Rückgabe des Unterhaltstitels und..

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    • Rückgabe des Unterhaltstitels und..

      Hallo Community,

      ich finde das Forum hier klasse und dass Ihr Euch die Zeit nehmt, uns bei unseren Fragen und Sorgen behilflich zu sein.

      Ich bin auch Mitglied, Mitgliedsnummer: 509329

      Zu meinen 2 Fragen und ich hoffe, ihr könnt mir behilflich sein.

      Kurze Einleitung.

      Meine Tochter ist mit dem Abitur fertig und hat nun ab 1.09.2023 bei der Sparkasse eine Ausbildung als Bankkauffrau begonnen.

      Sie wünscht, mit mir nur Kontakt über Whatsapp. Der auch nur ab dem sie 18 Jahre alt wurde. Telefonieren ist nicht drin, obwohl ich um sie damals bis zur Insolvenz gekämpft hatte. Es geht ihr nur ums das Geld.
      Ich bin anfangs, als sie 18 Jahre alt wurde, über einen Anwalt gegangen, da mir zuvor sämtliche Informationen verweigert wurden.
      Die Mutter arbeitete nicht und ich zahlte den vollen Unterhalt an meine Tochter, auch die ganze Abiturzeit und danach bis zur Berufsausbildung als Bankkauffrau alleine, ohne dass von der Kindesmutter finanziell was kam.
      Auf Whatsapp-Anfragen teilte sie mir mit, dass ihre Mutter nicht arbeitet. Ich gehe davon aus, dass sie lügt. In der Hoffnung, dass sich die Lage bei uns entspannt, bin ich nicht mehr weiter über den Anwalt gegangen, habe ihr vertraut und habe die ganze Zeit den vollen Unterhalt weiter bezahlt.
      Informationen kamen/kommen von meiner Tochter von alleine gar nicht oder nur spärlich. Gesehen habe ich auch nur ihr Abizeugnis über Whatsapp. Der Entspannungskurs hat also nichts gebracht.


      Ich bin im öffentlichen Dienst und zahle den vollen Unterhalt vom 15. bis zum nächsten 15. im Monat.

      Ab 1. September 2023 hat meine Tochter bei der Sparkasse die Ausbildung begonnen und sie forderte mich auf, den vollen Unterhalt auch den ganzen September zu zahlen, da sie Ende September ihr volles Gehalt erst rückwirkend von der Bank erhält. Bei der Sparkasse erhält sie monatlich 1180 + 250 Euro Kindergeld. Unterhalt nach dem September brauche ich nicht mehr zu zahlen.

      Ich habe vom 15. August bis 15. September ihr bereits den Unterhalt überwiesen. Bis zum Ende September müsste ich den Unterhalt aber nicht zahlen, auch bis zum 15. September war es ein Entgegenkommen von mir, so sagte man mir das. Zumal die KV nichts zahlt.

      Da ich meinen unbefristeten vollstreckbaren Jugendamt-Unterhaltstitel von ihr unbedingt wiederhaben möchte, werde ich ihr Schreiben, dass sie das Geld bis Ende September überwiesen bekommt, wenn ich von ihr den original Unterhaltstitel vom Jugendamt per Post bekomme.


      Tut sie es nicht, bekommt sie kein Geld und ich schalte einen Anwalt ein und fordere auch rückwirkend über 2 Jahre die Informationen der KM und ihrer finanziellen Situation.

      Geht das so?

      Hat der vollstreckbare Unterhaltstitel überhaupt noch einer Bedeutung, nachdem ich den Unterhalt auch das ganze Abi über bis zur Ausbildung bezahlt habe und ich die ganze Ausbildungszeit meiner Tochter über keinen Unterhalt mehr bezahlen muss, da sie durch die Sparkasse + Kindergeld zu viel verdient?

      Oder hat der vollstreckbare Unterhaltstitel nach der Ausbildung als Bankkauffrau an Bedeutung verloren und ist ein Wisch, mit dem sie nichts mehr anfangen kann?

      Außer vielleicht, wenn sie nach der Ausbildung studieren will und ich möchte den Unterhaltstitel wiederhaben, weil ich nicht weiter ihrer Hasskappe ausgesetzt sein möchte, die sie jederzeit melken kann wie eine Kuh und mir eine Pfändung reindrückt.


      Entschuldigung, es ist ein bisschen viel, aber das beschäftigt mich auch emotional.

      VG

      poncho
    • Hallo poncho,

      hier gibt es ein Urteil des OLG Hamm.3 UF 245/12
      Kernaussage: Der Unterhaltsanspruch entfällt ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung tatsächlich fließt, und zwar in voller Höhe.
      Bedeutet, auch wenn das Ausbildungsentgelt erst am Ende des Monats bezahlt wird, ist ab Beginn der Ausbildung keine Unterhaltsverpflichtung mehr, vorausgesetzt, die Vergütung + volles Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes.

