Zugewinn

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    • Hallo, ich wollte mich mal zurück melden. Heute war Gerichtstermin die zweite, Zugewinn. Es war wie hier schon beschrieben. Der Richter wollte die Unterlagen der Gegenseite zur Lebensversicherung als unstreitig Stellen! Ebenfalls das Erbe, was in Ihrem Endvermögen einfach fehlte.Da Ich vorsorglich eine Kopie eines älteren Auszuges der Lebensversicherung mitgenommen hatte konnte ich dem Gericht nachweisen das die vorgelegte Auskunft der Gegenseite nicht korrekt war.
      Zum Thema Erbe aus 2012 hat sie sich den Betrag von 10.000€ ins Anfangsvermögen geschrieben im Endvermögen hat er aber gefehlt, obwohl sie, auf mündliche Nachfrage des Richters noch vorhanden ist! Dann hat sie plötzlich ausgeführt das sie dieses Erbe auf ihren Vater übertragen hätte.Sie wüsste allerdings nicht mehr genau ob vor oder nach der Scheidungsantragstellung.Ich vermute zwischen Trennung und Scheidungsantragstellung, also illegale Vermögendsminderung.
      Lange Rede kurzer Sinn, der Richter sagt er ,es wird keinen Ausgleich geben. Da sie keinen Anspruch hat.
      Es wurde aber bereits angekündigt vor dem OLG in Berufung zu gehen.Es nervt.
      Jetzt gibt es ein Problem mit der Teilungsversteigerung, die steht demnächst an und bei weiter unklarer Rechtslage wird der Erlös am Gericht hinterlegt und man bekommt bei erfolgreicher Ersteigerung den Wert für seine bereits im Besitz befindlichen Haushälterin nicht ausgezahlt. Was bedeutet man muss bis zur abschließenden Klärung des Zugewinn, den kompletten Kaufbetrag finanzieren, was wohl kaum möglich ist.
      LG Theo
    • Hallo Theo,

      da hoffen wir mal für Dich, dass der Richter wenigstens ordentlich protokoliert hat/lassen hat.
      Du wirst sicherlich einiges davon noch brauchen in der nächsten Instanz.

      Wie wir das kennen, wir das gern vergessen - selbst, wenn man den Richter auffordert, etwas ins Protokoll aufzunehmen...
      Ist auch unserem Anwalt aufgefallen als dann Wochen später das Protokoll kam.

      Vielleicht fertigst Du selbst noch ein Gedächtnisprotokoll an; in ein paar Wochen wirst Du viele Details vergessen haben.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      danke für den Tipp. Im Netz steht das das Verfahren beim OLG komplett neu abgewickelt wird mit erneuten Zeugenaussagen usw. Inwieweit werden die Protokolle des Amtsgerichtes berücksichtigt. Ist das wirklich alles außen vor?
      Der Richter hat das auch so angedeutet und gesagt das er das nicht gut findet.
      Das endet ja nie und wird richtig teuer.
      Dann kann man nur hoffen das es in nächster Instanz kompetente Richter gibt.
      Kann einer ungefähr abschätzen wie lange es bis zum Termin OLG dauern kann?
      Sicher länger als am Amtsgericht, oder. Ist wahrscheinlich schwierig vorher zu sagen. Ich frage wegen der bald kommenden Teilungsversteigerung. Geschätzt in 3Monaten....
      LG Theo
    • Guten Morgen,
      ich stehe vor der nächsten Überlegung und komme nicht weiter. Der Richter hat schon mündlich mitgeteilt das ihr Antrag auf Zugewinn zurück gewiesen wird. Nachdem der Richter mündlich zu den strittigen Punkten Stellung genommen hat, steht relativ sicher fest das mir ein Zugewinnausgleich zusteht.
      Den habe ich aber nicht beantragt. Auf schriftliche Nachfrage bei meinem Rechtsbeistand kam nur die Antwort, das man das in diesem Verfahren mit beantragen könnte oder danach einzeln. Aussage meines Anwalts: Ich sollte vorsichtig sein und erstmal abwarten bis das Urteil da ist bzw. wie das OLG die Lage sieht. (OLG wurde mündlich angekündigt).Begründung gab es keine. Aus meiner Sicht muss das jetzt schnellstmöglich beantragt werden solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, was meint ihr?
      LG Theo
    • edy schrieb:

      Hallo Theo,

      Immer auch die Kosten für das Zugewinnverfahren im Auge behalten.


      edy
      Hallo Edy,
      wie meinst du das genau?
      Aktuell ist es ja so, das die Gegenseite (bei abgelehntem Antrag) alles Zahlen muss, weil der Zugewinn nicht im Verbundverfahren sondern isoliert nach Scheidung gestellt wurde.
      Wenn ich jetzt z.B. im laufenden Verfahren einen Antrag auf 10.000€ Zugewinnausgleich stelle, vermischt sich alles miteinander. Mir ist nicht klar ob und wie sich dann an der Kostenaufteilung etwas ändert.
      Theo
    • Hallo Theo,
      auch ich empfehle dringend, noch im Scheidungsverfahren als Verbundsache den Zugewinnausgleich anwaltlich (Anwaltszwang!) zu beantragen, sofern dir ein Ausgleich zusteht. Die Kosten werden geteilt.
      Der Anwalt verdient deutlich mehr, wenn der Zugewinn erst nach der Scheidung beantragt wird.
      Außerdem muss der-/diejenige die Kosten tragen, die/der verliert.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,
      Scheidung ist schon seit 1,5 Jahren durch. Zugewinn wurde aktuell von ihr gefordert, es zahlt der, der verliert. Ihr Antrag auf Zugewinnausgleich wird nach aktueller mündlicher Aussage des Richters in kürze schriftlich abgelehnt. Wahrscheinlich steht mir sogar ein Ausgleich zu, den ich aber nicht beantragt habe. Deshalb die Frage, welcher Zeitpunkt der beste wäre meine Ansprüche geltend zu machen. Ob es besser wäre vor dem Urteil am Amtsgericht meine Ansprüche in dem noch laufenden Verfahren geltend zu machen. Es wurde bereits angekündigt das Berufung vor dem OLG eingereicht wird.

