäftsmodell, gestürzt von unserer "glorreichen" Ampelregierung, ist!
      Unterhaltszahler der Mittelschicht sind die neuen Sklaven der Gesellschaft und haben keinerlei Lobby oder Möglichkeiten Druck auf die elitäre Kaste der Regierung bzw. dem OLG Düsseldorf auszuüben. Erschwerend kommt hinzu, dass man stets das Bild alleinerziehender mittelloser Mütter propagiert, denen der böse Vater den Unterhalt verweigert. Dass dem in den meisten Fällen nicht so ist und die Mütter sämtliche juristischen Trümpfe in der Hand haben, falls der Vater nicht so spurt, wie es sich die KM vorstellt, wird zumeist verschwiegen.
      Insofern ist es auch krass, dass man von Jugendämtern und Familiengerichten gezwungen wird, für Minderjährige unbefristete Unterhaltstitel zu unterschreiben. Somit ist man als Unterhaltszahler erneut gezwungen, eine Abänderungsklage sobald das Kind volljährig wird (und die Mutter dann auch unterhaltspflichtig wird), anzustrengen. Für eine Abänderungsklage mit inkludiertem Auskunftsverlangen über die Einkommensverhältnisse der Mutter herrscht jedoch Anwaltszwang.
      Dass der jahrelang finanziell ausgeblutete Unterhaltszahler dafür inzwischen nicht mehr die Mittel hat, auch noch einen Anwalt für diese Verfahren zu bezahlen, braucht (denk ich mal) nicht explizit erwähnt zu werden.

      VG
    • Hallo DreifachVater

      DreifachVater schrieb:

      Darüber hinaus kassiert die Ex von der Pflegekasse ab 2024 zusätzlich 900 Euro für eines der Kinder, weil es sich lt. Begutachtung und Schwerbehindertenausweis (80%) nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann. Die Tatsache, dass das Kind (geht auf's Gymnasium und hat keinerlei körperliche Handicaps) mit seinem Schwerbehindertenausweis regelmäßig völlig alleine quer durch ganz Deutschland mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist, interessiert selbst nach Hinweisen an die Pflegekasse keinen aus der Bewilligungsstelle. Zitat von denen: "Einmal bewilligt (vor über 10 Jahren), bleiben die Zahlungen auf Lebenszeit bestehen."
      Das interessiert mich, da ich das so nicht stehen lassen möchte.
      Eine Verallgemeinerung eines vermutlich Einzelfalles.
      Dazu würde mich als 1. interessieren, ob die 900 monatlich oder jährlich 'gezahlt' werden und was das sein soll? Pflegegeld ja wohl nicht, da habe ich keine 900 gefunden - bei der Erhöhung zum 1.1.2024
      Also jährliche steuerliche Ermäßigung für den GdB? Oder Landespflegegeld?
      Vermutlich bräuchte man zur Einschätzung auch, was auf dem Bescheid des Versorgungsamtes (?) über die Feststellung der Grade der Behinderung und der Merkzeichen, sowie der zugrunde liegenden Diagnosen.
      Und, nach Rücksprache mit 2 Anwälten eines Vereins um die Belange der Behinderten und deren Angehörige kann ich Dir mitteilen, dass es durchaus üblich ist, dass Eingruppierungen in Pflegegrade - je nach Einschätzung des MDK - regelmäßig überprüft werden. Nur durch Corona und das kurz davor geänderte Pflegeentlastungsdingens (gesetz? reform?) sind sie aus dem "Rhythmus" gekommen.
      Das Versorgungsamt (oder wer auch immer bei Dir für die Feststellung der Behinderung zuständig ist) überprüft in meinem Bundesland zumindest, automatisch bei/kurz nach der Volljährigkeit von behinderten Kindern den Grad der Behinderung und die Merkzeichen - bei uns fällt sogar faktisch automatisch das "H" weg. Wäre schön, wenn der Hinweis, Deiner Pflegekasse "einmal bewilligt, bleibt ...auf Lebenszeit bestehen" zuträfe.

      DreifachVater schrieb:

      Daneben arbeitet die KM in Vollzeit, ebenso wie ihr neuer Ehe-Fuzzi.
      So kommt man unterm Strich locker auf mindestens 7000 Euro Netto auf der Betreuerseite, während ich mit dem Bedarfskontrollbetrag der DDT zurechtkommen muss.
      Hast Du jetzt das Kindergeld und den Unterhalt zum Netto der KM dazu gerechnet?
      Wenn nicht, rate ich Dir, an die Ex einen Auskunftsantrag nach 1605 i.V.m. 242 BGB zu richten.
      Zur Feststellung, ob der andere Unterhaltspflichtige, wozu auch der Betreuende gehören kann, Teile des Barunterhalts übernehmen könnte/müsste (weil sonst ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Et bestünde), steht auch Unterhaltspflichtigen ein solcher zu.
      Allerdings reichen "der andere verdient ca. 4000" (oder so ähnlich) gerichtlich vorgetragen nicht aus.
      Man muss dazu schon stichhaltig vortragen (also, z.B. bei welcher Firma, seit wann, was in der Regel gezahlt wird).

