Neuberechnung Kindesunterhalt durch JA

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    • Neuberechnung Kindesunterhalt durch JA

      Hallo Zusammen,

      ich starte hier gleich mal mit meiner kleinen Geschichte und Frage:

      Das JA hat von mir im September 2023 zur Neuberechnung des Unterhalts die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate mit dem entsprechenden Formular angefordert. Fristsetzung zur Rückgabe war Ende Oktober, ich hatte dann aber einen Kenneinlerntermin mit dem Sachbearbeiter Anfang November (keine Probleme soweit)
      Die Neuberechnung habe ich mit mehreren Varianten durchgerechnet, da die Anforderungen der Unterlagen auch nicht klar formuliert war (12 Monatsnettoeinkommen +Sonderzahlungen abzüglich Lebensversicherung). In dem Formular vom Jugendamt waren auch die Kilometer zur Arbeit und die Miete abgefragt. Alles in allem ergab die Neuberechnung mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Erhöhung des Unterhalts. Der Sprung in die nächste, höhere Gruppe waren aber nur ein paar Cent oder Euro.
      Und hier fängt das Problem an: Der (unerfahrene) Mitarbeiter des Jugendamtes fordert jetzt plötzlich auch noch die Einkommensnachweise von September bis November 2023, da hier ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Würde jetzt die Berechnung aufgrund dieser Unterlagen stattfinden, würde ich vermutlich eine Stufe höher rutschen und dann mit der neuen Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2024 nochmals mehr bezahlen.

      Meine Fragen:

      1. Kann der MA des JA einfach so die weiteren Unterlagen im Nachgang anfordern um damit ein aus seiner besseres Ergebnis zu erzielen und auch gegebenenfalls die Neuberechnung erst mit der neuen Düsseldorfer Tabelle durchführen?
      2. Macht es Sinn, den Unterhalt von einem erfahrenen Anwalt berechnen zu lassen, anstelle eines unerfahrenen Mitarbeiters des JA?


      Hier wird meines Erachtens, wie so oft, nicht gerecht mit den Papas umgegangen. Und nein, ich drücke mich nicht um den Unterhalt, ich liebe mein Kind und unterstütze gerne wo ich kann. Aber auch das wird leider vom JA nicht anerkannt....


      Vielen Dank für Eure Hilfe!!

      Joul
    • Evtl. argumentiert der Sachbearbeiter mit dem Arbeitsplatzwechsel und sagt, er muss überprüfen ob sich deutliche Änderungen ergeben haben. Sowas muss man ja mitteilen.

      Was er berechnet, musst du auf jeden Fall überprüfen (lassen), denn das JA ist immer Anwalt des Kindes.
      Meine Erfahrung ist, dass da oft zu Ungunsten des Zahlenden gerechnet wird.
      Allerdings ist meine Erfahrung auch, dass Korrekturen angenommen werden, wenn sie vernünftig sind.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Was ich nicht gerecht finde ist, daß er alle angeforderten Unterlagen zur Berechnung hat. Jetzt hat er wohl gemerkt, mit den aktuelleren Abrechnungen rutsche ich ganz knapp in die nächste Gruppe!
      Kann er so einfach nach seinem belieben Unterlagen nachfordern, oder ist er (gesetzlich) an die erst geforderten und gelieferten Unterlagen zur Berechnung gebunden?
    • Moin,

      für mich stellt sich die Frage, ob das bereinigte Einkommen richtig berechnet wurde.
      Wenn ich lese, dass der JA-Vordruck nur explizit nach Lebensversicherungen fragt, könnte die bedeuten, dass du andere, tatsächlich als Vorsorge geleistete Zahlungen für die Altersvorsorge nicht angegeben hast. Also zB. ein monatlicher Sparplan in ein Investmentdepot, die Riesterrente oa. Sparpläne fürs Alter.
      Diese reduzieren genause das bereinigte Einkommen, wie die nachgefragte Lebensversicherung.

      Es kommt nur darauf an, dass du diese Zahlungen tatsächlich und monatlich leistest. (Nachweise d. Bank vorlegen).

