Reform des Unterhaltsrechts

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    • Hallo und herzlich willkommen im Forum ZahlemannundSoehne,

      ich gehe davon aus, dass Du ISUV-Mitglied bist und schon in der 174 nachgelesen hast? Ich bin noch nicht dazu gekommen, sie liegt aber als Lektüre neben dem Bett.

      Vielleicht schreibst Du mal eine kurze Mail mit Deiner Frage an die Geschäftsstelle? Ich könnte mit vorstellen, dass Herr Linsler und Frau Ulbrich mit dem Justizministerium eher in Kontakt stehen.
      Und nochmehr könnte ich mir vorstellen, dass das Reförmchen-Papier nach dem Gegenwind der entsprechenden Lobbyvereine wieder in der Schublade verschwunden ist...leider.

      Gruß Tanja
    • Das ist schön. So wie es angekündigt ist, braucht man 110 Nächte oder mehr , um in den Genuss einer Verrechnung seiner Betreuungsleistung( Essen, Trinken, Strom, Heizung, auch mal Kleidung ) mit dem Unterhalt zu kommen.
      Ich habe bereits einen erweiterten Umgang vor Gericht mit viel Geld erstritten . Hälfte der Schulferien + Freitag zu Montag. Ich komme auf 108 Nächte. Wenn man mal unterstellt, dass die Verfasser nicht dumm sind, dürfte diese Grenze absichtlich sobgewählt sein . Mehr als 1/4 des Jahres ist also nichts wert. Ob mir die Mutter wohl zwei weitere Tage im Jahr gewährt ?
      War eine rhetorische Frage!
    • Hallo ZahlemannundSoehne,

      erstmal danke für Deine Nachfrage bei Hr. Linsler und dem Teilen der Antwort.

      Die 106 Tage ergeben sich (außer z.B. nächstes Jahr) ganz einfach und logisch aus den "mehr als 29%" (gemessen an den Übernachtungen) : 29% von 365 = 105,85.

      Nächstes Jahr muss der ET dann aber mind. 107 Tage betreuen um über 29% zu liegen.

      Ich sage es mal so: vorher um Unterhalt (oder anderes) streitende Elternteile werden sicher durch ein Gesetz nicht weniger streiten.
      Und so lange Elternteile streiten "können", wird einer (oder beide) das Kind/die Kinder früher oder später in einen Loyalitätskonflikt stürzen und/oder das Kind manipulieren/entfremden.
      Das klappt leider auch in einem Wechselmodell...

      Gruß Tanja
    • Ich hatte einen Entwurf gelesen, der von 30% und damit 110 Tagen sprach. Das passte auch gut in mein mittlerweile bestehendes Weltbild, dass es nicht um dieEntlastung des nicht betreuenden Elternteils geht. Wer kriegt schon gegen den Willen des betreuenden Elternteils mehr als Freitag - Montag und halbe Schulferien zugestanden….und selbst das ist schon viel.
      Das wäre der Hammer, wenn es so kommt. Dann könnte ich endlich den Mindestunterhalt aus eigener Kraft stemmen und wäre meine Ex und die ihr zuarbeitenden Gerichte endlich los….ich freue mich mal nicht zu früh
    • Hallo Bigpuster,

      ich hatte zwar dort auch 'zw. 30%' erwähnt,
      aber auf der dort verlinkten Seite (Stand 25.8.23) steht unter 1.

      Pressemitteilung BMJ wrote:

      Von einer Betreuung im asymmetrischen Wechselmodell soll nach dem Eckpunktepapier ausgegangen werden, wenn der Betreuungsanteil des mitbetreuenden Elternteils mehr als 29 % beträgt.
      In der Verbandszeitschrift Nr. 174 gibt es Rechenbeispiele dafür. Hälfte Ferien (49 Übernachtungen) und alle 2 Wochen Freitag-Sonntag (2 Übernachtungen) reichen nicht aus...

