Zugewinn

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    • Hallo Sophie,
      das sie meine Kosten bezahlen muss ist eigentlich klar. So war das auch immer mit meiner Anwältin kommuniziert.
      Ich hätte vielleicht den Antrag auf VKH zurück ziehen müssen, als klar war das das Urteil Rechtskräftig ist und sie die Kosten tragen muss. Das wäre da noch möglich gewesen. Das hat mir meine Anwältin aber nicht gesagt. Ich vermute das jetzt meine VKH die Kosten trägt und ich mir das wieder von meiner Ex holen muss?
      Ich verstehe das nicht.....
      Meine Anwältin hat sich noch nicht gemeldet.
      Das dauert immer so lang....
      VG
    • Hallo Theo,

      für eine genaueren Tipp müsstest Du den Passus mit der Kostenentscheidung über das Verfahren hochladen (vorher anonymisieren, aber das weißt Du ja) und den Bescheid über die Gewährung von VKH. Soweit ich mich erinnere, hat man für eine Erinnerung (gegen die VKH-Entscheidung) nur 14 Tage Zeit. Man kann damit wohl auch gegen die Ratenzahlung vorgehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      Ich hab mich jetzt einige Stunden eingelesen. Offenbar gibt es eine Zweitschuldnerhaftung, wenn der " Verlierer" nicht zahlen kann bzw. Zahlungsunfähig ist muss ich für meine Kosten erstmal selbst aufkommen, kann dann aber per KFV ( per Kostenfestsetzungsverfahren das Geld zurück holen..... das bedeutet das ich dann den schwarzen Peter habe das Geld wiederum von ihr zu holen. Ich bin mir aber nicht sicher.
      Die Antwort meiner Anwältin war ernüchternd, sie weiß es auch nicht wirklich, ich solle mal an der Gerichtskasse anrufen.....
      Es ist immer wieder spannend lehrreich und überraschend was es für seltsame Regelungen gibt.
      LG Theo
    • Hallo Theo,

      Ja, die gibt es.
      Siehe dazu auch bei Haufe dazu.
      Allerdings kämest Du danach auch als Zweitschuldner nicht in Betracht? Du hast doch das Verfahren nicht (als Antragsteller/Kläger) angestrengt?
      Auch müsste das Gericht doch erst mal den Erstschuldner versuchen, die Kosten vom Erstschuldner beizutreiben.
      Ich würde mir das nicht zuschreiben lassen, wenn die sagen: aus den Akten ist die Vermögenslosigkeit bekannt.
      Deine Ex hätte (dann) ja auch VKH beantragen können...

      Gruß Tanja
    • Hallo Theo,

      wie viel das Gericht wirklich unternehmen muss um den Erstschuldner in Anspruch zu nehmen, weiß ich nicht.
      Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die einfach sagen können: die andere Partei hat ja auch VKH beantragt, deswegen müssen wir keine Maßnahmen zum Kosteneinzug bei dem versuchen.
      Nach dem Haufe-Auszug bist Du ja auch Zweitschuldner, wenn Du den gerichtlichen Antrag gestellt hast. Hast Du doch nicht.

      Im Zweifel musst Du auch überprüfen, ob Deine VKH-Rate richtig berechnet ist.
      In einem unserer Verfahren hat der Richter zunächst meinem Mann auch eine Ratenzahlung auferlegt. Weil der dem Einkommen meines Mannes einfach mal die Hälfte meines Einkommens hinzugerechnet hat.
      Die Richter können das nicht immer unbedingt/richtig.
      Du musst z.B. auch darauf achten, ob die anderen Unterhaltsbedürftigen angemessen berücksichtigt wurden.
      Auch da hatte der Richter sowohl bei meinem Einkommen als auch bei dem meines Mannes Fehler gemacht...

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      es scheint ein Fehler vom Gericht bzgl. der Ratenzahlung vorzuliegen, einmal muss ja nichts von meiner Seite gezahlt werden, weil die Gegenseite alles zahlen muss.
      Zweitens wurde bei der mir jetzt vorliegenden VKH Berechnung fälschlicherweise meine Unterhaltszahlungen an meinen Sohn nicht einkommensmindernd berücksichtigt, so daß sowieso keine Rate raus kommt.....
      Ich habe noch eine Frage.
      Meine Anwältin hat VOR der Klageeinreichung der Gegenseite zur Zugewinnforderung eine Aufstellung über meinen Zugewinn angefertigt und der Gegenseite zur Verfügung gestellt. Das hat Sie mit mir als außergerichtliche Kosten abgerechnet. 1300€. Kann ich mir das Geld auch von der Gegenseite wieder holen?Klagen oder Per Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht?Ich meine dazu was gelesen zu haben. Ohne ihre "falsche" Forderung wären mir diese Kosten ja nicht entstanden.
      LG Theo
    • Hallo,
      die Ratenzahlung wurde auf Null gesetzt.

      Kann mir jemand noch was zu meiner Frage vom 15. Januar was sagen?`

      Theo wrote:

      Meine Anwältin hat VOR der Klageeinreichung der Gegenseite zur Zugewinnforderung eine Aufstellung über meinen Zugewinn angefertigt und der Gegenseite zur Verfügung gestellt. Das hat Sie mit mir als außergerichtliche Kosten abgerechnet. 1300€. Kann ich mir das Geld auch von der Gegenseite wieder holen ?Vielleicht Klagen oder Per Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht? Ich meine dazu was gelesen zu haben. Ohne ihre "unberechtigte Forderung" wären mir diese Kosten ja nicht entstanden.
      LG Theo
      Im Beschluss steht ja, das die Gegenseite alle Kosten des Verfahrens tragen muss. Das bezieht sich ja nicht auf die außergerichtlichen Kosten die im Zusammenhang mit dem Zugewinn (Auskunft) entstanden sind? Die übernimmt die VKH, weil außergerichtlich, nicht.

      Vielen Dank
      LG Theo