Genau das ist ja meine Sorge. Ich will den Thread hier nicht mit Wiederholungen spicken aber folgendes Szenario wird aller Wahrscheinlichkeit eintreffen:
Mein Sohn wird seine Bedürftigkeit als Student natürlich nachweisen können. Hierzu reicht rechtlich wahrscheinlich eine Erklärung, dass er als Student kein Erwerbseinkommen hat. Dafür aber Mietausgaben und sonstige Lebenshaltungskosten. Nebeneinkünfte müsste er somit gar nicht gesondert nachweisen, da kein Beweis meinerseits für solche erbracht werden können. Ein Student ist schließlich nicht verpflichtet zu arbeiten. Bafög wäre natürlich anzurechnen. Hierzu wird er eventuell nachweisen, dass aufgrund meines Einkommens elternabhängiges Bafög nicht oder nur in geringem Maße gezahlt wird.
Soweit so gut…er muss natürlich über die Runden kommen…ihm steht unter Anrechnung des vollen Kindergelds die Summe xxx gemäß DD zu.
Die KM weist dann nach, dass sie ausschließlich einem 520€-Job nachgeht. Weitere Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit weist sie nicht nach, da sie im Unternehmen ihres Lebenspartners beschäftigt ist.
Es wird somit ein unbefristeter Titel bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung verlangt, in dem ich nahezu 100% des bereinigten Unterhalts alleine zu zahlen habe. Dieser Titel ist, wie Sigi schon schrieb, sauber vollstreckbar und ohne Einschränkungen.
Hinsichtlich des Titels habe ich schon einschlägige Erfahrungen. Der aktuelle Titel ist auch beim Notar erstellt worden. Auf die Befristung habe ich Wert gelegt. Ich hätte auch gerne weitere obligatorische Klauseln mit eintragen lassen, z.b. einen Hinweis auf den Auskunftsanspruch, aber sämtliche Zusatzklauseln müssen laut meinem Anwalt und dem Jugendamt nicht akzeptiert werden. O-Ton war, dass der Titel die Vollstreckbarkeit (auch von Volljährigenunterhalt) erleichtern soll. Eine Erschwerung durch Zusatzklauseln würde dem eigentlichen Sinn des Titels im Wege stehen. Dem Unterhaltspflichtigen sei zuzumuten gem. Paragraph 238/239 FamG Abänderungsklage einzureichen.
Das ich nur über den Weg einer begründeten Abänderungsklage aus dem Titel herauskomme, wissen natürlich mein Sohn und die KM und halten sich mit der regelmäßigen Auskunft über die realen Einkünfte trotz meines Rechtsanspruches zurück.
Ich selbst habe keine Möglichkeit diese zwischenzeitlich in Erfahrung zu bringen so dass ich dauerhaft an den Titel gebunden bin. Die Auskunftsersuchen alle zwei Jahre würden ebenfalls ins Leere laufen.
Über den aktuellen Auskunftsanspruch gem. 1686 BGB weiß ich Bescheid. Ich habe hin und wieder sporadisch Auskunft mit aktuellen Fotos und Hinweise auf Hobbys meines Sohnes von der Beistandschaft bekommen. Auf mein Bitten doch weitere Auskünfte, insbesondere Kopien von Schulzeugnissen zu erhalten wurde nie reagiert. Hier habe ich in der Tat versäumt weiter und intensiv nachzuhaken.
Zusammengefasst sehe ich also die Problematik, dass zum 18. Lebensjahr ein neuer Titel gefordert wird, den ich nahezu zu 100% bedienen muss. Die tatsächlichen Verhältnisse meines Sohnes und der KM, wie deren Lebensunterhalt bestritten werden, bleibt verschleiert. Und selbst wenn die Auskünfte hinausgezögert würden, bliebe immer noch der Titel im Raum, der natürlich bedient werden muss.
Da sage einer, mir wären nicht die Hände gebunden. Ich möchte natürlich auch dass mein Sohn abgesichert ist. Aber fair ist das Ganze nicht. Hier kann das Gesetz durch Sohn und KM einfach umgangen werden.
