Nutzungsentschädigung Anwaltszwang?

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    • Nutzungsentschädigung Anwaltszwang?

      Hallo!
      Ich agiere bei der gerichtlichen Durchsetzung meiner Interessen ohne Anwalt derzeit deutlich besser, als mit. Ist auch nicht schwer, denn meine Anwältin erreicht gar nichts für meine Interessen.
      Da dieses Jahr durch Dauererkrankung der Rechtsanwältin der Gegenseite noch kein Termin für den Trennungsunterhalt stattgefunden hat und mein Anwältin trotz mehrfacher Aufforderung und Terminversprechen es nicht geschafft hat eine valide Trennungsunterhaltsberechnung vorzulegen, möchte ich den Wohnvorteil aus dem Trennungsunterhalt abtrennen.
      Warum? Würde eine gezahlt werden, könnte ich den Mindestunterhalt der Kinder zahlen und wäre schon einmal eine Sorge/ Klage und ein Problem los.

      Nun ist meine Frage, ob ich das vor dem Familiengericht auch selbst tun kann, oder ob dazu wieder ein Anwaltszwang besteht.
      Danke!