      AnnaSophie schrieb:

      ja, ich würde das auch jetzt mitbeantragen, ansonsten zahlst du ja im Zweifelsfall noch mal Ei. Ganzes Verfahren.
      Hallo AnnaSophie,
      so sehe ich es eigentlich auch, warum mein Anwalt hier auf die Bremse tritt weiß ich nicht. Ich muss nochmal das persönliche Gespräch suchen.

      VG Theo
    • Hallo Theo,
      sicher weißt du, dass du 3 Jahre - gerechnet ab 1. Januar des Jahres, das der Rechtkraft deiner Scheidung folgt - den Antrag auf Zugewinnausgleich stellen musst, falls dafür keine Verjährung eintreten soll.
      Du hast also noch Zeit mit dem Antrag.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo, ich nochmal.
      wenn mein Anwalt mich dahingehend beraten hätte das ich Darlegungs und beweispflichtig bin, wenn ich ihr Endvermögen bestreite, hätte ich durchaus einige tausend Euro belegen können.
      Mir hat schlichtweg die Info dazu gefehlt. Das ist schon ärgerlich.....einfaches bestreiten reicht nicht, man muss genau dokumentieren ,belegen und wissen wer was beweisen muss.Das hatte ich im Vorfeld zwar gelesen aber nicht verstanden.Ich glaube das der Richter an einigen Stellen versucht hat, jedem ein bisschen etwas zuzugestehen.
      Nicht wie am Basar aber in die Richtung.Er wollte auch auf einige Punkte gar nicht näher eingehen offenbar um Diskussionen zu vermeiden um dann leichter eine Entscheidung treffen zu können. Nun bin ich um eine Erfahrung reicher.
      VG Theo
    • Hallo Anna Sophie,
      meine Ex Frau geht in die nächste Instanz, das hat sie jedenfalls angekündigt. Bei dem hohen Streitwert sind dann nach Prozesskostenrechner 28.000€ für beide Anwälte + Amtsgericht+OLG für den Verlierer fällig. VKH ist mir noch nicht gewährt worden, ihr schon.
      Ich werde nicht in die nächste Instanz gehen, ich hab ja keinen Grund. Wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, Klage ich neu auf Zugewinnausgleich meinerseits, ich denke ich warte aber erst die OLG Entscheidung ab.
      LG Theo
    • Halle Theo,
      für das OLG-Verfahren muss erneut VKH-Antrag gestellt werden von deiner Frau.
      Aufgrund der ergangenen Entscheidung wird dann auch geprüft, ob zumindest eine "gewisse" Aussicht auf Erfolg (deiner Ex-Ehefrau) in dem neuen Verfahren besteht. Eine hohe Anforderung an eine Erfolgsaussicht besteht dabei nicht.
      Ein Selbstläufer ist der VKH-Antrag dann nicht. Es bleibt spannend.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      ich wollte mal kurz eine Rückmeldung geben, entgegen der Ankündigung weiter vor dem OLG wegen der geforderten Zugewinnausgleichsansprüche zu klagen, ging keine Beschwerde während der Frist von 4 Wochen ein, so dass das Zugewinnverfahren abschließend beendet ist. Nach den Zahlen im Beschluss steht mir ein Ausgleich von 10.000€ zu. Den müsste ich einfordern oder erneut Klagen. Warum das nicht in dem Verfahren mit entschieden worden ist, ist mir nicht klar. Ich denke meine Anwältin hätte einen Antrag stellen müssen. Na ja, ist ja auch egal, wenn sie nicht zahlt, muss sie alle Anwalts und Gerichtskosten für eine erneute Klage meinerseits zahlen.
      Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung hier im Forum.
      Schöne Weihnachten.
      LG Theo
    • Hallo im neuen Jahr,
      Hab mal eine Frage. Das Zugewinnverfahren ist Ende Oktober 2023 mit Beschluss beendet worden. Mit dem Ergebnis das ihr kein Ausgleich zusteht.Sie muss die Verfahrenskosten tragen. Verfahrenswert über 90.000€.
      Beschwerdefrist ist beendet.
      Ich hatte einen VKH Antrag gestellt der lange nicht genehmigt wurde.
      Ich wusste ja nicht ob es vor dem OLG weitergeht.
      Es wurde mit dem Beschluss nicht über meinen VKH Antrag entschieden. Jetzt im Nachhinein im neuen Jahr habe ich die VKH genehmigt bekommen, allerdings unter Zahlung von Raten, über 200€ im Monat?!
      Ich kann das nicht verstehen? Eigentlich muss sie das doch zahlen.....
      Hab meine Anwältin kontaktiert und noch keine Rückmeldung.
      Kann sich einer von Euch einen Reim darauf machen?
      LG Theo