Hello!
Das Thema hatte ich schon einmal und habe nur eine kurze Nachfrage.
Beim Trennungsunterhalt wird beim betreuenden Elternteil der Betrag abgezogen, den er fiktiv für den errechneten Bedarf der Kinder nach dem gemeinsamen Einkommen der Eltern zur Verfügung stellt und nicht durch den anderen Elternteil gedeckt wird.
Unterhaltszahlung des nicht betreuenden sagen wir 500,- nach seinem Einkommen und nach gemeinsamen Einkommen aber ein Bedarf von 800. Die 300 zieht sich jetzt der betreuende Elternteil von seinem Einkommen ab, bevor der Trennungsunterhalt berechnet wird bzw. bei dieser Berechnung. Wird bei der Bedarfsberechnung bei mehr als zwei Kindern abgestuft oder nicht? Ist bei mir nicht unerheblich
Danke und Grüße
Das Thema hatte ich schon einmal und habe nur eine kurze Nachfrage.
Beim Trennungsunterhalt wird beim betreuenden Elternteil der Betrag abgezogen, den er fiktiv für den errechneten Bedarf der Kinder nach dem gemeinsamen Einkommen der Eltern zur Verfügung stellt und nicht durch den anderen Elternteil gedeckt wird.
Unterhaltszahlung des nicht betreuenden sagen wir 500,- nach seinem Einkommen und nach gemeinsamen Einkommen aber ein Bedarf von 800. Die 300 zieht sich jetzt der betreuende Elternteil von seinem Einkommen ab, bevor der Trennungsunterhalt berechnet wird bzw. bei dieser Berechnung. Wird bei der Bedarfsberechnung bei mehr als zwei Kindern abgestuft oder nicht? Ist bei mir nicht unerheblich
Danke und Grüße