Hallo,
ich habe 1-2 Fragen. Angenommen das Kind ist noch 17 Jahre (in 3 Monaten volljährig)hat die Schule nun beendet, fängt eine Ausbildung an und hat nun seine eigene Wohnung. Muss der KV den vollen Unterhalt weiterhin an die KM zahlen, da das Kind noch nicht 18 Jahre Ist oder kann er auch den Unterhalt an das Kind zahlen. Und wie sieht es mit einer Neuberechnung aus da das Kind Ausbildungsgehalt bekommt. Muss die KM die Neuberechnung veranlassen oder muss der KV über den Anwalt das berechnen lassen oder kann der KV sich beim JA melden. Es besteht ein Titel bis zur Volljährigkeit.
Danke vorab für Informationen
ich habe 1-2 Fragen. Angenommen das Kind ist noch 17 Jahre (in 3 Monaten volljährig)hat die Schule nun beendet, fängt eine Ausbildung an und hat nun seine eigene Wohnung. Muss der KV den vollen Unterhalt weiterhin an die KM zahlen, da das Kind noch nicht 18 Jahre Ist oder kann er auch den Unterhalt an das Kind zahlen. Und wie sieht es mit einer Neuberechnung aus da das Kind Ausbildungsgehalt bekommt. Muss die KM die Neuberechnung veranlassen oder muss der KV über den Anwalt das berechnen lassen oder kann der KV sich beim JA melden. Es besteht ein Titel bis zur Volljährigkeit.
Danke vorab für Informationen