Reform des Unterhaltsrechts

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    • Reform des Unterhaltsrechts

      zur Info:

      Tageschau schrieb:

      Bundesjustizminister Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. Eckpunkte des Vorhabens will er in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll bald folgen.



      Die Reform solle insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt.

      "Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt", erklärte Buschmann. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform." Die Entlastung könnte bei gut 100 Euro im Monat liegen.
      tagesschau.de/inland/buschmann…altsrecht-reform-100.html
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,
      er meint in einem Beispiel, ein Kindesvater müsse 500 € Unterhalt bei einem Einkommen von 4 000 €
      zahlen.
      Wenn ermit diesem Wissen die Reform plant wird das nix.
      Aus meiner Sicht ist das bereits Wahlkampf für die nächsten BT-Wahlen.

      Bei der Kindergrundsicherung war man sich in der Koalition vor einiger Zeit auch "fast einig". Was hat sich bislang getan?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Ja, und es geht auch schon das Gejammer der Lobbygruppen los:

      tagesschau schrieb:

      Heidi Thiemann von der Stiftung Alltagsheld:innen, die für die Rechte von Alleinerziehenden eintritt, ist dennoch alarmiert. Sie befürchtet, dass die Reform zulasten alleinerziehender Mütter und deren Kinder gehen wird.


      "Wir finden das überhaupt nicht fair, schon jetzt ist jedes zweite Kind in einer Ein-Eltern-Familie von Armut betroffen, wenn jetzt noch weniger Unterhalt reinkommt, ist das wirklich sehr unfair für die Kinder", sagt sie.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Das wirklich spannende an den Schlagzeilen (außer bei der ARD) finde ich folgende Erwähnung:

      "Die Reform werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringe." (bspw.
      stern.de/politik/deutschland/u…e-entlasten-33749614.html
      www1.wdr.de/nachrichten/reform…chmann-vorschlag-100.html
      etc.


      Es heißt von 30-40% und nicht etwa von 30-49,99%.

      Für mich schließt sich daraus, dass das aktuelle Justizministerium davon ausgeht, dass ab einer Betreuungsleistung von 40% bzgl. der Unterhaltsberechnung ein Wechselmodell angenommen wird; was entgegen der Entscheidung des OLG Dresden 20 UF 421/21 stehen würde.


      Wie sieht das die hiesige Community? Ich stehe gerade in einem Unterhaltsprozess mit meinem Wechselmodell 40:60 und die eigene Anwältin verweist auf den Beschluss des OLG DD.
    • Hallo Klassiker,

      ich mache hier vorerst zu damit Du Deinen Beitrag gern in ein neues Thema einfügen kannst. Copy and paste sollte sicher möglich sein.
      Ansonsten steht es Dir auch frei, Dich bei den anderen Moderatoren oder Isuv über meine Art der Moderation zu beschweren.
      Wenn Du Deinen eigenen Fall diskutiert haben möchtest, wird von Dir erwartet, dass Du ihn in ein neues Thema packst.
      Ich werde den hier spätestens morgen deaktivieren.

      Danke!
      Gruß Tanja
    • Hallo Klassiker,
      die Moderatoren im ISUV-Forum sind nach meiner Kenntnis hier ehrenamtlich unterwegs.
      Ein Forum hat meistens bestimmte Spielregeln ("Netikette").
      Aber das ist dir wahrscheinlich bekannt.
      Ich verstehe daher überhaupt nicht deine Bemerkung:
      "...ich weiß nicht warum ich mich aus diesem Thread verkrümeln soll und erwarte, dass solche Aufforderungen zukünftig unterbleiben. Ich denke, dass dieses Forum eine Art Interessengemeinschaft darstellt. Entsprechendes gegenseitig respektvolles Benehmen setze ich daher voraus...".

      Glaubst du wirklich, dass hier jemand auf deine frechen Anmerkungen noch antworten wird?
      "Respektvolles Benehmen" kann ich in deinem Beitrag nicht erkennen.
      Du kennst doch sicher auch den Satz: "Wie man (Mann?) in den Wald hineinruft...".

