Volljährigenunterhalt/ Kindsmutter hat 520€-Job/ Anrechnung fiktiven Einkommens möglich?

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    • Volljährigenunterhalt/ Kindsmutter hat 520€-Job/ Anrechnung fiktiven Einkommens möglich?

      Hallo ich habe folgende Frage:
      Ich zahle für meinen 17jährigen Sohn pünktlich 675€ Unterhalt. Ich verdiene als Beamter recht gut, daher wird der Unterhalt alle 2 Jahre überprüft und angepasst.
      Die Kindsmutter arbeitet seit einigen Jahren ausschließlich im Rahmen eines 520€ Jobs im Betrieb ihres Lebenspartners. Der Betrieb läuft super und beide führen ein recht luxuriöses Leben. Es sei ihnen gegönnt.

      Aktuell ist das Einkommen der Kindsmutter für die Berechnung des Unterhalts ja noch unerheblich. Was ist aber wenn mein Sohn demnächst 18 wird und beide Einkommen berücksichtigt werden? Ich kann/will mein Einkommen als Beamter nicht „schönrechnen", somit fließt es voll in die Neuberechnung mit ein. Werden dann nur die 520€ der Kindsmutter angerechnet oder kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

      Es wäre aus meiner Sicht unfair wenn nur ihre 520€ in die Berechnung mit einfließen, da sie selbstverständlich faktisch ein viel höheres Netto hat.

      Ihre Aussage dahingehend ist einfach dass sie keine Notwendigkeit sieht, einen Teilzeit- oder Vollzeitjob anzunehmen oder zumindest die Stunden offiziell aufzustocken.

      Ich bin ratlos, möchte selbstverständlich meinen Sohn weiterhin unterstützen, aber die Kindsmutter rechnet sich zu meinen Lasten arm.
    • hallo,

      wenn Junior 18 wird sind beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig und barunterhaltspflichtig.
      Ab 18 wird auch das komplette Kindergeld auf den Bedarf angerechnet.
      Wann macht Junior Abitur?
      danach ist kein Elternteil mehr gesteigert erwerbspflichtig und man hat auch einen höheren selbstbehalt.
      Und beim Studium muss Junior vorrangig Bafög beantragen. Dieses wird auch komplett auf den Bedarf angerechnet.

      die Mutter dazu zwingen mehr zu verdienen, die Macht hast du nicht. Ihr ein fiktives Einkommen zurechnen, das kann nur ein Gericht. Damit müsste Junior seine Eltern, also auch dich auf Unterhalt verklagen. Und zwar nur bis zum Ende der allgemeinbildenden Schule. Willst du ihm das zumuten?

      Gibt es einen Titel?!wenn ja, ist dieser befristet oder unbefristet. Hier müsste, sofern er unbefristet ist, eine Abänderung zum 18. Geburtstag erfolgen. Und das ist am einfachsten mit der Zustimmung von Junior.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Leider wohnt mein Sohn nicht bei mir. Eine Kontaktaufnahme läuft oft ins Leere. Es kommen sporadische Antworten, die oftmals nachweislich von der Mutter vorgefertigt sind. Persönliche Vereinbarungen, die sich rund um finanzielle Themen drehen, werden überwiegend von der Beistandschaft beim Jugendamt bearbeitet.

      Es liegt ein dynamischer Titel vor, der befristet ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Letztes Jahr wurde der Titel nach einer Einkommensüberprüfung auf 136% des Mindestunterhalts festgesetzt. Die Berechnung ist von meiner Seite aus von einem Fachanwalt überprüft worden. Rückstände bestehen keine, die Zahlungen laufen pünktlich.

      Voraussichtlich im Sommer wird Abitur gemacht, das 18. Lebensjahr ist dann erreicht. Aller Voraussicht nach, wird im Anschluss direkt ein Studium oder eine schulische Vollzeitausbildung begonnen.
      Hier wird sich schon das erste Problem auftun, auch nach regelmäßigen Nachfragen bekomme ich kaum Informationen über den schulischen Werdegang/Verlauf meines Sohnes. Dazu ist zu sagen, dass das Sorgerecht damals bei der Geburt der Kindsmutter zugesprochen wurde. Ich habe mich leider nicht mit voller Anstrengung um ein geteiltes Sorgerecht bemüht, was ich heute bereue. Kontakt habe ich immer zu meinem Sohn gehalten, so gut wie es die Kindsmutter zugelassen hat. Die Zahlungen liefen/laufen immer regelmäßig.