      Gruß, fras12
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Joul,

      Du kannst natürlich die Berechnung einem Anwalt vorlegen.
      Ich gehe davon aus, dass dieser noch Einsparmöglichkeiten fände.

      Wenn Du vor der Abgabe des Bogens beim JA hier angefragt hättest, hätte zumindest ich Dir geraten, diesen nicht auszufüllen und stattdessen eine eigene Aufstellung zu fertigen.
      Die 12 letzten Gehälter zzgl. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bzw. (Gewinn)Beteiligungen.
      Dazu die Steuererstattung (!) und ggf. andere Einkünfte (wenn nach z.B. Wohnvorteil gefragt wird), auch Kapitalvermögen.
      Die Miete würde ich nie angeben. Das ist nichts, was das JA was angeht.
      Dafür die abzuziehenden Werbungskosten und, wie von Fras angemerkt, private Altersvorsorge.

      Wenn Du tatsächlich durch den Jobwechsel mehr verdienst, dürfte die Anforderung m.E. nach gerechtfertigt sein.
      Bei einem laufenden Gerichtsverfahren hat man eigentlich sogar die Pflicht, Verbesserungen im Verfahren anzuzeigen.
      Ansonsten kann es passieren, dass die Frist für die Sperrwirkung des 1605 nicht zu laufen beginnt.
      Auch die Hochstufung wegen der Unterhaltsverpflichtung ggü. nur einem Kind stünde vermutlich noch im Raum?
      Gibt es denn schon einen Titel?

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:



      Auch die Hochstufung wegen der Unterhaltsverpflichtung ggü. nur einem Kind stünde vermutlich noch im Raum?
      Gibt es denn schon einen Titel?

      Gruß Tanja
      Guten Morgen,

      also wir sind schon einige Jahre geschieden und gerichtlich ist alles, was Unterhalt etc. angeht, geregelt.

      Ich habe gestern Abend mal mit Hilfe des Unterhaltsrechners hier bei ISUV etwas gerechnet.
      Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate (Dez 2022 - Nov 2023, alternative Rechnung Nov 2022 - Okt 2023), abzüglich 5% pauschal und Abzug Lebensversicherung. Dann sollte ich in der bisherigen Gruppe bleiben und nicht neu eingestuft werden.

      Folgender Plan:

      Ich werde dem JA die geforderten, neuen Gehaltsnachweise (Sep 2023 - Nov 2023) zur Verfügung stellen und eine entsprechende Aufstellung/Berechnung von mir beilegen. Sollte die Berechnung des JA dann stark abweichen, werde ich Widerspruch einlegen und meinen Anwalt mit der Berechnung beauftragen.


      Danke für Eure bisherigen Beiträge!

      Joul

      edit TanjaW9: Vollzitat gekürzt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Zitat eingekürzt

    • Schau bitte mal, was du an Altersvorsorge betreiben kannst und ob die Lebensversicherung den Maximalbetrag (4% vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, darüber mindestens 20%) hergibt. Wenn nicht, dann mach einen Sparvertrag oder sonstiges. Hast du noch andere Versicherungen, die abzugsfähig wären (bei mir war es zumindest die Unfallversicherung).
    • Hallo Joul,

      Nachtrag vorweg:
      Bitte kürze Deine Zitate auf das Notwendige.
      Danke.

      Leider beantwortet das meine Frage nach dem Titel (und der Berücksichtigung der Steuererstattung und ggf. Hochstufung) nicht wirklich.
      Je nachdem, was vor Gericht wie entschieden wurde, ist es für das JA leichter oder eben schwerer, Abänderung zu verlangen.
      Gab es einen Beschluss oder gerichtlichen Vergleich zum Kindesunterhalt?
      Der hat ja erstmal per se nichts mit der Scheidung zu tun.
      Und da Du zur Steuererstattung nichts sagst - auch die ist Einkommen und damit anzugeben.
      Ich kenn den Bogen Deines JA nun nicht, vermutlich wird da aber nach sonstigen Einkünften (wie beim Isuv-Rechner) oder direkt nach Steuererstattung gefragt.
      Wenn Du die nicht angibst, hast Du nicht vollständig die Einkünfte erklärt und damit beginnt die 2Jahresfrist nicht zu laufen.
      Aber gut, vielleicht hast Du tatsächlich keine bekommen...