      DreifachVater schrieb:

      Somit ist man als Unterhaltszahler erneut gezwungen, eine Abänderungsklage sobald das Kind volljährig wird (und die Mutter dann auch unterhaltspflichtig wird), anzustrengen. Für eine Abänderungsklage mit inkludiertem Auskunftsverlangen über die Einkommensverhältnisse der Mutter herrscht jedoch Anwaltszwang.
      Dass der jahrelang finanziell ausgeblutete Unterhaltszahler dafür inzwischen nicht mehr die Mittel hat, auch noch einen Anwalt für diese Verfahren zu bezahlen, braucht (denk ich mal) nicht explizit erwähnt zu werden.
      Ja, das Pech hatte mein Mann leider auch. Auch wenn es bei uns keine JA-Urkunde, sondern ein gerichtlicher Vergleich war.
      Dadurch kam sogar noch die Schwierigkeit dazu, dass er anwaltlich vortragen musste, warum er nicht mehr an die Vergleichsgrundlage gebunden sei....
      Wenn sich der finanziell Ausgeblutete (mein Mann hatte nicht mal mehr den angemessenen SB, obwohl die KM das Doppelte EK hatte) eine Abänderungsverfahren nicht aus eigenen Mitteln leisten kann, gibt es ja Verfahrenskostenhilfe.
      Ist zwar nervig zu beantragen (da es die Richter sehr genau nehmen) und man steht nach Verfahrensabschluss 4 Jahre in der Pflicht, Änderungen in den Einkommens (und sozialen) Verhältnissen mitzuteilen. Aber man bekommt dann die Kosten (zinslos) ausgelegt. Und nach meiner Erfahrung schauen dann die Richter auch gern, dass sie einem so "sozial unterstützten" nicht auch noch die gesamten Verfahrenskosten (also Gerichtskosten und die jeweiligen Anwaltskosten) auferlegen. In unserem Fall führte das immer zu einer Kostenaufhebung, so dass die KM schön ihre Kosten selbst tragen durfte...

      Kopf in Sand hilft nicht!

      Gruß Tanja
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum @Torsten1987,

      grundsätzlich hat DreifachVater mit seiner Antwort an Dich Recht.
      Die Frage ist, ob Du einen Titel zu bedienen hast?
      Ansonsten wird das JA einen immer auf den Mindestunterhalt verweisen und darauf, dass Eltern bei Minderjährigen eine gesteigerte Erwerbspflicht haben.
      Damit ist der Spielraum für Zurechnung fiktiver Einkünfte oder die Nichtanerkennung von Ausgaben eröffnet.
      Ohne weitere konkrete Angaben kann Dir hier aber keiner was dazu sagen, ob Du den Unterhalt wie vom JA gefordert (?) bedienen musst.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,
      die Landwirte hatten nun mit ihren Protesten und landesweiten Traktor-Konvois, inklusive Misthaufen-Abladungen zumindest teilweise Erfolg.
      Doch wie wehren wir geknechtete Unterhaltszahler, denen die Luft zum Atmen inzwischen genommen wird, gegen die horrenden und perversen neuen Zahlbeträge der DDT2024?
      Wir haben leider keine Trecker, mit denen wir Druck machen können. Es ist zum Verzweifeln.
      Wir haben keine Gewerkschaft o.ä. und auch keinerlei Lobby. Wir haben leider nur ein paar Interessenverbände, in denen wir uns gegenseitig mit unseren Schicksalen bedauern können. Doch Gehör bei "denen da oben" verschaffen wir uns damit leider nicht.

      Wünsche allen Leidensgenossen, denen es ähnlich geht, dennoch ein gesundes neues Jahr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DreifachVater ()

    • Najaa, wenn "man" jung ist hat man nicht direkt so ein "Risiko" im Kopf. Auch ich nicht. Damals waren die Zahlen und Erhöhungen aber auch nicht so massiv wie jetzt.
      Ja wir haben uns das durchaus eingebrockt, je nach Sichtweise, aber das ändert nichts daran das das System fast unmenschlich geworden ist und vorallem sehr einseitig.
      Hätte ich 2004,2007,2010 und bei Trennung 2018 gewusst wie massiv und Ungerecht sich das entwickelt, hätte ich sicher anders agiert.

