Zugewinn

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    • Guten Morgen,
      Ich bin aktuell in einen laufenden Zugewinnverfahren welches meine Ex beantragt hat.(Bereits geschieden)
      In meinem Anfangsvermögen habe ich einen PKW eingestellt den ich 4 Wochen vor Eheschließung gekauft habe.
      Als Nachweis habe ich den Kaufvertrag vorgelegt. Jetzt trägt meine Ex vor sie bezweifle die Echtheit des Vertrages bzw. das Kaufdatum.Das Fahrzeug wäre erst ein Jahr nach Eheschließung angeschafft worden und fällt deshalb nicht in mein Anfangsvermögen.
      Auf was muss ich mich im nächsten Termin einstellen?
      Soll ich noch weitere Beweisstücke suchen.Wie ist die Rechtslage aus Richtersicht.Man kann ja viel behaupten.Bestreiten kann man vieles.Kann jemand aus der Praxis berichten wie so etwas in der Verhandlung abläuft, wenn Positionen bestritten werden.
      LG Theo
    • Wann ist denn der Wagen auf dich/euch zugelassen worden? Barzahlung seinerzeit oder noch Nachweise über die Kaufpreiszahlung?
      Wie kommt sie darauf, dass das Fahrzeug erst später angeschafft wurde?

      Grundsätzlich teilt sich das Sachenrecht in Kaufvertrag und Erfüllungsgeschäft. Fraglich wäre, warum dies ggf. zeitlich weit auseinanderliegen soll.
    • Guten Morgen Maccie, es ist nur noch der Kaufvertrag vorhanden. Ich hab früher immer alles in Bar gekauft.
      Der Verkäufer existiert noch, ich könnte ihn darum bitten den Kauf zu bestätigen?
      So wie ich das verstanden habe, muss sie doch ihre Behauptung beweisen, wenn sie mein Anfangsvermögen anzweifeln.
      Sie meint sich zu Erinnern das das Fahrzeug im Zusammen mit der Geburt unseres Sohnes angeschafft worden ist.Ich glaube sie verwechselt da was.
      Das Fahrzeug wurde nach Geburt unseres Sohnes( ca. 1 Jahr nach Kauf) auf den Sohn als Halter umgeschrieben, weil er eine 100% Behinderung mit Nachteilsausgleich H hatte und das Auto über Ihn Steuerfrei lief.....
      Mich interessiert aber eher die Vorgehensweise der Richter und deren Entscheidung bzw. ob der Kaufvertrag ausreicht, sie bestreitet ja nicht den eigentlichen Kauf, sondern den Zeitpunkt.Hast du eine Zugewinnverhandlung gehabt in der einzelne strittige Positionen geklärt wurden?
      Wie lief das ab?

      LG Theo
    • Hallo Theo,

      gibt es vielleicht noch alte Versicherungsunterlagen von der Erstzulassung? Oder bist Du noch bei der Versicherung und kannst dort wegen Archivunterlagen anfragen?
      Mein Ex hatte vor Gericht als unterdrückt darstehen wollen und mehrfach behauptet, er hätte jahrelang einen alten, klapprigen Wagen fahren müssen, während ich mit einem neuen, großen SUV durchs Land gereist wäre. Anhand der alten Versicherungsunterlagen konnte belegt werden, dass die besagte Klapperkiste genau an dem Tag abgemeldet wurde, wie das Neue angemeldet wurde. Meine RA meinte am Schluss nur, ob er denn gewohnt sei, ohne Versicherungsschutz umher zu fahren. ;)
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,
      Danke für die Rückmeldung.
      Ich suche nochmal alles durch.
      Im Moment gehe ich davon aus das es keine weiteren Unterlagen gibt.
      Mir stellt sich daher nur eine Frage:
      Ist ein Kaufvertrag für den Nachweis ausreichend?
      Welchen Spielraum hat der Richter etwas anzuerkennen oder nicht?
      Hat da jemand Erfahrung aus der Praxis oder kennt jemand ein Urteil aus dem man etwas ableiten könnte?
      LG Theo
    • leider kann ich Dir kein Urteil benennen und habe sonst auch keine weiteren eigenen Erfahrungen.
      Ich könnte mir vorstellen, dass der Spielraum eines Richters daran abzuleiten ist, welche Qualität der Kaufvertrag hat.
      Ist es ein Autohaus gewesen mit offizieller Rechnung, wird er diesem eher Glauben schenken, als einem selbst ausgedruckten aus dem Internet zwischen Privatpersonen.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Theo,

      ich würde - über Deinen Anwalt (!) - die Lage kurz dem Richter schriftlich schildern und um richterlichen Hinweis bitten, ob der Kaufvertrag (Kopie beifügen) ausreichend sei.
      Je nachdem, was dann vom Gericht als Antwort kommt, kannst Du dann versuchen, Weiteres zu belegen oder aber die Ex muss ihre Behauptung beweisen.
      Manchmal reicht einfaches Bestreiten nicht (mehr), wenn der andere stichhaltig vorträgt oder gar beweist.

      Gruß Tanja
    • Hallo Villa,

      Villa schrieb:

      hast du es schon bei der Zulassungsstelle versucht?
      Anfrage läuft.
      Hallo Tanja,

      TanjaW9 schrieb:

      ch würde - über Deinen Anwalt (!) - die Lage kurz dem Richter schriftlich schildern und um richterlichen Hinweis bitten, ob der Kaufvertrag (Kopie beifügen) ausreichend sei.
      Je nachdem, was dann vom Gericht als Antwort kommt, kannst Du dann versuchen, Weiteres zu belegen oder aber die Ex muss ihre Behauptung beweisen.
      Sehr gute Idee, so mach ich es.
      Meine RA ist gerade im Urlaub.

