Neuberechnung Kindesunterhalt durch JA

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo fafner,

      ich glaube, Du verstehst mich falsch.
      Wenn sagen wir mal, der Anwalt Dein EK der letzen 12 Monate anfragt, also Januar 23 bis einschließlich Dezember 23 und im Juli 23 wurden (zur einfacheren Berechnung) 2400 steuerfreie Einmahlzahlung ausgezahlt, ist das dem Einkommen Juli 23 bis einschl. Juni 24 zu je 200 Euro zuzurechnen.
      Ab Juli 24 sind dann die 200 nicht mehr anzurechnen.

      Gruß Tanja
    • Tanja, ja, aber diese Anrechnung der 200 Euro über einen bestimmten Zeitraum findet doch im Kontext der Ermittlung meiner Unterhaltsschuld für die Zukunft statt. Bei der Übung kommt ja dann - aufgrund der verteilten 200 Euro - eine höhere Unterhaltsschuld als im Vorjahr heraus. Und diesen erhöhten Unterhalt muss ich ja dann wieder unbefristet zahlen. Richtig wäre es, den Unterhalt nur so lange zu erhöhen, bis ich meinetwegen den 2023 aufgrund der Einmalzahlung zu wenig gezahlten Unterhalt abbezahlt hätte.
    • Hallo fafner,

      Du kannst doch im Titel bestimmte Zeiträume ansprechen: meinetwegen so:
      verpflichtet sich, ab 1.1.24 xxx zu zahlen
      Und ab 1.7.24 yyy zu zahlen.

      Ich verstehe gerade nicht so ganz Dein Problem.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: nochmal ganz deutlich: Du kannst für die Vergangenheit mit dem JA (oder der KM wenn keine Beistandschaft) abweichende Vereinbarungen (schriftlich!) treffen und dann einen Titel ab xx.xx.2024 erstellen...
    • TanjaW9 schrieb:

      Du kannst doch im Titel bestimmte Zeiträume ansprechen: meinetwegen so:

      verpflichtet sich, ab 1.1.24 xxx zu zahlen
      Und ab 1.7.24 yyy zu zahlen
      Danke für den Tipp. Es ist so völlig intransparent, was ich für Möglichkeiten habe zu titulieren. Klar, einerseits heißt es immer wieder, du kannst titulieren, was du willst. Andererseits wiederum, das JA akzeptiere nur Knebelformulierungen und die Gerichte erst recht…
    • Hallo Zusammen,

      es gibt ein positives Update zur der, sagen wir mal, unglücklichen Berechnung der JA.

      Ich habe, mithilfe eurer zahlreichen Infos und Tipps (DANKE!!!), meinen Widerspruch formuliert und per Einschreiben mit Rückschein an das JA gesendet. Alles sehr detailliert und mit Anlagen und allem, was es leicht verständlich und nachvollziehbar macht. Jetzt hat derselbe Sachbearbeiter vom JA meine Berechnung 1 zu 1 übernommen!

      Ich bin ehrlich gesagt etwas fassungslos… Weil der Sachbearbeiter, der so einen Mist berechnet, auch den Widerspruch bearbeitet, und das ganze augenscheinlich ohne Konsequenzen für ihn bleibt. Ich möchte mal wissen, wie oft der so falsch und vor allem ohne jegliches Fachwissen solche Berechnungen macht….

      Gruß
      Joul
    • Hi, nuja....

      Erstens ist es kein Verwaltungsakt mit Außenwirkung, wenn das JA etwas rechnet,
      Und zweitens nach meiner Erfahrung immer subjektiv - zum Wohle des Kindes / meist auch der Mutter.
      Und wenn sie merken, du bist gut informiert, passen sie sich halt an....

      Ich denke, es hat Methode.

      Gut gemacht.

      Gruß, fras12