Unterhalt Zwangsvollstreckung

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    • Unterhalt Zwangsvollstreckung

      Hi liebe Forenmitglieder,

      ich benötige dringend Hilfe. Der Vater unserer Tochter bezahlt seit Juli keinen Unterhalt mehr. Die letzte Zahlung war im Juni. Seit 2022 habe ich über das Jugendamt (Beistand) einen Titel über 115%. Er muss für sie (10 Jahre) 453 EUR bezahlen. Am 07.07. habe ich ihn per Email aufgefordert den Unterhalt bis 10.07. zu überweisen. Leider hat er bisher nichts mehr bezahlt. Am 17.07. habe ich das Jugendamt informiert und um Hilfe gebeten. Am 28.07. habe ich die Antwort erhalten sie würden sich kümmern und dem Vater schreiben. Ende August habe ich nachgefragt und die Mitteilung erhalten sie wären gerade unterbesetzt und ich soll mich gedulden. Am 20.09. habe ich erneut das Jugendamt kontaktiert und bis heute keine Antwort.
      Ich brauche gerade meine Ersparnisse auf, die bald weg sind. Ich arbeite, verdiene aber nur 1.300 EUR netto. Ich habe aktuell für unsere Tochter und mich 1.550 EUR zum leben, was zu wenig ist obwohl ich überall Abstriche mache, Miete sind bereits 950 EUR.

      Kann ich mit dem bestehenden Titel selbst tätig werden und eine Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung beantragen? Oder muss dies vom Beistand in die Wege geleitet werden?
      Wie kann ich das selbstständig bei Gericht (Familiengericht?) beantragen und welche Kosten kommen auf mich zu?

      Herzlichen Dank euch.
      Liebe Grüße Jenny
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Jenny,

      Als Erstes solltest Du schleunigst Unterhaltsvorschuss beantragen.
      Weißt Du, was der Vater beruflich macht? Kennst Du den Arbeitgeber?

      Gibt es überhaupt noch Kommunikation und Umgang?

      Vermutlich müsstest Du die Beistandschaft beenden und könntest dann vollstrecken lassen.
      Dazu können Dir vielleicht andere hier mehr sagen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Jenny,
      Ich würde dir empfehlen einen persönlichen Termin beim Jugendamt wahrzunehmen. Persönlich ist immer effektiver und man kann seiner Sache besser Nachdruck verleihen.Oder ruf doch mal beim zuständigen Gerichtsvollzieher an, bei uns haben die Büros am Amtsgericht und eigene Bürozeiten. Die Nummer müsstest du im Netz finden.
      Frag ihn doch einfach ob er mit deinem Titel vollstrecken kann oder was du tun musst das es geht.Dazu braucht es keinen Anwalt.
      Wie Tanja schon sagte muss dann die Beistandschaft vom Jugendamt eventuell beendet werden, das kann dir wiederum das Jugendamt sagen.
      VG Theo
    • Hallo Tanja,

      danke :)
      kann ich den Unterhaltsvorschuss parallel des Prozesses zur Eintreibung der Schulden aus dem Titel beantragen? Dann werde ich morgen direkt versuchen das Jugendamt zu erreichen.
      Ja, den Arbeitgeber kenne ich. Er arbeitet auch noch dort, habe ich über einen Bekannten der dort auch arbeitet herausgefunden. Meine erste Vermutung war dass er arbeitslos wäre da er nicht mehr zahlt. Dem ist nicht so.
      Umgang findet immer am letzten Wochenende des Monats von Freitag bis Sonntag statt, mehr möchte er nicht. Die Kommunikation mit ihm ist schwierig, allerdings schon seit wir uns vor fast 4 Jahren getrennt haben. Die Beistandschaft habe ich Mitte Februar 2022 eingerichtet nachdem er ab Januar 2022 die Zahlung des Unterhaltes nicht den erhöhten Beträgen angepasst hatte.