      Ich strick mal einen hypothetischen Fall:
      Deine Tochter wird krank und kann die Ausbildung nicht weiterführen, ergo-> kein bedarfsdeckendes Eigeneinkommen. Dann schuldest Du wieder Unterhalt und aus der Urkunde kann sie auch vollstrecken. Da Du ihr ja eine Erstausbildung schuldest, die sie durch die Krankheit noch nicht erwerben konnte...
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hello poncho,
      deine Tochter bekommt doch für September eine Ausbildungsvergütung? Warum musst du dann noch Unterhalt zahlen? Ich persönlich würde mir trotz allem den Stress wegen dem halben Monat Unterhalt nicht geben. Rückwirkend kannst du zu viel bezahlten Kindesunterhalt nicht zurückfordern. Wenn mit der Ausbildung alles normal läuft, bist du doch dauerhaft raus! Ich würde allerdings auch versuchen den Titel zu bekommen.
      LG Theo
    • Testmama schrieb:

      Hallo poncho,

      hier gibt es ein Urteil des OLG Hamm.3 UF 245/12
      Kernaussage: Der Unterhaltsanspruch entfällt ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung tatsächlich fließt, und zwar in voller Höhe.
      Bedeutet, auch wenn das Ausbildungsentgelt erst am Ende des Monats bezahlt wird, ist ab Beginn der Ausbildung keine Unterhaltsverpflichtung mehr, vorausgesetzt, die Vergütung + volles Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes.

      Ich strick mal einen hypothetischen Fall:
      Deine Tochter wird krank und kann die Ausbildung nicht weiterführen, ergo-> kein bedarfsdeckendes Eigeneinkommen. Dann schuldest Du wieder Unterhalt und aus der Urkunde kann sie auch vollstrecken. Da Du ihr ja eine Erstausbildung schuldest, die sie durch die Krankheit noch nicht erwerben konnte...
      Vielen Dank für Deine Antwort und das Urteil vom OLG, Testmama.

      Deinen hypothetischen Fall habe ich Richtung der vollstreckbaren Jugendamtsurkunde verstanden und dass sie mir die Jugendamtsurkunde zur Vorbeugung bis zum Ende der Ausbildung nicht herausgeben braucht.

      Oder greift die Vollstreckbare dann immer noch, wenn sie nach der Ausbildung studieren will?
    • Theo schrieb:

      Hello poncho,
      deine Tochter bekommt doch für September eine Ausbildungsvergütung? Warum musst du dann noch Unterhalt zahlen? Ich persönlich würde mir trotz allem den Stress wegen dem halben Monat Unterhalt nicht geben. Rückwirkend kannst du zu viel bezahlten Kindesunterhalt nicht zurückfordern. Wenn mit der Ausbildung alles normal läuft, bist du doch dauerhaft raus! Ich würde allerdings auch versuchen den Titel zu bekommen.
      LG Theo
      Hallo Theo,

      so wie ich Testmama verstanden habe, braucht mir meine Tochter nach dem Abitur in der neuen Ausbildung die Vollstreckbare Urkunde nicht herauszugeben. Wenn ich Testmama richtig verstanden habe.

      Oder wie könnte ich sie zurückbekommen?

      Du meinst, wenn meine Tochter die Ausbildung durchzieht und besteht, dann bin ich endgültig aus der Zahlungsverpflichtung meiner Tochter heraus?

      Ich vermute das sie den Beruf Bankkauffrau eher als Steigbügel nutzt, weil sie ein Abi von 2,7 hatte um nach Beendigung der Ausbildung vielleicht in 2 Jahren, anschließend weiter zu studieren und ich dann weiter zahlen darf, oder?

      Den Stress über einen Anwalt zu gehen lasse ich aus. Da hast Du recht. Das haben sie ja geschickt gemacht und mich schön bluten lassen, mit dem wissen, dass ich eh keinen Unterhalt zurückfordern kann.
      Dreist dann auch noch für den September Unterhalt zu fordern.
      Ich zahle gar nichts mehr im September.

      VG

      poncho
    • Hallo Poncho,
      hat Deine Tochter sich dahingehend mal geäußert, dass sie das vor hat? Muss sie zwar jetzt noch nicht, der Entschluss kann auch während der Lehre noch gefasst werden, sagt der BGH.

      Sie greift auch dann noch, wenn:
      Du wirtschaftlich dazu in der Lage bist und sich Ausbildung und Studium zeitnah aneinander anschließen und sinnvoll ergänzen (z.B. Ausbildung Bankkauffrau-> BWL) nicht aber Bankkauffrau-> z.b. Medizin oder so.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Testmama ()

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