      Gruß Tanja
    • Was ja eigentlich auch eine Frechheit ist. Als ob bei 28% keine Kosten für Essen, Trinken, Strom, Wasser etc anfallen. Verreisen will man ja auch mal mit den Kindern, bewegt sich aber mit mehr als zwei schon fast zwangsläufig am Selbstbehalt.
      In meinem konkreten Fall habe ich 14täglich noch die Nacht zu Montag und Brückentage gerichtlich erstritten. Weiterhin wenn der Ferienbeginn der Mutter auf ein Umgangswochenende fällt, einen Umgangsausgleich, so dass ich auf 108 komme. War ein zähes Ringen und die Richterin hat sich mit „Magenschmerzen“ zu dem Urteil entschlossen. Sie könne nicht verstehen, warum das ein Gericht entscheiden muss. Die Eltern sollten so etwas regeln!…….irgendwann kann man darüber lachen
    • Wieso steht im Eckpunktepapier plötzlich was von Nächten? Im Sozialrecht ist von Betreuung >12 h die Rede. Wenn ich ein Kind Freitag um 13 Uhr von der Kita abhole und Montag um 8 Uhr wieder in die Schule bringe dann sind das 2 Tage Betreuung im Sozialrecht vs. 3 Übernachtungen im Unterhaltsrecht. Verstehe wer wolle.
    • Guten Morgen,
      wir sind neu im Forum. Verstehe ich es jetzt richtig, das Betreuung nur zählt, wenn die Kinder dann auch über Nacht bleiben? Mein Partner hat seine Kinder jeden Mittwoch nach der Schule, jeden Feiertag beweglichen Ferientag und Schulferien zur Hälfte. Die Wochenenden sind 2-1 bei ihm geregelt. Damit kommt man aber eben leider nur auf 99 Nächte. Nicht das hier jemand denkt wir würden den Kindern den Unterhalt nicht gönnen. Allerdings wird dieser kaum den Kindern zur Verfügung gestellt. Dies wäre nämlich meine nächste Frage.
      Ab nächsten Jahr bezahlt mein Lebensgefährte 1007€ Unterhalt mtl. Wenn die beiden Kinder dann zu den Wochenenden oder Ferien kommen sind sie nur mangelhaft mit Kleidung ausgestattet. Beginnend mit defekter Kleidung, keinen Wechselschuhen oder nicht angepasst an die Witterung. Aussage der KM Schuhe und Jacken und Bekleidung hast du ja. Fehlende Schulmaterialien, also Stifte oder Hefte kannst du ja Mal nachkaufen. Wir werden desweiteren mehr oder minder gezwungen die Kinder zu den Kindergeburtstagen, wo sie eingeladen werden, zu fahren. Geschenke darf dann auch der Vater bezahlen. Die Rechtsanwältin meines Lebensgefährten sagt sammeln sie das Mal, dann kann man das irgendwann mal bei Gericht vorbringen. Ist dies die normale Vorgehensweise? Das der Vater zu dem Barunterhalt auch noch etliches an Naturalunterhalt zu leisten hat.
    • Mahlzeit,

      @franzk so neu bist Du im Forum ja nun nicht mehr. Man könnte also davon ausgehen, dass Dir der Unterschied zwischen familienrechtlichem Unterhaltsanspruch nach BGB und Ansprüchen nach Sozial(hilfe)recht bekannt ist.
      Eine Angleichung wäre wünschenswert, allerdings hinkt die Gesetzgebung im Unterhaltsrecht schon ohne Rücksicht auf andere Rechtsgebiete Jahrzehnte hinterher.
      Das Eckpunktepapier nennt auch die Übernachtungen nicht 'plötzlich'.
      Die oben verlinkte Seite besteht wohl so seit Ende August. Und da steht auch drin, warum sie Übernachtungen als Kriterium gewählt haben.

      @ATh82
      herzlich willkommen im Forum,

      ja das habt ihr richtig verstanden: es zählen für Minderungsmöglichkeiten des Kindesunterhalt nur Übernachtungen an mind. 106, 2024 an 107 Tagen beim unterhaltszahlenden ET.
      Noch ist das Gesetz aber gar nicht beschlossen, so dass dieses aktuell noch gar nicht anwendbar ist.
      Was Deine andere Frage angeht:
      Vom Barunterhalt hat der Betreuende sowohl Kleidung, als auch Schulmaterial zu zahlen.
      Sammeln von 'Beweisen' gegen die Mutter, die das nicht tut, ist wenig hilfreich.
      Wenn Dein Partner sich das leisten kann, dann sollte er es ohne Aufhebens tun.
      Ansonsten kann er ja auch das Jugendamt noch darüber informieren, dass die Kinder in nicht witterungsgemäßer Kleidung rumlaufen.
      Das wird zwar auch nichts ändern - aber wer soll etwas gegen derartig gestrickte Menschen ausrichten?
      Wenn die Anwältin tatsächlich geraten hat, das zu sammeln, sieht es für mich eher so aus, als hätte Dein Partner schon mehrere Gerichtsverfahren hinter sich oder halt noch ein(ig)es am Laufen.
      Als "Neue" an der Seite eines Mannes mit Kindern muss man so manche Kröte schlucken...