      Heißt das dass solange die Beistandschaft besteht auch der Beistand die Vollstreckung beantragen muss?
    • jenny94 schrieb:

      Dann werde ich morgen direkt versuchen das Jugendamt zu erreichen.
      Morgen mit allen notwendigen Unterlagen unangemeldet die Abteilung für Unterhaltsvorschuss aufsuchen. Nicht abwimmeln lassen. Während der Beantragung würde ich der Person meine Probleme mit der Beistandschaft schildern und erwähnen, dass ich direkt im Anschluss die Jugendamtsleitung persönlich aufsuchen werde. Mal sehen, wie darauf reagiert wird.

      Eine eigene Vollstreckung bei bestehender Beistandschaft halte ich nicht für sinnvoll. Eigentlich sollte der Beistand auch die Vollstreckung komplett übernehmen. Das gehört zu seinen Aufgaben. Wo befindet sich denn die vollstreckbare Ausfertigung des Titels? Handelt es sich um eine Jugendamtsurkunde?


      Berlin schrieb:

      Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gehört zunächst die Prüfung des dem Kind zustehenden Unterhaltsanspruchs, der sich unter anderem nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen richtet. Dann erfolgt die Festschreibung der Unterhaltsverpflichtung, die je nach Lage des Einzelfalls in einer Urkunde oder durch gerichtliche Entscheidung erlangt werden kann. Die im weiteren Verlauf notwendigen Überprüfungen und Anpassungen des Unterhalts und falls erforderlich die Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Unterhaltspflichtigen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Beistands.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sigi ()

    • Hallo Jenny,

      Du solltest sogar Unterhaltsvorschuss beantragen.
      Das ist auch weniger als der Mindestunterhalt, da vom Betrag auch der 2. Teil des Kindergeldes abgezogen wird.
      Und wie sigi schrieb, würde ich auch das JA aufsuchen und meine Not ausführlich beschreiben.
      Für die alten Rückstände musst Du sowieso Zwangsvollstreckung (AG - Vollstreckungsabteilung am Wohnsitz des Schuldners) betreiben.
      Hier findest Du für Berlin dazu wichtige Hinweise.
      Wenn/falls die Zwangsvollstreckung schneller in Gänze erfolgreich ist, zahlst Du halt den Unterhaltsvorschuss zurück.
      Vermutlich dauert die UV-Gewährung - Personalnot? - auch länger und der fehlende Betrag muss dann ja auch zwangsweise eingerieben werden. Das wird eher eine längere Angelegenheit...

      Gruß Tanja
    • lieben Dank euch für die tolle Hilfe!

      Es gibt einen Titel über die Urkunde vom Jugendamt. Jeder hat eine Ausfertigung, der Beistand, der Vater und ich. Gibt es Unterschiede zwischen den Dokumenten, da du (Sigi) fragst wer die vollstreckbare Ausfertigung hat? Ich bin bisher davon ausgegangen dass ich mit dem Dokument das ich habe pfänden lassen kann.

      Unterhaltsvorschuss werde ich dann beantragen, am Donnerstag Nachmittag gehe ich persönlich zum Jugendamt.

      Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß ca. bis das Geld gepfändet wird?
    • sigi schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass die vollstreckbare Ausfertigung dem Beistand erteilt wurde und auch dort verwahrt wird.
      Nabend,

      wenn dem so ist, wie sigi vermutet, würde ich schriftlich eine Aufhebung der Beistandschaft inkl. Herausgabeverlangen des Original(vollstreckbaren) Titels verlangen und am Donnerstag, nachdem ich bei der Unterhaltsvorschusstelle war, den Umweg über den Beistand nehmen und dort das Schreiben abgeben und nicht eher wieder gehen, bis ich die Urkunde habe. Wenn der Bearbeiter nicht da ist, würde ich zum Vorgesetzten gehen, wahlweise zum Leiter des Jugendamtes gehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Jenny,

      hast Du mal online beim zuständigen AG geschaut, ob Du die Liste der Gerichtsvollzieher mit den Telefonsprechzeiten findest?
      Die sind ja nicht jeden Tag vor Ort, sondern 2-3 Tage die Woche unterwegs zu Schuldnern...