      Zu den Werbungskosten: erlauben die Leitlinien Deines OLG Bereichs den pauschalen Abzug? Wohnt das Kind zufällig auch im gleichen Bereich?
      Schon das kann ja wieder Auswirkungen haben...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Gab es einen Beschluss oder gerichtlichen Vergleich zum Kindesunterhalt?Der hat ja erstmal per se nichts mit der Scheidung zu tun.


      Und da Du zur Steuererstattung nichts sagst - auch die ist Einkommen und damit anzugeben.
      Ich kenn den Bogen Deines JA nun nicht, vermutlich wird da aber nach sonstigen Einkünften


      Zu den Werbungskosten: erlauben die Leitlinien Deines OLG Bereichs den pauschalen Abzug? Wohnt das Kind zufällig auch im gleichen Bereich?

      Hallo Tanja,

      - im Scheidungsbeschluss sind die 115% Kindesunterhalt festgesetzt. Ist das der angesprochene Punkt (Titel)?
      - Wir wohnen alle im Bereich des OLG Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
      - Eine Steuererstattung habe ich (noch nicht)


      Gruß
      Joul

      edit TanjaW9: Vollzitat eingekürzt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Vollzitat gekürzt

    • Hallo Joul,

      bitte kürze Deine Zitate auf das Notwendige!

      Wenn bei den 115% noch steht (Beschluss oder Vergleich - das wäre schon wichtig), dann ist dieser Prozentsatz tituliert (und aus der Urkunde könnte vollstreckt werden).
      Bei einem Vergleich stünden noch die Grundlagen drin - der ist in der Zukunft auf jeden Fall schwerer abänderbar gegen den Willen eines Beteiligten.

      Beim OLG Zweibrücken steht, dass bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte pauschal 5% WK abzugsfähig sind (nicht mal eine Begrenzung auf 150 Euro steht da, wow). Darunter steht auch noch was zu Fahrtkosten, so dass man diese vermutlich neben der Pauschale absetzen kann? Erstaunlich, aber vielleicht muss man hier den Nachweis erbingen, dass es tatsächlich nötig ist, das eigene Fahrzeug zu benutzen (und nicht die öffentlichen Verkehrsmittel).
      Allerdings, insbesondere wegen der Fahrtkosten steht da auch:
      "
      Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags
      bei Fahrtkosten
      , Realsplitting für unstreitigen oder titulierten Unterhalt)"
      Könnte im Umkehrschluss heißen: keine Steuererstattung aus Abgabe der Steuererklärung, kein Abzug von Fahrtkosten als WK.
      Du bist seit einigen Jahren geschieden und hast noch keine Steuererklärung abgegeben? Erstaunlich, aber halt auch möglich. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Du, wenn Du eine Steuererstattung erhalten könntest, aus Unterhaltsgründen auch verpflichtet bist, diese geltend zu machen.
      Wenn Du z.B. eine Steuererstattung voriges Jahr für das Jahr 2020 erhalten hast, dann ist diese auch dem Einkommen zuzurechnen.

      Bei uns hatte die KM die auch erst nicht angegeben, dann behauptet, es wäre in dem Jahr, in dem angefragt wurde, keine gezahlt worden und schlussendlich, als sie alle drei Steuererklärungsjahre vorlegen musste, behauptet dass die aus besonderer Belastung beruhen und deswegen nicht dem Einkommen zuzurechnen sein. War natürlich alles Quark. Der Richter hat die (jeweilige) Steuererstattung dem Jahr der (jeweiligen) Zahlung zugerechnet und so erhöhte sich ihr Einkommen um fast 200 Euro...

      Achja, was mir noch einfällt: falls Du wieder mit jemand (leistungsfähigen) zusammenlebst, kommt noch eine Selbstbehaltskürzung um 10% infrage.
      Und wie gesagt, die Erhöhung um eine Stufe steht ja ggf. auch noch im Raume. Dazu hast Du noch nichts gesagt (könnte ja schon im Beschluss/Vergleich enthalten sein).

