Nachforderung bei Verzug

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    • Nachforderung bei Verzug

      Hallo,

      ich hatte Anfang des Jahres wegen geringem Einkommen den Mindestunterhalt nicht zahlen können. Es gibt keine Urkunde. Das Jugendamt hatte mich fristgerecht zur Unterhaltszahlung aufgefordert und ih aufgefordert, dass ich der erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkomme. Nach drei Monaten habe ich durch einen Nebenjob und Gehaltsverhandlungen meine Finanzen erhöhen können.

      Nun meine Frage:
      Es wurden mehrere Monate der Mindestunterhalt unterschritten und dadurch 600 Euro Unterhaltsschulen angehäuft. Sind diese nun nachträglich zu zahlen? Diese kann ich mit dem erhöhten Einkommen dennoch nicht stemmen.
    • Hallo franz,

      das klingt ja so ähnlich, wie dieses Thema von Dir.
      Wenn Dir damals der Anwalt geraten hat, einfach weniger zu zahlen, was rät er Dir denn nun?
      Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Dich das JA im März wirksam in Verzug gesetzt.
      Also würde ich davon ausgehen, dass das JA die bisher nicht gezahlten Beträge nachfordern kann.
      Ist denn inzwischen tituliert?
      Vielleicht kannst Du eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Beistand aushandeln?

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      ja es wird nun titulliert und zwar rückwirkend. Die Beistandschaft wurde im März begonnen, dabei wurden erstmal Gehaltsnachweise angefordert. Grund für die Beistandschaft war, dass ich den Mindestunterhalt nicht mehr stemmen konnte und mich auf den Selbstbehalt berufen habe.

      Die Beistandschaft hat nach Sichtung zugegeben/anerkannt, dass meine Berechnung korrekt war, ich nun aber erhöhten Erwerbsobligenheit unterliege und mir einen Nebenjob oder neuen Job suchen müsse.

      Dies habe ich auch getan, wodurch ich drei Monate später wieder leistungsfähig genug war um den Mindestunterhalt zu zahlen.

      Nun möchte das Jugendamt einen Titel rückwirkend ab März erwirken. Dabei werden dann die Schulden ja automatisch mit tituliert. Mein Mehrgehalt reicht aber genau für die Deckung des jetzigen Unterhalts aus. Durch eine Nachzahlung wäre ich erneut unter dem Selbstbehalt. Bei einer Pfändung des Titels (es zählen ja nicht die normalen Pfändungsfreigrenzen) würde mir nach Abzug des Unterhalts so wenig zur Verfügung stehen, dass ich nicht mal meine komplett Miete zahlen könnte.

      Außerdem habe ich mal eine Verständnisfrage zum Thema Unterhaltsvorschuss. Wenn dem Unterhaltsschuldner von Amtes wegen trotz Unterschreitung des Selbstbehaltes einfach die erweiterte Erwerbsobliegenheit bzw. falls nicht sofort ein Nebenjob in Aussicht einfach ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, warum gibt es dann den Unterhaltsvorschuss und Mangelfälle?

      Solange ich alles unternehme, was in meiner Macht steht, um mein Verdienst zu verbessern um den Mindestunterhalt zu zahlen, wieso werde ich dann im Nachgang zur Kasse gebeten? Ein Jobwechsel oder neuer Nebenjob ist nicht innerhalb von 1 Monat gefunden. Im Übrigen hat man ja Kündigungsfristen einzuhalten beim Arbeitgeber. Die 3 Monate die ich noch mein altes geringeres Gehalt verdient habe, wird mir nun angelastet obwohl ich der Forderung nachgekommen bin? Das finde ich unfair.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von franzk ()

    • hallo,

      du kannst auch erst ab dem Zeitpunkt titulieren, wo du durch den Nebenjob den mindestunterhalt stemmen kannst.
      Dann hat das Jugendamt zwei Möglichkeiten, sie akzeptieren das so. Weil du ja nachgewiesen hast, dass du zu dem Zeitpunkt nicht voll Leitungswasser. Oder sie verklagen dich rückwirkend auf Titelerstellung ab März. Damit tragen sie das Risiko, dass der Richter meint, dass das entweder so ok ist und du zusätzlich zur Nachzahlung noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten hast. Oder der Richter entscheidet, dass du tituliert hast und vorher gar nicht leistungsfähig warst. Und deswegen dein Titel weiter gilt. Dann trägt ggf. Das Jugendamt die Kosten.

      ein fiktives Einkommen kann nur über ein Gericht festgelegt werden.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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