      Ich kann Tanja gut verstehen, dich nicht.

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin,

      eben in den Nachrichten gehört: Buschmann hat das Eckpunktepapier für die Unterhaltsreform vorgestellt.
      Dort steht ein 'Entlastungsvorhaben' bei Mitbetreuung zw. 30 und 49 %.
      Siehe auch dort runter zu ladende Dokumente.
      Lustigerweise ist mir bei der Suche danach ein Beitrag bzw. eine (ähnlich formulierte) Nachfrage eines "Felix" (Rest weggelassen) aufgefallen...
      Na, die dürfte ja nun auch beantwortet sein, gell?

      Gruß Tanja
    • 30% ist natürlich geschickt gewählt. Selbst bei einem leicht erweiterten Residenzmodell bleibt man trotz hälftiger Ferien knapp unter der Marke.
      Lustig ist die Argumentation der Frauenlobbygruppen, die weniger Unterhalt für das Kind unterstellen. „ Das Kind braucht ja trotzdem eine Jacke etc“
      Wäre gut, wenn denen mal einer erklärt, dass die Summe, die dem Kind zusteht gleich bleibt, nun aber ein Teil davon von dem betreuenden Elternteil durch - oh Schreck - eigene Arbeit erbracht werden muss…..wozu ja Zeit ist, wenn der andere Elternteil mehr als 1/3 des Jahres übernimmt. Bei dem Gedanken wird jetzt dem ein oder anderen betreuenden Elternteil ein kalter Schauer über den Rücken laufen.
      Meiner Meinung und Erfahrung nach , wird in den strittigen Fällen noch erbitterter gekämpft werden und betreuende Elternteile noch weniger geneigt sein, einem erweiterten Umgang zuzustimmen. Das macht nur Sinn, wenn man ein Wechselmodell 50:50 als Ausgangslage bestimmt, auf dessen Grundlage Eltern alles vereinbaren können, was sie für sich und das Kind als das Beste betrachten.
    • Hallo Bigpuster,

      Schau Dir mal das offizielle Video von Buschmann dazu an.
      Da betont er, dass bei den echten Alleinerziehenden niemand etwas ändern will.
      Auch für das echte Wechselmodell ändert sich nichts an der Berechnung. Lediglich die Unterhaltsgeltendmachung soll vereinfacht - ohne vorgeschaltetes Sorgerechtsverfahren - durch jeweils einen Elternteil werden.
      Kommt für uns über 10 Jahre zu spät. Mein Mann wurde vom Richter (!) noch in ein Sorgerechtsverfahren gedrängt und somit hatte die KM alle Zeit der Welt, das Kind durch geschickte Manipulation zur Aufkündigung des Wechselmodells zu bewegen.
      Insofern denke ich, dass Du mit Deiner Einschätzung über die erbitterten Kämpfe (zu Lasten der emotionalen Gesundheit des Kindes) um die Zahl der Übernachtungen richtig liegst.

      Gruß Tanja
    • Mich k****** auch nur die Verlogenheit in der Argumentation an, in der man so tut, als ob dem Kind dann weniger zur Verfügung steht. Dem ist nicht so . Aber nicht wenige hauptbetreuende Elternteile betrachten das Kind als ihre persönliche Spardose und natürlich braucht in deren Welt ein 15jähriger genauso viel Betreuung, wie ein dreijähriges Kind, weswegen eine eigene Erwerbstätigkeit nur in geringem Ausmaß möglich sein soll. Ich frage mich, wie so viele andere Kinder in intakten Familien mit zwei berufstätigen Eltern gross werden?!
      Das der nichtbetreuende Elternteil ebenso Opportunitätskosten hat, je mehr Umgang besteht, wird natürlich von den Frauenlobbygruppen unterschlagen.
      Solange nicht das Wechselmodell das zwangsweise Modell ist, wenn sich die Eltern nicht einigen können, wird dem hauptbetreuenden Elternteil die Macht gegeben und nun geht es auch noch um finanzielle Einbußen, wenn er/ sie mehr Umgang zulässt. Eine Illusion in strittigen Fällen. Das eine hängt nun noch mehr mit dem anderen zusammen. Konnte man vorher wenigstens hoffen, dass der hauptbetreuende Elternteil mehr Umgang zulässt und dadurch sogar Geld spart und Freizeit gewinnt, verliert er nun.
      Vernünftige Eltern konnten sich auch schon vorher einigen.
    • Hallo Bigpuster,