      Mein Mann hat damals mit "seinem" Gerichtsvollzieher telefonisch Einiges abklären können und die Kontaktdaten dazu auf der Seite des AG gefunden.

      Gruß Tanja
    • Warum zahlt ein 115er seit 4 Monaten keinen Kindesunterhalt mehr und riskiert damit nicht nur eine Lohn-/Gehaltspfändung? An den jeweils letzten Wochenenden der vergangenen Monate Juli, August und September hat er die 10jährige Tochter bei der Kindesmutter zum Umgang abgeholt und brav wieder zurückgebracht. Und trotzdem gibt es keinerlei Hinweise zu den Gründen seines Zahlungsverhaltens. 4 x 453 € = 1.812 € fehlen. Sollte nicht mal jemand zumindest ein einziges mal mit ihm zu sprechen versuchen, bevor sein Konto dicht ist oder er seinen Job verliert?
    • Moin sigi,

      grundsätzlich würde ich Dir Recht geben.
      Da die TO aber schrieb, er habe bereits 2022 den Unterhalt nicht angepasst und auch auf ihre Mail im Juli 23 nicht reagiert, gehe ich davon aus, dass er nicht will.
      Wenn es erst nach Einschaltung der Beistandschaft einen Titel (3 Jahre nach der Trennung) gab und Gespräche mit dem Ex lt. Schilderung der TO schwierig sind, muss man sich nicht noch länger auf das JA verlassen.
      Die haben ja scheinbar auch seit ein paar Monaten nichts getan...
      Und 600 Euro zum Leben für 2 Personen sind schon arg wenig...

      Gruß Tanja
    • Bei den 100ern, die man ganz hart berechnet und tituliert hat, oftmals auch mit fiktiven Einkünften, kommt ein Zahlungsausfall in meiner fiktiven Statistik vermutlich öfters mal vor. Aber ein 115er (2.701-3.100), der seine Kindesunterhaltszahlungen kommentarlos vollständig einstellt, das sehe ich sehr selten.

      TanjaW9 schrieb:

      und Gespräche mit dem Ex lt. Schilderung der TO schwierig sind
      Im Forum lesen wir immer nur eine Partei. 8)


      TanjaW9 schrieb:

      Die haben ja scheinbar auch seit ein paar Monaten nichts getan...
      seltsam

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sigi ()

    • sigi schrieb:

      Bei den 100ern, die man ganz hart berechnet und tituliert hat, oftmals auch mit fiktiven Einkünften, kommt ein Zahlungsausfall in meiner fiktiven Statistik vermutlich öfters mal vor. Aber ein 115er (2.701-3.100), der seine Kindesunterhaltszahlungen kommentarlos vollständig einstellt, das sehe ich sehr selten.
      Und wie oft haben nach Deiner Statistik hier Mütter Rat gesucht bei "Zahlungsausfall"?
      Oder vorher - also vor Einstellung der Zahlung - entsprechende Väter?
      Ich weiß natürlich, dass Du schon viel länger beim Isuv dabei bist als ich.
      Und nach meiner Erfahrung suchen viele Mütter lieber Rat in einem extrem (männerfeindlichen) anderen Forum...


      sigi schrieb:

      Im Forum lesen wir immer nur eine Partei. 8)
      Ja, aber nicht erst seit heute.
      Auch immer, wenn ein Vater seinen Frust und die erfahrene Ungerechtigkeit hier ablässt.
      Ich nehme mir trotzdem heraus, mir eine eigene Meinung zu bilden und die kund zu tun. Auch wenn die manchmal (?) nicht populär ist.


      sigi schrieb:

      seltsam
      Wieso? Bist nicht Du davon ausgegangen, dass die TO aus Berlin kommt?
      Da arbeiten die JA schon mal anders als üblich. Auch wenn die nicht für den Flughafen verantwortlich waren...In Big B hat alles seine eigene Zeit....