      Die Berechnungsgrundlagen bei Volljährigenunterhalt sind mir weitestgehend bekannt, auch die Verpflichtung Bafög in Anspruch zu nehmen. Das könnte aber aufgrund meines Einkommens (bis auf elternunabhängigem Bafög) schon schwierig werden. Dass das Kindergeld voll angerechnet wird ist bekannt.

      In jedem Fall wurde mir schon angekündigt, wird der Titel nächstes Jahr verlängert werden sollen. Ich habe durchgesetzt, dass dieser zunächst bis zum 18. Lebensjahr befristet wird. Wenn dann die Berechnung ansteht, werde ich ja faktisch den Unterhalt weiter alleine tragen müssen, da die Kindsmutter in dem Unternehmen, was auf dem Papier ihrem Partner gehört, lediglich im Rahmen eines Minijobs tätig ist. So sind aus meiner Sicht aber die Berechnungsgrundlagen ausgehebelt worden, da sie selbstverständlich über ein x-fach höheres Einkommen verfügt.

      Verklagen würde mein Sohn die Kindsmutter nicht, was irgendwo auch gut ist. Ich finde es schlimm wenn Kinder ihre Eltern verklagen. Leider sieht er mich hauptsächlich als Zahlvater, d.h. wenn er den Tipp bekommt über mich an höheren Unterhalt zu kommen, wird er den Weg gehen.
      Ich suche aktuell nur nach Möglichkeiten, wie trotz der wenig vorhandenen Kommunikationsmöglichkeiten nächstes Jahr eine faire Berechnung von statten geht, ohne dass die Zahllast zu größten Teilen bei mir hängen bleibt.
    • hallo,

      ich würde dann einige Monate vor dem 18. Geburtstag Junior anschreiben und ihn informieren, dass er ab dem 18. Geburtstag verpflichtet ist seine Bedürftigkeit darzulegen. Und auch Auskunft geben muss über seine zukünftige Planung, Studium etc.
      Und dann darum bitten, ein persönliches Gespräch zu führen.
      Und ihn bitten dir das Konto schriftlich zu benennen, worauf der Unterhalt, nach Neuberechnung gezahlt werden soll.
      Vermutlich würde ich bis zum Ende der Schule einfach den bisherigen Betrag abzüglich kompletten Kindergeld weiterzahlen, wenn er dir eine schulbescheinigung liefert.
      Wenn er sich in schweigen hüllt, dann gibt es eben auch kein Geld.

      und was das Studium angeht, er muss halt seine Bedürftigkeit nachweisen, also sprich dir mitteilen, was er plant und was er dann machen wird. Und natürlich auch die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

      ich würde mir den Stress mit der Mutter und deren Einkommen nicht machen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke…ähnliches geht mir auch den Kopf….aber mit Widerwillen. Ohne irgendwem schlechtes zu unterstellen…wenn es um finanzielle Dinge geht, werden die meisten Menschen durchaus kreativ, da möchte ich mich auch nicht unbedingt von ausschließen.

      Ich gehe sehr stark davon aus, dass ein neuer Titel verlangt wird, da funktioniert das Einstellen der Zahlungen auch bei fehlender Kooperation nicht.
      Ich erwarte eigentlich schon, dass sich bei Volljährigen beide Elternteile gleichermaßen in die Finanzierung des Unterhalts einbinden. Wenn einer in der Lage ist, seine Einkünfte dermaßen zu verschleiern, der andere jedoch nicht, dann erzeugt das bei mir einfach ein hilfloses Gefühl des Ausgeliefertseins.

      Natürlich möchte ich meinen Sohn auch weiterhin bis zum Abschluss seiner Erstausbildung unterstützen, aber er schützt die Kindsmutter und fordert ausschließlich von mir. Aktuell ist das ja auch noch vollkommen in Ordnung. Freiwillig wird er mir jedenfalls in Zukunft nicht seine möglichen Einkünfte mitteilen, geschweige denn verstehen, dass seine Mutter jetzt ebenfalls mit für den Unterhalt zu sorgen hat.
      Und wenn die Kindsmutter unterhaltstechnisch dann einfach außen vor gelassen wird….dann unterhalte ich sie indirekt gleich mit. Das möchte ich eigentlich nicht, sondern eine für alle Beteiligte gerechte und faire Lösung. Die ist aber schwer zu finden, bei überwiegend egoistischen Sichtweisen und fehlender Kommunikation.

