Kind weigert sich BAföG zu beantragen

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    • Kind weigert sich BAföG zu beantragen

      Verehrte Community,

      ich wende mich heute an euch, da ich bzgl. Bafög eine Frage habe:

      Meine Tochter ist über 18, bezieht Volljährigenunterhalt und besucht seit 01.09.2023 eine zweijährige berufliche Schule. Diese Art von „Ausbildung“ ist Bafög fähig und nun geht es darum, dass sie dies auch beantragt. Ich habe sie dazu bislang leider nur mündlich aufgefordert, bis jetzt noch nicht schriftlich.
      Sie wohnt bei ihrer Mutter und das Verhältnis ist mehr als zerklüftet, einfache Telefonate oder whatsapp Nachrichten gestalten sich zäh und wenig zielführend.

      Sie ist nicht wirklich bereit dazu, den Antrag zu stellen. Ich gehe davon aus, dass es dazu dient, mich einfach zu schädigen.

      Weiterhin fehlen mir sämtliche einkommensrelevante Nachweise der Mutter, um die immer noch ausstehende finale Berechnung des Volljährigenunterhalts durchzuführen. Meine Tochter ist nicht bereit, mir diese Unterlagen auszuhändigen. Schriftliche Aufforderungen (teils per Einschreiben), z.B. Nachweise über Schulbescheinigung, Einkommensnachweise der Mutter vorzulegen endeten darin, dass eine Gegenforderung meiner Tochter gestellt wurde, z.B. ihr meine einkommensrelevanten Unterlagen zukommen zu lassen.


      Die BAföG relevanten Unterlagen von mir stehen ihr natürlich zur Verfügung, dennoch würde ich sie ungerne herausgeben, ohne Aussicht, jemals die Unterlagen ihrer Mutter zu bekommen.



      Wie würdet Ihr euch verhalten? Immerhin ist sie schon über einen Monat in der beruflichen Ausbildung und ich bin etwas ratlos, da ich ihrerseits komplett blockiert werde.
      Da ich nicht weiß, ob der Bafög Antrag überhaupt bewilligt werden würde, möchte ich ungerne einen Anwalt dazu beauftragen.

      Danke für eure Hilfe

      LG
    • hallo,

      da die auch Anspruch auf deine Unterlagen hat, solltest du ihr diese übermitteln.
      Diese Gelegenheit aber nutzen, in dem Schreiben auch mitzuteilen, dass sie ihre Bedürftigkeit nachweisen muss, inkl. Schulbescheinigung und Bafög-Antrag sowie weitere Einkünfte. Des Weiteren forderst du sie aufdringlich auch die Unterlagen ihrer Mutter zukommen zu lassen nebst der Berechnung, damit du die Berechnung überprüfen kannst.

      auf Dauer kannst du dich ehnicht weigern deine Unterlagen ihr zukommen zu lassen. Wenn du das aber als Einschreiben rückschein (nicht gerichtsfest) zukommen lässt oder das Ganze per Zeugen einwirfst und ein Foto machst, dann hat sie deine Unterlagen. Und kann deshalb keine Klage zur Auskunft einreichen.
      Und du kannst immer sagen, sie hat ihre Bedürftigkeit nicht nachgewiesen u d auch nicht die Unterlagen der Mutter und deshalb kann keine Berechnung erfolgen. Und deswegen ist sie am Zug.

      wie hoch ist denn das Bafög, dass sie bekommen könnte? Dann könntest du das in Abzug bringen genau wie das komplette Kindergeld.
      Und mach eine Aufstellung deiner u zerlasen, 12 Monate Lohnzettel sowie Steuerbescheid. Dagegen rechnest du die berufsbedingten Aufwendungen sowie die zus. Altersvorsorge und ggf. Vorrangig berechtigte.
      und diese Aufstellung und die Unterlagen kommen mit in den Umschlag.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke erst mal für eure Antworten,

      meine Tochter würde Schüler Bafög bekommen in Höhe von 262€.

      Laut dem Ergebnis des Bafög Rechners hätte meine Tochter in bezug auf meinen vorletzten Steuerbescheid einen Bafög Anspruch von 192€. (Dieser Betrag würde sich laut aktueller Bescheide zukünftig verringern)

      Mir war bislang bewusst, das Bafög vom Unterhalt (auch fiktiv)abgezogen werden kann. Wie aber verhält sich das mit dem Kindergeld, welches ebenso komplett abgezogen werden kann, so wie Sophie schrieb?

      Die Daten Ihrer Mutter konnte ich in die Berechnung bislang nur mit einer Null Berechnung einbeziehen, da ich noch keine Unterlagen von ihr habe.(und wahrscheinlich auch nie bekommen werde)

      Andererseits vermute ich, dass die Berechnung aufgrund des eher geringen Einkommens der KM unter dem Strich auf das gleiche Ergebnis kommen würde.