      Hallo Testmama,
      es ist ein sehr gut erhaltener Kaufvertrag mit allen Daten vorhanden. Der Kauf erfolgte über einen Händler den es heute noch gibt. Es ist halt schon 21 Jahre her.

      Anfrage bei der Versicherung läuft auch.

      Vielen Dank für Eure Antworten. ;)

      LG Theo
    • hallo,

      damals bei mir hat der Anwalt von meinem ex auch bestritten, dass der original Kontoauszug vom Datum der Hochzeit echt sei…damals waren das noch diese länglichen Blätter aus dem Kontoauszugsautomaten.
      Der Richter hat das aber als anfangsvermögen anerkannt. War ja ein Original Kontoauszug von. Der Bank.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo nochmal,
      war gestern bei meiner Anwältin, offensichtlich ist der Kaufvertrag in einer äußerst schlechten kopierten Version eingereicht worden.Wahrscheinlich gibt es Hauptsächlich deshalb Probleme.Noch eine Sache beschäftigt mich.
      In 2012 hat meine Ex 12.000€ geerbt. Die 12.000€ waren in einer Art Sparvertrag, den wir während der Ehe dann weiterbespart haben.Tag der Scheidungsantragstellung war dann 2020.Tag der Eheschließung 2002.
      In Ihrem Endvermögen taucht dieser Betrag jetzt gar nicht auf?!Das könnte verschiedene Gründe haben?Wenn ich jetzt gerichtlich vortrage ,unter Angabe der Kontonummer und Überweisungsträger,das ich von dem ersparten von 2012 bis 2020 die Hälfte haben möchte und Sie dann sagt, das Geld ist nicht mehr da, bzw. wurde noch während der Ehezeit ausgegeben, hab ich vielleicht ein größeres Problem. Denn dann kann Sie sich die 12.000€ als Passiv Posten in ihr Endvermögen schreiben und ich muss 6000€ ausgleichen.
      Ihre Ausgleichsumme für die gemeinsam eingezahlten Beträge von 2012 bis 2020 würden nur 1000-1500€ betragen.....
      Würdet ihr das Risiko eingehen?
      LG Theo
    • Hallo Maccie,
      es wurde von Ihr Zugewinn eingeklagt und keine Auskunft zum Trennungszeitpunkt erteilt. Deshalb haben wir unsererseits auch keine Auskunft gegeben. Ich denke mal das Sie absichtlich keine Auskunft gegeben hat. Es ist ja auch eine Woche vor Scheidungsantragzustellung ihr Auto verkauft worden, für lächerliche 500€, die hat sie sich dann ins Endvermögen eingetragen. ca. 5 Wochen nach Scheidungsantragzustellung stand plötzlich ein neues Auto vor der Tür.......da wurde auch irgendwas illegal verschoben.
      Maßgeblich ist meines Erachtens erstmal nur der Tag der Scheidungsantragzustellung, Der Trennungszeitpunkt kommt nur bei illegaler Vermögensverschiebung in Betracht und das muss man erstmal nachweisen können.
      Ich bin mal gespannt wie der Richter die ganzen Werte für die keine stichtagsgenauen Belege vorhanden sind einstellt.Wie bewertest du/ihr denn Zuwendungen der Schwiegereltern die für Einkommenssteuer und Notargebühren im Rahmen des gemeinsamen Immobilienerwerbs geflossen sind? Ist das zum Verbrauch bestimmt oder hat dadurch eine dauerhafte Vermögensmehrung stattgefunden, weil es zum Hauskauf dazu gehört?
      VG Theo
    • Illoyale Vermögensverschiebung würde ich aber mal ganz flotti mit einbringen.
      Wenn du nachweisen kannst, dass das Auto einen wesentlich höheren Wert als die 500,- hatte, dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter ganz schnell mal gaaanz genau hinschaut, wenn die verlogene Gegenseite was behauptet.
    • Hallo,
      ich bin gerade etwas verunsichert. Wenn meine Ex während der Ehe, sagen wir 10.000€ in Form eines Sparbuches geerbt hat (zugunsten eines Dritten), dann gehört das in ihr privilegiertes Anfangsvermögen und wird je nach Datum des Erhalts auch noch indexiert. Das bedeutet das die 10.000€ im Zugewinn dann z.B. mit 12.000€ in ihr Anfangsvermögen gesetzt werden. Soweit so gut.
      Aber, das geerbte Geld, also die 10.000€ (vorausgesetzt sie sind noch da) muss doch inklusive Zinsen in ihrem Endvermögen auch auftauchen? Oder lieg ich da falsch? In dem Sparbuch sind ja sehr wahrscheinlich auch schon 15.000€ drin, weil es nach dem Erbe von den Eheleuten(gemeinsames Konto) weiter bespart wurde? Da wären ja dann 3000€ Zugewinn ausgleichspflichtig, oder? Ich Frage so, weil die geerbten Werte alle in Ihrem Endvermögen fehlen! Entweder denke ich falsch, oder sie hat es nicht verstanden.
      Vielen Dank für Eure Antworten
      LG Theo