      Nachtrag: kleiner "Schwank" aus unserer Gerichtssache...der gegn. Anwalt hat im ersten Anlauf meinen Mann auch auf 115 durch den nachgiebigen Richter bekommen. Trotz neu geltender Tabelle. 2. Instanz hat abgeändert auf die Hälfte des Mindestunterhalts.
      In der Zeit bis zur Entscheidung musste mein Mann halt mit dem Gerichtsvollzieher telefonieren, weil der nette Hr. Richter auch noch - vollkommen unüblich - sofortige Vollstreckungbarkeit der "Rückstände" angeordnet hatte X( ...
    • TanjaW9 schrieb:

      Wieso? Bist nicht Du davon ausgegangen, dass die TO aus Berlin kommt?
      Nö. Ganz einfach: Mein Google-Ergebnis "Aufgaben Jugendamt..." war die Berlin-Seite. Ich hab mir dabei überhaupt nichts gedacht. Bisher wusste ich auch nicht, dass die in Berlin "schon mal anders als üblich" arbeiten. Ist mir auch völlig wurscht.

      Ich empfehle auch Usern nicht, die Beistandschaft hier jetzt schon zu beenden. Unterhaltsvorschuss würde ich sofort beantragen, Jugendamtsleitung informieren und dann die Beistandschaft schön weiter auf Trab halten und rumrödeln lassen. Damit bleiben sie in der Haftung. Ohne Beistandschaft muss unkundiger User doch zukünftig alles allein machen bzw. Anwalt beauftragen. Der Anwalt macht es auch nicht besser. Und will auch noch Kohle.

      Eines würde ich auf gar keinen Fall machen: jetzt sofort einfach drauflos vollstrecken. Ich schlachte doch nicht vorschnell die Kuh, die ich noch einige Jahre melken will. Auf jeden Fall würde ich zuerst den Papa ansprechen!
    • Die Frage stelle ich mir auch, warum er keinen Unterhalt mehr bezahlt. Ich habe Vermutungen:

      - evtl. Beeinflussung durch die "neue" (seit Herbst 2022) Partnerin, sie ist lt. unserer Tochter schwanger, ihr wurde beim letzten Umgang mitgeteilt dass sie ein Geschwisterchen bekommt, evtl. auch Sorgen seinerseits finanziell aufgrund Unterhaltszahlungen noch viel schlechter gestellt zu sein um seine neue Familie zu ernähren
      - im Juni hat er angefragt ob er unsere Tochter Weihnachten einen Tag früher holen kann (am 1. Feiertag anstatt am 2. Feiertag). Dies habe ich abgelehnt da die Tage mit ihm gemeinsam im Februar diesen Jahres vereinbart wurden und sich meine Familie (Eltern und Geschwister) dann am 1. Feiertag zu treffen. Meine Geschwister wohnen verteilt in Deutschland und wir treffen uns dann alle bei meinen Eltern. Seine Reaktion war: das wirst du noch bereuen.

      Den Vater habe ich versucht anzusprechen. Jeden Monat habe ich ihm nachdem der Unterhalt ausblieb eine email geschrieben. In meiner letzten email an ihn Anfang Oktober habe ich ihm erneut eine Frist gesetzt und mitgeteilt dass wenn der Unterhalt bis 12.10. nicht überwiesen ist, ich den Titel vollstrecken lasse.

      Im Juli als ich Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen habe hatte ich direkt mitgeteilt dass sie ihm bitte eine Erinnerung schicken sollen. Von Zwangsvollstreckung in die Wege leiten war da keine Rede.