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9
      Grundlegend sind seit 2019 keine Gerichtsverfahren mehr am laufen. Außer den obligatorischen 2-5 Anwaltsbriefen jährlich.
      Leisten, ist das eine, wenn man eine Partnerin an der Seite hat, die dies mit unterstützt. Was anderes ist die Frage der Gerechtigkeit in solchen Momenten. Vor allem mit der stetig steigenden Düsseldorfer Tabelle, wird es auch bei uns irgendwann so sein, dass es nicht mehr stemmbar ist. Zusätzlich zum Kindesunterhalt, ständig noch Schuhe, Jacken usw zu kaufen.
      Gruß Anja
    • ATh82 wrote:

      Ab nächsten Jahr bezahlt mein Lebensgefährte 1007€ Unterhalt mtl. Wenn die beiden Kinder dann zu den Wochenenden oder Ferien kommen sind sie nur mangelhaft mit Kleidung ausgestattet. Beginnend mit defekter Kleidung, keinen Wechselschuhen oder nicht angepasst an die Witterung. Aussage der KM Schuhe und Jacken und Bekleidung hast du ja. Fehlende Schulmaterialien, also Stifte oder Hefte kannst du ja Mal nachkaufen. Wir werden desweiteren mehr oder minder gezwungen die Kinder zu den Kindergeburtstagen, wo sie eingeladen werden, zu fahren. Geschenke darf dann auch der Vater bezahlen. Die Rechtsanwältin meines Lebensgefährten sagt sammeln sie das Mal, dann kann man das irgendwann mal bei Gericht vorbringen. Ist dies die normale Vorgehensweise? Das der Vater zu dem Barunterhalt auch noch etliches an Naturalunterhalt zu leisten hat.
      Hallo ATh82,

      tja, genauso geht´s mir auch. Dazu kommt noch, dass ich meine Tochter kaum noch sehen kann. Da sind dann andere Sachen wichtiger, wie zweimal Sportverein die Woche, der Hund muss ausgeführt werden, für Klausuren muss am WE gelernt werden (das kann man ja beim Papa nicht machen), usw. Ihr Leben ist durchgetaktet, wie der tägliche Zeitplan eines Managers.
      Die KM weiß sehr gut zu verhindern, dass ich meine Tochter überhaupt mal sehe. Auf die 30% Betreuung würde ich nie im Leben kommen. Aus den früher mal alle 14 Tage Papa-WE sind jetzt bestenfalls 1 x im Monat Papa-WE geworden. Naturalunterhalt sind bei mir dann natürlich Gang und Gebe und für "Sonderausgaben" werde ich auch regelmäßig von ihrer Anwältin zur Kasse gebeten. Meine Tochter ist 14J alt und klagt auch ständig über diesen Zustand, wenn sie mal bei mir ist. Manchmal machen wir das schon so, dass sie direkt nach der Schule zu mir kommt, wenn ich Homeoffice mache, für eine Stunde, ohne dass die KM das mitbekommt. Ändern kann sie nichts, das sie sonst psychischen Druck von ihrer Mam bekommt. Und den Umgang einklagen will ich auch nicht, da ich befürchte, dass die KM meiner Tochter das Leben dann zur Hölle macht. Also, um deine Frage zu beantworten: Ja, dass ist anscheinend die Vorgehensweise. Normal ist das aber nicht.

      Gruß
      Geospot
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      "Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
    • @'ATh82
      Beweise sammeln ist schwierig.
      Aber Hefte und Stifte würde ich nicht kaufen. Dann für die Hausaufgaben ein kariertes oder liniertes Blatt aus einem Block bereitstellen.
      Kleidung kann man teilweise günstig gebraucht kaufen. Die würde dann aber bei euch verbleiben. Also die Kids wieder umziehen bevor sie nach Hause gehen.
      andere Möglichkeiten habt ihr leider nicht. Wenn die Mutter dann mosert, sagt ihr,dass vom Unterhalt alles benötigte für die Kids gekauft werden muss. Und entweder macht sie das oder sie gibt Geld für Hefte und Stifte mit, wenn so etwas benötigt wird.

      wie alt sind die Kids? Ich würde ihnen erklären, dass sie anzurufen haben, wenn ein kindergeburtstag auf das papawochenende fällt. Dann könnt ihr gemeinsam überlegen, ob das zeitlich in die wochenendplanung passt. Und dann kann das Kind dem Geburtstagskind zusagen.
      Und dann kauft ihr nur eine Kleinigkeit und sagt dem Kind, dass die Mama vergessen hat das Geschenk mitzugeben und das Geburtstagskind das bestimmt nächste Woche von der Mama bekommt. Und sagt das auch den Eltern des Geburtstagskindes.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wenn man hier so mitliest, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht heraus, wie es anderen Unterhaltspflichtigen so geht, unfassbar, ich fühle mit euch.