      Ja Tanja, das stimmt, du hast mir einige Tipps dazu gegeben, ich saß vor einigen Wochen nochmal mit meiner Tochter zu einem gemeinsamen Gespräch an einem Tisch und war der Meinung, dass alle Themen wie Unterhalt, Bafög etc. darin geklärt wurden.

      Sie versprach mir, all die besprochenen Themen in die Tat umzusetzen.

      Ich gehe davon aus, dass das Kind dazu von der KM beraten wurde und aus diesem Grunde die Versprechen nicht eingehalten wurden.

      Ich befinde mich aktuell jetzt in dieser Situation und muss mich neu aufstellen.

      Und ja – es existiert ein unbefristeter Titel, welcher nur mit einer Abänderungsklage korrigiert werden könnte.



      Ich vermute, dass schriftliche Aufforderungen ignoriert, bzw. mit Fadenscheinigen Gegenaufforderungen zurück geschossen werden.

      Zukünftige Steuerbescheinigungen werden meinerseits höher ausfallen, so dass ein Bafög Antrag eventuell nicht mehr bewilligt werden würde.

      Ich frage mich daher,ob es die Sache wert ist, einen Anwalt einzuschalten und unter dem Strich einfach nur Geld für nichts zu investieren.

      Das Auskunftsverlangen an meine Tochter,(Unterhalt/BAFÖG) habe ich jetzt aktuell in einem Umschlag und werde es per Einschreiben losschicken.

      Was dabei heraus kommt, bleibt fraglich…

      Ich bin einfach grundsätzlich ratlos, wie ich mich am besten weiter verhalten sollte.



      Danke erstmal

      LG
    • Hallo Florett,

      die Höhe der Steuererstattung hat aufs Bafög keinen Einfluss.
      Außerdem wäre das Einkommen von vor 2 Jahren, also für Bafög ab 2023 das aus 2021 per Steuerbescheid nachzuweisen.
      M.M.n. wird dann daraus das positive Einkommen abzüglich der Werbungskosten aus dem Bescheid (das weiß ich nicht genau, vielleicht wissen das andere hier) abzüglich der Steuern abzgl. Riesterrente abzgl. Pauschalen für KV, AV und RV ermittelt.
      Dann wird der Freibetrag von 1605 abgezogen und, wenn man z.B. wegen Behinderung steuerliche Pauschbeträge geltend machen kann, dann auch etwas (wieviel weiß ich nicht genau). Außerdem gibt es für weitere unterhaltsbedürftige Kinder einen FB von inzwischen 730.
      Der dann übersteigende Teil wird nur zur Hälfte auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
      Ist halt eine ganz andere Berechnung als im Unterhaltsrecht.

      Das Kindergeld wird bei Volljährigen immer voll angerechnet.
      Wenn beide ET leistungsfähig sind, findet dadurch (Abzug vom Bedarf) ja bereits eine quotierte Berücksichtigung bei jedem ET statt.
      Ist nur einer leistungsfähig, wird der Bedarf des Kindes ja maximal von seinem EK bestimmt (wenn er niedriger ist) und natürlich wird das volle Kindergeld dann auch von dem Bedarf abgezogen.

      Vielleicht solltest Du Deine Tochter noch auffordern, dir kostenlose Beratung des JA in Anspruch zu nehmen.
      Die können ihr dann ja eine ggf. von der KM abweichende Meinung näher bringen.
      Das muss im Endeffekt nicht besser ausgehen, aber vielleicht ist das erst mal für Dich ein Mittelweg.

      Ich würde meinem Kinde rechtzeitig beibringen, dass ich kein Geldautomat bin, den es nach Belieben benutzen kann.
      Ich habe aber auch gut Reden....

      Viel Glück!
      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja, danke erstmal für deine ausführliche Antwort.
      Leider sehe ich schwarz, dem kind noch jegliche anderen manieren beizubringen.
      Das Kind hat das über 18 Jahre beigebracht bekommen, wie man mit mir umzugehen hat :(
      "Geldautomat" ist hier übrigens der passende Ausdruck, diesen kontaktiert man auschliesslich wenn man Geld benötigt ...
      Ich werde dennoch versuchen, hier weitestgehens meine Rechte durchzusetzen.
      Mit der Beratung bei dem Jugendamt, das wäre nochmal eine Idee.
      Das schreiben an meine Tochter ist erstmal raus, ich warte ab, ob dieses beantwortet wird.
      Was die Steuerbescheide angeht, so werde ich den Bafög Rechner auch für die Prognose 2022/2023 nochmals mit einbeziehen.
      Das Gehalt splittet sich hier sehr einseitig auf, so das wie gesagt das Gehalt der KM sehr wahrscheinlich keine Rolle spielen wird.

      nochmals danke an alle für die Informationen

      LG