Hallo1
Mein volljähriger Sohn ist mit dem 18. Geburtstag zu mir gezogen und ist aktuell im FSJ. Seine Mutter weigert sich die Berechnung des Jugendamtes für seinen Unterhalt anzuerkennen - wobei diese tatsächlich zu seinen Gunsten absurd falsch gerechnet wurde.
Nun liegt die - in meinen Augen ebenso - absurde Berechnung ihrer Anwältin vor.
Ich bin mittlerweile vollends verwirrt und würde mich über ein wenig Hilfe freuen.
Ich leiste Barunterhalt für die 4 jüngeren nicht volljährigen Geschwister bis zum Selbstbehalt. Offen bleiben knapp 400,-, die derzeit die Mutter trägt. Sie hat ein bereinigtes unterhaltsrechtliches Einkommen von 5.700 Euro.
Derzeit läuft eine Unterhaltsklage, da sie sich nicht in der Lage sieht diese 400,- zu übernehmen.
Nun zu der Berechnung ihrer Anwältin.
1. Beim Einkommen meines Sohnes im FSJ , welches aufgrund der damit zu erlangenden Fachholschulreife als Voraussetzung für seinen Ausbildungswunsch steht, zieht sie keine berufsbedingten Aufwendungen ab, "....., weil es keine Berufsausbildung darstellt"
OLG Düsseldorf 3 WF 140/18 tut dies aber in Höhe von den üblichen 90-100 Euro.
2. Die Mutter ist frühpensioniert und die Anwältin zieht ihr berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Nettoeinkommens ab?!
3. Eine Altersvorsorge in Höhe von 5% vom Brutto wird abgezogen, obwohl keinerlei Sparverträge, Riesterrenten etc. vorliegen. Ich weiß, dass es in der Literatur sehr umstritten ist, was als Altersvorsorge anerkannt wird. Jedoch hat mir meine Anwältin für meine Unterhaltsverfahren dringend von Sparkonten, Aktiendepot etc dringend abgeraten und als Vorraussetzung genannt, dass es ein nicht jederzeit kündbarer AV-Vertrag sein muss.
4. Zur Einstufung des Bedarfes und meiner Beteiligung rechnet die Anwältin mit meinem bereinigten Nettoeinkommen VOR Unterhaltszahlungen an die vier jüngeren Geschwister!? Das ist doch falsch?!
5. Dafür zieht sie Ihrer Mandantin nicht nur den ungedeckten Barunterhalt, sondern auch eine über den Daumen angesetzte Pauschale für Mehr-/ Sonderbedarf der Kinder ab?!
6. Beim Wohnvorteil setzt sie eine Pauschale von 500,- monatlich für Instandhaltungsmaßnahmen ab und einen weiteren 20% Abschlag von der von ihr sehr niedrig angesetzten ortsüblichen Miete von 12,- m2, wegen eines angeblich schlechten Zustandes des Hauses.
Sodann stellt sie das Gesamteinkommen beider Eltern zwar mit 6.900,- fest, bestimmt aber den Bedarf alleine anhand der Einstufung nach dem Einkommen der Mutter in Höhe von 2.100,- mit der 3. Stufe der DDT 2023 mit 691,-. Davon zieht sie 250,- Kindergeld und wie oben schon beschrieben das volle FSJ-Taschengeld in Höhe von 360,- ab. Es bleiben 50,- die nach Ansicht der Anwältin grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern geteilt werden.
Habe ich was verpasst bei der Unterhaltsberechnung für Volljährige?
Vielen Dank für Beiträge
Mein volljähriger Sohn ist mit dem 18. Geburtstag zu mir gezogen und ist aktuell im FSJ. Seine Mutter weigert sich die Berechnung des Jugendamtes für seinen Unterhalt anzuerkennen - wobei diese tatsächlich zu seinen Gunsten absurd falsch gerechnet wurde.
Nun liegt die - in meinen Augen ebenso - absurde Berechnung ihrer Anwältin vor.
Ich bin mittlerweile vollends verwirrt und würde mich über ein wenig Hilfe freuen.
Ich leiste Barunterhalt für die 4 jüngeren nicht volljährigen Geschwister bis zum Selbstbehalt. Offen bleiben knapp 400,-, die derzeit die Mutter trägt. Sie hat ein bereinigtes unterhaltsrechtliches Einkommen von 5.700 Euro.
Derzeit läuft eine Unterhaltsklage, da sie sich nicht in der Lage sieht diese 400,- zu übernehmen.
Nun zu der Berechnung ihrer Anwältin.
1. Beim Einkommen meines Sohnes im FSJ , welches aufgrund der damit zu erlangenden Fachholschulreife als Voraussetzung für seinen Ausbildungswunsch steht, zieht sie keine berufsbedingten Aufwendungen ab, "....., weil es keine Berufsausbildung darstellt"
OLG Düsseldorf 3 WF 140/18 tut dies aber in Höhe von den üblichen 90-100 Euro.
2. Die Mutter ist frühpensioniert und die Anwältin zieht ihr berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Nettoeinkommens ab?!
3. Eine Altersvorsorge in Höhe von 5% vom Brutto wird abgezogen, obwohl keinerlei Sparverträge, Riesterrenten etc. vorliegen. Ich weiß, dass es in der Literatur sehr umstritten ist, was als Altersvorsorge anerkannt wird. Jedoch hat mir meine Anwältin für meine Unterhaltsverfahren dringend von Sparkonten, Aktiendepot etc dringend abgeraten und als Vorraussetzung genannt, dass es ein nicht jederzeit kündbarer AV-Vertrag sein muss.
4. Zur Einstufung des Bedarfes und meiner Beteiligung rechnet die Anwältin mit meinem bereinigten Nettoeinkommen VOR Unterhaltszahlungen an die vier jüngeren Geschwister!? Das ist doch falsch?!
5. Dafür zieht sie Ihrer Mandantin nicht nur den ungedeckten Barunterhalt, sondern auch eine über den Daumen angesetzte Pauschale für Mehr-/ Sonderbedarf der Kinder ab?!
6. Beim Wohnvorteil setzt sie eine Pauschale von 500,- monatlich für Instandhaltungsmaßnahmen ab und einen weiteren 20% Abschlag von der von ihr sehr niedrig angesetzten ortsüblichen Miete von 12,- m2, wegen eines angeblich schlechten Zustandes des Hauses.
Sodann stellt sie das Gesamteinkommen beider Eltern zwar mit 6.900,- fest, bestimmt aber den Bedarf alleine anhand der Einstufung nach dem Einkommen der Mutter in Höhe von 2.100,- mit der 3. Stufe der DDT 2023 mit 691,-. Davon zieht sie 250,- Kindergeld und wie oben schon beschrieben das volle FSJ-Taschengeld in Höhe von 360,- ab. Es bleiben 50,- die nach Ansicht der Anwältin grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern geteilt werden.
Habe ich was verpasst bei der Unterhaltsberechnung für Volljährige?
Vielen Dank für Beiträge