      Aber zurück zum Thema des Threads:

      Im Eckpunktepapier wird erwähnt, dass es neben der Zahl der Übernachtungen auch andere Möglickeiten geben soll, seinen Betreuunganteil zu erfüllen, z.B. durch Wahrnemhung von Arztterminen oder Begleitung zu Sportstunden, wenn (zusätzliche) Übernachtungen nicht möglich sind.

      Frage an die juristisch bewanderten:
      Wenn man aktuell bei sagen wir 90 Übernachtungen ist und im Gesetz dann wirklich 106/107 Tage steht, dann muss es doch möglich sein, diese 16/17 Übernachtungen mehr auch durchzusetzen bzw. einen Anspruch darauf zu haben. Bisher gab es m.E. nirgendwo eine solche konkrete Zahl in einem Gesetz. Es kann doch nicht das Kindeswohl gefährdet sein oder ähnliches, wenn das Kind 16 Nächte mehr als bisher beim anderen Elternzeit verbringen soll, wenn es bisher bei 90 Übernachtungen funktioniert hat und bei mehr Übernachtungen geht es plötzlich nicht?. Oder täusche ich mich da?

      ZuS
    • Hallo ZahlemannundSoehne,

      ich muss mich korrigieren: ich habe das Eckpunktepapier nicht gelesen. Mir reicht da die Pressemitteilung vom August (s.o) - ich habe ja auf diese verlinkt, nicht aufs Papier.

      Und da finde ich das:

      Von einer Betreuung im asymmetrischen Wechselmodell soll nach dem Eckpunktepapier ausgegangen werden, wenn der Betreuungsanteil des mitbetreuenden Elternteils mehr als 29 % beträgt. Ab dieser Schwelle soll die vorgeschlagene Neuregelung greifen. Berechnet werden soll der Betreuungsanteil anhand eines nachprüfbaren, objektiven Kriteriums, das auch in der Fachwelt akzeptiert ist: der Anzahl der Übernachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr.

      doch eigentlich recht eindeutig.
      Es geht ja auch darum, Rechtssicherheit herzustellen, immer weitere und ausufernde Streits (zu Lasten der Kinder) zu vermeiden.
      Dass das bei manipulierenden Eltern(teilen) nicht unbedingt zur Befriedung beiträgt, weiß doch kein Entscheidungsträger...
      Alle Elternteile, die bisher die Kindesangelegenheiten einvernehmlich auch ohne das ganze Gedöns regeln konnten, können dies selbstverständlich auch weiterhin tun.

      Und ja, ich kenn das Anspruchsdenken auch von der Ex (und dem Kinde) meines Mannes
      Das ist bei solchen Menschen oftmals ein ganz eigenes Gefühl des "zu-kurz-kommen" oder der Unzulänglichkeit.

      @ATh82
      Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt mit einem Mann zusammen, für dessen Kind aus erster Ehe ich immer mit Unterhalt 'geleistet' habe (im Wechselmodell Natural, im Residenzmodell durch Übernahme des vollen Unterhalts für unser gemeinsames Kind).
      Ich kann Dein Gefühl von Ungerechtigkeit nur allzugut verstehen.
      In unserer Gesellschaft ist nunmal die Unterhaltspflicht so ungerecht geregelt...
      Da muss man sich rechtzeitig überlegen, was man bereit ist, mitzutragen oder aber irgendwann die Reißleine ziehen...

      @Geospot,

      mein Pubertier verbringt die Zeit inzwischen auch am liebsten ohne dass wir Eltern dabei sind.
      Das scheint mir - auch im Rückblick auf meine Jugend - durchaus üblich (und notwendig!).
      Dass das Eltern schmerzt, die ihr Kind ohnehin nicht jeden Tag um sich haben, ist auch klar. Aber warscheinlich unvermeidbar.
      Was die "Sonderausgaben" für die Tochter angeht: die Ex ist leistungsunfähig? Ansonsten dran denken, dass es unterschiedliche Fristen für Sonder- und Mehrbedarf gibt, bzw. Sb rückwirkend geltend gemacht werden kann (für 1 Jahr) MB nur für die Zukunft.
      Und, dass die KM schön ihr Einkommen offen zu legen und zu belegen hätte...
      Auch ist von Deinem bereinigten EK zunächst der Regelunterhalt und dann der angemessene (!) SB abzuziehen...

      (dies auch als Hinweis für @ATh82 falls die KM künftig mit Derartigem ankommt...)

      Gruß Tanja