      Und ich habe das Gefühl, das ein Familiengericht im Zweifel nach Aktenlage entscheidet…also ein gutes Einkommen vs. 520€-Job trotz umfassender finanzieller Möglichkeiten. Die Aufteilungsquote und der damit verbundene Unterhaltstitel ist denke ich dann jedem klar.
    • user2023 wrote:

      Die Aufteilungsquote und der damit verbundene Unterhaltstitel ist denke ich dann jedem klar.
      Wenn sich bis zum Ausbildungsbeginn des Sohnes im Herbst 2024 keinerlei wesentliche Veränderungen mehr ergeben, hast du bei alleiniger Haftung gemäß Düsseldorfer Tabelle 2023 einen monatlichen Unterhalt von 605 € an den Sohn zu zahlen. Evtl. BAföG habe ich unterschlagen.

      Und nun mach dir mal den Spaß und berechne deinen Haftungsanteil bei Berücksichtigung eines beliebigen - aber halbwegs realistischen - fiktiven Einkommens der Kindesmutter. Ich bin gespannt.
    • Das sehe ich wie Sigi.
      Im Endeffekt spielt die KM hier keine Rolle.


      Du hast geschrieben: "Ich habe durchgesetzt, dass dieser zunächst bis zum 18. Lebensjahr befristet wird."
      Das ist doch schon mal sehr gut!
      Bis der Sohn 18 ist, würde ich nichts unternehmen. Das lohnt den Stress nicht.

      Und danach?
      Da stellt sich erst mal die Frage, ob der Sohn weiter bei der Mutter wohnen bleibt, oder auszieht.
      Dann muss man je nach Lage neu rechnen.
      Grundsätzlich gilt dann: Werden dir die nötigen Unterlagen nicht übermittelt, brauchst du nichts zahlen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Danke für die vielfältigen Hinweise und Überlegungen hier.
      Ich gehe bei den Überlegungen mit, dass bestimmte Aspekte vernachlässigbar sind.

      Auch ist noch nicht klar, ob mein Sohn weiterhin zuhause wohnt oder eine eigene Wohnung bezieht. Solange er zuhause wohnt ist das natürlich der KM finanziell anzurechnen.

      Trotzdem noch einmal verdeutlicht. Die KM hat effektiv mindestens ein Einkommen in gleicher Höhe wie ich, wenn nicht gar höher. Nur hat sie die Möglichkeiten es effektiver zu verschleiern, so moralisch verwerflich es auch sein mag.
      Sollte mein Sohn daher nicht mehr zuhause wohnen, strebe ich eigentlich eine 50:50 Aufteilung oder zumindest 60:40 an. Das wird sie aber umgehen.

      Und ein Nichtzahlen bei fehlenden Informationen und Auskünften seitens meines Sohnes stelle ich mir schwierig bis unmöglich vor, da höchstwahrscheinlich direkt bei Auslaufen des alten Titels ein neuer verlangt wird.
    • user2023 wrote:

      Und ein Nichtzahlen bei fehlenden Informationen und Auskünften seitens meines Sohnes stelle ich mir schwierig bis unmöglich vor, da höchstwahrscheinlich direkt bei Auslaufen des alten Titels ein neuer verlangt wird.
      Ohne Auskünfte über seine schulische bzw. berufliche Ausbildung und über die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter hat der volljährige Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt geschweige denn Titel.
    • Aber wenn der Titel eingerichtet wird, solange mein Sohn sich noch nicht vollständig entschieden hat, wie er seine Ausbildung gestalten möchte und im Anschluss die regelmäßige Auskunft nicht liefert, bin ich wieder auf sein Wohlwollen bzw. das der KM angewiesen.