      ich stimme Dir zu: etliche Betreuende benutzen das Kind zu fragwürdigen nicht sofort zu durchschauenden Zwecken.
      Mit dem Streit um Unterhalt (oder generell um Geld) werden eher andere Emotionen "bedient".
      Den meisten Kinder ist es sicher lieber, wenn sich ihre Eltern - wenn schon nicht wohlwollend - mindestens respektvoll begegnen.

      Meist steckt man als Trennungselternteil dann ja in "seiner" Blase fest: hier im Forum landen dann auch eher die streitbaren Themen.

      Und natürlich kann man - wie vorher auch - als eigenverantwortliches Elternpaar von dem ganzen rechtlichen Gedöns zum eigenen Leben passende Regelungen finden.

      Ich sehe das bei meinem Mann: die besser verdiendene Ex hat viel Geld in Anwalts- und Gerichtskosten versenkt, um sich auf eine mir nicht erklärbare Art und Weise an meinem Mann (und mir) schadlos zu halten.
      Geschadet hat sie damit nicht nur uns, sondern auch sich und vor allem dem Kind.
      Das Kind wird diese Erfahrung (wie gehen Eltern miteinander um) ins weitere Leben und in die vielleicht neu gegründete Familie tragen. So wird aus diese "Scheidungsgeneration" eine neue Elterngeneration.
      Eine Reform, die sich scheinbar nur um den offensichtlichen Unterhaltsschwerpunkt dreht, ist ein Anfang.
      Es wird allerdings nach hinten losgehen, wenn dann die Betreuenden - wie Du auch befürchtest - es den jetzigen Alleinunterhaltspflichtigen verunmöglichen, gewünschten Alltag mit dem Kind zu verbringen.

      Der Isuv versucht schon lange, die Eigenverantwortung der Ehemaligen in Hinsicht auf eigene Arbeit herauszustellen.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      bisher war ich stiller Mitleser, aber jetzt muss ich mich doch mal schriftlich zu diesem Thema äußern.

      Zu mir:

      Vater von zwei Kindern (Tochter 16 u. Sohn 14), geschieden, Unterhaltspflichtig, Beamter im öffentlichen Dienst - Tätig als Sachbearbeiter in der Sozialverwaltung

      Bei der Trennung/ Scheidung habe ich mich freiwillig zu einer JA Urkunde entschieden, in der ich garantiere die 100 % Kindesunterhalt zu zahlen.
      Das sind aktuell pro Kind 463 Euro.

      Ich bewohne eine 3 Zimmer Wohnung, da bis 2022 meine Kinder regelmäßig (typisches Modell - Wochenende 14 tägig, Ferien hälftig) bei mir gelebt haben.

      Bis November 2022 wohnte meine Exfrau mit den Kindern in dem selben Ort wie ich. Seit Dezember 2022 leben sie bei dem aktuellen Lebenspartner meiner Exfrau auf einem Einsiedlerhof, ca. 20 km entfernt.

      Seit April 2023 ist mein Sohn regelmäßig drei Tage (Montag nach der Schule bis Mittwoch Abend) unter der Woche bei mir, da er in der Fußballmannschaft spielt, die ich gleichzeitig trainiere (Training Montag und Mittwoch).
      Zusätzlich ist er regelmäßig alle zwei Wochenenden bei mir und unregelmäßig an den restlichen Wochenenden.

      Meine Tochter hat sich aufgrund ihrer Abschlussprüfung und vermutlich des Alters etwas zurückgezogen / distanziert, was ich verstehen kann und akzeptiere, wenn auch etwas schmerzlich. Seit September besucht sie die Fachschule und macht eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin (Keine Vergütung, jedoch Schüler Bafög beantragt)

      Jetzt zurück zum Thema!

