Hallo Joul,
vielleicht ist 2x "Weihnachtsgeld" berücksichtigt.
Dies ist natürlich falsch, da das ja normalerweise in 12 Monaten nur einmal gezahlt wird.
Entweder Du fügst die Berechnung des JA hier ggf. verfremdet ein oder aber Du musst dies tatsächlich einen Anwalt anschauen lassen.
@franzk von Deinem kruden (kein Amt fordert einen Ehegatten auf, an den anderen zu zahlen - außer das JA bei Betreuungsunterhalt!) Einzelfall darauf zu schließen, dass das in Familienstreitsachen "nicht so selten" ist, ordne ich weiterhin den Verschwörungsmythen zu.
Gruß Tanja
vielleicht ist 2x "Weihnachtsgeld" berücksichtigt.
Dies ist natürlich falsch, da das ja normalerweise in 12 Monaten nur einmal gezahlt wird.
Entweder Du fügst die Berechnung des JA hier ggf. verfremdet ein oder aber Du musst dies tatsächlich einen Anwalt anschauen lassen.
@franzk von Deinem kruden (kein Amt fordert einen Ehegatten auf, an den anderen zu zahlen - außer das JA bei Betreuungsunterhalt!) Einzelfall darauf zu schließen, dass das in Familienstreitsachen "nicht so selten" ist, ordne ich weiterhin den Verschwörungsmythen zu.
Gruß Tanja