Hallo,
ich hatte Anfang des Jahres wegen geringem Einkommen den Mindestunterhalt nicht zahlen können. Es gibt keine Urkunde. Das Jugendamt hatte mich fristgerecht zur Unterhaltszahlung aufgefordert und ih aufgefordert, dass ich der erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkomme. Nach drei Monaten habe ich durch einen Nebenjob und Gehaltsverhandlungen meine Finanzen erhöhen können.
Nun meine Frage:
Es wurden mehrere Monate der Mindestunterhalt unterschritten und dadurch 600 Euro Unterhaltsschulen angehäuft. Sind diese nun nachträglich zu zahlen? Diese kann ich mit dem erhöhten Einkommen dennoch nicht stemmen.
ich hatte Anfang des Jahres wegen geringem Einkommen den Mindestunterhalt nicht zahlen können. Es gibt keine Urkunde. Das Jugendamt hatte mich fristgerecht zur Unterhaltszahlung aufgefordert und ih aufgefordert, dass ich der erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkomme. Nach drei Monaten habe ich durch einen Nebenjob und Gehaltsverhandlungen meine Finanzen erhöhen können.
Nun meine Frage:
Es wurden mehrere Monate der Mindestunterhalt unterschritten und dadurch 600 Euro Unterhaltsschulen angehäuft. Sind diese nun nachträglich zu zahlen? Diese kann ich mit dem erhöhten Einkommen dennoch nicht stemmen.