      Nach aktuellem Recht zahle ich 100 % des Kindesunterhalts. Das mache ich gerne und freiwillig, ohne wenn und aber. Jedoch ist es m. M. nach unfair, da die Betreuungszeit von meinem Sohn in keiner Weise (Einsparung bei der Kindsmutter / Mehrbelastung beim Unterhaltszahler) berücksichtigt wird.

      Nach neuem geplanten Recht könnte sich dies ändern. Zumindest komme ich unter Umständen in die Nähe von 30 bis 40 % Betreuungsanteil und würde die genannten 100 Euro beim Kindesunterhalt für meinen Sohn einbehalten dürfen.

      Das reicht meiner Meinung bei der Reform aber nicht und darf nicht die einzige Änderung bleiben. Folgende Fragen stellen sich mir:

      1. Warum wird der Zahlbetrag des Kindesunterhalts jährlich angepasst, der Eigenbedarf und vor allem der Betrag des Nettoeinkommens des Barunterhaltspflichtigen nicht?

      Dadurch wird der Barunterhaltspflichtige mit jeder jährlichen Anpassung der DT, Gehaltserhöhung und aktuell der hohen Inflation einseitig mehr und mehr belastet.
      Meiner Meinung nach müsste der Nettobetrag anhand der jährlichen, durchschnittlichen Tariferhöhungen angepasst werden, ähnlich der jährlichen Rentenerhöhung.
      Der Eigenbedarf müsste anhand der jährlichen Inflationsrate angepasst werden, damit alle Beiträge der DT annähernd gleich steigen.

      Wie kann es sein, dass bei einer Tabelle mit drei Variablen, immer nur einer jährlich angepasst wird.

      2. Warum werde ich als Unterhaltspflichtiger und indirekt Kindergeldberechtigter, steuerrechtlich wie ein Alleinstehender behandelt?

      Damit Barunterhaltspflichtige sich nicht fragen müssen, ob es überhaupt noch Sinn macht zu arbeiten, sollten eben diese auch steuerrechtlich wie Verheiratete mit Kindern gleichgestellt werden.

      3. Warum wird der Unterhalt bei mehr Kindern nicht reduziert?

      Nach aktuellem Recht, ist es meiner Kenntnis nach egal, ob ich für ein, zwei oder mehr Kinder Unterhalt zahlen muss. Es wird immer der Betrag aus der DT herangezogen der dem Nettoeinkommen und Alter des jeweiligen Kindes entspricht. Korrigiert mich bitte, wenn es anders ist.

      Warum kann man nicht festlegen, dass bei Unterhaltspflichtigen, die für mehr als ein Kind Unterhalt zahlen, die 100 % der niedrigeren Einkommensstufe herangezogen werden müssen? Oder ein prozentualer Anteil an Einsparungspotential (5 % bei zwei Kindern, 10 % bei drei oder mehr Kindern z. B.).

      Das sind m. M. die dringlichsten Änderungen, die zügig umgesetzt / angepasst werden müssen. Damit würde man auch allen Beteiligten etwas entgegen kommen und die Interessensverbände könnten sich dazu vielleicht eher zu einer Zustimmung durchringen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Simon G. ()

    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Simon,

      bezüglich Deiner Punkte habe ich nur in Hinsicht auf den 3. zuerst mal eine Korrektur:
      Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt lt. Einführungssatz die Unterhaltspflicht für 2 Unterhaltsbedürftige.
      Dass dadurch gerade in den Geringverdienerjobs der Unterhalt für 2 Kinder unter Wahrung des eigenen SB gar nicht mehr möglich ist, bemängelt der ISUV schon lange.
      Dafür haben sich JA und Gerichte die Zumutung eines Nebensjobs und Zurechnung von fiktiven Einkünften einfallen lassen, damit auf jeden Fall - zumindest rechnerisch - der Mindestunterhalt gewährleistet werden kann.
      Wenn man also 3 Unterhaltspflichtige zu versorgen hat (und da zählt dann eben auch eine Unterhaltspflicht ggü. der Mutter eines unter 3 Jahre alten Kindes, als auch Ehegatten- oder Trennungsunterhalt dazu), wird in der Regel abgestuft. Hat man nur einen Unterhaltspflichtigen, dann erfolgt i.d.R. eine Hochstufung.
      Außer bei der Berechnung des Bedarfes des volljährigen Kindes - da gibts dann wieder Besonderheiten...