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Joul,

      bitte kürze Deine Zitate auf das Notwendige!

      Wenn bei den 115% noch steht (Beschluss oder Vergleich - das wäre schon wichtig), dann ist dieser Prozentsatz tituliert (und aus der Urkunde könnte vollstreckt werden).
      Bei einem Vergleich stünden noch die Grundlagen drin - der ist in der Zukunft auf jeden Fall schwerer abänderbar gegen den Willen eines Beteiligten.
      Hallo Tanja,

      in dem Scheidungsbeschluss steht lediglich Zitat:

      "3. Der Antragsteller wird verpflichtet, Kindesunterhalt un Höhe von 115% des Mindestunterhaltes nach der jeweiligen zutreffenden Altersstufe der DD jeweils
      abzüglich des auf den Antragsteller entfallenden Kindergeldes gemaß §1612b BGB - mithin monatlich XXX,XX€ somit derzeitiger Zahlbetrag XXX,XX€ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen"

      Es steht weder Vergleich noch Beschluss in oder an dem Punkt direkt drin...

      Viele Grüße
      Joul
    • Hallo Joul,

      Beschluss steht dann ganz vorn drin (ganz groß - bei uns unterm Wappen) und dann noch:

      "
      hat das Amtsgericht xxx durch die Richter am Amtsgericht yyy am zz.zz.2022 aufgrund
      der mündlichen Verhandlung vom aa.aa.2022 beschlossen..."

      im Vergleich (aus 2018) steht:
      "
      Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert.
      Die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens wurden erörtert.
      Nach einer Unterbrechung zur Beratung schlossen die Beteiligten folgenden
      Vergleich:
      ....
      "

      Sieht also wie ein Beschluss bei Dir aus. Der ist jedenfalls leichter abänderbar als ein Vergleich und dabei könnte dann auch - falls eine Höherstufung unterblieben ist (musst Du Dir die Berechnungsgrundlagen von damals anschauen) - diese dann jetzt mitgemacht werden.

      Gruß Tanja
    • Joul schrieb:

      Folgender Plan:

      Ich werde dem JA die geforderten, neuen Gehaltsnachweise (Sep 2023 - Nov 2023) zur Verfügung stellen und eine entsprechende Aufstellung/Berechnung von mir beilegen.
      Letzteres würde ich auf keinen Fall machen.

      Jetzt ist lediglich ordnungsgemäße Auskunft zu erteilen. Dann wartet man die Berechnung des Jugendamtes ab und prüft diese genauestens. Evtl. mit anwaltlicher Hilfe. Eine eigene Berechnung schon jetzt seinen Auskünften beizufügen ist gar nicht notwendig und manchmal sogar schädlich.

      Joul schrieb:

      Der (unerfahrene) Mitarbeiter des Jugendamtes...
      Vorsicht, die Beistände im Jugendamt sind nicht unerfahren. Im Gegenteil, die sind ziemlich gut qualifiziert und man sollte sie keineswegs unterschätzen. Schließlich machen die den ganzen Arbeitstag lang nichts anderes als sich mit der Durchsetzung von Kindesunterhalt zu beschäftigen.

      Joul schrieb:

      in dem Scheidungsbeschluss steht lediglich Zitat:
      Das danach zitierte ist nur ein Teil des Tenors aus dem gesamten Scheidungsbeschluss. Ein vollständiger Scheidungsbeschluss kann aus etlichen Seiten bestehen, je nachdem, welche Folgesachen anhängig waren und wie strittig die Scheidung vor Gericht verlaufen ist. Irgendwo im Beschluss findet sich auch die vollständige Begründung für die Folgesache Kindesunterhalt.
    • So, nun ist die Neuberechnung be mir angekommen und ich bin echt schockiert! Von 115% auf 128% hochgestuft.

      Ich habe alle Unterlagen, wie gefordert, eingereicht, aber leider ist der Sachbearbeiter mit der Berechnung wohl total überfordert. Er setzt mein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzen 15 Monate einfach mal über 700 € höher an! Ich habe keine Ahnung woher diese Zahl kommt, meine Einkommensnachweise geben das nicht her….