      Es geht aber auch vielmehr darum, was genau könnte die "Gemeinschaft der ausgebeuteten" tun, im rechtlichen Rahmen natürlich, um eine Änderung zu bewirken ?
      Aber ich befürchte, selbst wenn "wir" auf die Strasse gehen würden, würde der Shitstorm der Ausbeuter ( und die sind definitiv die breitere Masse ) nur so niederprasseln.
    • hallo,


      Vielleicht sollte man die verbände und die Politiker einmal in einer konzertierten Aktion darauf aufmerksam machen, was jemand mit Mindestlohn an Netto hat und wie lange dies Geld, bis zum selbstbehalt, reicht um 1 oder 2 Kinder in der 1. Altersstufe zu finanzieren.
      Und dann sollte man dafür kämpfen, dass das ehegattenprivileg abgeschafft wird, damit sich ein Ungleichgewicht zwischen den Elternteilen finanzieller Art erst gar nicht ausbilden kann.
      Und als drittes wäre es notwendig die paritätische Betreuung ab Geburt festzuschreiben. Und zwar dergestalt, dass jedes Elternteil nur den gleichen Anspruch auf elternmonate hatdie der andere beantragt hat. Also ein Elternteil 3 Monate, der andere auch. Und wer das partout nicht will muss über Ausgleichszahlungen, die auf irgendwelchen notaranderkonten oder so festgelegt werden, dem anderen Elternteil monatlich die Nachteile inkl. Zus. Beiträgen für die Rentenversicherung ausgleichen. Und das Geld ist eben nur für den mehrbetreuuenden Elternteil verfügbar. Und zwar nicht gleich sondern erst wenn der mehrbetreuuende Elternteil wieder Vollzeit arbeitet. Und solange muss das monatlich gezahlt werden. Ach so, das beinhaltet natürlich eine Altersgrenze für das (jüngste) Kind. Ab 12 Jahren gibt es keine kinderkranktage. Das wäre dann ein möglicher Zeitpunkt an dem der mehrbetreuuende Elternteil wieder Vollzeit arbeiten kann und diese zusatzzahlungen enden, auch wenn der mehrbetreuuende Elternteil nicht Vollzeit arbeitet.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hallo Tanja,

      der mehr betreuende Elternteil bekommt dieses Geld ja nicht. Insofern wird da ja ein massiver Anreiz geschaffen, da das Geld des mehrbetreuuenden Elternteils fehlt und der weniger betreuende Elternteil auch weniger in der Tasche hat wegen der Ausgleichszahlung.

      und durch diese Ausgleichszahlung wird auch kein kindesunterhalt fällig, bei einer Trennung. Denn der weniger betreuende Elternteil hat das ja über die Ausgleichszahlung geregelt. Insofern ist bei dem mehr betreuenden Elternteil ob in Beziehung oder getrennt der Anreiz groß doch wieder zu arbeiten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Und als drittes wäre es notwendig die paritätische Betreuung ab Geburt festzuschreiben.
      Das setzt (m.M.n.) allerdings zwingend vorraus, dass beiden ET ab Geburt des/ der gemeinsamen Kindes/r das gemeinsame Sorgerecht erhalten bzw. auf Antrag eingräumt. wird.
      Dies nicht zuletzt schon aus rechtlicher Sicht des Kindes...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo @DreifachVater @Maccie @AnnaSophie,

      ich habe es in einem anderen Post bereits geschrieben.
      Ich bin dankbar, dass es den ISUV und seine Funktionäre gibt.
      Allerdings ist es ab einem gewissen Punkt nicht mehr ausreichend Lobby-Arbeit über "Reden" und "Austausch" zu leisten.
      Das zeigen uns die Landwirte. Medienwirksam Straßen blockieren und durch die Städte fahren schindet Eindruck. Flankiert von drastischen Beispielen.
      Ich habe nie davon gelesen, dass der ISUV Frau Paus oder Hr. Buschmann medienwirksam an einen Marterpfahl der Schande gebunden hätten...
      Was mit den Unterhaltspflichtigen in D abgezogen wird ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Das darf auch einmal herausgeschrien werden. Die leisen Diskussionen in den Hinterzimmern haben offensichtlich nicht allzu viel gebracht.
      Wer kann eine Aktion vorbereiten, mit anderen Verbänden und Interessensgruppen konzertieren, auf den sozialen Medien und in Fachgruppen anheizen, anmelden als Demo, Minister dazu bewegen sich das anzuhören?

      Ich bin dabei ;)
      Wo sind all die Unterhaltspflichtigen? Es müssten mehrere Millionen sein. Ergeben sich alle ihrem Schicksal? Wenn die Hälfte? der Unterhaltspflichtigen ihren Unterhalt nicht oder nicht vollständig zahlt muss es doch ein riesen Potential an Unzufriedenen geben?

      Ich werde das Thema mit meinem Bundestagsabgeordneten diskutieren. Er ist im Familienausschuss.