      Wie gesagt ich rechne mit anwaltlicher Post schon kurz vor seinem 18. Geburtstag. Natürlich werde ich versuchen, den Titel zu befristen sofern das möglich ist. Wenn der Titel aber erst einmal eingerichtet ist, sehe ich es als sehr problematisch, regelmäßige Auskünfte zu erhalten. Natürlich stehen mir diese rechtlich zu, eine Verzögerung/Verschleierung würde aber aufgrund des dann vorliegenden Titels nicht aktiv die Unterhaltszahlung beeinflussen. Also bliebe mir faktisch dann nur die Anfechtung des Titels, aber dafür müsste ich dann erst einmal eine Grundlage sprich die Einkünfte von Sohn und KM herausfinden. Da auf meine Auskunftsersuchen bislang immer nur aufgrund von Anwaltsschreiben reagiert wurde und das sehr kurz und knapp, sehe ich mir hier absolut die Hände gebunden.
    • Wie ist das mit so einem Titel eigentlich beim Studium, wo sich jedes Jahr das Bafög ändert, und (alle 2 Jahre) die Quote?

      Da wäre es ja sinnvoll den Titel so zu gestalten, dass man immer nur den Anteil
      Unterhalt = Quote(%) * (930 - KG - Bafög)
      zu zahlen hat.
      Kann man das so in einen Titel schreiben?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      du kannst über einen Notar einen Titel nach deinen Wünschen erstellen lassen.
      Allerdings muss Junior den nicht akzeptieren. Dann muss er dagegen aber klagen.

      wenn Junior einen Titel haben will muss er den einfordern.
      Allerdings ist Junior ab 18 verpflichtet seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Und natürliches er dir auch die Einkünfte der Mutter zur Verfügung stellen. Auch wenn dies bezüglich der Berechnung aufgrund des selbstbehaltes unerheblich ist, muss er das trotzdem machen.

      und er muss auch erklären, was er nach dem Abi machen will.

      Warum sollte ein neuer Titel vor dem 18. gefordert werden? Sind die 2 Jahre zur Auskunft vorher rum?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das die jeweilige Quote im Titel steht, wäre natürlich gut. Grundsätzlich wäre das ja auch ein Titel dynamischer Art, der nach oben und unten jeder Zeit anpassbar wäre. Allerdings sehe ich das Problem in der Nachprüfbarkeit. Natürlich wäre es in meinem Sinn, wenn die Quote stetig neu überprüft wird und daraufhin die Zahlungen neu geordnet werden. Allerdings werden mein Sohn und die KM so einen Titel niemals akzeptieren. Selbst wenn ich alle zwei Jahre eine Vermögensauskunft einhole und darauf basierend eine Abänderungsklage stellen würde, muss ich dies erst einmal beweisen können. Ich wüsste nicht wie.

      Die zwei Jahre sind bei Eintritt der Volljährigkeit vorbei. D.h. höchstwahrscheinlich wird die Beistandschaft sich vorab noch in seinem Namen um den Titel bemühen und wenn nicht dann ein Anwalt.

      Ich möchte eigentlich ungern möglicherweise regelmäßig Abänderungsklage aufgrund eines Titels stellen, dessen Parameter sich stetig ändern können und dessen Auskunft ich freiwillig nicht oder nur fehlerhaft bekomme. Diese „Fehler“ werde ich auch nicht beweisen können. Ich kann ja schlecht alle 6 Monate einen Detektiv losschicken, wobei ich zugegebenermaßen die Option auch schon erwägt habe.
    • Das mit diesem Titel ist ja echt eine Qual.
      Sowas sollte man ab Volljährigkeit verbieten.

      Was sollst du beweisen?
      Wenn dein Sohn dir die Infos nicht zur Verfügung stellt, was sollst du denn da machen außer klagen?
      Das muss der Richter dann schon einsehen. Bekommst du recht, muss dein Sohn m.W. sämtliche Kosten tragen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      bezüglich des Titels vor der Volljährigkeit würde ich einfach auf Zeit spielen. Die Auskünfte geben, ggf. Um Verlängerung der Frist bitten etc. Und das Jugendamt wird sich gut überlegen, ob sie einen Titel fordern und das per Gericht machen, wenn in der Zwischenzeit der Jugendliche volljährig wird.
      Denn jeder weiß, dass die Berechnung ab Volljährigkeit sich ändert.