      Dadurch lande ich in Gruppe 5 und er stuft mich daran auch gleich in Gruppe 6 hoch, da ja nur einem Kind den Unterhalt schulde.

      Das ganze Schreiben ist durchzogen, von Formatierungsfehlern, fehlenden Abständen zwischen Worten und Sätzen, die grammatikalisch nicht stimmig sind. Natürlich soll das Ganze bis Mitte Februar beurkundet werden.


      Wie soll ich den jetzt sinnvollerweise vorgehen? Ich habe gleich meinen Anwalt kontaktiert, aber leider noch keine Antwort erhalten. Muss ich irgendwelche Fristen für den Widerspruch einhalten? Mit dem Sachbearbeiter vom JA ist wohl eine normale Verständigung nicht möglich.


      Danke schon mal für eure Tipps!
      Joul
    • Gab es Einmalzahlung oder Sonderzahlungen?
      Konntest Du Abzüge geltend machen? Z.B. Altersvorsorge?

      Wenn tatsächlich auffällig viele Rechtschreib- und Grammatikfehler vorhanden sind, dann würde ich mal beim Amt nachhaken. GGf stammt das Schreiben ja gar nicht vom Amt? Wäre dann Urkundenbetrug und ist gar nicht mal so selten in Familienrechtsstreiten.
    • Hallo Joul,

      Wenn Du in dem neuen Job deutlich mehr verdienst als im alten, könnte die Verteilung auf 15 Monate statt, wie es richtig wäre aufgeteilt auf 2 Zeitabschnitte, im Endeffekt sogar günstiger sein...


      franzk schrieb:



      Wenn tatsächlich auffällig viele Rechtschreib- und Grammatikfehler vorhanden sind, dann würde ich mal beim Amt nachhaken. GGf stammt das Schreiben ja gar nicht vom Amt? Wäre dann Urkundenbetrug und ist gar nicht mal so selten in Familienrechtsstreiten.
      Das halte ich vorsichtig ausgedrückt für "Verschwörungstheorie".
      Die fügen in ihre Briefe Textbausteine ein.
      Und wenn man sich so anschaut, wie Deutschland in der Pisa-Studie abschneidet, kann man sich ziemlich gut vorstellen, dass die Schreiben noch viel mehr Fehler enthielten, würden nicht Textbausteine verwendet...
      Was ich schon so von verschiedenen Behörden an Briefen gesehen habe... :S

      Gruß Tanja
    • Ich habe nach den Jobwechseln keine großen Gehaltssteigerungen gehabt. Wenn man die Nettosummen der Einkommensnachweise in einer Exceltabelle auflistet, sieht eigentlich schon jeder normale Mensch, das da kein durchschnittliches Nettoeinkommen von ca. 4000€ rauskommen kann.

      Ich vermute, dass da Brutto und Netto in Mathe nicht so richtig behandelt wurde….


      Er zieht dann richtigerweise noch die vorhandene LV und die berufsbedingten Aufwendungen ab. Aber dann wird es durch die Einstufungen wieder abenteuerlich. Ich sehe auch nicht, dass die neue DDT berücksichtigt wird.

      Ich denke, das sollte ein Anwalt richtig berechnen, und dem Jugendamt mitteilen, oder
    • Moin Joul,

      für mich hört sich das (#18) nach einem dieser typischen "Fehler" des Jugendamtes an. Immer zum Wohle des Kindes, bzw. der Mutter als BET.

      Bei meiner ExFrau wurden auch 2x Fahrtkosten/Werbungskosten zur Geltung gebracht. Sie hat das Formular genauso krude ausgefüllt, wie das Formular gefragt hat.
      Heraus kam die erste Auseinandersetzung mit dem JA, damit fing bei mir alles an... Dieses JA hat damals aufgegeben, weil ich bessere Argumente hatte. ;)

      Also aufpassen! Und das ist kein Schusselfehler. Ich glaube mittlerweile, dass es Methode hat.

      Gruß, fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()