Hallo fafner,
ich glaube, Du verstehst mich falsch.
Wenn sagen wir mal, der Anwalt Dein EK der letzen 12 Monate anfragt, also Januar 23 bis einschließlich Dezember 23 und im Juli 23 wurden (zur einfacheren Berechnung) 2400 steuerfreie Einmahlzahlung ausgezahlt, ist das dem Einkommen Juli 23 bis einschl. Juni 24 zu je 200 Euro zuzurechnen.
Ab Juli 24 sind dann die 200 nicht mehr anzurechnen.
Gruß Tanja
ich glaube, Du verstehst mich falsch.
Wenn sagen wir mal, der Anwalt Dein EK der letzen 12 Monate anfragt, also Januar 23 bis einschließlich Dezember 23 und im Juli 23 wurden (zur einfacheren Berechnung) 2400 steuerfreie Einmahlzahlung ausgezahlt, ist das dem Einkommen Juli 23 bis einschl. Juni 24 zu je 200 Euro zuzurechnen.
Ab Juli 24 sind dann die 200 nicht mehr anzurechnen.
Gruß Tanja