Hallo, ich wollte mich mal zurück melden. Heute war Gerichtstermin die zweite, Zugewinn. Es war wie hier schon beschrieben. Der Richter wollte die Unterlagen der Gegenseite zur Lebensversicherung als unstreitig Stellen! Ebenfalls das Erbe, was in Ihrem Endvermögen einfach fehlte.Da Ich vorsorglich eine Kopie eines älteren Auszuges der Lebensversicherung mitgenommen hatte konnte ich dem Gericht nachweisen das die vorgelegte Auskunft der Gegenseite nicht korrekt war.
Zum Thema Erbe aus 2012 hat sie sich den Betrag von 10.000€ ins Anfangsvermögen geschrieben im Endvermögen hat er aber gefehlt, obwohl sie, auf mündliche Nachfrage des Richters noch vorhanden ist! Dann hat sie plötzlich ausgeführt das sie dieses Erbe auf ihren Vater übertragen hätte.Sie wüsste allerdings nicht mehr genau ob vor oder nach der Scheidungsantragstellung.Ich vermute zwischen Trennung und Scheidungsantragstellung, also illegale Vermögendsminderung.
Lange Rede kurzer Sinn, der Richter sagt er ,es wird keinen Ausgleich geben. Da sie keinen Anspruch hat.
Es wurde aber bereits angekündigt vor dem OLG in Berufung zu gehen.Es nervt.
Jetzt gibt es ein Problem mit der Teilungsversteigerung, die steht demnächst an und bei weiter unklarer Rechtslage wird der Erlös am Gericht hinterlegt und man bekommt bei erfolgreicher Ersteigerung den Wert für seine bereits im Besitz befindlichen Haushälterin nicht ausgezahlt. Was bedeutet man muss bis zur abschließenden Klärung des Zugewinn, den kompletten Kaufbetrag finanzieren, was wohl kaum möglich ist.
LG Theo
Zum Thema Erbe aus 2012 hat sie sich den Betrag von 10.000€ ins Anfangsvermögen geschrieben im Endvermögen hat er aber gefehlt, obwohl sie, auf mündliche Nachfrage des Richters noch vorhanden ist! Dann hat sie plötzlich ausgeführt das sie dieses Erbe auf ihren Vater übertragen hätte.Sie wüsste allerdings nicht mehr genau ob vor oder nach der Scheidungsantragstellung.Ich vermute zwischen Trennung und Scheidungsantragstellung, also illegale Vermögendsminderung.
Lange Rede kurzer Sinn, der Richter sagt er ,es wird keinen Ausgleich geben. Da sie keinen Anspruch hat.
Es wurde aber bereits angekündigt vor dem OLG in Berufung zu gehen.Es nervt.
Jetzt gibt es ein Problem mit der Teilungsversteigerung, die steht demnächst an und bei weiter unklarer Rechtslage wird der Erlös am Gericht hinterlegt und man bekommt bei erfolgreicher Ersteigerung den Wert für seine bereits im Besitz befindlichen Haushälterin nicht ausgezahlt. Was bedeutet man muss bis zur abschließenden Klärung des Zugewinn, den kompletten Kaufbetrag finanzieren, was wohl kaum möglich ist.
LG Theo