      bezüglich der Volljährigkeit ist es evtl. Sinnvoll einen Titel über einen Notar erstellen zu lassen. Und vorher von eine, Anwalt beraten zu lassen. Und zwar dann einen Titel dergestalt zu erstellen, dass Junior halbjährlich seine Nachweise bringen muss und belegen muss wie hoch sein Bafög ausfällt und er verpflichtet wird dies unaufgefordert zu tun. Und du ein Zurückbehaltungsrecht hast, wenn er das nicht regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten macht. Mit dem Hinweis, wenn dies erst später erfolgt, dies zur Folge hat, dass er dann für den Zeitraum ohne Zahlung auskommen muss. Und dies erst rückwirkend gezahlt wird, wenn er seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
      Und natürlich auch zu den Mitteilungen gehört, wenn er zu Hause auszieht, seinen Studiengang wechselt etc.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie wrote:

      du kannst über einen Notar einen Titel nach deinen Wünschen erstellen lassen.
      Ein Titel ist kein Wunschkonzert. Mehr dazu später.


      @user2023

      Schön und komfortabel, dass ein bis zur Volljährigkeit befristeter Titel existiert. Aber wirklich helfen wird dir die Befristung nicht. Zur Befristung hat dir doch vor Jahren sicherlich jemand geraten, oder?

      user2023 wrote:

      auch nach regelmäßigen Nachfragen bekomme ich kaum Informationen über den schulischen Werdegang/Verlauf meines Sohnes.

      Über § 1686 BGB wurdest du von diesem jemand aber nicht aufgeklärt? Wenn du 1686 durchgesetzt hättest, hätte dir die Mutter mindestens halbjährlich Auskunft über die persönlichen Verhältnisse deines Sohnes erteilen müssen, also auch Zeugniskopien! Dann wäre er auf diesem Wege schon früh daran gewöhnt worden, dass man Auskünfte zu erteilen hat...

      Der Beistand vom Jugendamt hat glücklicherweise den bis zur Volljährigkeit befristeten Titel akzeptiert. Es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass noch vor Eintritt der Volljährigkeit eine Entfristung verlangt wird. Die Beistandschaft endet spätesten am 18. Geburtstag des Sohnes.

      So wie ich es verstanden habe, liegen 18. Geburtstag und Abitur in 2024 eng beieinander. Spätestens bei Ausbildungsbeginn bzw. Studium im Herbst 2024 ist der Sohn also nicht mehr privilegiert. Für die Eltern besteht dann keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr, sondern nur noch eine allgemeine Erwerbsobliegenheit. Bedeutet auch, Selbstbehalte steigen und Muttern können keine fiktiven Einkünfte hinzugerechnet werden. Vater zahlt also den Volljährigenunterhalt voraussichtlich allein (siehe meinen 1. Beitrag).

      Wenn Sohnemann Volljährigenunterhalt haben möchte, muss er zunächst seine Bedürftigkeit nachweisen. Mit allem Pipapo! Also auch Auskünfte über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Muttern (verheiratet ist sie nicht?) und über seine eigenen (auch über sein Vermögen). Sonst ist nix mit Unterhalt, auch kein Titel.

      Wenn Sohnemann mit 18 alles schön sauber darlegt und beweist, kann er auch einen Titel verlangen. Einen Titel, der ohne Herumgeeiere vollstreckbar ist! Ansonsten droht Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten.

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    • AnnaSophie wrote:

      Und zwar dann einen Titel dergestalt zu erstellen, dass Junior halbjährlich seine Nachweise bringen muss und belegen muss wie hoch sein Bafög ausfällt und er verpflichtet wird dies unaufgefordert zu tun. Und du ein Zurückbehaltungsrecht hast, wenn er das nicht regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten macht. Mit dem Hinweis, wenn dies erst später erfolgt, dies zur Folge hat, dass er dann für den Zeitraum ohne Zahlung auskommen muss. Und dies erst rückwirkend gezahlt wird, wenn er seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
      Und natürlich auch zu den Mitteilungen gehört, wenn er zu Hause auszieht, seinen Studiengang wechselt etc.
      :thumbdown: Genau solches Herumgeeiere meinte ich!


      Nachtrag: siehe Dateianhang
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    • sigi wrote:

      Wenn Sohnemann mit 18 alles schön sauber darlegt und beweist, kann er auch einen Titel verlangen. Einen Titel, der ohne Herumgeeiere vollstreckbar ist!
      Aber es reicht nicht, das einmal mit 18 darzulegen.
      Bafög ändert sich jährlich und so sollte auch jährlich angepasst werden.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.