Hallo zusammen,
ich habe eine frage und hoffe hier auf qualifizierte Antworten.
Ich habe ein Schreiben vom JA bekommen in dem meine Ex-Frau gem. §18 SBG 8 - Beratung und Unterstützung - beim JA in Anspruch nimmt.
Das JA fordert mich nun auf, meine Gehaltsunterlagen einzureichen um den Unterhalt neu zu berechnen.
Es liegt ein aktuell gültiger Titel vor, welcher auch jeden Monat bedient wird.
Der Unterhalt wurde seiner Zeit zwischen ihr und mir "ausgemacht" und von den Anwälten bestätigt. Anschließend habe ich eine unbefristete JA Urkunde unterzeichnet.
Nun will sie den Unterhalt anscheinende neu berechnen lassen.
Meine Frage:
MUSS ich dem JA Auskunft erteilen, wenn keine Beistandschaft besteht?
Laut Auskunft des JA wurde kein Antrag gestellt.
Wenn es eine Beistandschaft GÄBE dann wäre der Fall klar, aber so?
Leider kann ich dazu nicht wirklich etwas finden und würde mich über qualifizierte Hilfe freuen.
Danke
ich habe eine frage und hoffe hier auf qualifizierte Antworten.
Ich habe ein Schreiben vom JA bekommen in dem meine Ex-Frau gem. §18 SBG 8 - Beratung und Unterstützung - beim JA in Anspruch nimmt.
Das JA fordert mich nun auf, meine Gehaltsunterlagen einzureichen um den Unterhalt neu zu berechnen.
Es liegt ein aktuell gültiger Titel vor, welcher auch jeden Monat bedient wird.
Der Unterhalt wurde seiner Zeit zwischen ihr und mir "ausgemacht" und von den Anwälten bestätigt. Anschließend habe ich eine unbefristete JA Urkunde unterzeichnet.
Nun will sie den Unterhalt anscheinende neu berechnen lassen.
Meine Frage:
MUSS ich dem JA Auskunft erteilen, wenn keine Beistandschaft besteht?
Laut Auskunft des JA wurde kein Antrag gestellt.
Wenn es eine Beistandschaft GÄBE dann wäre der Fall klar, aber so?
Leider kann ich dazu nicht wirklich etwas finden und würde mich über qualifizierte Hilfe freuen.
Danke