      VG ich stelle mein Auto zur Fahrt nach Berlin zur Verfügung. Traktor habe ich keinen. Könnte den Inhalt des Katzenklos eine Weile sammeln ;-).
    • Problem in diesen Fällen ist, dass die allgemeine Auffassung immer noch diese ist (entschuldigt, wenn es geschlechterspezifisch wird, ich rede ja von allgemeiner Auffassung, nicht von meiner Meinung, dazu kommt noch, dass die geschlechterspezifische Verteilung Alleinerziehender 80-20 ist und ich simplifiziere jetzt einmal, dass das derselbe Anteil ist Unterhaltsempfänger/-leistender).

      - arme alleinerziehende Mutter, die gerade so durchkommt mit dem Geld, selbst in Lumpen rumläuft, um die Kinder satt zu kriegen
      - unterhaltsboykottierender Vater, der sich mit seiner neuen Affaire jetzt als Alleinverdiener tatsächlich alles "allein" in die Taschen steckt

      Allein der Begriff "alleinerziehend", wie gesagt, meist mit der Person "Mutter" verbunden erweckt selbst bei mir schon das Bild einer Frau, die sich trotz redlicher Bemühungen unverschuldet am unteren Ende der finanziellen Schicht bewegt.

      Richte dich auf jede Menge Gegenwind ein, wenn du solche eine Aktion startest.
      Ich für meinen Teil zahle gerne für meine Kinder (die ich allerdings schon 3 Jahre nicht mehr gesehen habe, bei einer Aktion gegen diesen Kindesmissbrauch wäre ich sofort dabei), arbeite hart, kann es mir zum Glück leisten, selbst wenn ich gerne auch mal länger in Urlaub fahren würde.

      Tut mir leid, wenn ich da ignorant rüberkomme. Gerne lass uns wissen, was dein Bundestagsabgeordneter zu dem Thema sagt bzw. gar unternimmt.
    • Maccie schrieb:

      Richte dich auf jede Menge Gegenwind ein, wenn du solche eine Aktion startest.



      Ich für meinen Teil zahle gerne für meine Kinder (die ich allerdings schon 3 Jahre nicht mehr gesehen habe, bei einer Aktion gegen diesen Kindesmissbrauch wäre ich sofort dabei), arbeite hart, kann es mir zum Glück leisten, selbst wenn ich gerne auch mal länger in Urlaub fahren würde.

      Tut mir leid, wenn ich da ignorant rüberkomme. Gerne lass uns wissen, was dein Bundestagsabgeordneter zu dem Thema sagt bzw. gar unternimmt.
      Hallo @Maccie, genau das sollte Aufgabe des ISUV sein. Auf die bescheidenen, familienfeindlichen Auswüchse des Familien- und Unterhaltsrechts hinzuweisen. Das schaffen die Lobbyisten der Alleinerziehenden ja auch.
      Ich zahle auch gerne für meine Kinder. Mache das seit über 10 Jahren gewissenhaft. NUR, ich zahle nicht an meine Kinder. Ich zahle es an meine Ex-Frau. Die macht, völlig legal, mit dem Geld was sie will. Ohne jegliche Möglichkeit für den Zahler Einfluss darauf zu nehmen. Ich war mit meinen Kindern auf einer Hochzeit letztes Jahr. Ich hatte meinen Sohn gebeten, adäquate Kleidung mitzubringen. Das Ende vom Lied war, dass er meine Schuhe, mein Hemd, meine Fliege trug. Das geht so seit Jahren. Das Jugendamt steht auf der Seite der Mutter. Zum Glück sehe ich meine Kinder sehr regelmäßig (36% aller Übernachtungen) ohne dass ich auch nur einen Cent weniger zahlen müsste. Ich zahle sehr viel Unterhalt, mir geht es zum Glück trotzdem gut, ich möchte mich nicht beschweren. Es ist und bleibt allerdings eine schreiende Ungerechtigkeit was hier abläuft und ich fühle mich nicht gut vertreten. Nichts passiert und trotz Kritik an der Erhöhung von 21 auf 22 wurde die DDT mal eben erneut um 9,7% erhöht. Das ist Willkür. Das hat nichts mit dem Bedarf zu tun. Die Inflationsrate betrug keine 20% in den letzten beiden Jahren.
      Bezeichnend ist, dass keiner dagegen aufsteht. Keiner mag die Initiative ergreifen. Keiner mag sich engagieren. Das ist schade. Ich bin im Grunde auch müde und resigniert. Trotzdem habe ich das Gefühl, es muss etwas passieren.
      Aus meiner Sicht schafft es der ISUV nicht ausreichend auf die Situation seiner Mitglieder hinzuweisen. Das ist mir zu brav.
      VG