      Gruß Tanja
    • Es sind ja jetzt doch schon wieder ein paar Wochen ins Land gezogen.

      Gibt es seitens des JM bzw. der Regierung hier etwas neues?

      Da ich dazu im Internet keine Neuigkeiten finde, gehe ich davon aus, dass das Gesetz 2024 so bleibt, wie es ist.

      Mittlerweile wirklich traurig. Laut dem Unterhaltsrechner bin ich mit meinem Einkommen ein Mangelfall, wenn ich meinen beiden Kindern 100 % der DT als Unterhalt zahle.
      Aber ich mach es trotzdem, da mir meine Kinder wichtig sind und sie auf so wenig wie möglich verzichten sollen.

      Also muss ich schauen, wie ich mit weniger als dem Selbstbehalt zurecht komme.

      Ein Darlehen wird von der Bank abgelehnt, da das Geld was mir bleibt, zu wenig ist um auch noch die Kreditraten zu bedienen.

      Wohngeld bekomme ich nicht, da mein Grundeinkommen zu hoch ist.

      Irgendetwas läuft in diesem Land falsch und das sage ich als Beamter, der in der Sozialhilfe arbeitet! Wirklich traurig.

      Sorry, für`s öffentliche ausk.tzen.
    • Guten Morgen Tanja,

      der Schülerbafög wurde gewährt. Sind zwar "nur" 262 €, aber immerhin etwas.

      Nach Recherche im Internet und Rücksprache mit dem JA könnte ich den Unterhalt somit um 81 €. Dazu müsste ich aber meine JA Urkunde anpassen oder meine Exfrau müsste mir schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden ist.
      So wurde es mir zumindest vom zuständigen Sachbearbeiter beim JA erklärt.

      Zurück zum Thema.

      Den Selbstbehalt erhöhen, so wie es auf der Hauptseite steht, ist zwar nett und wäre mit Sicherheit auch eine Lösung für den Unterhaltspflichtigen, aber dadurch würden vermutlich mehr Mangelfälle entstehen.
      Und es wäre auch niemanden geholfen. Zumindest ich würde weiterhin die 100 % leisten, weil mir die finanzielle Sicherheit meiner Kinder einfach wichtig ist.

      Ich verstehe einfach nicht warum Unterhaltspflichtige wie Single versteuert werden. Hier den Steuersatz wie bei Verheirateten, würde meiner Meinung nach schon etwas Erleichterung verschaffen.

      Auch verstehe ich nicht, warum Mütter nicht mehr zur Arbeit gezwungen bzw. aufgefordert werden. Meine Kinder sind 14 und 16 und kommen ganz gut alleine klar. Meine Exfrau geht 20 Stunden die Woche in einer Zahnarztpraxis als ZMA arbeiten und hat einer gemeinsamen Freundin gesagt, dass das völlig für sie ausreicht. Sie war noch nie jemand, der gerne Vollzeit gearbeitet hat, so die Aussage.

      Meiner Meinung nach können auch die erziehenden Mütter ab einem gewissen Alter der Kinder wieder Vollzeit in Arbeit gehen.

      Die gemeinsame Freundin ist in der gleichen Situation wie meine Exfrau und geht seit Jahren wieder Vollzeit arbeiten und putzt abends noch in einer Arztpraxis.

      Im Unterhaltsrecht werden die Unterhaltspflichtigen gefordert und gefordert, aber die Unterhaltsempfänger können es sich aussuchen wie sie ihr Leben bestreiten. So empfinde ich es zumindest.