Mein Sohn wird seine Bedürftigkeit als Student natürlich nachweisen können. Hierzu reicht rechtlich wahrscheinlich eine Erklärung, dass er als Student kein Erwerbseinkommen hat. Dafür aber Mietausgaben und sonstige Lebenshaltungskosten. Nebeneinkünfte müsste er somit gar nicht gesondert nachweisen, da kein Beweis meinerseits für solche erbracht werden können. Ein Student ist schließlich nicht verpflichtet zu arbeiten. Bafög wäre natürlich anzurechnen. Hierzu wird er eventuell nachweisen, dass aufgrund meines Einkommens elternabhängiges Bafög nicht oder nur in geringem Maße gezahlt wird.
Soweit so gut…er muss natürlich über die Runden kommen…ihm steht unter Anrechnung des vollen Kindergelds die Summe xxx gemäß DD zu.
Die KM weist dann nach, dass sie ausschließlich einem 520€-Job nachgeht. Weitere Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit weist sie nicht nach, da sie im Unternehmen ihres Lebenspartners beschäftigt ist.
Es wird somit ein unbefristeter Titel bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung verlangt, in dem ich nahezu 100% des bereinigten Unterhalts alleine zu zahlen habe. Dieser Titel ist, wie Sigi schon schrieb, sauber vollstreckbar und ohne Einschränkungen.
Hinsichtlich des Titels habe ich schon einschlägige Erfahrungen. Der aktuelle Titel ist auch beim Notar erstellt worden. Auf die Befristung habe ich Wert gelegt. Ich hätte auch gerne weitere obligatorische Klauseln mit eintragen lassen, z.b. einen Hinweis auf den Auskunftsanspruch, aber sämtliche Zusatzklauseln müssen laut meinem Anwalt und dem Jugendamt nicht akzeptiert werden. O-Ton war, dass der Titel die Vollstreckbarkeit (auch von Volljährigenunterhalt) erleichtern soll. Eine Erschwerung durch Zusatzklauseln würde dem eigentlichen Sinn des Titels im Wege stehen. Dem Unterhaltspflichtigen sei zuzumuten gem. Paragraph 238/239 FamG Abänderungsklage einzureichen.
Das ich nur über den Weg einer begründeten Abänderungsklage aus dem Titel herauskomme, wissen natürlich mein Sohn und die KM und halten sich mit der regelmäßigen Auskunft über die realen Einkünfte trotz meines Rechtsanspruches zurück.
Ich selbst habe keine Möglichkeit diese zwischenzeitlich in Erfahrung zu bringen so dass ich dauerhaft an den Titel gebunden bin. Die Auskunftsersuchen alle zwei Jahre würden ebenfalls ins Leere laufen.
Über den aktuellen Auskunftsanspruch gem. 1686 BGB weiß ich Bescheid. Ich habe hin und wieder sporadisch Auskunft mit aktuellen Fotos und Hinweise auf Hobbys meines Sohnes von der Beistandschaft bekommen. Auf mein Bitten doch weitere Auskünfte, insbesondere Kopien von Schulzeugnissen zu erhalten wurde nie reagiert. Hier habe ich in der Tat versäumt weiter und intensiv nachzuhaken.
Zusammengefasst sehe ich also die Problematik, dass zum 18. Lebensjahr ein neuer Titel gefordert wird, den ich nahezu zu 100% bedienen muss. Die tatsächlichen Verhältnisse meines Sohnes und der KM, wie deren Lebensunterhalt bestritten werden, bleibt verschleiert. Und selbst wenn die Auskünfte hinausgezögert würden, bliebe immer noch der Titel im Raum, der natürlich bedient werden muss.
Da sage einer, mir wären nicht die Hände gebunden. Ich möchte natürlich auch dass mein Sohn abgesichert ist. Aber fair ist das Ganze nicht. Hier kann das Gesetz durch Sohn und KM einfach umgangen werden.